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   BGH, 11.10.1991 - V ZR 127/90   

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BGH, 11.10.1991 - V ZR 127/90 (https://dejure.org/1991,558)
BGH, Entscheidung vom 11.10.1991 - V ZR 127/90 (https://dejure.org/1991,558)
BGH, Entscheidung vom 11. Oktober 1991 - V ZR 127/90 (https://dejure.org/1991,558)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorkaufsrecht - Ausübung des dinglichen Vorkaufsrechts - Anspruch auf Herausgabe - Herausgabeanspruch des Vorkaufsberechtigten - Eintragung im Grundbuch - Umgehung des Vorkaufsrechts - Laufvertrag - Wahrung der Erwerbsinteressen - Abwehrinteresse - Vorkaufsfall - Treu ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorkaufsrecht; Eintrittsrecht in Umgehungsvereinbarung; Herausgabeanspruch vor Grundbucheintragung

  • notar-drkotz.de

    Vorkaufsrecht - Herausgabeanspruch des Berechtigten gegen den besitzenden Erstkäufer vor Grundbucheintragung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242, § 504, § 506, § 1100
    Umgehung des Vorkaufsrechts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 115, 335
  • NJW 1992, 236
  • MDR 1992, 256
  • DNotZ 1992, 414
  • WM 1991, 2159
  • JR 1992, 415
  • JR 1992, 419
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 14.11.1969 - V ZR 115/66

    Voraussetzung für das Entstehen eines gemeindlichen Vorkaufsrechts

    Auszug aus BGH, 11.10.1991 - V ZR 127/90
    Erschwerend mußte hinzukommen, daß die Abmachung durch ihren Gesamtcharakter oder die Art und Weise ihres Zustandekommens das Gepräge der Sittenwidrigkeit erhielt, sei es daß sie auf verwerflichen Beweggründen oder der Anwendung unlauterer Mittel beruhte, sei es daß sie ausschließlich den Zweck verfolgte, dem Vorkaufsberechtigten Schaden zuzufügen (vgl. z.B. Senatsurteile v. 11. Dezember 1963, V ZR 41/62, WM 1964, 231; v. 14. November 1969, V ZR 115/66, WM 1970, 321).

    Es hat insbesondere rechtsfehlerfrei festgestellt, daß der Umgehungstatbestand allein für den Vorwurf der Sittenwidrigkeit (§ 826 BGB) nicht ausreiche und zusätzliche Anhaltspunkte fehlten, die dem Geschäft durch seinen Gesamtcharakter oder die Art und Weise seines Zustandekommens das Gepräge der Sittenwidrigkeit verleihen (vgl. Senatsurt. v. 14. November 1969, VZR 115/66, WM 1970, 321).

  • BGH, 09.02.1990 - V ZR 274/88

    Umgehung der Rechte des Vorkaufsberechtigten

    Auszug aus BGH, 11.10.1991 - V ZR 127/90
    Der Vorkaufsberechtigte hat auch keinen Anspruch auf Eintritt des Vorkaufsfalles (BGHZ 110, 230, 232, 233).

    Er hat bereits in einem Teilbereich des Vorkaufsrechts dem Umgehungsgesichtspunkt dadurch Rechnung getragen, daß er den Tatbestand des § 506 BGB auf Fälle ausdehnte, in denen die Parteien des Erstkaufes mit einem für den Vorkaufsberechtigten handelnden vollmachtlosen Vertreter einen Erlaßvertrag über die Nichtausübung des Vorkaufsrechts abschließen, um damit für den Fall der Nichtgenehmigung des Erlaßvertrages auch eine Unwirksamkeit des damit in Rechtseinheit stehenden Kaufvertrages (§ 139 BGB) zu erreichen (BGHZ 110, 230, 233 ff).

  • RG, 13.08.1943 - VI 27/43

    Kann eine Vereinbarung, worin sich ein Miterbe wegen eines den alleinigen

    Auszug aus BGH, 11.10.1991 - V ZR 127/90
    Mit ähnlichen Erwägungen hat das Reichsgericht eine Vereinbarung, worin sich der Miterbe wegen eines den alleinigen Gegenstand des ungeteilten Nachlasses bildenden Grundstücks gegen Entgelt schuldrechtlichen Verpflichtungen unterwarf, die dem Vertragspartner die restlose, zeitlich unbeschränkte Wahrnehmung der Miterbenrechte für eigene Rechnung gewährleisten sollten, als Vorkaufsfall im Sinne von § 2034 Abs. 1 BGB behandelt (RGZ 171, 185, 191 ff).

    Es ist kein Unterschied mehr erkennbar zu dem vom Reichsgericht entschiedenen Fall, in dem den Vertragspartnern eines Miterben gegen Entgelt die restlose zeitlich unbeschränkte Wahrnehmung der Miterbenrechte für eigene Rechnung eingeräumt wurde, ein Verkauf des Miterbenanteils im strengen Sinne aber nicht stattfand (RGZ 171, 185, 191 ff).

  • BGH, 10.05.1984 - BLw 2/83

    Nachträgliche Erweiterung der sofortigen Beschwerde im

    Auszug aus BGH, 11.10.1991 - V ZR 127/90
    Andererseits hat er aber in den genannten Entscheidungen auch ausgeführt, daß unter dem Gesichtspunkt des Umgehungsgeschäfts Vertragsgestaltungen, die nach ihrem wirtschaftlichen Zweck auf Veräußerung des Hofes unter Vermeidung der Ausgleichspflicht gerichtet sind, einer Veräußerung dann gleichstehen, wenn sie gegen Treu und Glauben verstoßen (vgl. auch BGHZ 91, 154, 171 [BGH 10.05.1984 - BLw 2/83] m.w.N.).
  • BGH, 13.06.1980 - V ZR 11/79

    Zum Umfang der Verpflichtung des Vorkaufsberechtigen im Falle der Ausübung des

    Auszug aus BGH, 11.10.1991 - V ZR 127/90
    Dogmatisch einen Schritt weiter ging die Entscheidung BGHZ 77, 359 ff. Darin hat der Senat von § 505 Abs. 2 BGB ausgehend, ausgesprochen, der Vorkaufsberechtigte werde durch solche Bestimmungen des Erstvertrages nicht verpflichtet, die wesensgemäß nicht zum Kaufvertrag gehörten, sich vielmehr darin als Fremdkörper darstellten.
  • BGH, 22.02.1973 - V BLw 20/72

    Ausgleichsanspruch des Miterben nach der Höfeordnung

    Auszug aus BGH, 11.10.1991 - V ZR 127/90
    Der Senat hat für § 13 Höfeo a.F. (und nichts anderes gilt für die insoweit nicht geänderte Neufassung) einerseits den Begriff der "Veräußerung als rechtsgeschäftliche Übertragung des Eigentums definiert, die erst mit der Eintragung im Grundbuch vollzogen sei (BGHZ 73, 282, 287), und betont, daß es den Teilnehmern im Rechtsverkehr auch im Bereich des § 13 Höfeo nicht verwehrt sei, von den Möglichkeiten Gebrauch zu machen, die ihnen die Rechtsordnung biete (BGH, Beschl. v. 22. Februar 1973, V BLw 20/72, NJW 1973, 798, 7991.
  • BGH, 11.12.1963 - V ZR 41/62
    Auszug aus BGH, 11.10.1991 - V ZR 127/90
    Erschwerend mußte hinzukommen, daß die Abmachung durch ihren Gesamtcharakter oder die Art und Weise ihres Zustandekommens das Gepräge der Sittenwidrigkeit erhielt, sei es daß sie auf verwerflichen Beweggründen oder der Anwendung unlauterer Mittel beruhte, sei es daß sie ausschließlich den Zweck verfolgte, dem Vorkaufsberechtigten Schaden zuzufügen (vgl. z.B. Senatsurteile v. 11. Dezember 1963, V ZR 41/62, WM 1964, 231; v. 14. November 1969, V ZR 115/66, WM 1970, 321).
  • BGH, 20.05.1983 - V ZR 291/81

    Herausgabe von Nutzungen und Verwendungsersatz bei Ausübung eines dinglichen

    Auszug aus BGH, 11.10.1991 - V ZR 127/90
    Der Senat schließt sich dieser Auffassung an (vgl. Senatsurt. v. 18. Dezember 1986, V ZR 137/85 S. 14; incidenter auch schon BGHZ 87, 296, 297).
  • BGH, 18.12.1986 - V ZR 137/85

    Streit um die wirksame Ausübung des Vorkaufsrechts bei einem Grundstück mit

    Auszug aus BGH, 11.10.1991 - V ZR 127/90
    Der Senat schließt sich dieser Auffassung an (vgl. Senatsurt. v. 18. Dezember 1986, V ZR 137/85 S. 14; incidenter auch schon BGHZ 87, 296, 297).
  • BGH, 09.11.1978 - V BLw 1/78

    Anwendung des § 13 HöfeO nF

    Auszug aus BGH, 11.10.1991 - V ZR 127/90
    Der Senat hat für § 13 Höfeo a.F. (und nichts anderes gilt für die insoweit nicht geänderte Neufassung) einerseits den Begriff der "Veräußerung als rechtsgeschäftliche Übertragung des Eigentums definiert, die erst mit der Eintragung im Grundbuch vollzogen sei (BGHZ 73, 282, 287), und betont, daß es den Teilnehmern im Rechtsverkehr auch im Bereich des § 13 Höfeo nicht verwehrt sei, von den Möglichkeiten Gebrauch zu machen, die ihnen die Rechtsordnung biete (BGH, Beschl. v. 22. Februar 1973, V BLw 20/72, NJW 1973, 798, 7991.
  • BGH, 25.09.1975 - VII ZR 179/73

    Auslegung eines Vertrages durch das Revisionsgericht

  • BGH, 24.06.1988 - V ZR 49/87

    Berücksichtigung nach Zugang einer Willenserklärung eingetretener Umstände

  • BGH, 16.05.1980 - V ZR 15/79
  • BGH, 15.06.1957 - V ZR 198/55
  • RG, 28.01.1914 - V 299/13

    Besitzfestigung; Wiederkauf bei Rentengütern

  • BGH, 28.01.1957 - III ZR 131/55

    Unterbrechung des Verfahrens. Aufnahmeanzeige

  • BayObLG, 28.05.1982 - RReg. 1 Z 166/81

    Zum Vorkaufsrecht nach dem Bayer. Almgesetz

  • BGH, 22.11.2013 - V ZR 96/12

    Zum Vorkaufsrecht des Mieters bei dem Verkauf eines ungeteilten Mietshauses

    (3) Rechtsmissbräuchen, die dadurch gekennzeichnet sind, dass die Parteien des Kaufvertrags nur zur Ausschaltung des Vorkaufsrechts bewusst auf eine an sich beabsichtigte Teilung durch den Veräußerer verzichten und die Teilung den Erwerbern überlassen, kann im Einzelfall mit der Anwendung von § 242 BGB begegnet werden (vgl. Senat, Urteil vom 22. Juni 2007 - V ZR 269/06, NJW 2007, 2699 Rn. 9 a.E.; Urteil vom 11. Oktober 1991 - V ZR 127/90, BGHZ 115, 335, 340; BGH, Urteil vom 14. April 1999 - VIII ZR 384/97, BGHZ 141, 194, 200).
  • BGH, 27.01.2012 - V ZR 272/10

    Vorkaufsrecht: Kaufähnliche Vertragsgestaltung bei Einbringung der belasteten

    Vielmehr gebietet eine interessengerechte Auslegung der Norm, sie auch auf solche Vertragsgestaltungen zwischen dem Verpflichteten und dem Dritten anzuwenden, die bei materieller Betrachtung einem Kauf im Sinne des Vorkaufsrechts so nahe kommen, dass sie ihm gleichgestellt werden können, und in die der Vorkaufsberechtigte zur Wahrung seines Erwerbs- und Abwehrinteresses "eintreten" kann, ohne die vom Verpflichteten ausgehandelten Konditionen zu beeinträchtigen (Senat, Urteil vom 11. Oktober 1991 - V ZR 127/90, BGHZ 115, 335, 339 f.; Urteil vom 20. März 1998 - V ZR 25/97, NJW 1998, 2136, 2137; Urteil vom 26. September 2003 - V ZR 70/03, NJW 2003, 3769).

    Hilfsansprüche, die dazu dienen, die Eigentumsumschreibung auf die Kläger zu ermöglichen (§ 1098 Abs. 2 i.V.m. § 888 Abs. 1 BGB; vgl. Senat, Urteil vom 11. Oktober 1991 - V ZR 127/90, BGHZ 115, 335 sowie Krüger/Hertel, Der Grundstückskauf, 9. Aufl., Rn. 988 ff.), kommen gegen die Beklagte zu 1 in Betracht, da sie - und nicht die wirtschaftlich als Käuferin der Grundstücke anzusehende V.    AG - als Eigentümerin im Grundbuch eingetragen ist.

  • BGH, 14.12.1995 - III ZR 34/95

    Bindung des Vorkaufsberechtigten an eine Maklerklausel

    a) Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist letzteres allerdings in der Regel der Fall bei einer Vertragsgestaltung, die - bei objektiver Betrachtungsweise - völlig außerhalb des Abhängigkeitsverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung (Synallagma) des Kaufs liegt, so nur für den Vorkaufsfall getroffen wurde und den Parteien des Erstvertrages bei dessen Durchführung keine irgendwie gearteten Vorteile bringt (BGHZ 77, 359; vgl. auch BGHZ 102, 237, 241 und BGH, Urteile vom 12. November 1986 - V ZR 191/85 - NJW-RR 1987, 396 f, vom 25. September 1986 - II ZR 272/85 - NJW 1987, 890, vom 11. Oktober 1991 - V ZR 127/90 - NJW 1992, 236 und vom 14. Juli 1995 - V ZR 31/94 - NJW 1995, 3138 f).
  • BGH, 20.03.1998 - V ZR 25/97

    Eintritt des Vorkaufsfalls bei Übertragung einer Eigentumswohnung durch einen

    Wendet der Eigentümer in einem "Erbvertrag" durch "Vermächtnis" seine Eigentumswohnung einem anderen gegen Zahlung eines bestimmten Betrages mit der Verpflichtung zu, zu Lebzeiten Verfügungen über das Wohnungseigentum (einschließlich Maßnahmen der Zwangsvollstreckung) zu unterlassen, und sichert er diese Unterlassungspflicht durch einen bedingten Übereignungsanspruch, der durch eine Auffassungsvormerkung bewehrt ist, sowie durch weitere Nebenabreden ab, so kann diese Vereinbarung als "kaufähnlicher" Vertrag einen Vorkaufsfall im Sinne des § 504 BGB begründen (Fortführung von BGHZ 115, 335 ff).

    Auf der Grundlage dieser vom Senat in BGHZ 115, 335 ff vertretenen Auffassung, die auch in der Literatur weitgehend Zustimmung gefunden hat (vgl. Mayer-Maly, EWiR 1992, 151 ff; Reithmann in Anm. zu LM BGB § 504 Nr. 13; Hegmanns, WuB IV A § 1100 BGB 1.92; Grunewald, FS für Gernhuber 1993, 140 f; kritischer, aber wohl für den vorliegenden Fall auch zustimmend, Probst, JR 1992, 419 ff; Schermaier, AcP 196, 257) und an der festgehalten wird, ist die Auslegung und Würdigung des Vertrages vom 24. Juli 1992 rechtsfehlerhaft.

    Dies hat zur Folge, daß der Vorkaufsverpflichtete sich nicht auf eine Vertragsgestaltung berufen kann, die nur dazu dienen soll, die Vorkaufsrechtsausübung unmöglich zu machen (vgl. BGHZ 115, 335, 340), wenn er in Wahrheit verkaufen will und keine Gründe ersichtlich sind, die Sache anders als durch Verkauf zu veräußern.

    Auf eine solche Umgehungsabsicht kommt es nach der neueren Rechtsprechung des Senats (BGHZ 115, 335 ff) nicht mehr an.

    Läßt sich das Berufungsurteil mit der gegebenen Begründung nicht halten, kann der Senat die notwendige Würdigung selbst vornehmen, weil weiteres Tatsachenmaterial hierzu nicht zu erwarten ist (vgl. auch BGHZ 115, 335, 342 m.w.N.).

    Den Klägern steht - auch schon vor ihrem Eigentumserwerb oder ihrer Eintragung als Nießbraucher - gegen die Beklagten ein Anspruch auf Herausgabe der Wohnung zu (vgl. BGHZ 75, 288, 293; 87, 296, 297; 115, 335, 344 ff).

    Der Senat hält in Fortführung seiner Rechtsprechung (BGHZ 115, 335, 346) auch im vorliegenden Fall einen solchen Anspruch der Beklagten für gegeben.

  • VGH Baden-Württemberg, 13.09.2018 - 3 S 1465/18

    Entscheidung über Nichtöffentlichkeit Gemeinderatssitzung gerichtlich

    Vertragsgestaltungen, die zur Umgehung des Vorkaufsrechts ohne formellen Kaufvertrag in ihrer Gesamtheit einem Kaufvertrag nahezu gleichkommen und in die der Vorkaufsberechtigte zur Wahrung seiner Erwerbs- und Abwehrinteressen "eintreten" kann, ohne die vom Verpflichteten ausgehandelten Konditionen der Veräußerung zu beeinträchtigen, können nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. u. a. Urt. v. 11.10.1991 - V ZR 127/90 - BHGZ 115, 325) dazu führen, dass einer Vertragspartei nach dem Grundsatz von Treu und Glauben die Berufung auf das Fehlen eines vorkaufsrechtsfähigen Kaufvertrags versagt sein kann.
  • BGH, 22.06.2007 - V ZR 269/06

    Vorkaufsrecht des Mieters bei mehrfacher Veräußerung nach Umwandlung der

    Rechtsmissbräuchen, die dadurch gekennzeichnet sind, dass nur zur Ausschaltung des Vorkaufsrechts an eine nach § 577 Abs. 1 Satz 2 BGB privilegierte Person veräußert wird, kann im Einzelfall mit der Anwendung von § 242 BGB begegnet werden (vgl. auch Senat, BGHZ 115, 335, 340).
  • BGH, 14.09.2001 - V ZR 231/00

    Insolvenzfestigkeit eines durch eine vor Eröffnung des

    Bei der Frage, ob ein Vorkaufsfall gegeben ist, müssen rein formale Kriterien zurücktreten gegenüber einer materiellen Betrachtungsweise und einem interessengerechten Verständnis (Senat, BGHZ 115, 335, 339 f; Urt. v. 20. März 1998, V ZR 25/97, NJW 1998, 2136, 2137).
  • OLG Brandenburg, 15.12.2016 - 5 U 44/14

    Vorkaufsrecht: Folge der Schenkung des mit dem Vorkaufsrecht belasteten

    Vielmehr gebietet eine interessengerechte Auslegung der Norm, sie ungeachtet der Bezeichnung des Vertrages durch die Parteien auch auf solche Vertragsgestaltungen zwischen dem Verpflichteten und dem Dritten anzuwenden, die bei materieller Betrachtung einem Kauf im Sinne des Vorkaufsrechts so nahe kommen, dass sie ihm gleichgestellt werden können, und in die der Vorkaufsberechtigte zur Wahrung seines Erwerbs- und Abwehrinteresses "eintreten" kann, ohne die vom Verpflichteten ausgehandelten Konditionen zu beeinträchtigen (BGH NJW 2012, 1354; 1992, 236; 2003, 3769; OLG Düsseldorf, BeckRS 2012, 05776; Münchener Kommentar/Westermann BGB § 463 Rn. 18; BeckOK /Faust BGB § 463 Rn. 20).
  • OLG München, 25.09.2015 - 34 Wx 121/15

    Anforderungen an Unrichtigkeitsnachweis bei Umgehungsverdacht

    Gaben der Vorkaufsverpflichtete und der Dritte ihrem Geschäft eine Gestalt, die eine Ausübung des Vorkaufsrechts durch Meidung eines formalen Kaufvertrags verhindern soll, obwohl nach materieller Betrachtungsweise und interessengerechtem Verständnis das Ergebnis einer kaufvertraglichen Veräußerung herbeigeführt werden soll, dann liegt eine Umgehung des Vorkaufsrechts vor (BGHZ 115, 335/340; BGH NJW 1998, 2136 je m. w. N.; Staudinger/Schermaier BGB (2013) § 463 Rn. 27 ff. mit (2009) § 1097 Rn. 4; Soergel/Stürner BGB 13. Aufl. vor § 1094 Rn. 8).

    Ein solchermaßen "verschleierter Kaufvertrag" löst das Vorkaufsrecht dennoch aus (BGHZ 115, 335/342; OLG Nürnberg NJW-RR 1992, 461).

    (1) Grundlage der Beurteilung, ob Vertragsgestaltungen einem Kaufvertrag nahezu gleichkommen und nach Treu und Glauben den Vorkaufsfall auslösen, bildet die Gesamtheit der geschlossenen Vereinbarungen (BGHZ 115, 335/342; NJW 2012, 1354/1355).

  • BGH, 26.09.2003 - V ZR 70/03

    Ausübung eines Vorkaufsrechts bei Bestellung einer beschränkt persönlichen

    Vielmehr gebietet eine interessengerechte Auslegung der Norm, sie auch auf solche Vertragsgestaltungen zwischen dem Verpflichteten und dem Dritten anzuwenden, die bei materieller Betrachtung einem Kauf im Sinne des Vorkaufsrechts so nahe kommen, daß sie ihm gleichgestellt werden können und in die der Vorkaufsberechtigte zur Wahrung seines Erwerbs- und Abwehrinteresses "eintreten" kann, ohne die vom Verpflichteten ausgehandelten Konditionen zu beeinträchtigen (Senat, BGHZ 115, 335; Urt. v. 20. März 1998, V ZR 25/97, WM 1998, 1189).

    Dies wird nicht zuletzt auch daran deutlich, daß die Rechtsprechung des Senats dem Vorkaufsberechtigten nur die Möglichkeit gibt, zur Wahrung seines Erwerbs- und Abwehrinteresses in den Vertrag "einzutreten", ohne die vom Verpflichteten ausgehandelten Konditionen zu beeinträchtigen (BGHZ 115, 335).

  • BGH, 15.05.1998 - V ZR 89/97

    Ausübung des Vorkaufsrechts

  • VGH Bayern, 22.06.2015 - 15 ZB 13.1915

    Zulassung der Berufung (abgelehnt); Vorkaufsrechtsausübung durch Gemeinde;

  • OLG Stuttgart, 08.04.1997 - 8 W 681/96

    Erlöschen des Vorkaufsrechts

  • BGH, 14.04.1999 - VIII ZR 384/97

    Zum Vorkaufsrecht des Mieters einer mit öffentlichen Mitteln geförderten

  • BGH, 27.04.2023 - V ZB 58/22

    Vorrang des dinglichen Vorkaufsrechts vor dem Vorkaufsrecht des Mieters;

  • BGH, 04.05.2005 - I ZR 235/02

    Rechtsfolgen der Vereinbarung des EDI-Verfahrens bei der Abwicklung von

  • VG Magdeburg, 18.06.2013 - 4 A 167/11

    Vorkaufsrecht beim Erwerb des Aneignungsrechts an einem herrenlosen Grundstücks

  • OLG Düsseldorf, 26.05.2010 - 3 Wx 90/10

    Prüfungskompetenz des Grundbuchamts hinsichtlich des Nichtbestehens oder der

  • OLG Stuttgart, 07.02.2001 - 20 U 52/97

    Änderung des Unternehmensgegenstand; Stimmverbot; Informationsrechte der

  • BGH, 14.07.1995 - V ZR 31/94

    Bindung des Vorkaufsberechtigten an eine im Kaufvertrag getroffene Regelung über

  • BGH, 23.04.1999 - V ZR 62/98

    Zulässigkeit eines Nießbrauchs bei Bestehen eines Veräußerungsverbots zwischen

  • OLG Hamm, 11.06.2012 - 22 U 25/12

    Eintragung der Ausdehnung eines dinglichen Vorkaufsrechts auf mehrere

  • OLG Brandenburg, 10.08.2020 - 5 W 73/18
  • BGH, 04.12.1998 - V ZR 373/97

    Sittenwidrige Schädigung durch Vereitelung eines Vorkaufsrechts; Voraussetzungen

  • VGH Bayern, 26.09.1995 - 9 B 93.2828

    Zur Ausübung des Vorkaufsrechts nach dem BayNatSchG

  • OVG Saarland, 08.07.2003 - 1 R 9/03

    Ausübung eines naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts; Nichtigkeit des

  • KG, 27.04.2023 - 10 U 80/22

    Rechtsstellung des vom Verkäufer einer Wohnung beauftragten Maklers nach Ausübung

  • BGH, 04.05.2005 - I ZR 295/02

    Rechtsfolgen der Vereinbarung des EDI-Verfahrens bei der Abwicklung von

  • BGH, 30.03.2001 - V ZR 27/00

    Beschränkung der Vertretungsbefugnis des GmbH-Geschäftsführers im Innenverhältnis

  • OLG Frankfurt, 19.10.1995 - 1 U (Baul) 1/95

    Gemeindliches Vorkaufsrecht bei kaufähnlichen Verträgen

  • OLG München, 11.07.2018 - 3 U 694/18

    Zu den Voraussetzungen eines Anspruchs gegen den Vorkaufsberechtigten auf Zahlung

  • OLG Stuttgart, 20.07.1998 - 5 U 16/98

    Bindung des Vorkaufsberechtigten an missbräuchliche Regelungen des Kaufvertrages

  • LG München I, 13.01.2020 - 15 O 16626/18

    Eintragung, Kaufvertrag, Bewilligung, Kaufpreis, Wohnung, Sittenwidrigkeit,

  • OLG Naumburg, 15.05.2001 - 11 U 22/01

    Nichtigkeit eines Pachtvertrages gem. § 138 Abs. 1 BGB

  • BGH, 05.05.2022 - V ZR 159/21

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

  • OLG Köln, 03.06.2004 - 18 U 101/03

    Zulässigkeit einer vor Ablauf der Vorkaufsfrist erfolgten Abtretung von

  • OVG Niedersachsen, 02.11.2004 - 1 LA 340/03

    Beweisantrag; Formnichtigkeit; Formunwirksamkeit; Kaufvertrag; notarielle

  • OLG Naumburg, 12.12.2022 - 12 Wx 34/22

    Bestehen eines gemeindlichen Vorkaufsrechts und Erfordernis eines Negativattests

  • OLG Bamberg, 17.02.2003 - 4 U 177/02

    Ausübung eines Vorkaufsrechts wegen Abschluss eines Ausbeutevertrages

  • VG Hamburg, 05.10.2022 - 7 K 4429/21
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