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   BGH, 12.02.1992 - VIII ZR 84/91   

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https://dejure.org/1992,288
BGH, 12.02.1992 - VIII ZR 84/91 (https://dejure.org/1992,288)
BGH, Entscheidung vom 12.02.1992 - VIII ZR 84/91 (https://dejure.org/1992,288)
BGH, Entscheidung vom 12. Februar 1992 - VIII ZR 84/91 (https://dejure.org/1992,288)
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"erste Bestellung" von Rohrteilen

§§ 2, 24 Abs. 1 Satz 1 AGBG (jetzt §§ 305 Abs. 2, 310 Abs. 1 BGB <Fassung seit 1.1.02>), für Einbeziehung von AGB im kaufmännischen Verkehr reicht grds. die Möglichkeit zumutbarer Kenntnisnahme aus (Unanwendbarkeit von § 2 Abs. 1 Nr. 1 AGBG), höher sind jedoch die Anforderungen bei Geltungserstreckung auf künftige Verträge

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Unmöglichkeit der Aufrechnung auf Grund eines Aufrechnungsausschlusses - Allgemeine Geschäftsbedingungen im kaufmännischen Geschäftsverkehr - Einbeziehung allgemeiner Geschäftsbedingungen in einen Vertrag

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Einbeziehung von AGB in künftige Verträge - Möglichkeit der Kenntnisnahme

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Stillschweigende Einbeziehung von geänderten AGB unter Kaufleuten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    AGBG § 2, § 24 Satz 1 Nr. 1

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    AGB im kaufmännischen Verkehr (IBR 1992, 309)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 117, 190
  • NJW 1992, 1232
  • ZIP 1992, 404
  • MDR 1992, 447
  • WM 1992, 657
  • BB 1992, 879
  • DB 1992, 1977
  • BauR 1992, 496
  • ZfBR 1992, 162
 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.05.1973 - VIII ZR 143/72

    Einbeziehung von allgemeinen Geschäftsbedingungen in einen Vertrag -

    Auszug aus BGH, 12.02.1992 - VIII ZR 84/91
    Anderes kann zwar gelten, wenn Kaufleute in laufender Geschäftsverbindung zueinander stehen, dabei frühere Verträge zwischen ihnen stets zu den Geschäftsbedingungen der einen Seite abgeschlossen worden sind und diese unmißverständlich zu erkennen gegeben hat, daß sie regelmäßig Geschäfte nur auf der Grundlage ihrer eigenen Geschäftsbedingungen tätigen will (vgl. Senatsurteil vom 28. Mai 1973 - VIII ZR 143/72 = WM 1973, 1198, 1199).

    Selbst im Rahmen einer laufenden, auf Dauer angelegten Geschäftsverbindung vermögen Allgemeine Geschäftsbedingungen, die früheren Verträgen zugrundegelegt waren, ohne erneute Bezugnahme nur dann Bestandteil eines nachfolgenden, selbständigen Rechtsgeschäfts zu werden, wenn der Verwender unmißverständlich zu erkennen gegeben hat, daß er regelmäßig Geschäfte nur zu seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen tätigen wolle (Senatsurteil vom 28. Mai 1973 aaO).

  • BGH, 20.12.1984 - VII ZR 340/83

    AGB: Ausschluß der Haftung für entferntere Mangelfolgeschäden

    Auszug aus BGH, 12.02.1992 - VIII ZR 84/91
    Die Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in den konkreten Einzelvertrag beruht wesentlich auf der Erwartung des Verwenders, der Vertragspartner sei hiermit stillschweigend einverstanden (BGH, Urteil vom 20. Dezember 1984 - VII ZR 340/83 = WM 1985, 522 unter II 1).
  • BGH, 03.02.1982 - VIII ZR 316/80

    Stahlstäbe - Einseitiger Eigentumsvorbehalt; §§ 46, 59 KO

    Auszug aus BGH, 12.02.1992 - VIII ZR 84/91
    Zwar werden im kaufmännischen Geschäftsverkehr Allgemeine Geschäftsbedingungen, sofern die - für den Vertrag "B." erfüllten - Einbeziehungsvoraussetzungen vorliegen, auch dann Vertragsinhalt, wenn der Kunde sie nicht kennt, jedoch die Möglichkeit zumutbarer Kenntnisnahme - etwa durch Anfordern der Allgemeinen Geschäftsbedingungen beim Verwender - hat, davon, wie hier die Beklagte, indessen keinen Gebrauch macht (vgl. Senatsurteil vom 3. Februar 1982 - VIII ZR 316/80 = ZIP 1982, 447, 448 unter II 2 b m.w.Nachw.).
  • BGH, 20.03.1985 - VIII ZR 327/83

    Geltung widerstreitender AGB

    Auszug aus BGH, 12.02.1992 - VIII ZR 84/91
    Es bleibt indessen dabei, daß auch im kaufmännischen Geschäftsverkehr - vorbehaltlich des Bestehens eines entsprechenden Handelsbrauchs, der vorliegend weder behauptet noch festgestellt ist - Allgemeine Geschäftsbedingungen nur kraft rechtsgeschäftlicher Vereinbarung Vertragsbestandteil werden können (Senatsurteil vom 20. März 1985 - VIII ZR 327/83 = WM 1985, 694, 695 m.w.Nachw.).
  • BGH, 29.09.1955 - II ZR 210/54

    Bestätigungsschreiben und Auftragsbestätigung

    Auszug aus BGH, 12.02.1992 - VIII ZR 84/91
    Bei einer solchen Sachlage läßt sich, da es - anders als dies im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung sein kann - an einer in bisherigen mehreren Verträgen stets geübten Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen desselben Partners fehlt, nicht der Schluß ziehen, zum Inhalt des ohne Bezugnahme auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen nachfolgenden Vertrages sollten diese Bedingungen nach dem Willen des Verwenders erkennbar deshalb gehören, weil sie in das einzige vorangegangene Geschäft einbezogen worden waren (vgl. BGH, Urteil vom 29. September 1955 - II ZR 210/54 = NJW 1955, 1794).
  • BGH, 11.09.2008 - I ZR 74/06

    bundesligakarten.de - Wettbewerbswidrigkeit des Schleichbezugs: Ausnutzung

    Im Rahmen der vom Berufungsgericht angenommenen laufenden Geschäftsbeziehung der Parteien, die von der Revision nicht in Frage gestellt wird, reichte das gegenüber den Beklagten aus, um die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Klägers zur Grundlage aller künftigen Kartenbestellungen der Beklagten bei ihm und seinen offiziellen Verkaufsstellen zu machen (vgl. BGHZ 117, 190, 197).
  • OLG Stuttgart, 23.09.2015 - 9 U 31/15

    Sparvertrag: Bindung einer Sparkasse an die in einem Werbeflyer angebotenen

    Richtig ist die Auffassung, dass ein Einbeziehungswille für vertragliche Regelungen durch schlüssiges Verhalten der Beklagten, das nach Maßgabe der §§ 133, 157 BGB zu beurteilen ist (vgl. BGH, Urteil vom 12. Februar 1992 - VIII ZR 84/91 BGHR AGBG § 2 Abs. 1 Nr. 1 Einbeziehung 3), hier vorliegt.
  • OLG Hamm, 19.05.2015 - 7 U 26/15

    Anforderungen an die Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen im

    Verweisen sie wie hier auf Allgemeine Geschäftsbedingungen, werden diese mangels Widerspruchs sogar dann Vertragsinhalt, wenn sie nicht Gegenstand der Vertragsverhandlungen waren (Palandt/Grüneberg, 74. Aufl., § 305, Rdn. 52; BGH, Urteil vom 12.02.1992, VIII ZR 84/91, juris).
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