Rechtsprechung
BGH, 22.12.1992 - VI ZR 341/91 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Arztzusatzvertrag - Gespaltener Krankenhausvertrag - Hinweispflicht gegenüber Patienten - Schuldner der Arztleistung - Hinweis auf Haftung für Arzthaftung
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 276; BGB § 823; AGBG § 3; AGBG § 9
Anforderungen an AGB-Freizeichnung des Krankenhausträgers - Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zum sog. gespaltenen Krankenhausvertrag
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, Chirurgie - Aufklärungspflicht bei "gespaltenem" Krankenhausvertrag
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 08.11.1990 - 4 O 20/88
- OLG Nürnberg, 16.10.1991 - 4 U 3975/90
- BGH, 22.12.1992 - VI ZR 341/91
Papierfundstellen
- BGHZ 121, 107
- NJW 1993, 779
- MDR 1993, 423
- VersR 1993, 481
Wird zitiert von ... (41) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.06.1985 - VI ZR 234/83
Klinikhaftung bei Chefarztvertrag -Unterversorgung der Anästhesie
Auszug aus BGH, 22.12.1992 - VI ZR 341/91
Wird abweichend vom Regelfall des Arztzusatzvertrags (Senat BGHZ 95, 63 [BGH 18.06.1985 - VI ZR 234/83] = VersR 85, 1043) in vorformulierten Vertragsbedingungen ein sogenannter gespaltener Krankenhausvertrag vereinbart, so muß dem Patienten hinreichend - etwa durch Hinweis in dem von ihm unterzeichneten Vertragstext - verdeutlicht werden, daß der Krankenhausträger nicht Schuldner der ärztlichen Leistungen ist und ihm auch für etwaige ärztliche Fehlleistungen nicht haftet.a) Zwar hat das Berufungsgericht nicht verkannt, daß nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (BGHZ 95, 63, 67 f.) [BGH 18.06.1985 - VI ZR 234/83] im Regelfall auch bei der Inanspruchnahme gesondert zu liquidierender ärztlicher Leistungen als Wahlleistung der Krankenhausträger nicht aus seiner vertraglichen Verpflichtung betreffend die ärztliche Versorgung entlassen werden soll, also grundsätzlich kein sog. gespaltener Krankenhausaufnahmevertrag vorliegt, sondern zwischen dem Patienten und dem liquidationsberechtigten Arzt in der Regel ein zu dem Krankenhausvertrag hinzutretender Arztzusatzvertrag geschlossen wird.
aa) Wie der Senat in dem bereits erwähnten Urteil BGHZ 95, 63, 68 [BGH 18.06.1985 - VI ZR 234/83] ausgeführt hat, muß eine derartige Abweichung im Krankenhausaufnahmevertrag klar zum Ausdruck kommen.
Wie oben unter Hinweis auf das Senatsurteil BGHZ 95, 63 ff. [BGH 18.06.1985 - VI ZR 234/83] dargelegt, läuft es den Erwartungen des Patienten zuwider und wird seine Rechtsstellung erheblich eingeschränkt, wenn ihm bei einer Vertragsgestaltung der vorliegend beabsichtigten Art der Krankenhausträger, den er nach der äußeren Vertragsgestaltung in erster Linie als seinen Vertragspartner ansehen kann, die für den Patienten besonders wichtigen ärztlichen Leistungen gar nicht schuldet und infolgedessen auch als Haftungsschuldner bei etwaigen Fehlleistungen der liquidationsberechtigten Ärzte ausfällt.
- BGH, 28.06.1988 - VI ZR 288/87
Geltung des Verweisungsprivilegs für vertragliche Ansprüche gegen einen Arzt; …
Auszug aus BGH, 22.12.1992 - VI ZR 341/91
Für die vertragliche Haftung gilt die Prof. Dr. G. als Beamten ebenfalls zustehende Verweisungsmöglichkeit nach § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB nicht (Senatsurteil vom 28. Juni 1988 - VI ZR 288/87 - VersR 1989, 145, 146, insoweit nicht abgedruckt in BGHZ 105, 45 ff.).
- BGH, 14.01.2016 - III ZR 107/15
Abrechnung ärztlicher Wahlleistungen während eines Krankenhausaufenthalts: …
d) Bei der Inanspruchnahme ärztlicher Wahlleistungen ist jedenfalls bislang der totale Krankenhausvertrag mit Arztzusatzvertrag der Regelfall (…Senatsurteil vom 18. Februar 1998 aaO S. 97;… BGH, Urteile vom 18. Juni 1985 aaO S. 67 ff und vom 22. Dezember 1992 - VI ZR 341/91, BGHZ 121, 107, 110 f), der gespaltene Arzt-Krankenhaus-Vertrag dagegen die Ausnahme.An dessen wirksame Vereinbarung sind wegen der damit einhergehenden wesentlichen Beschneidung der Rechtsstellung des Patienten in vorformulierten Vertragsklauseln oder in Allgemeinen Geschäftsbedingungen hohe Anforderungen zu stellen (…Senatsurteil vom 19. Februar 1998 aaO S. 97; BGH, Urteil vom 22. Dezember 1992 aaO S. 112 ff).
Es ist regelmäßig erforderlich, dass - wenn nicht eine mündliche Erläuterung erfolgt - die Klarstellung innerhalb des noch durch die Unterschrift des Patienten gedeckten Vertragstextes vorgenommen wird (BGH, Urteil vom 22. Dezember 1992 aaO S. 113).
- BGH, 14.02.1995 - VI ZR 272/93
Verantwortlichkeit des Belegarztes für Fehler einer freiberuflich tätigen …
Dem angefochtenen Urteil läßt sich nicht zweifelsfrei entnehmen, ob das Berufungsgericht von einer grundsätzlichen Haftung des Belegkrankenhauses für den Belegarzt und die Beleghebamme ausgeht oder ob es die Haftung lediglich daraus herleiten will, daß die Beklagte zu 4) die Patientin nicht entsprechend den im Senatsurteil BGHZ 121, 107, 111 f. [BGH 22.12.1992 - VI ZR 341/91] dargelegten Grundsätzen auf den Ausschluß ihrer Haftung für die Betreuung durch Arzt und Hebamme hingewiesen habe.Anders als beim totalen Krankenhausvertrag (hierzu Senatsurteil BGHZ 95, 63, 67 [BGH 18.06.1985 - VI ZR 234/83] = AHRS 0180/13) oder beim Krankenhausvertrag mit Arztzusatzvertrag (dazu Senatsurteil BGHZ 121, 107, 110 ff.) [BGH 22.12.1992 - VI ZR 341/91] schuldet der Träger des Belegkrankenhauses grundsätzlich nicht die ärztlichen Leistungen des Belegarztes, sondern nur die nichtärztliche pflegerische Betreuung.
Das gilt, wie im Senatsurteil BGHZ 121, 107, 111 [BGH 22.12.1992 - VI ZR 341/91] näher dargelegt, nur dann, wenn der Patient im Grundsatz die ärztlichen Leistungen vom Krankenhaus erwarten kann.
- BGH, 19.02.1998 - III ZR 169/97
Rechtsfolgen der Unwirksamkeit einer Vereinbarung über wahlärztliche Leistungen …
Angesichts dieser Interessenlage ist der - hier unstreitig ins Auge gefaßte - totale Krankenhausvertrag mit Arztzusatzvertrag der Regelfall bei der Inanspruchnahme ärztlicher Wahlleistungen (BGHZ 95, 63, 67 ff; 121, 107, 110 f), der gespaltene Arzt-Krankenhaus-Vertrag dagegen der Ausnahmefall, an dessen wirksamer Vereinbarung wegen der damit einhergehenden wesentlichen Beschneidung der Rechtsstellung des Patienten in vorformulierten Vertragsklauseln oder in Allgemeinen Geschäftsbedingungew hohe Anforderungen zu stellen sind (BGHZ 121, 107, 112 ff).
- BGH, 16.04.1996 - VI ZR 190/95
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Geburtshilfe, Belegarzt, …
Dies beruht, wie der erkennende Senat zu letzt im Urteil vom 14. Februar 1995 (BGHZ 129, 6, 13 f., vgl. auch Senatsurteile BGHZ 95, 63, 70 und vom 14. Juli 1992 - VI ZR 214/91 - VersR 1992, 1263 f. sowie BGH, Urteil vom 29. März 1990 - I ZR 76/88 - NJW 1990, 2317 f.) dargelegt hat, auf der Erwägung, daß die ärztlichen Leistungen nicht zu den Vertragsaufgaben des Belegkrankenhauses gehören und folglich dessen Träger nach den für den sog. gespaltenen Krankenhausvertrag entwickelten Regeln (hierzu Senatsurteil BGHZ 121, 107, 111 ff. m.w.N.) nicht für Fehler des Arztes einzustehen braucht, die diesem bei Erbringung der von ihm selbst geschuldeten ärztlichen Leistungen unterlaufen. - BGH, 12.01.1999 - VI ZR 77/98
Zulässigkeit eines Teilurteils
Das gilt um so mehr als die Klägerin ihre Ansprüche zum Teil auch auf Vertrag (vgl. BGH, Urteil vom 19. Februar 1998 - III ZR 169/97 - VersR 1998, 726, zum Abdruck in BGHZ 138, 91 bestimmt) gestützt hat und in diesem Fall eine Verweisungsmöglichkeit nicht gegeben wäre (vgl. BGHZ 121, 107, 115; Senatsurteile vom 28. Juni 1988 - VI ZR 288/87 - VersR 1989, 145, 146, insoweit nicht in BGHZ 105, 45 ff.; vom 30. November 1982 - VI ZR 77/81 - VersR 1983, 244, 246, insoweit nicht in BGHZ 85, 393 ff.). - BGH, 30.06.1995 - V ZR 184/94
Wirksamkeit des Time-Sharings von Ferienwohnungen
So hat der Bundesgerichtshof beispielsweise die in einem Krankenhausvertrag enthaltene Klausel, nach der im Falle einer gewählten Privatbehandlung die ärztlichen Leistungen nicht Gegenstand des Vertrages mit der Klinik sind (BGHZ 121, 107, 115) [BGH 22.12.1992 - VI ZR 341/91], als eine die Leistungsbeschreibung einschränkende Bestimmung angesehen. - OLG Oldenburg, 14.12.2011 - 5 U 183/11
Anforderungen an die Erbringung von Leistungen aus einem Wahlarztvertrag durch …
Seine auf Gewährung von Wahlleistungen gerichteter Antrag ist dahin zu verstehen, dass er besondere ärztliche Leistungen "hinzukaufen", nicht aber den Krankenhausträger aus seiner Verpflichtung entlassen will, ihm gleichfalls diese Leistungen zu schulden (vgl. BGH NJW 1993, 779 [780]). - OLG Braunschweig, 25.09.2013 - 1 U 24/12
Arzthaftung: Wirksamkeit einer Einwilligungserklärung bei unangekündigter …
Es liegt damit ein Vertrag nebst einheitlichem Krankenhausvertrag vor, bei welchem die Beklagte zu 1) als Krankenhausträger Schuldner sämtlicher Leistungen ist, d.h. auch derjenigen, die die Beklagten zu 2) und 3) als Ärzte der Wahlleistungen zu erbringen haben; hinsichtlich Letzterer sind daneben die selbstliquidierungsberechtigte Ärzte, hier die Beklagten zu 2) und 3), Vertragsschuldner (BGH NJW 1993, 779;… Frahm/Nixdorf/Walter, a.a.O.). - BGH, 08.07.2009 - VIII ZR 327/08
Einwendungen des Leasingnehmers aus einem wirtschaftlich mit dem Leasingvertrag …
Die Klausel stellt sich daher vor dem Leitbild des Vertrages und dem mit dem Vertrag verfolgten Zweck als ungewöhnlich und überraschend im Sinne des § 305c Abs. 1 BGB dar (vgl. BGHZ 121, 107, 113) . - OLG Frankfurt, 12.03.2009 - 15 U 18/08
Haftungslage bei "gespaltenem Krankenhausaufnahmevertrag"; Aufklärungspflicht …
Ein sogenannter gespaltener Krankenhausvertrag ist jedoch zulässig, wenn der Ausschluss der Haftung des Klinikträgers für Fehler des selbstliquidierenden Arztes in einer klaren vertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien festgelegt wird und - sofern es sich um eine formularmäßige Vereinbarung handelt - die Regelung deutlich und mit nicht überraschendem Charakter ausgestaltet ist (vgl. BGH NJW 1998, 1778; NJW 1993, 779; OLG München, Urteil vom 7. August 2008, 1 U 4979/07; OLG Zweibrücken OLGR 1999, 43; OLG Koblenz NJW 1998, 3425).Sollen die Leistungen des selbst liquidierenden Arztes aus dem Vertrag mit dem Krankenhausträger völlig herausgenommen werden, so muss dem Patienten bei Vertragsschluss hinreichend verdeutlicht werden, dass abweichend vom Regelfall Schuldner dieser Leistungen auch im Fall einer Haftung für ärztliche Fehler nicht der Krankenausträger ist, sondern der Patient sich insoweit lediglich an die liquidationsberechtigten Ärzte halten kann (BGH NJW 1993, 779; NJW 1985, 2189).
Dazu ist es erforderlich, dass - wenn nicht etwa eine mündliche Erläuterung erfolgt - die Klarstellung innerhalb des noch durch die Unterschrift des Patienten gedeckten Vertragstextes vorgenommen wird (BGH NJW 1993, 779).
Sowohl inhaltlich als auch nach der formalen Gestaltung ist das ausreichend (vgl. BGH NJW 1993, 779).
- BGH, 21.06.2001 - IX ZR 69/00
Haftungsausschluß in der formularmäßigen Verlängerung einer Bürgschaft
- BGH, 31.01.2006 - VI ZR 66/05
Abgrenzung von privater ambulanter Chefarztbehandlung eines Kassenpatienten und …
- OLG Köln, 31.01.2005 - 5 U 130/01
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Hebammenhaftung, Fehlerhafte …
- OLG Stuttgart, 03.06.1993 - 14 U 34/92
Schmerzensgeld für Neugeborenen aus Arzthaftung
- OLG Zweibrücken, 27.03.2012 - 5 U 7/08
Arzt- und Krankenhaushaftung: Fehlerhafte Organisation betreffend die …
- OLG Hamm, 16.01.2006 - 3 U 207/02
Schadensersatz und Schmerzensgeld aus einem Behandlungsvertrag im Rahmen einer …
- LG Nürnberg-Fürth, 07.04.2011 - 4 O 11065/06
Gespaltener Krankenhausvertrag: Folge der Unwirksamkeit einer ärztlichen …
- OLG Köln, 23.10.2002 - 5 U 4/02
Alleinige Haftung des die Ambulanz betreibenden Chefarztes
- OLG Koblenz, 24.08.1999 - 3 U 1078/95
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, Chirurgie
- OLG Hamm, 23.11.2009 - 3 U 41/09
Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht gegenüber einem Arzt als Patienten
- OLG München, 12.03.2009 - 1 U 2709/07
Arzthaftung: Rubrumsberichtigung bei Bezeichnung einer nicht rechtsfähigen Klinik …
- LG Heilbronn, 29.10.2015 - 6 S 18/15
Autoleasingvertrag: Wirksamkeit der formularmäßig vereinbarten Berechnung von …
- LG Berlin, 25.10.2007 - 5 O 270/06
Bauvertrag: Nachvollziehbarkeit von Zwischenrechnungen im Zusammenhang mit der …
- OLG München, 31.05.2001 - 1 U 5146/00
Zur Qualifizierung einer Operationsverzögerung als schwerer Behandlungsfehler; …
- LG München I, 16.06.2011 - 5 HKO 20632/10
Genussscheinbedingungen eines Kreditinstituts: Inhaltskontrolle; überraschende …
- OLG Stuttgart, 13.01.1994 - 14 U 48/92
- OLG München, 04.03.2010 - 1 U 3696/09
Totaler Krankenhausvertrag mit Arztzusatzvertrag: Liquidationsrecht von …
- LG Braunschweig, 14.06.2001 - 10 S 30/01
Anwendbarkeit des Gesetzes über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBG); …
- OLG Naumburg, 30.09.2003 - 7 U 79/03
Zum Anspruch nach § 661a BGB i.S.d. Art. 5 EuGVVO
- OLG Nürnberg, 03.08.1994 - 4 U 752/94
Honoraranspruch eines Arztes
- OLG München, 07.08.2008 - 1 U 4979/07
Krankenhausvertrag: Abgrenzung zwischen Wahlleistungsvereinbarung und …
- OLG Frankfurt, 07.11.2000 - 8 U 99/00
Ärztliches Aufklärungsversagen: Schmerzensgeld für Halbseitenlähmung links
- OLG Karlsruhe, 16.12.2015 - 7 U 29/14
Arzt- und Krankenhaushaftung: Haftungsprivileg des beamteten Arztes bei …
- OLG Düsseldorf, 17.10.2008 - 16 U 129/07
- OLG Hamm, 28.04.1993 - 3 U 252/92
- AG Essen, 27.03.1995 - 12 C 38/95
Rechtsnatur der Aufnahme in ein Krankenhaus; Zulässigkeit der Berechnung von …
- AG Neuss, 05.04.2023 - 85 C 368/22
Anforderungen an die Behandlung bei einer Wahlleistung in der Psychiatrie, …
- LG Aschaffenburg, 01.06.2006 - 2 S 36/06
Einreisestrafe / Überraschende Klausel
- OLG Brandenburg, 07.07.2004 - 7 U 240/03
- LG Heidelberg, 05.04.2007 - 3 O 256/06
Bei besonderer Wahlleistungsvereinbarung erwirbt das Krankenhaus einen eigenen …
- LG Aschaffenburg, 01.06.2006 - 2 S 36/03