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   BGH, 17.06.1992 - I ZR 182/90   

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https://dejure.org/1992,330
BGH, 17.06.1992 - I ZR 182/90 (https://dejure.org/1992,330)
BGH, Entscheidung vom 17.06.1992 - I ZR 182/90 (https://dejure.org/1992,330)
BGH, Entscheidung vom 17. Juni 1992 - I ZR 182/90 (https://dejure.org/1992,330)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auswertung von Schutzrechten in Bezug auf die eingetragene Plüschfigur "ALF" - Erteilung einer weltweiten Lizenz zur Herstellung und zum Vertrieb von "ALF"-Produkten - Herstellung von Nachbildungen

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    ALF

    §§ 2 Abs. 1 Nr. 4, 31 Abs. 3, 97, 121 Abs. 4 UrhG

  • wikisource.org

    ALF

    Rechtsverfolgungsbefugnis eines Lizenznehmers, der eine Unterlizenz erteilt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    UrhG
    "ALF"; Umfang des Schutzes eines urheberrechtlichen Verwertungsrechts; Rechte des Lizenznehmers

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    UrhG
    "ALF"; Umfang des Schutzes eines urheberrechtlichen Verwertungsrechts; Rechte des Lizenznehmers

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 118, 394
  • NJW 1992, 2824
  • NJW-RR 1993, 46 (Ls.)
  • MDR 1992, 1043
  • GRUR 1992, 697
  • GRUR Int. 1993, 257
  • ZUM 1993, 187
 
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Wird zitiert von ... (79)

  • BGH, 02.06.2022 - I ZR 140/15

    Zur Haftung der Diensteanbieter "YouTube" und "uploaded" für

    Zwar bleibt der Urheber oder Inhaber von Leistungsschutzrechten hinsichtlich der Verletzung solcher Rechte, an denen er ausschließliche Nutzungsrechte eingeräumt hat, neben dem Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte zur Geltendmachung von (Abwehr-) Ansprüchen berechtigt, wenn er über ein eigenes schutzwürdiges wirtschaftliches oder ideelles Interesse an der Geltendmachung der Ansprüche verfügt (BGH, Urteil vom 7. Juni 1992 - I ZR 182/90, BGHZ 118, 394 [juris Rn. 20] - ALF; BGH, GRUR 2017, 266 [juris Rn. 35] - World of Warcraft I, mwN).
  • BGH, 11.04.2013 - I ZR 152/11

    Internet-Videorecorder II

    Eine unterschiedliche Beurteilung des Klagerechts des Urhebers einerseits und des Leistungsschutzberechtigten andererseits kann allenfalls dann angebracht sein, wenn allein eine Beeinträchtigung von ideellen Interessen des Urhebers in Rede steht (vgl. zum Unterlizenzgeber BGH, Urteil vom 17. Juni 1992 - I ZR 182/90, BGHZ 118, 394, 399 f. - ALF).

    Ein eigenes schutzwürdiges Interesse an der Geltendmachung der Ansprüche aus Rechtsverletzung ist anzunehmen, wenn der Rechtsinhaber sich eine fortdauernde Teilhabe am wirtschaftlichem Ertrag aus der Verwertung seines Rechts vorbehalten hat (BGHZ 118, 394, 399 f. - ALF).

  • BGH, 29.04.1999 - I ZR 65/96

    Fortsetzung des berühmten Romans "Dr. Shiwago"?

    Er schließt das Verbietungsrecht gegen eine unfreie Bearbeitung ein, das erforderlich ist, um einen wirksamen Schutz des Rechts zu gewährleisten (vgl. BGHZ 118, 394, 398 - ALF; Ulmer, Urheber- und Verlagsrecht, 3. Aufl., S. 543; vgl. weiter Schricker/Loewenheim aaO § 23 Rdn. 1; Plassmann, Bearbeitungen und andere Umgestaltungen in § 23 Urheberrechtsgesetz, 1996, S. 51 ff.; vgl. auch - zum Geschmacksmusterrecht - BGH, Urt. v. 11.12.1997 - I ZR 134/95, GRUR 1998, 379, 381 = WRP 1998, 406 - Lunette; v. Gamm, GeschmMG, 2. Aufl., § 3 Rdn. 48, § 5 Rdn. 18, 26).

    Diese richtet sich hier nach deutschem Recht als dem Recht des Staates, für den Schutz begehrt wird (vgl. BGHZ 118, 394, 397 - ALF).

    Der Inhaber eines ausschließlichen Nutzungsrechts bleibt auch nach der Einräumung eines solchen Nutzungsrechts weiterer Stufe klageberechtigt, wenn er - wie hier - an den Verkaufserlösen des Unterlizenznehmers beteiligt ist (vgl. BGHZ 118, 394, 399 - ALF; vgl. auch Schricker/Schricker aaO Vor §§ 28 ff. Rdn. 23).

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