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   BGH, 14.07.1993 - IV ZR 179/92   

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https://dejure.org/1993,203
BGH, 14.07.1993 - IV ZR 179/92 (https://dejure.org/1993,203)
BGH, Entscheidung vom 14.07.1993 - IV ZR 179/92 (https://dejure.org/1993,203)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 1993 - IV ZR 179/92 (https://dejure.org/1993,203)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Beweiserleichterungen - Diebstahlsentschädigung - Rückforderungsprozeß des Versicherers

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Beweiserleichterung für Rückforderungsanspruch des Versicherers nach Diebstahlsentschädigung für ein geleastes Fahrzeug

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 812; AKB § 12
    Keine Beweiserleichterung für Rückforderung einer Diebstahlsentschädigung L

  • VersR (via Owlit)

    BGB § 812; AKB § 12
    Keine Beweiserleichterung für die Rückforderung einer Diebstahlsentschädigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AKB § 12; BGB § 812
    Keine Beweiserleichterung im Rückforderungsprozeß

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 123, 217
  • NJW 1993, 2678
  • ZIP 1993, 1312
  • MDR 1993, 1055
  • MDR 1993, 1056
  • NZV 1993, 429
  • VersR 1993, 1007
  • VersR 1993, 1263
  • BB 1993, 1832
 
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Wird zitiert von ... (73)

  • BGH, 17.05.1995 - IV ZR 279/94

    Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls

    Der Versicherungsnehmer genügt seiner Beweislast, wenn er das äußere Bild einer bedingungsgemäßen Entwendung beweist, also ein Mindestmaß an Tatsachen, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluß auf die Entwendung zulassen (zuletzt Senatsurteil BGHZ 123, 217, 220 [BGH 14.07.1993 - IV ZR 179/92] m.w.N.).
  • BGH, 20.12.2006 - IV ZR 233/05

    Ein Versicherungsnehmer muss nur darlegen, dass und nicht wie ein

    Dem Versicherungsnehmer einer Sachversicherung werden von der Rechtsprechung aus dem Leistungsversprechen des Versicherers abgeleitete Erleichterungen für den Beweis eines bedingungsgemäßen Diebstahls versicherter Sachen zugebilligt (vgl. dazu BGHZ 79, 54, 59 f.; 123, 217, 220; 130, 1, 3 f.; BGH, Urteil vom 14. Juni 1995 - IV ZR 116/94 - VersR 1995, 956 unter 2), von denen auch das Berufungsgericht im Ansatz zutreffend ausgeht.
  • BGH, 06.10.2004 - IV ZR 287/03

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Klage und Widerklage

    Die rechtliche Konstruktion einer Darlehensgewährung mit einem Verbot der Aufrechnung (gegen den Darlehensrückzahlungsanspruch) verfolgte allein den Zweck, den Versicherer von der Beweislast für den Wegfall des Rechtsgrundes zu befreien, die ihn bei einer Rückforderung einer normalen Vorschußzahlung nach Bereicherungsrecht getroffen hätte (vgl. dazu BGHZ 123, 217, 219 ff.).
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