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   BGH, 09.06.1994 - I ZR 272/91   

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BGH, 09.06.1994 - I ZR 272/91 (https://dejure.org/1994,561)
BGH, Entscheidung vom 09.06.1994 - I ZR 272/91 (https://dejure.org/1994,561)
BGH, Entscheidung vom 09. Juni 1994 - I ZR 272/91 (https://dejure.org/1994,561)
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McLaren

§ 1 UWG, Formel-1-Rennwagen als Spielzeugnachbildung, (keine) sittenwidrige Rufausbeutung;

Allgemeines Persönlichkeitsrecht

Volltextveröffentlichungen (7)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    McLaren

    § 1 UWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 12, 823; UWG § 1
    "McLaren"; Verwendung des Namens eines Formel 1-Rennstalls in einem Autorennspiel

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 126, 208
  • NJW-RR 1994, 1323
  • MDR 1995, 170
  • GRUR 1994, 732
  • WM 1994, 1988
  • ZUM 1994, 645
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 26.06.1981 - I ZR 73/79

    Carrera

    Auszug aus BGH, 09.06.1994 - I ZR 272/91
    Die Revisionserwiderung beruft sich hierfür auf ein Urteil des erkennenden Senats (BGHZ 81, 75 - Carrera) und meint, es genüge auch ohne ausdrückliche Verwendung des Namens selbst, wenn ein Fahrzeug vom Verkehr aufgrund seiner Erscheinung als "McLaren Honda" erkannt werde.

    aa) Davon, daß der Verkehr die Spielzeugautos der Beklagten als Erzeugnisse der Klägerin ansehen könnte (vgl. BGHZ 81, 75, 78 unter a - Carrera), kann weder nach den vom Berufungsgericht getroffenen Feststellungen noch nach dem Sachvortrag der Klägerin ausgegangen werden.

    b) Auch eine danach allein noch in Betracht zu ziehende Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Namensträger (vgl. BGHZ 81, 75, 78 unter b - Carrera; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 17. Aufl., § 16 UWG Rdn. 47 a) scheidet vorliegend aus.

    Ob sich dies - im Blick auf die Verstärkung des Rufausnutzungseffekts durch Mitnennung des Namens McLaren/Honda - auch aus § 1 UWG ergeben könnte, bedarf keiner näheren Prüfung; denn jedenfalls sind die Ansprüche, soweit sie sich auf Folgen der Nennung des Namens McLaren/Honda ergeben, gemäß § 823 Abs. 1 BGB und § 812 Abs. 1 BGB begründet, weil die ohne Erlaubnis der Namensträger zu Zwecken der Werbung für ein eigenes Produkt der Beklagten erfolgte ausdrückliche und deutlich lesbare Namensverwendung einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Träger dieser Namen darstellt (vgl. BGHZ 30, 7, 10 ff. [BGH 18.03.1959 - IV ZR 18/58] - Caterina Valente; BGHZ 81, 75, 78 - Carrera).

  • BGH, 29.11.1984 - I ZR 158/82

    DIMPLE

    Auszug aus BGH, 09.06.1994 - I ZR 272/91
    Dies entspricht der mittlerweile ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 93, 96, 99 - DIMPLE; BGHZ 113, 82, 84 - Salomon; BGH, Urt. v. 10.2.1994 - I ZR 79/92 - Markenverunglimpfung, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt) und wird auch von der Revision nicht beanstandet.

    a) Die Übertragung bzw. - treffender - Ausnutzung des Ansehens einer fremden Ware setzt zwar im Regelfall voraus, daß die Qualität der eigenen Ware mit der der - entsprechend angesehenen - anderen in Beziehung gesetzt wird um letztere als Vorspann für den eigenen Absatz zu nutzen (vgl. BGH GRUR 1985, 550, 553 - DIMPLE m.w.N., insoweit nicht in BGHZ 93, 96 ff. abgedruckt).

    Umstände, die hierfür in Betracht kommen, hat der Bundesgerichtshof namentlich in einer unlauteren Beeinträchtigung des in Frage stehenden Rufs (vgl. BGH aaO. - DIMPLE, GRUR 1985, 550, 553 = WRP 1985, 399, jeweils unter II 2 c, insoweit nicht in BGHZ 93, 96 abgedruckt; BGHZ 113, 115, 128 ff. - SL; BGH aaO. - Markenverunglimpfung) oder in seiner anstößigen mißbräuchlichen Ausnutzung für den eigenen Warenabsatz (BGHZ 86, 90, 94 - Rolls Royce) gesehen.

  • BGH, 18.03.1959 - IV ZR 182/58

    Anforderungen an die Wiederholungsgefahr bei Verletzung des allgemeinen

    Auszug aus BGH, 09.06.1994 - I ZR 272/91
    Jedoch liegt eine Verletzung des Namensrechts im Streitfall nicht vor, weil die hierfür nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu fordernde Möglichkeit einer Identitäts- bzw. Zuordnungsverwirrung (vgl. BGHZ 30, 7, 10 [BGH 18.03.1959 - IV ZR 18/58] - Caterina Valente; BGHZ 91, 117, 120 - Mordoro; näher dazu v. Gamm, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl. Kap. 53 Rdn. 16 und Großkomm/Teplitzky, § 16 UWG Rdn. 425, jeweils m.w.N.) vorliegend nicht besteht.

    Ob sich dies - im Blick auf die Verstärkung des Rufausnutzungseffekts durch Mitnennung des Namens McLaren/Honda - auch aus § 1 UWG ergeben könnte, bedarf keiner näheren Prüfung; denn jedenfalls sind die Ansprüche, soweit sie sich auf Folgen der Nennung des Namens McLaren/Honda ergeben, gemäß § 823 Abs. 1 BGB und § 812 Abs. 1 BGB begründet, weil die ohne Erlaubnis der Namensträger zu Zwecken der Werbung für ein eigenes Produkt der Beklagten erfolgte ausdrückliche und deutlich lesbare Namensverwendung einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Träger dieser Namen darstellt (vgl. BGHZ 30, 7, 10 ff. [BGH 18.03.1959 - IV ZR 18/58] - Caterina Valente; BGHZ 81, 75, 78 - Carrera).

  • BGH, 07.05.1958 - IV ZR 18/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.06.1994 - I ZR 272/91
    Jedoch liegt eine Verletzung des Namensrechts im Streitfall nicht vor, weil die hierfür nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu fordernde Möglichkeit einer Identitäts- bzw. Zuordnungsverwirrung (vgl. BGHZ 30, 7, 10 [BGH 18.03.1959 - IV ZR 18/58] - Caterina Valente; BGHZ 91, 117, 120 - Mordoro; näher dazu v. Gamm, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl. Kap. 53 Rdn. 16 und Großkomm/Teplitzky, § 16 UWG Rdn. 425, jeweils m.w.N.) vorliegend nicht besteht.

    Ob sich dies - im Blick auf die Verstärkung des Rufausnutzungseffekts durch Mitnennung des Namens McLaren/Honda - auch aus § 1 UWG ergeben könnte, bedarf keiner näheren Prüfung; denn jedenfalls sind die Ansprüche, soweit sie sich auf Folgen der Nennung des Namens McLaren/Honda ergeben, gemäß § 823 Abs. 1 BGB und § 812 Abs. 1 BGB begründet, weil die ohne Erlaubnis der Namensträger zu Zwecken der Werbung für ein eigenes Produkt der Beklagten erfolgte ausdrückliche und deutlich lesbare Namensverwendung einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Träger dieser Namen darstellt (vgl. BGHZ 30, 7, 10 ff. [BGH 18.03.1959 - IV ZR 18/58] - Caterina Valente; BGHZ 81, 75, 78 - Carrera).

  • BGH, 06.12.1990 - I ZR 297/88

    "SL"; Verkehrsgeltung eines aus zwei Buchstaben bestehenden Warenzeichens;

    Auszug aus BGH, 09.06.1994 - I ZR 272/91
    Im übrigen hätte das Berufungsgericht sich für seine Annahme einer hinreichenden Identifizierungsmöglichkeit im angesprochenen Verkehr zusätzlich auch darauf stützen können, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei der Bestimmung des für eine Rufübertragung erforderlichen Bekanntheitsgrades nicht ohne weiteres auf die Bekanntheit in der Gesamtheit des Verkehrs, sondern maßgeblich auf die Bekanntheit in dem Kundenkreis abzustellen ist, der mit der in Frage stehenden Rufausnutzung angesprochen wird (vgl. BGHZ 113, 115, 127 - SL; ferner zum gleichen Rechtsgedanken beim Schutz berühmter Marken und anderer Besitzstände BGHZ 114, 105, 114 - AVON m.w.N.).

    Umstände, die hierfür in Betracht kommen, hat der Bundesgerichtshof namentlich in einer unlauteren Beeinträchtigung des in Frage stehenden Rufs (vgl. BGH aaO. - DIMPLE, GRUR 1985, 550, 553 = WRP 1985, 399, jeweils unter II 2 c, insoweit nicht in BGHZ 93, 96 abgedruckt; BGHZ 113, 115, 128 ff. - SL; BGH aaO. - Markenverunglimpfung) oder in seiner anstößigen mißbräuchlichen Ausnutzung für den eigenen Warenabsatz (BGHZ 86, 90, 94 - Rolls Royce) gesehen.

  • BGH, 09.12.1982 - I ZR 133/80

    Rolls-Royce

    Auszug aus BGH, 09.06.1994 - I ZR 272/91
    Umstände, die hierfür in Betracht kommen, hat der Bundesgerichtshof namentlich in einer unlauteren Beeinträchtigung des in Frage stehenden Rufs (vgl. BGH aaO. - DIMPLE, GRUR 1985, 550, 553 = WRP 1985, 399, jeweils unter II 2 c, insoweit nicht in BGHZ 93, 96 abgedruckt; BGHZ 113, 115, 128 ff. - SL; BGH aaO. - Markenverunglimpfung) oder in seiner anstößigen mißbräuchlichen Ausnutzung für den eigenen Warenabsatz (BGHZ 86, 90, 94 - Rolls Royce) gesehen.

    Solange dies jedoch unterbleibt und jeglicher Zusammenhang sich allein aus der spielzeughaft verkleinerten Nachbildung des Originals gleichermaßen zwangsläufig wie beiläufig (vgl. zu letzterem Aspekt schon BGHZ 86, 90, 95 - Rolls Royce) ergibt, kann in einer Nachbildung eines Objekts der Erwachsenenwelt als Spielzeugmodell kein sittlich anstößiges Verhalten im Sinne des § 1 UWG gesehen werden.

  • BGH, 21.03.1991 - I ZR 158/89

    Betonsteinelemente - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

    Auszug aus BGH, 09.06.1994 - I ZR 272/91
    Desgleichen kann es - im Hinblick auf die in der Revisionserwiderung der Klägerin (S. 17) aufgezeigte Bereitschaft, gegebenenfalls im Blick auf Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urt. v. 26.11.1987 - I ZR 123/85, GRUR 1988, 307, 308 - Gaby; Urt. v. 21.3.1991 - I ZR 158/89, GRUR 1992, 523, 525 = WRP 1991, 575 - Betonsteinelemente) eine zeitliche Anfangsbeschränkung für die Ansprüche auf Auskunft und Schadensersatzfeststellung erforderlichenfalls auch im Antrag selbst zu berücksichtigen - zweckmäßig werden, auch insoweit weitere Klärungen in der Tatsacheninstanz herbeizuführen (§ 139 ZPO).
  • BGH, 26.11.1987 - I ZR 123/85

    "Gaby"; Zeichenmäßiger Gebrauch eines aus einem weiblichen Vornamen bestehenden

    Auszug aus BGH, 09.06.1994 - I ZR 272/91
    Desgleichen kann es - im Hinblick auf die in der Revisionserwiderung der Klägerin (S. 17) aufgezeigte Bereitschaft, gegebenenfalls im Blick auf Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urt. v. 26.11.1987 - I ZR 123/85, GRUR 1988, 307, 308 - Gaby; Urt. v. 21.3.1991 - I ZR 158/89, GRUR 1992, 523, 525 = WRP 1991, 575 - Betonsteinelemente) eine zeitliche Anfangsbeschränkung für die Ansprüche auf Auskunft und Schadensersatzfeststellung erforderlichenfalls auch im Antrag selbst zu berücksichtigen - zweckmäßig werden, auch insoweit weitere Klärungen in der Tatsacheninstanz herbeizuführen (§ 139 ZPO).
  • BGH, 15.03.1963 - Ib ZR 98/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.06.1994 - I ZR 272/91
    bb) Allerdings kann für eine namensmäßige Zuordnung unter Umständen auch schon der Eindruck genügen, daß der Namensträger dem Benutzer das Recht zum Gebrauch des Namens verliehen hat (RGZ 74, 308, 310 ff. - Graf Zeppelin; BGH, Urt. v. 15.3.1963 - Ib ZR 98/61, GRUR 1964, 38, 40 unter V, 2 - Dortmund grüßt; RGRK/Krüger-Nieland aaO. § 12 Rdn. 84; Großkomm/Teplitzky, § 16 UWG Rdn. 429; a.A. MünchKomm/Schwerdtner, BGB, 2. Aufl., § 12 Rdn. 107).
  • BGH, 11.10.1990 - I ZR 35/89

    Unbestimmter Unterlassungsantrag I

    Auszug aus BGH, 09.06.1994 - I ZR 272/91
    Vielmehr ist der Klägerin Gelegenheit zu geben, ihr nunmehriges Begehren selbst deutlich zu formulieren und im einzelnen zu begründen (vgl. BGH, Urt. v. 11.10.1990 - I ZR 35/89, GRUR 1991, 254, 257 = WRP 1991, 216 - Unbestimmter Unterlassungsantrag I).
  • RG, 28.10.1910 - II 688/09

    Graf Zeppelin - § 12 BGB, Schutz gegen Mißbrauch des Namens zu Reklamezwecken, §§

  • BGH, 22.02.1990 - I ZR 50/88

    Rollen-Clips - Nachahmen

  • BGH, 17.04.1984 - VI ZR 246/82

    Ansprüche eines Zigarettenherstellers wegen satirischer Verfremdung eines

  • BGH, 23.01.1981 - I ZR 48/79

    Rollhocker

  • BGH, 19.11.1992 - I ZR 254/90

    Guldenburg - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

  • BGH, 06.11.1963 - Ib ZR 37/62

    Nachbau von Spielbausteinen

  • BGH, 10.02.1994 - I ZR 79/92

    Markenverunglimpfung I - Rufausbeutung

  • BGH, 21.01.1993 - I ZR 25/91

    Titelschutz für Spiele

  • BGH, 21.03.1991 - I ZR 111/89

    Avon

  • BGH, 16.11.1992 - II ZR 184/91

    Schadensabwendung durch Erhaltung von Regreßansprüchen - Unwirksame

  • BGH, 29.11.1990 - I ZR 13/89

    Salomon - Rufausbeutung

  • RG, 05.01.1921 - IV 365/20

    1. Kann eine Stadtgemeinde nach § 12 BGB. auf Unterlassung des Gebrauchs der

  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 49/97

    Verwendung von Name und Bild Marlene Dietrichs zu Werbezwecken - BGH stärkt

    Auf die Verletzung namensrechtlicher Befugnisse (§ 12 BGB), die möglicherweise auch bei einer nicht namensmäßigen Benutzung in Betracht kommen kann, wenn im Verkehr der Eindruck entsteht, der Namensträger habe dem Benutzer ein Recht zu entsprechender Verwendung des Namens erteilt (vgl. BGHZ 119, 237, 245 f. - Universitätsemblem; 126, 208, 216 - McLaren), kommt es dabei nicht an.
  • BGH, 14.01.2010 - I ZR 88/08

    Opel-Blitz II

    Das Berufungsgericht ist mit Recht davon ausgegangen, dass die wirklichkeitsgetreue Nachbildung als solche noch nicht unlauter i.S. von § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG ist, weil insoweit wegen der Erwartungen, welche die angesprochenen Verbraucher an derartiges Spielzeug stellen, und der darauf beruhenden jahrzehntelangen Üblichkeit detailgetreuer Nachbildungen ein berechtigtes Interesse der Beklagten besteht (vgl. dazu auch BGHZ 126, 208, 214 - McLaren).
  • OLG Köln, 28.10.2021 - 15 U 230/20

    Ungefragt zitiert - Die Wiedergabe von fachlichen Äußerungen in einer

    bb) Auch soweit es nach der Rechtsprechung im Rahmen eines "Gebrauchens" im Sinne von § 12 BGB als ausreichend erachtet wird, dass im Verkehr der falsche Eindruck entstehen kann, der Namensträger habe dem Benutzer auch ein (ggf. lizensiertes) Recht zur Verwendung seines Namens erteilt (vgl. etwa BGH v. 10.12.2015 - I ZR 177/14, MDR 2016, 1035; v. 02.12.2004 - I ZR 92/02, BGHZ 161, 216; v. 28.03.2002 - I ZR 235/99, GRUR 2002, 917; v. 06.06.1994 - I ZR 272/91, GRUR 1994, 732, 735 m.w.N.; siehe zum Problem zuletzt auch Senat v. 17.12.2020 - 15 U 37/20, GRUR-RS 2020, 35712 Rn. 46 [z.Zt. BGH - I ZR 2/21]), führt auch dies vorliegend nicht zu einer abweichenden Beurteilung: Denn diese Rechtsprechung bezieht sich wohl im Kern nur auf Fallgestaltungen, in denen ein Name direkt zur Bezeichnung von Einrichtungen, Erzeugnissen etc. (aus)genutzt wird, mit denen der Namensträger tatsächlich nichts zu tun hat (unklar insofern OLG Hamburg v. 26.02.2008 - 7 U 61/07, BeckRS 2008, 7234 Rn. 15), also ein "namensmäßiger" Gebrauch vorliegt (deutlich auch Palandt/ Ellenberger , BGB, 80. Aufl. 2021, § 12 Rn. 23, 25 m.w.N.).
  • OLG München, 02.04.1998 - 6 U 4798/97

    Unlautere Ausnutzung einer bekannten Marke durch Eintragung eines Domain-Namens;

    Nach der Gesetzesbegründung zum MarkenG (PMZ Sonderheft 1994, S. 66) kann zur Ausfüllung dieses Tatbestandsmerkmals auf die in der deutschen Rechtsprechung zur Unlauterkeit des Eingriffs in Kennzeichenrechte zurückgegriffen werden (vgl. hierzu z.B. BGH GRUR 1991, 609, 611 - SL; GRUR 1994, 732, 734 - McLaren m.w.N.; von Gamm, Festschrift Piper, S. 537, 539 f.).
  • BGH, 12.10.1995 - I ZR 191/93

    "Spielzeugautos"; Umfang des Geschmacksmusterschutzes; Bestimmtheit des

    Wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 9. Juni 1994 (I ZR 272/91, BGHZ 126, 208 - McLaren) entschieden hat, ist es grundsätzlich nicht wettbewerbswidrig, wenn der gute Ruf eines Kraftfahrzeugs (im damaligen Fall: ein Rennwagen mit sehr beachtlichem Bekanntheitsgrad und erheblichem Prestigewert) dadurch ausgenutzt wird, daß das Fahrzeug als Vorlage für ein Spielzeug verwendet wird.

    Umstände, die hierfür in Betracht kommen, hat der Bundesgerichtshof namentlich in einer unlauteren Beeinträchtigung des in Frage stehenden Rufs oder in seiner anstößigen mißbräuchlichen Ausnutzung für den eigenen Warenabsatz gesehen (BGHZ 126, 208, 212 - McLaren m.w.N.).

  • OLG Köln, 16.08.2013 - 6 U 13/13

    Aufmachung von Waffelschnitten - "Knoppers"

    Hinzutreten muss vielmehr ein Element der Unangemessenheit, das sich aus irrigen Vorstellungen Dritter über die Echtheit der Nachahmung (BGH, GRUR 2007, 795 = WRP 2007, 1076 [Rn. 48] - Handtaschen; MD 2007, 964 [969] = BeckRS 2007, 12883 - iPod; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2012, 200 [210] - Tablet-PC), im Einzelfall allerdings - nicht nur bei Luxusprodukten - auch daraus ergeben kann, dass der Nachahmer durch Anlehnung an die bekannte Aufmachung eine Produkts an dessen durch intensive und langjährige (Werbe-) Anstrengungen am Markt erworbener Wertschätzung ohne angemessene eigene Investitionen in anstößiger Weise zu partizipieren versucht (vgl. BGHZ 126, 208 = GRUR 1994, 732 [734] - McLaren; Senat, NJOZ 2010, 1130 [1132] - Der Eisbär hustet nicht).
  • LG Stuttgart, 04.05.2012 - 31 O 26/12

    Wettbewerbsrecht: Auslobung von Eintrittskarten für eine internationale

    Dabei kann unterstellt werden, dass die Parteien insoweit als Mitbewerber (§ 8 ) anzusehen sind (vgl. dazu etwa BGHZ 126, 208, "McLaren", Juris Rn. 41 m.w.N.; LG Stuttgart a.a.O. S. 9 f).

    Eine entsprechende Anwendung kommt auch nicht unter dem Gesichtspunkt in Betracht, dass mit Maßnahmen des sog. Ambush Marketings Aktivitäten im Rahmen von Sponsoring oder Lizenzierung nachgeahmt sein könnten (vgl. zu dieser Überlegung Heermann, GRUR 2006, 359, 363; Körber/Mann GRUR 2008, 737, 741), da die bloße Anlehnung an den Ruf eines solchen Gegenstands der Vermarktung nicht per se unlauter ist (vgl. BGHZ 126, 208, "McLaren", Juris Rn. 56 f).

    bb) Eine Rufausbeutung ist - jenseits der o.g. Sondertatbestände - allenfalls dann unredlich, wenn zu der Anlehnung an den guten Ruf eines Produkts besondere Umstände hinzukommen, so etwa wenn dieser Ruf in unlauterer Weise beeinträchtigt wird oder wenn er für den eigenen Warenabsatz in anstößiger Weise missbraucht wird (vgl. etwa BGHZ 126, 208, "McLaren", Juris Rn. 50).

  • BGH, 19.10.1994 - I ZR 130/92

    Markenverunglimpfung II - Rufausbeutung

    c) Jedoch hat das Berufungsgericht bei seiner Beurteilung nicht hinreichend berücksichtigt, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Übernahme fremder Leistungen bzw. die Anlehnung an solche - auch wenn diese in der Schaffung eines Rufes bestehen - nicht ohne weiteres als wettbewerbswidrig beurteilt werden kann (vgl. zuletzt BGH, Urt. v. 9.6.1994 - I ZR 272/91, GRUR 1994, 732, 734 = WRP 1994, 599, 602 f. - McLaren m.w.N.).
  • BGH, 19.01.1995 - I ZR 197/92

    Rügenwalder Teewurst II - Irreführung/Herkunft

    b) Auch die - in Fällen der vorliegenden Art mit in Betracht zu ziehende (vgl. schon BGH aaO., GRUR S. 273 unter II - "Rügenwalder Teewurst"; ferner Rohwedder aaO. S. 465, 467, 471) - Vorschrift des § 1 UWG würde Feststellungen zur Art der - heute noch - schützenswerten Leistung und zu den nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich erforderlichen zusätzlichen, die Wettbewerbswidrigkeit einer an sich nicht unerlaubten Anlehnung erst begründenden Umstände (vgl. dazu zuletzt BGH, Urt. v. 9.6.1994 - I ZR 272/91, GRUR 1994, 732, 734 f. = WRP 1994, 599 - McLaren m.w.N.) voraussetzen, an denen es bisher fehlt.
  • BGH, 28.03.1996 - I ZR 11/94

    Uhren-Applikation - Rufausbeutung

    Die wegen ihrer Qualität und Exklusivität vom Verkehr besonders geschätzten Erzeugnisse können den guten Ruf eines Unternehmens begründen, das diese Leistung erbringt (st. Rspr.; BGHZ 86, 90, 95 - Rolls-Royce; BGH, Urt. v. 8.11.1984 - I ZR 128/82, GRUR 1985, 876, 877 - Tchibo/Rolex I; Urt. v. 9.6.1994 - I ZR 272/91, GRUR 1994, 732, 734 - McLaren).

    Aber auch ohne einen solchen Hinweis oder die identische Darstellung und/oder den Vertrieb identischer Produkte kann der fremde Ruf in unlauterer Weise ausgenutzt werden, wenn der Wettbewerber in seinem Geschäftsverhalten einen erkennbaren Bezug zu den rufbegründenden Waren des Unternehmens herstellt (BGH, Urt. v. 3.4.1970 - I ZR 67/68, GRUR 1970, 422, 423 - Tauchkühler; Urt. v. 12.1.1972 - I ZR 60/70, GRUR 1972, 553 - Statt Blumen ONKO-Kaffee; Urt. v. 9.6.1994 - I ZR 272/91, GRUR 1994, 732, 734 - McLaren).

  • LG Stuttgart, 19.01.2012 - 35 O 95/11

    Wettbewerbsverstoß: Gewinnspiel eines Sportartikelherstellers für Eintrittskarten

  • OLG Hamburg, 29.01.2009 - 3 U 44/07

    Markenrecht: Beschreibende Angaben im Wortbestand einer Wort-/Bildmarke;

  • BGH, 05.12.1996 - I ZR 157/94

    Yellow Phone - Rufausbeutung

  • OLG Köln, 09.03.2007 - 6 U 169/06

    Unlautere Nachahmung fremder Erzeugnisse - iPod

  • OLG Köln, 29.10.2004 - 6 U 79/01

    Untersagung markenidentischer Zeichen - Darlegungslast zur Ausnutzung bekannter

  • KG, 22.11.2015 - 5 W 252/15

    Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts eines Testveranstalters durch

  • OLG Stuttgart, 07.03.2002 - 2 U 184/01

    Namensschutz: Unterlassungsanspruch einer natürlichen Person gegen die Verwendung

  • LG Frankfurt/Main, 26.07.2006 - 6 O 452/05

    Die unlizenzierte Emission von Wertpapieren, die beschreibend auf den DAX Bezug

  • OLG Hamburg, 20.06.2002 - 3 U 282/99

    Unterlassungsanspruch des Inhabers einer registrierten Marke

  • OLG Frankfurt, 09.05.2019 - 6 U 98/18

    Markenrecht: Zulässigkeit der Wiedergabe bekannter Kraftfahrzeugmarken auf

  • OLG Hamm, 18.02.2003 - 9 U 136/02

    Namensrechtliche Abwehransprüche bezüglich der Markenbezeichnung "Castor"

  • LG München I, 18.07.1997 - 21 O 17599/96

    Freundin.de

  • OLG Köln, 08.11.2019 - 6 U 212/18

    Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche wegen des Vertriebs von

  • LG München I, 07.06.2016 - 33 O 4888/15

    Ansprüche eines US-Schauspielers wegen Namensrechtsverletzung - Chuck Norris

  • LG Frankfurt/Main, 11.06.2014 - 6 O 373/13

    Markenschutz: Verwechslungsgefahr bei verkürztem Sinngehalt eines Slogans

  • OLG Köln, 03.11.2000 - 6 U 52/00

    Beschreibung von Verkaufsveranstaltungen - "Tupperparty" - wettbewerbswidrige

  • BPatG, 22.07.2020 - 28 W (pat) 13/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "JOPP-Group/JOOP/JOOP! (Wort-Bild-Marke)" - zur

  • BPatG, 04.09.2019 - 28 W (pat) 20/16
  • OLG Hamburg, 08.07.2009 - 5 U 54/08

    Wettbewerbsrecht: Wettbewerbliche Eigenart eines an einem Original-Rennboot

  • LG Duisburg, 26.06.2002 - 4 O 179/02

    Anforderungen an die Substantiierung eines namensrechtlichen

  • BGH, 10.10.1996 - IX ZR 300/95

    Nichtannahme einer Revision mangels Aussicht auf Erfolg - Nachweis des

  • OLG Düsseldorf, 09.03.1999 - 1 Ws 155/99
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