Rechtsprechung
BGH, 02.10.1991 - V ZB 9/91 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vertragsverletzung - Wohnungseigentümer - Verwalter - Baumaßnahme - Zustimmung der Miteigentümer - Ersatz der Rechtsverfolgungskosten - Schadensersatz - PVV - PFV - Beteiligte - Aktivlegitimation - Einzelgläubiger - Ermächtigung durch die Gemeinschaft - ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Wohnungseigentum; Schadensersatzanspruch des Wohnungseigentümers gegen den Verwalter wegen unrichtiger Mitteilung über Zustimmungsfreiheit für Baumaßnahme
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur Rechtsstellung des Wohnungseigentümers
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
WohnungseigentumsG §§ 43 Abs. 1 Nr. 2 Abs. 4 Nr. 2, 21 Abs. 1 und 2, 27 Abs. 1; BGB § 276
Schadensersatzanspruch eines Wohnungseigentümers gegen Verwalter - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
WEG § 21, § 27, § 43 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 4 Nr. 2
Beteiligteneigenschaft der Wohnungseigentümer bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch einen einzelnen; Schadensersatzpflicht des Verwalters bei unrichtiger Beurteilung der Zustimmungspflichtigkeit einer Maßnahme
Papierfundstellen
- BGHZ 115, 253
- NJW 1992, 182
- MDR 1992, 257
- WM 1991, 2164
- BB 1992, 393
- DB 1991, 2649
- Rpfleger 1992, 21
- JR 1992, 459
- JR 1992, 461
Wird zitiert von ... (52) Neu Zitiert selbst (15)
- BGH, 15.12.1988 - V ZB 9/88
Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen der Wohnungseigentumsgemeinschaft …
Auszug aus BGH, 02.10.1991 - V ZB 9/91
Der einzelne Wohnungseigentümer bedarf zur Durchsetzung eines ihm als Einzelgläubiger gegen den Verwalter zustehenden Schadensersatzanspruch nicht der Ermächtigung durch die Gemeinschaft (Abgrenzung zu BGHZ 106, 222 = NJW 1989, 1091 = LM § 43 WohnungseigentumsG Nr. 10).Der Senat hat jedoch in dem von dem Kammergericht angeführten Beschluß vom 15. Dezember 1988 (BGHZ 106, 222, 225) ausdrücklich darauf hingewiesen, daß gegenüber dem Verwalter auch "individuelle Schadensersatzansprüche" des einzelnen Wohnungseigentümers bestehen können.
Für die Durchsetzung eines solchen Anspruchs ist er unzweifelhaft antragsbefugt (BGH, Beschl. v. 12. Juli 1984, VII ZB i/84, NJW 1985, 912; BGHZ 106, 222, 225; BayObLG, WuM 1989, 532, 533).
Nur hier kann eine Verwaltungszuständigkeit der Gemeinschaft für die Rechtsverfolgung gemäß § 21 Abs. 1 WEG in Betracht kommen, die es nach der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 106, 222, 227; 111, 148, 150) [BGH 20.04.1990 - V ZB 1/90]gebietet, die Durchsetzung eines neben der gemeinschaftlichen Forderung bestehenden Anspruchs des einzelnen Wohnungseigentümers auf die der Gemeinschaft zustehenden Leistung von der Ermächtigung durch die Wohnungseigentümer abhängig zu machen, weil § 21 Abs. 1 WEG insoweit gegenüber § 432 BGB eine Sonderregelung enthält (…MünchKomm/Selb, BGB, 2. Aufl. § 432 Rdn. 2;… Soergel/Wolf, BGB, 12. Aufl., § 432 Rdn. 3).
Die in der Senatsentscheidung BGHZ 106, 222, 228 angestellte und von Ehmann (JZ 1991, 222) vergröbernd angegriffene Überlegung, es könne im Interesse der Eigentümergemeinschaft liegen, das möglicherweise gute Verhältnis zu einem tüchtigen Verwalter nicht durch querulatorisches Prozessieren zu stören, diente nicht dazu, die gemeinschaftliche Verwaltungszuständigkeit dort zu begründen, sondern betraf nur die weitere Frage, ob eine Durchbrechung der gemeinschaftlichen Verwaltungszuständigkeit entsprechend § 21 Abs. 2 WEG in Fällen jener Art hinnehmbar erscheint.
- KG, 01.10.1990 - 24 W 2161/90
Berechtigung des wirtschaftlich betroffenen Wohnungseigentümers zur …
Auszug aus BGH, 02.10.1991 - V ZB 9/91
Es sieht sich hieran jedoch durch den Beschluß des Kammergerichts vom 1. Oktober 1990- 24 W 2161/90 - (ZMR 1991, 114 f. - WE 1991, 103) gehindert und hat deshalb die Sache dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.Daraus, daß dem Verwalter nach dem Verwaltervertrag Pflichten gegenüber der Gemeinschaft obliegen, kann entgegen der Annahme des Kammergerichts (ZMR 1991, 114, 115) nicht gefolgert werden, Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung müßten stets gemeinschaftliche Forderungen im Sinne von §§ 741, 754 Satz 1 BGB sein.
- BGH, 20.04.1990 - V ZB 1/90
Geltendmachung der Hausgeldansprüche durch einen anderen Wohnungseigentümer; …
Auszug aus BGH, 02.10.1991 - V ZB 9/91
Nur hier kann eine Verwaltungszuständigkeit der Gemeinschaft für die Rechtsverfolgung gemäß § 21 Abs. 1 WEG in Betracht kommen, die es nach der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 106, 222, 227; 111, 148, 150) [BGH 20.04.1990 - V ZB 1/90]gebietet, die Durchsetzung eines neben der gemeinschaftlichen Forderung bestehenden Anspruchs des einzelnen Wohnungseigentümers auf die der Gemeinschaft zustehenden Leistung von der Ermächtigung durch die Wohnungseigentümer abhängig zu machen, weil § 21 Abs. 1 WEG insoweit gegenüber § 432 BGB eine Sonderregelung enthält (…MünchKomm/Selb, BGB, 2. Aufl. § 432 Rdn. 2;… Soergel/Wolf, BGB, 12. Aufl., § 432 Rdn. 3).
- BGH, 21.02.1978 - VI ZR 8/77
Schadenszurechnung bei Notarhaftung
Auszug aus BGH, 02.10.1991 - V ZB 9/91
Dieser für den Bereich der deliktischen Haftung entwickelte Grundsatz (BGHZ 57, 25, 29; 63, 189, 192; 70, 374, 376) gilt auch für den vertraglichen Schadensersatzanspruch. - BGH, 13.07.1971 - VI ZR 125/70
Bahnhofstreppe - § 823 BGB, Herausforderung, gesteigertes Verfolgungsrisiko, …
- BGH, 13.01.1984 - V ZR 55/83
Umfang der Rechtskraft bei außerprozessual erklärter Aufrechnung
Auszug aus BGH, 02.10.1991 - V ZB 9/91
Eine faktisch teilbare Geldleistung kann rechtlich unteilbar sein, wenn aufgrund des Innenverhältnisses zwischen den Gläubigern eine gemeinsame Empfangszuständigkeit besteht (…vgl. dazu BGH, Urt. v. 3. November 1983, IX ZR 104/82, NJW 1984, 795, 796; Senatsurt. v. 13. Januar 1984, V ZR 55/83, NJW 1984, 1356, 1357). - BGH, 29.10.1974 - VI ZR 168/73
Zur Haftung für Schäden bei einer durch den Täter veranlassten Verfolgung durch …
Auszug aus BGH, 02.10.1991 - V ZB 9/91
Dieser für den Bereich der deliktischen Haftung entwickelte Grundsatz (BGHZ 57, 25, 29; 63, 189, 192; 70, 374, 376) gilt auch für den vertraglichen Schadensersatzanspruch. - BayObLG, 22.06.1989 - BReg. 2 Z 5/89
Eigentumswohnung; Wohnungseigentum; Verwalter; Zahlung; Kosten; Kostenerstattung; …
Auszug aus BGH, 02.10.1991 - V ZB 9/91
Für die Durchsetzung eines solchen Anspruchs ist er unzweifelhaft antragsbefugt (BGH, Beschl. v. 12. Juli 1984, VII ZB i/84, NJW 1985, 912; BGHZ 106, 222, 225; BayObLG, WuM 1989, 532, 533). - BGH, 30.01.1990 - XI ZR 63/89
Begrenzung des Haftungsumfangs durch den Schutzzweck der verletzten Norm
Auszug aus BGH, 02.10.1991 - V ZB 9/91
Fällt aber der geltend gemachte Schaden nach Art und Entstehungsweise unter den Schutzzweck der verletzten Pflicht, ist er auch im Bereich der vertraglichen Haftung ersatzfähig (BGH, Urt. v. 30. Januar 1990, XI ZR 63/89, NJW 1990, 2057, 2058). - KG, 10.01.1990 - 24 W 6746/89
Deckendurchbruch: Zustimmung aller Wohnungseigentümer notwendig?
Auszug aus BGH, 02.10.1991 - V ZB 9/91
Selbst wenn der Antragsteller unterläge, könnte er die geltend gemachten Anwaltskosten des Vorprozesses nicht von der Gemeinschaft oder anderen Wohnungseigentümern erstattet verlangen, weil sie bei der Durchsetzung eines eigenen Rechts (KG, NJW-RR 1990, 334) angefallen sind. - BGH, 03.11.1983 - IX ZR 104/82
Erwerb eines Grundstücks durch Ehegatten - Gemeinschaftlicher Anspruch auf …
- BayObLG, 30.01.1991 - BReg. 2 Z 156/90
Unterlassung der Nutzung eines Wohnungseigentums als Laden; Materielle …
- BGH, 12.07.1984 - VII ZB 1/84
Ablehnung der vom Verwalter erstellten Abrechnungsgrundlagen durch die …
- BGH, 05.06.1972 - VII ZR 35/70
Verwalterstreitigkeiten i.S. d. § 43 Abs. 1 Nr. 2 WEG
- BayObLG, 14.05.1975 - BReg. 2 Z 23/75
Eigentum; Wohnungseigentum; Eigentumswohnung; Beseitigung; Plattenbelag; Belag; …
- BGH, 08.06.2018 - V ZR 125/17
Schadensersatzansprüche einzelner Wohnungseigentümer gegen die …
Zwar können einzelne Wohnungseigentümer die vertraglichen Ansprüche der Gemeinschaft gegen den Verwalter nicht geltend machen, ohne zuvor einen Beschluss der Eigentümerversammlung herbeizuführen (vgl. Senat, Beschluss vom 15. Dezember 1988 - V ZB 9/88, BGHZ 106, 222, 226 ff.; vgl. aber zu individuellen Schadensersatzansprüchen Senat, Beschluss vom 2. Oktober 1991 - V ZB 9/91, BGHZ 115, 253, 257 f.). - BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05
Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von …
§ 432 BGB wird insoweit durch § 21 Abs. 1 WEG verdrängt (vgl. Senat, BGHZ 106, 222, 226; 111, 148, 151; 115, 253, 257). - BGH, 15.03.2007 - V ZB 1/06
Umlegung von Verfahrenskosten auf die Wohnungseigentümer; Aufteilung von …
Dieser Vorrang der gerichtlichen Kostenentscheidung ist allgemein anerkannt (BayObLGZ 1992, 210, 213 f.; 1995, 103, 107; WE 1994, 118, 119; NZM 1999, 862, 863; NJW-RR 2002, 158, 159; KG, ZMR 1987, 386, 387 f.; NJW-RR 1992, 845; OLG Düsseldorf, ZMR 2003, 228, 229; OLG Frankfurt, NJW-RR 2006, 519, 520; OLG Hamm, OLGZ 1989, 47, 49; OLG Köln, WE 1997, 428, 429; ZfIR 2003, 683; vgl. auch Senat, BGHZ 115, 253, 256 und BGH, Urt. v. 2. Juli 1998, IX ZR 51/97, NJW 1998, 3279 f.;… ebenso Staudinger/Bub, aaO, § 16 WEG Rdn. 60, 182;… Staudinger/Wenzel, aaO, § 47 WEG Rdn. 6;… MünchKomm-BGB/Engelhardt, 4. Aufl., § 16 WEG Rdn. 8;… Pick, in Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 16 Rdn. 149;… Merle, ebenda, § 47 Rdn. 9 und WE 1991, 4, 6;… Weitnauer/Gottschalg, aaO, § 16 Rdn. 60;… Niedenführ, in Niedenführ/Schulze, WEG, 7. Aufl., § 16 Rdn. 44; Bader, DWE 1991, 86, 90; Becker, MietRB 2004, 25, 28; Drasdo, ZfIR 2002, 1002, 1003; Schmid, ZMR 1989, 361, 362; Schnauder, WE 1992, 30, 36 f.; Sturhahn, NZM 2004, 84, 85) und auch in den hier zu beurteilenden Jahresabrechnungen beachtet worden.
- BGH, 23.09.1999 - V ZB 17/99
Haftung für Beiträge einer Wohnungseigentümergemeinschaft
Denn in beiden Fällen besteht eine Mitberechtigung im Sinne des § 432 BGB, weil die Forderung auf eine rechtlich unteilbare Leistung gerichtet ist, wobei die Befugnis zur gerichtlichen Geltendmachung der Verwaltungskompetenz der Wohnungseigentümer unterfällt (BGHZ 106, 222, 227; 111, 148, 150 f; 115, 253, 257). - BGH, 11.12.1992 - V ZR 118/91
Geltenmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Dritte durch Miteigentümer
Deshalb stellt sich die Frage, ob eine Verwaltungszuständigkeit der Wohnungseigentümer für die gerichtliche Geltendmachung dieses Anspruches gemäß § 21 Abs. 1 WEG in Betracht kommt, die es nach der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 106, 222, 227; 111, 148, 150) [BGH 20.04.1990 - V ZB 1/90]gebietet, die Durchsetzung eines neben der gemeinschaftlichen Forderung bestehenden Anspruchs des einzelnen Wohnungseigentümers auf die allen Wohnungseigentümern zustehende Leistung von ihrer Ermächtigung abhängig zu machen, weil § 21 Abs. 1 WEG insoweit gegenüber den allgemeinen Bestimmungen des bürgerlichen Rechts eine Sonderregelung enthält (BGHZ 115, 253, 257).Für die Durchsetzung eines solchen Anspruchs ist der einzelne Wohnungseigentümer klagebefugt (vgl. BGHZ 115, 253, 256 f.).
Denn dann ist weder der Gebrauch oder die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums noch eine aufgrund des Innenverhältnisses zwischen mehreren Gläubigern bestehende gemeinsame Empfangszuständigkeit (vgl. BGHZ 115, 253, 258) berührt.
- BGH, 11.11.2011 - V ZR 45/11
Wohnungseigentumsverfahren: Passivlegitimation im Beschlussanfechtungsprozess
Schon deshalb kann dem von der Revision ins Feld geführten - noch zum alten WEG-Recht ergangenen - Senatsbeschluss vom 2. Oktober 1991 (V ZB 9/91, BGHZ 115, 253, 255 f.) nichts Ausschlaggebendes für eine einschränkende Auslegung des nunmehrigen § 46 Abs. 1 Satz 1 WEG entnommen werden. - BGH, 22.04.1999 - V ZB 28/98
Pflichten der Wohnungseigentümer zum Zusammenwirken zur ordnungsmäßigen …
Einer Ermächtigung der Wohnungseigentümergemeinschaft bedurfte es hierfür nicht (vgl. Senat, BGHZ 115, 253, 257). - BGH, 15.12.1994 - IX ZR 255/93
Hinreichende Bestimmtheit eines Zahlungsanspruchs aus einer vollstreckbaren …
Diese Forderung ist wegen der gemeinschaftlichen Empfangszuständigkeit im Sinne von § 432 Abs. 1 BGB unteilbar (BGHZ 115, 253, 258;… BGH, Urt. v. 9. Februar 1983 - IVa ZR 162/81, NJW 1983, 2020; v. 13. Januar 1984 - V ZR 55/83, NJW 1984, 1356, 1357, insoweit in BGHZ 89, 349 n. abgedr.;… MünchKomm-BGB/Selb, 3. Aufl. § 432 Rdnr. 2;… Palandt/Heinrichs, BGB 53. Aufl. § 420 Rdnr. 3 u. § 432 Rdnr. 2). - BGH, 08.02.2019 - V ZR 153/18
Recht einer Wohnungseigentümergemeinschaft zur Geltendmachung der individuellen …
Bei den mit der Klage geltend gemachten Schadensersatzansprüchen der in den Vorprozessen unterlegenen Wohnungseigentümer gegen den Verwalter handelt es sich jeweils um individuelle Ansprüche, die jeder Wohnungseigentümer im Hinblick auf den ihm entstandenen Schaden grundsätzlich alleine und ohne Mitwirkung der anderen Wohnungseigentümer geltend machen kann (vgl. Senat, Beschluss vom 2. Oktober 1991 - V ZB 9/91, BGHZ 115, 253, 258). - BGH, 21.12.1995 - V ZB 4/94
Rechtsstellung des Verwalters bei Versagung der beantragten Zustimmung zur …
Er unterliegt nicht der Verwaltungszuständigkeit der Gemeinschaft nach § 21 Abs. 1 WEG (BGHZ 115, 253, 257). - OLG Hamm, 19.10.2000 - 15 W 133/00
Antragsbefugnis eines einzelnen Wohnungseigentümers, Bevollmächtigung des …
- LG Frankfurt/Main, 15.02.2017 - 13 S 128/16
Ein Wohnungseigentümer ist nicht berechtigt, durch eine Klage den Verwalter zur …
- BGH, 06.05.1997 - IX ZR 136/96
Annahme einer Bürgschaftserklärung durch den Gläubiger; Zeitbürgschaft für …
- OLG Frankfurt, 28.05.2009 - 20 W 115/06
Wohnungseigentum: Sorgfaltspflichten und Haftung des Wohnungseigentumsverwalters …
- KG, 19.04.2000 - 24 W 1184/00
Anspruch eines Wohnungseigentümers gegen den Verwalter auf Wiederherstellung …
- LG Hamburg, 12.07.2017 - 318 S 31/16
Wohnungseigentumssache: Qualität von Trittschallschutzmaßnahmen bei …
- KG, 07.12.2012 - 21 U 20/11
Rückgewähr der Grundschuld nach Tilgung einer durch diese Grundschuld gesicherte …
- KG, 28.01.2010 - 24 W 43/09
Entstehung und Geltendmachung eines Schadens der Wohnungseigentümergemeinschaft
- KG, 12.05.2003 - 24 W 279/02
Wohnungseigentum: Individualanspruch eines Wohnungseigentümers auf Schadenersatz …
- OLG Hamm, 17.12.1996 - 15 W 212/96
Welche Beratungspflicht hat WE-Verwalter?
- LG Hamburg, 02.03.2016 - 318 S 22/15
Wohnungseigentumssache: Aktivlegitimation eines einzelnen Eigentümers …
- OLG Dresden, 07.02.2001 - 18 U 1303/00
Schadenersatz; Mangelfolgeschaden; Sachverständigenkosten
- BayObLG, 21.07.1994 - 2Z BR 56/94
Eintragung der Benutzungsregelung für einer Duplex-Garage im Grundbuch
- KG, 26.11.1993 - 24 W 4675/93
Kein Schadensersatz für verzögerte Verwalterzustimmung
- KG, 28.01.2004 - 24 W 3/02
Anfechtung von Wohnungseigentümerbeschlüssen: Beiratswahl und Streit um …
- OLG Köln, 17.12.2004 - 16 Wx 228/04
Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen den WEG -Verwalter wegen …
- KG, 26.11.2001 - 24 W 20/01
eigenmächtige Instandsetzungen durch den Verwalter, Beseitigungspflicht, …
- OLG Hamburg, 18.10.2000 - 2 Wx 120/98
Beteiligung aller Wohnungseigentümer am Beschlußverfahren; Schadensersatz wegen …
- LG Lüneburg, 13.05.2020 - 9 S 34/19
Schadensersatzansprüche gegen den Verwalter kann jeder Eigentümer geltend machen
- LG Hamburg, 03.02.2010 - 318 S 84/08
Wohnungseigentum: Prozessführungsbefugnis eines Minderheitseigentümers in einer …
- BayObLG, 14.12.2000 - 2Z BR 60/00
Wiedereinsetzung bei Fristversäumnis wegen unnormaler Postlaufzeit
- OLG Köln, 03.04.1997 - 16 Wx 43/97
Geltendmachung von Ansprüchen der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den …
- BayObLG, 03.11.2004 - 2Z BR 175/04
Keine Antragsbefugnis des einzelnen Wohnungseigentümers bei Geltendmachung eines …
- KG, 14.04.2003 - 24 W 286/02
Wohnungseigentumsverfahren: Anordnung der Kostenerstattung nach Rücknahme der …
- BayObLG, 01.02.2001 - 2Z BR 68/00
Bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums
- OLG Hamm, 30.09.1998 - 15 W 429/97
Bildung einer Rücklage für die Instandhaltung und Instandsetzung des …
- OLG Hamm, 06.05.1998 - 15 W 82/98
Überschreiten des Sondernutzungsrechts durch berechtigte Wohnungseigentümer
- OLG Hamburg, 12.02.2001 - 2 Wx 82/97
Haftung für Schäden, die entstanden sind, weil bei einem Reparaturauftrag mehr …
- BayObLG, 05.01.2000 - 2Z BR 85/99
Zur Schadensersatzpflicht des Hausverwalters gegenüber dem Wohnungseigentümer
- OLG Hamm, 23.06.1994 - 15 W 76/94
Umfang der Verwalterpflichten
- OLG Bremen, 09.02.2006 - 2 U 89/05
- OLG Hamm, 12.03.1999 - 15 W 17/99
Unterlassene Beteiligung aller Wohnungseigentümer am Verfahren; Nutzung der …
- BayObLG, 28.01.2003 - 2Z BR 140/02
Beteiligte im Wohungseigentumsverfahren - Anspruch auf Übersendung von Kopien aus …
- BayObLG, 29.03.2000 - 2Z BR 6/00
Haftung des Hausverwalters für Schäden im Sondereigentum eines …
- OLG Düsseldorf, 16.04.1999 - 22 U 27/94
Antrag auf Feststellung der Schadensersatzpflicht des Unternehmers im Bauprozeß
- BayObLG, 28.03.1996 - 2Z BR 33/96
Ausweisung der tatsächlichen Feststellungen in der Begründung der …
- OLG Hamm, 05.09.1995 - 15 W 370/94
Vermietung von Teileigentum einer Wohnungseigentumsanlage an einen Gastronomen; …
- OLG Hamburg, 15.04.1994 - 2 Wx 92/93
Verweigerung einer nach der Teilungserklärung erforderlichen Zustimmung zur …
- OLG Köln, 28.05.1993 - 16 Wx 99/93
- BayObLG, 20.02.1992 - BReg. 2 Z 158/91
Befugnis zur Entgegennahme der sofortigen weiteren Beschwerde im Verfahren der …
- AG Bremen-Blumenthal, 28.10.2016 - 44 C 2041/16
Nur Verband kann Verwalter zur Durchführung der Beschlüsse anhalten!
- BayObLG, 01.10.1998 - 2Z BR 112/98
Ansprüche des Wohnungseigentümers gegen den Hausverwalter