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   BGH, 16.12.1953 - II ZR 41/53   

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https://dejure.org/1953,88
BGH, 16.12.1953 - II ZR 41/53 (https://dejure.org/1953,88)
BGH, Entscheidung vom 16.12.1953 - II ZR 41/53 (https://dejure.org/1953,88)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 1953 - II ZR 41/53 (https://dejure.org/1953,88)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHZ 12, 1
  • NJW 1954, 505
 
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Wird zitiert von ... (67)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.07.1953 - II ZR 126/52

    Vorstand einer AG. Unmöglichkeit

    Auszug aus BGH, 16.12.1953 - II ZR 41/53
    Der Senat hat sie bereits in seiner Entscheidung vom 11.7.1953 - II ZR 126/52 - (BGHZ 10, 187 [191]) zu den selbständig Tätigen gerechnet.
  • BGH, 13.07.1951 - 2 StR 299/51
    Auszug aus BGH, 16.12.1953 - II ZR 41/53
    Gegen die verfassungsrechtliche Gültigkeit dieser Vorschriften bestehen keine Bedenken; insbesondere steht der Mitwirkung von Hilfsrichtern bei gerichtlichen Entscheidungen nicht Art. 97 GrundG entgegen (OGHSt 2, 331 = NJW 1950, 322; BGHSt 1, 274).
  • BGH, 30.10.1951 - II ZR 76/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.12.1953 - II ZR 41/53
    Da ein derartiger Umstand einen wichtigen Grund für den Widerruf einer Bestellung abgeben kann (vgl. Grosskomm. W. Schmidt AktG § 75 Anm. 14; Baumbach-Hueck AktG § 75 Anm. 5), eine weitergehende Nachprüfung des wichtigen Grundes aber dem Revisionsgericht grundsätzlich verschlossen ist (vgl. II ZR 76/51 = NJW 1952, 224; R.d.A. 1952, 37), sind die Ausführungen des Berufungsgerichts insoweit aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden.
  • BGH, 11.07.1953 - II ZR 142/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.12.1953 - II ZR 41/53
    Diese Frage erübrigt sich entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts nicht schon wegen des Widerrufs der Vorstandsbestellung, da diese Massnahme nicht ohne weiteres zugleich die Auflösung des Anstellungsverhältnisses zur Folge hat (II ZR 142/52 v. 11.7.53 = BB 1953, 691).
  • RG, 29.12.1888 - 2810/88

    77. Kann ein der Strafkammer als ständiges Mitglied zugeteilter Amtsrichter bei

    Auszug aus BGH, 16.12.1953 - II ZR 41/53
    Es hat hierbei ausgesprochen, dass die aus solchen Gründen beigeordneten Hilfsrichter ständige Mitglieder des Kollegiums sind, dem sie zugeteilt werden (RGSt 18, 307; 22, 168; 23, 120; 42, 297; RG HRR 27 Nr. 93).
  • RG, 19.10.1891 - 1952/91

    Ist in Preußen ein zum Hilfsrichter bei einem Amtsgerichte bestellter

    Auszug aus BGH, 16.12.1953 - II ZR 41/53
    Es hat hierbei ausgesprochen, dass die aus solchen Gründen beigeordneten Hilfsrichter ständige Mitglieder des Kollegiums sind, dem sie zugeteilt werden (RGSt 18, 307; 22, 168; 23, 120; 42, 297; RG HRR 27 Nr. 93).
  • BGH, 17.05.1995 - IV ZR 279/94

    Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls

    Vielmehr ist nach dem Inhalt des Versicherungsvertrages davon auszugehen, daß die Vertragsparteien den versicherten Entwendungsfall schon dann als nachgewiesen ansehen wollen, wenn Tatsachen feststehen, die nach ihrem äußeren Bild mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf eine Wegnahme gegen den Willen des Versicherungsnehmers schließen lassen (vgl. BGHZ 123 [BGH 16.12.1953 - II ZR 41/53], aaO.; insbes. BGH, Urteil vom 5. Oktober 1983 - IVa ZR 19/82 - VersR 1984, 29 unter I 1 b).
  • BGH, 30.07.1997 - VIII ZR 244/96

    Wahrung der Schriftform bei Schuldbeitritt zu einem Finanzierungsleasingvertrag;

    Ein solcher Ausnahmefall kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vorliegen, wenn eine Partei sich unter Berufung auf den Formmangel ihrer Verpflichtung entziehen will, obwohl sie längere Zeit aus dem nichtigen Vertrag Vorteile gezogen hat (BGHZ 121 [BGH 16.12.1953 - II ZR 41/53] a.a.O.).
  • BGH, 09.11.1967 - II ZR 64/67

    Zeugnisanspruch des GmbH-Geschäftsführers

    Der Senat hat bereits andere Vorschriften des Rechts der sozial abhängigen Arbeitnehmer auf den GmbH- Geschäftsführer angewendet, soweit dies das Anstellungsverhältnis erfordert und seine Organstellung dies nicht verbietet (vgl. BGHZ 12, 1, 5 f.; 36, 143).
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