Rechtsprechung
   BGH, 21.05.1992 - III ZR 158/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,1027
BGH, 21.05.1992 - III ZR 158/90 (https://dejure.org/1992,1027)
BGH, Entscheidung vom 21.05.1992 - III ZR 158/90 (https://dejure.org/1992,1027)
BGH, Entscheidung vom 21. Mai 1992 - III ZR 158/90 (https://dejure.org/1992,1027)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,1027) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Enteignungsgleicher Eingriff - Enteignung - Einvernehmen der Gemeinde - Außenbereichsvorhaben - Rechtswidrigkeit der Versagung des Einvernehmens

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 14; BBauG § 35; BBauG § 36
    Verzögerung der Baugenehmigung als enteignungsgleicher Eingriff

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BundesbauG § 35, § 36; GG Art. 14
    Enteignungsgleicher Eingriff bei rechtswidriger Versagung gemeindlichen Einvernehmens zu Außenbereichsvorhaben

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 14; BauG §§ 35, 36
    Enteignungsgleicher Eingriff einer Gemeinde durch Unterlassen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 118, 253
  • NJW 1992, 2218
  • NJW-RR 1992, 1376 (Ls.)
  • MDR 1992, 968
  • NVwZ 1992, 914 (Ls.)
  • VersR 1993, 180
  • WM 1992, 1546
  • DB 1992, 2185
  • BauR 1992, 600
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.09.1975 - III ZR 40/73

    Amtspflichten der Gemeinde bei Erteilung bzw. Versagung des Einvernehmens

    Auszug aus BGH, 21.05.1992 - III ZR 158/90
    In der Rechtsprechung des Senats ist anerkannt, daß die rechtswidrige Versagung des Einvernehmens einen enteignungsgleichen Eingriff darstellen kann, und zwar auch und gerade dann, wenn sie zu einer verzögerten Erteilung der Baugenehmigung geführt hat (Senatsurteil BGHZ 65, 182, 189).

    Denn die beklagte Gemeinde wäre gleichwohl als "Begünstigte" im Sinne des Enteignungsrechts anzusehen, da der Eingriff - zumindest auch - in ihrem planerischen Interesse erfolgt ist (Senatsurteil BGHZ 65, 182, 189 m.w.N.).

    Das ist nunmehr durch § 36 Abs. 2 Satz 1 BauGB ausdrücklich klargestellt, galt aber auch schon für das hier einschlägige Bundesbaugesetz (Senatsurteil BGHZ 65, 182, 186 m.w.N.; Dyong in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, Bundesbaugesetz, Loseblattausgabe Stand 1979 § 36 Rn. 21).

  • BVerwG, 03.05.1988 - 4 C 54.85

    Gesicherte Erschließung - Begriff - Zuwegung - Rechtliche Sicherung -

    Auszug aus BGH, 21.05.1992 - III ZR 158/90
    Die "ausreichende Erschließung" ist ein bundesrechtlicher Rechtsbegriff, der nicht durch Rückgriff auf Landesrecht (hier Art. 4 BayBauO, siehe dazu im folgenden) konkretisiert wird (BVerwG NVwZ 1989, 353).

    Insbesondere die mit der Forderung nach einer rechtlichen Sicherung wahrzunehmende Belange der öffentlichen Brandbekämpfung und des Rettungswesens sind landesrechtlich, d.h. im Rahmen des Bauordnungsrechts, zur Geltung zu bringen (BVerwG NVwZ 1989, 353).

  • BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 45.88

    Sicherung der Erschließung im Außenbereich - Ersatzbau

    Auszug aus BGH, 21.05.1992 - III ZR 158/90
    Ausnahmsweise kann eine über ein Gemeindegrundstück führende Verbindung mit dem öffentlichen Wegenetz auch beim Fehlen einer Widmung oder anderen förmlichen Sicherung dann rechtlich gewährleistet sein, wenn die Gemeinde aus Rechtsgründen (Treu und Glauben, vorausgegangenem Verhalten, Gleichbehandlungsgrundsatz) dauernd gehindert ist, den Anliegerverkehr zum Baugrundstück zu untersagen (BVerwG DVBl 1991, 217).
  • BGH, 11.02.1988 - III ZR 221/86

    Unterbrechung der Verjährung des Amtshaftungsanspruchs durch Klage vor den

    Auszug aus BGH, 21.05.1992 - III ZR 158/90
    Dies bedeutet, daß in vollem Umfang die Grundsätze gelten, die der Senat zur verjährungsunterbrechenden Wirkung der Inanspruchnahme von Primärrechtsschutz aufgestellt hat (Senatsurteil BGHZ 95, 238; 97, 97; 103, 242).
  • BGH, 11.07.1985 - III ZR 62/84

    Unterbrechung der Verjährung des Amtshaftungsanspruchs

    Auszug aus BGH, 21.05.1992 - III ZR 158/90
    Dies bedeutet, daß in vollem Umfang die Grundsätze gelten, die der Senat zur verjährungsunterbrechenden Wirkung der Inanspruchnahme von Primärrechtsschutz aufgestellt hat (Senatsurteil BGHZ 95, 238; 97, 97; 103, 242).
  • BGH, 06.02.1986 - III ZR 109/84

    Amtspflichten bei Betrieb einer Kläranlage; Unterbrechung der Verjährung durch

    Auszug aus BGH, 21.05.1992 - III ZR 158/90
    Dies bedeutet, daß in vollem Umfang die Grundsätze gelten, die der Senat zur verjährungsunterbrechenden Wirkung der Inanspruchnahme von Primärrechtsschutz aufgestellt hat (Senatsurteil BGHZ 95, 238; 97, 97; 103, 242).
  • BGH, 11.01.2007 - III ZR 302/05

    Staatshaftung bei verzögerter Antragsbearbeitung

    Mit Rücksicht auf die grundrechtlich geschützte Veräußerungsfreiheit geht es hier vielmehr um einen Fall des "qualifizierten Unterlassens", das als Eingriff in den Rechtskreis des Betroffenen zu werten ist (vgl. dazu etwa Senatsurteile BGHZ 102, 350, 364; 118, 253, 255; 120, 124, 132; Urteil vom 15. Mai 1997 - III ZR 46/96 - VersR 1997, 1363, 1365).
  • BGH, 25.10.2012 - III ZR 29/12

    Amtshaftung einer bayrischen Gemeinde wegen Verweigerung des Einvernehmens mit

    Alleiniger Prüfungsmaßstab für das gemeindliche Einvernehmen und seine Ersetzung ist, ob das Vorhaben nach den planungsrechtlichen Vorschriften der §§ 31, 33, 34 und 35 BauGB zulässig ist (vgl. Senatsurteil vom 21. Mai 1992 - III ZR 158/90, BGHZ 118, 253, 257).
  • BGH, 10.03.1994 - III ZR 9/93

    Schadensersatz für rechtswidrige Ablehnung einer Bauvoranfrage

    Vielmehr sind durchaus Ansprüche des Erben aus eigenem Recht wegen der fortgesetzten Verweigerung des Bauvorbescheides denkbar (vgl. dazu Senatsurteil BGHZ 118, 253, 261) [BGH 21.05.1992 - III ZR 158/90].
  • BGH, 21.05.1992 - III ZR 14/91

    Amtshaftung von Bauaufsichtsbehörde und Gemeinde bei rechtswidriger Ablehnung

    In der Rechtsprechung des Senats ist seit langem anerkannt, daß eine Verzögerung bei der Erteilung einer Baugenehmigung (entsprechendes gilt für einen Bauvorbescheid) ebenso einen enteignungsgleichen Eingriff darstellen kann wie die förmliche, dem geltenden Recht widersprechende Ablehnung einer Bauerlaubnis (z.B. Senatsurteil BGHZ 65, 182, 188, 189; s. auch Senatsurteil vom 21. Mai 1992 - III ZR 158/90 -, für BGHZ vorgesehen; ferner Krohn/Löwisch, Eigentumsgarantie, Enteignungsentschädigung, 3. Aufl. 1984, Rn. 215, 217; Nüßgens/Boujong, Eigentum, Sozialbindung, Enteignung, Rn. 421, 423).
  • BGH, 30.11.2006 - III ZR 352/04

    Wirksamkeit einer Veränderungssperre bei Formfehler des Bebauungsplans;

    Dies hatte die Rechtsfolge, dass die Beklagte zu 2 von nun an nicht mehr berechtigt war, dem Bauvorhaben der Kläger aus planungsrechtlichen Erwägungen zu widersprechen (vgl. zu einer ähnlichen Fallkonstellation Senatsurteil BGHZ 118, 253, 260 f).
  • BGH, 11.12.2008 - III ZR 216/07

    Voraussetzungen der Amtshaftung bei bindender Weisung einer Aufsichtsbehörde

    Insoweit lassen sich die Grundsätze, die der Senat zur Versagung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB entwickelt hat (vgl. dazu Senatsurteil BGHZ 118, 253, 263) , auf die hier zu beurteilende Fallkonstellation übertragen.
  • BGH, 13.10.2005 - III ZR 234/04

    Haftung der Gemeinde wegen Versagung des gemeindlichen Einvernehmens

    Die Verjährung beurteilt sich noch nach § 852 Abs. 1 BGB a.F. Sie ist hier durch die Inanspruchnahme verwaltungsrechtlichen und verwaltungsgerichtlichen Primärrechtsschutzes analog § 209 Abs. 1 BGB a.F. auch im Verhältnis zwischen der Klägerin und der damals beigeladenen Beklagten unterbrochen worden (vgl. Wurm, Festschrift Boujong [1996], 687, 699 f; s. aus der Rechtsprechung insbesondere Senatsurteil BGHZ 118, 253, 263 betreffend die Unterbrechung der Frist des Art. 71 Abs. 1 BayAGBG, die sich nach den gleichen Grundsätzen beurteilt wie die Verjährungsunterbrechung).
  • BGH, 23.01.1997 - III ZR 234/95

    Entschädigung bei rechtswidriger Versagung einer Teilungsgenehmigung

    In der Rechtsprechung des Senats zu § 36 BauGB ist anerkannt, daß die rechtswidrige Versagung des Einvernehmens einen enteignungsgleichen Eingriff darstellen kann, und zwar auch und gerade dann, wenn sie zu einer verzögerten Erteilung der Baugenehmigung geführt hat (Senatsurteile BGHZ 65, 182, 189; 118, 253, 255; zusammenfassend Wurm, Festschrift Boujong, 1996, 687, 689 f).
  • OLG Hamm, 18.01.2019 - 11 U 153/17

    Qualifiziertes Unterlassen; Maßnahme einer Ordnungsbehörde; Anwaltskosten als

    Der BGH bejaht im Anwendungsbereichs des enteignungsgleichen Eingriffs ein qualifiziertes Unterlassen, wenn eine Rechtspflicht der Behörde zum Handeln besteht und das Unterlassen in seinen Auswirkungen einem Eingriff in eine eigentumsrechtliche geschützte Position gleichkommt (vgl. BGH Urt. v. 21.05.1992, - III ZR 158/90 - Rn. 19, zitiert nach juris).
  • BGH, 24.02.1994 - III ZR 6/93

    Drittbezogenheit von Amtspflichten im Baugenehmigungsverfahren; Ansprüche des

    Es geht zutreffend davon aus, daß die Rechtswidrigkeit des Bescheides vom 14. Juli 1986 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 7. November 1986 durch das Urteil des H. Oberverwaltungsgerichts vom 22. August 1986 auch zwischen der Beklagten und der im Verwaltungsrechtsstreit beigeladenen Klägerin (§§ 121 Nr. 1, 63 Nr. 3 VwGO) rechtskräftig festgestellt ist (Senat BGHZ 93, 87, 90 f [BGH 15.11.1984 - III ZR 70/83]; 118, 253, 255) [BGH 21.05.1992 - III ZR 158/90].
  • BGH, 01.12.1994 - III ZR 33/94

    Schutzzweck der Amtspflicht der Bauaufsichtsbehörde zur Sicherstellung der

  • BGH, 01.07.1993 - III ZR 36/92

    Haftungsrechtliche Zuordnung bei rechtswidriger Ablehnung einer Bauvoranfrage

  • OLG Köln, 08.03.2001 - 7 U 146/00

    Entschädigungsansprüche von außenstehenden Aktionären; Entschädigungsansprüche

  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.1999 - 3 S 1524/96

    Inzidentprüfung eines Bebauungsplanes nach Fristablauf für ein

  • VGH Baden-Württemberg, 03.08.1998 - 3 S 990/98

    Ersatzansprüche wegen rechtswidriger zeitweiliger Versagung einer Baugenehmigung

  • BayObLG, 19.02.2001 - 5Z RR 3/00

    Bindungswirkung verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen im Amtshaftungsprozess

  • VGH Baden-Württemberg, 11.09.1998 - 3 S 2121/96

    Fortsetzungsfeststellungsklage bei mittlerweile geänderter Sach- und Rechtslage -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht