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   BGH, 09.12.1992 - VIII ZR 218/91   

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https://dejure.org/1992,356
BGH, 09.12.1992 - VIII ZR 218/91 (https://dejure.org/1992,356)
BGH, Entscheidung vom 09.12.1992 - VIII ZR 218/91 (https://dejure.org/1992,356)
BGH, Entscheidung vom 09. Dezember 1992 - VIII ZR 218/91 (https://dejure.org/1992,356)
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Aufrechnung nach Vergleich

§ 767 ZPO, Vollstreckungsgegenklage gegen Dritten nur, wenn die Voraussetzungen für eine Klauselerteilung bei ihm vorliegen (dieser muß die titulierte Forderung nachträglich erlangt haben);

§ 767 Abs. 2 ZPO nicht anwendbar auf Prozeßvergleich (§ 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO), Präklusion kommt nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) in Betracht

Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Drittübertragung einer titulierten Forderung - Vergleich - Vollstreckungsabwehrklage gegen Dritte - Aufrechnungsvorbehalt - Aktivlegitimation des Titelgläubigers - Vollstreckungsklausel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 387, § 242; ZPO § 767 Abs. 1, § 727, § 731
    Vollstreckungsgegenklage bei Abtretung der titulierten Forderung - Treuwidrige Aufrechnung mit Gegenforderung nach vergleichsweiser Zahlungszusage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 120, 387
  • NJW 1993, 1396
  • MDR 1993, 473
  • VersR 1993, 504
  • WM 1993, 520
  • BB 1993, 1113
  • Rpfleger 1993, 291
 
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Wird zitiert von ... (70)

  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Die Vorschrift ist nur auf nach Rechtshängigkeit eingetretene Rechtsänderungen anwendbar (BGHZ 120, 387, 392).
  • BGH, 14.09.2018 - V ZR 267/17

    Veräußerung der in Streit befangenen Sache nach Eintritt der Rechtshängigkeit;

    Gleiches gelte bei einem gerichtlichen Vergleich jedenfalls dann, wenn der in ihm geregelte vollstreckbare Anspruch nicht Gegenstand des Rechtsstreits war, der durch den Vergleich beendet wurde (vgl. BGH, Urteil vom 9. Dezember 1992 - VIII ZR 218/91, BGHZ 120, 387, 392; ebenso BAGE 149, 38 Rn. 19).

    Hat der gerichtliche Vergleich dagegen Ansprüche zum Gegenstand, die zuvor nicht rechtshängig waren, kann die vollstreckbare Ausfertigung nur erteilt werden, wenn die Rechtsnachfolge nach Abschluss des gerichtlichen Vergleichs eingetreten ist (vgl. BGH, Urteil vom 9. Dezember 1992 - VIII ZR 218/91, BGHZ 120, 387, 392; BAGE 149, 38 Rn. 19).

  • OLG Karlsruhe, 19.09.2017 - 12 U 70/17

    Zwangsvollstreckung: Bindung des Rechtsnachfolgers an einen nach Veräußerung der

    Später hat der Bundesgerichtshof jedoch offen gelassen, unter welchen Umständen eine Titelumschreibung gem. § 727 ZPO möglich sei, wenn der Errichtung des Vollstreckungstitels die Rechtshängigkeit des darin geregelten Anspruchs vorausgegangen ist, der Prozessvergleich also - wie im vorliegenden Fall - keine über den Streitgegenstand hinausgehenden Ansprüche tituliert (BGH, Urteil vom 09. Dezember 1992 - VIII ZR 218/91 -, BGHZ 120, 387, Rn. 19).
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