Rechtsprechung
   BGH, 15.11.1994 - KVR 29/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,604
BGH, 15.11.1994 - KVR 29/93 (https://dejure.org/1994,604)
BGH, Entscheidung vom 15.11.1994 - KVR 29/93 (https://dejure.org/1994,604)
BGH, Entscheidung vom 15. November 1994 - KVR 29/93 (https://dejure.org/1994,604)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,604) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Importerdgas - Gasdurchleitung - Durchleitungsverweigerung

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Kartellrechtliche Maßstäbe des Zugangs Dritter zu Leitungsnetzen der Energieversorgung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Gasdurchleitung"; Zuständigkeit des Bundeskartellamts für eine Mißbrauchverfügung; Anforderungen an die Bestimmtheit der Mißbrauchsverfügung; Zulässigkeit von Maßnahmen der Mißbrauchsaufsicht gegen Energieversorgungsunternehmen wegen der Verweigerung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 128, 17
  • NJW 1995, 2718
  • ZIP 1995, 312
  • MDR 1995, 1138
  • GRUR 1995, 287
  • WM 1995, 1379
  • DB 1995, 468
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 06.10.1992 - KZR 10/91

    Stromeinspeisung durch Wasserkraftwerk

    Auszug aus BGH, 15.11.1994 - KVR 29/93
    Dies bedeutet, daß bei der Beurteilung, ob ein Markt im Sinne des § 22 GWB gegeben und das betroffene Unternehmen als Teilnehmer daran anzusehen ist, statt des tatsächlichen Verhaltens des Unternehmens gegebenenfalls maßgebend ist, was sich innerhalb der in Betracht kommenden Kreise in natürlicher Entwicklung als allgemein geübt und als angemessen empfunden herausgebildet hat (vgl. dazu auch die Rechtsprechung zum Tatbestandsmerkmal "gleichartigen Unternehmen üblicherweise zugänglicher Geschäftsverkehr" BGHZ 119, 335, 338 [BGH 06.10.1992 - KZR 10/91] - Stromeinspeisung; BGH, Urt. v. 26.10.1972 - KZR 54/71, WuW/E 1238, 1242 - Registrierkassen; Urt. v. 10.10.1978 - KZR 10/77, WuW/E 1527, 1528 - Zeitschriften-Grossisten, jeweils m.w.N.; vgl. weiter Markert in Immenga/Mestmäcker, GWB, 2. Aufl., § 26 Rdn. 174 ff.; Emmerich, Kartellrecht, 7. Aufl., S. 304).

    Die von WIEH begehrte Durchleitung ist ein Geschäftsverkehr, der nach der vorstehend dargelegten Wertung des Gesetzes unabhängig davon, ob es in Deutschland bereits Gasdurchleitungen gibt, Unternehmen wie WIEH zugänglich sein soll (vgl. dazu auch - zu § 103 Abs. 5 Satz 2 Nr. 3 GWB - BGHZ 119, 335, 339 [BGH 06.10.1992 - KZR 10/91] - Stromeinspeisung).

    So ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß marktstarke und marktbeherrschende Unternehmen im Interesse der Freiheit des Wettbewerbs nach § 26 Abs. 2 GWB verpflichtet sein können, ihre Unternehmensmittel einzusetzen, um andere mit ihren Produkten zu beliefern (vgl. BGH, Urt. v. 20.11.1964 - KZR 3/64, WuW/E 647 - Rinderbesamung I; Urt. v. 26.10.1972 - KZR 54/71, WuW/E 1238 - Registrierkassen; Beschl. v. 25.10.1988 - KVR 1/87, WuW/E 2535, 2540 - Lüsterbehangsteine) oder Produkte anderer zur Weiternutzung abzunehmen (vgl. BGHZ 119, 335, 339 [BGH 06.10.1992 - KZR 10/91] - Stromeinspeisung; BGH, Urt. v. 13.11.1990 - KZR 25/89, WuW/E 2683, 2686 - Zuckerrübenanlieferungsrecht).

    Die Frage, ob ein Energieversorgungsunternehmen ein anderes Unternehmen durch die Verweigerung einer Durchleitung im Sinne des § 26 Abs. 2 GWB unbillig behindert, ist nach den für die Anwendung des § 103 Abs. 5 Satz 2 Nr. 4 GWB geltenden Grundsätzen zu beurteilen (vgl. dazu auch - zu § 26 Abs. 2 i.V. mit § 103 Abs. 5 Satz 2 Nr. 3 GWB - BGHZ 119, 335, 341 [BGH 06.10.1992 - KZR 10/91] - Stromeinspeisung).

  • BGH, 26.10.1972 - KZR 54/71

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BGH, 15.11.1994 - KVR 29/93
    Ein Unternehmen kann kartellrechtlich auch dann als Teilnehmer auf einem Markt und dann gegebenenfalls als marktbeherrschend im Sinne des § 22 GWB zu behandeln sein, wenn es in dem betreffenden Geschäftsverkehr noch nicht tätig ist und auch nicht tätig werden will; davon ist die Rechtsprechung schon in früheren Fällen - ohne dies allerdings näher zu erörtern - ausgegangen (BGH, Urt. v. 20.11.1964 - KZR 3/64, WuW/E 647, 648, 649 - Rinderbesamung I; Urt. v. 26.10.1972 - KZR 54/71, WuW/E 1238, 1241 f. - Registrierkassen).

    Dies bedeutet, daß bei der Beurteilung, ob ein Markt im Sinne des § 22 GWB gegeben und das betroffene Unternehmen als Teilnehmer daran anzusehen ist, statt des tatsächlichen Verhaltens des Unternehmens gegebenenfalls maßgebend ist, was sich innerhalb der in Betracht kommenden Kreise in natürlicher Entwicklung als allgemein geübt und als angemessen empfunden herausgebildet hat (vgl. dazu auch die Rechtsprechung zum Tatbestandsmerkmal "gleichartigen Unternehmen üblicherweise zugänglicher Geschäftsverkehr" BGHZ 119, 335, 338 [BGH 06.10.1992 - KZR 10/91] - Stromeinspeisung; BGH, Urt. v. 26.10.1972 - KZR 54/71, WuW/E 1238, 1242 - Registrierkassen; Urt. v. 10.10.1978 - KZR 10/77, WuW/E 1527, 1528 - Zeitschriften-Grossisten, jeweils m.w.N.; vgl. weiter Markert in Immenga/Mestmäcker, GWB, 2. Aufl., § 26 Rdn. 174 ff.; Emmerich, Kartellrecht, 7. Aufl., S. 304).

    So ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß marktstarke und marktbeherrschende Unternehmen im Interesse der Freiheit des Wettbewerbs nach § 26 Abs. 2 GWB verpflichtet sein können, ihre Unternehmensmittel einzusetzen, um andere mit ihren Produkten zu beliefern (vgl. BGH, Urt. v. 20.11.1964 - KZR 3/64, WuW/E 647 - Rinderbesamung I; Urt. v. 26.10.1972 - KZR 54/71, WuW/E 1238 - Registrierkassen; Beschl. v. 25.10.1988 - KVR 1/87, WuW/E 2535, 2540 - Lüsterbehangsteine) oder Produkte anderer zur Weiternutzung abzunehmen (vgl. BGHZ 119, 335, 339 [BGH 06.10.1992 - KZR 10/91] - Stromeinspeisung; BGH, Urt. v. 13.11.1990 - KZR 25/89, WuW/E 2683, 2686 - Zuckerrübenanlieferungsrecht).

  • BGH, 12.11.1991 - KZR 2/90

    Förderung von Leasingsgeschäften durch marktbeherrschenden

    Auszug aus BGH, 15.11.1994 - KVR 29/93
    Bei der danach vorzunehmenden Interessenabwägung darf die grundsätzliche Betätigungsfreiheit des in Anspruch genommenen Unternehmens - ebenso wie bei der Interessenabwägung im Rahmen des § 26 Abs. 2 GWB (vgl. BGH, Urt. v. 12.11.1991 - KZR 2/90, WuW/E 2755, 2758 - Aktionsbeträge; Schultz in Langen/Bunte, Kartellrecht, 7. Aufl., § 26 Rdn. 167) - schon mit Rücksicht auf das Grundrecht aus Art. 12 GG nicht von vornherein ausgeklammert werden.

    Der Grundsatz, daß niemand verpflichtet ist, einen Wettbewerber zum eigenen Schaden zu fördern (vgl. BGH, Urt. v. 12.11.1991 - KZR 2/90, WuW/E 2755, 2759 - Aktionsbeträge), wird allerdings bereits durch § 103 Abs. 5 Satz 2 Nr. 4 GWB eingeschränkt, weil diese Vorschrift - wie dargelegt - auch auf sogenannte wettbewerbsbegründende Durchleitungen anwendbar ist.

  • BGH, 20.11.1964 - KZR 3/64

    Diskriminierungsverbot

    Auszug aus BGH, 15.11.1994 - KVR 29/93
    Ein Unternehmen kann kartellrechtlich auch dann als Teilnehmer auf einem Markt und dann gegebenenfalls als marktbeherrschend im Sinne des § 22 GWB zu behandeln sein, wenn es in dem betreffenden Geschäftsverkehr noch nicht tätig ist und auch nicht tätig werden will; davon ist die Rechtsprechung schon in früheren Fällen - ohne dies allerdings näher zu erörtern - ausgegangen (BGH, Urt. v. 20.11.1964 - KZR 3/64, WuW/E 647, 648, 649 - Rinderbesamung I; Urt. v. 26.10.1972 - KZR 54/71, WuW/E 1238, 1241 f. - Registrierkassen).

    So ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß marktstarke und marktbeherrschende Unternehmen im Interesse der Freiheit des Wettbewerbs nach § 26 Abs. 2 GWB verpflichtet sein können, ihre Unternehmensmittel einzusetzen, um andere mit ihren Produkten zu beliefern (vgl. BGH, Urt. v. 20.11.1964 - KZR 3/64, WuW/E 647 - Rinderbesamung I; Urt. v. 26.10.1972 - KZR 54/71, WuW/E 1238 - Registrierkassen; Beschl. v. 25.10.1988 - KVR 1/87, WuW/E 2535, 2540 - Lüsterbehangsteine) oder Produkte anderer zur Weiternutzung abzunehmen (vgl. BGHZ 119, 335, 339 [BGH 06.10.1992 - KZR 10/91] - Stromeinspeisung; BGH, Urt. v. 13.11.1990 - KZR 25/89, WuW/E 2683, 2686 - Zuckerrübenanlieferungsrecht).

  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 41.87

    Inhalt und hinreichende Bestimmtheit eines Baugebots

    Auszug aus BGH, 15.11.1994 - KVR 29/93
    Welche Anforderungen danach an die notwendige Bestimmtheit eines Verwaltungsakts zu stellen sind, richtet sich aber nach den Besonderheiten des jeweils anzuwendenden und mit dem Verwaltungsakt umzusetzenden materiellen Rechts (BVerwGE 84, 335, 338).

    Dementsprechend müssen die Anforderungen an die Bestimmtheit einer derartigen Verfügung gering gehalten werden (vgl. dazu auch BVerwGE 84, 335, 338 ff.).

  • BGH, 13.11.1990 - KZR 25/89

    "Zuckerrübenanlieferungsrecht"; Voraussetzungen eines Anlieferungsrechts nach der

    Auszug aus BGH, 15.11.1994 - KVR 29/93
    So ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß marktstarke und marktbeherrschende Unternehmen im Interesse der Freiheit des Wettbewerbs nach § 26 Abs. 2 GWB verpflichtet sein können, ihre Unternehmensmittel einzusetzen, um andere mit ihren Produkten zu beliefern (vgl. BGH, Urt. v. 20.11.1964 - KZR 3/64, WuW/E 647 - Rinderbesamung I; Urt. v. 26.10.1972 - KZR 54/71, WuW/E 1238 - Registrierkassen; Beschl. v. 25.10.1988 - KVR 1/87, WuW/E 2535, 2540 - Lüsterbehangsteine) oder Produkte anderer zur Weiternutzung abzunehmen (vgl. BGHZ 119, 335, 339 [BGH 06.10.1992 - KZR 10/91] - Stromeinspeisung; BGH, Urt. v. 13.11.1990 - KZR 25/89, WuW/E 2683, 2686 - Zuckerrübenanlieferungsrecht).
  • BGH, 25.10.1988 - KVR 1/87

    Ausschluß von der Belieferung durch einen marktbeherrschenden Anbieter; Späterer

    Auszug aus BGH, 15.11.1994 - KVR 29/93
    So ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß marktstarke und marktbeherrschende Unternehmen im Interesse der Freiheit des Wettbewerbs nach § 26 Abs. 2 GWB verpflichtet sein können, ihre Unternehmensmittel einzusetzen, um andere mit ihren Produkten zu beliefern (vgl. BGH, Urt. v. 20.11.1964 - KZR 3/64, WuW/E 647 - Rinderbesamung I; Urt. v. 26.10.1972 - KZR 54/71, WuW/E 1238 - Registrierkassen; Beschl. v. 25.10.1988 - KVR 1/87, WuW/E 2535, 2540 - Lüsterbehangsteine) oder Produkte anderer zur Weiternutzung abzunehmen (vgl. BGHZ 119, 335, 339 [BGH 06.10.1992 - KZR 10/91] - Stromeinspeisung; BGH, Urt. v. 13.11.1990 - KZR 25/89, WuW/E 2683, 2686 - Zuckerrübenanlieferungsrecht).
  • BGH, 16.12.1976 - KVR 5/75

    Angehöriger freier Berufe (hier: Architekten) als Unternehmen - Die als

    Auszug aus BGH, 15.11.1994 - KVR 29/93
    Denn die Aufhebung der gegen VNG ergangenen kartellbehördlichen Verfügung schließt spätere Untersagungsverfügungen gegen VNG wegen einer unbilligen Verweigerung einer Durchleitung nicht aus, wenn ein erneuter Mißbrauch ernstlich droht (vgl. dazu - zu § 37 a GWB - BGH, Beschl. v. 16.12.1976 - KVR 5/75, WuW/E 1474, 1481 - Architektenkammer; Beschl. v. 18.11.1986 - KVR 1/86, WuW/E 2313 - Baumarkt-Statistik; vgl. weiter Baur/Weyer in Frankfurter Kommentar, GWB, § 22 Rdn. 674; v. Gamm, Kartellrecht, 2. Aufl., § 37 a Rdn. 7; Schultz in Langen/Bunte, Kartellrecht, 7. Aufl., § 22 Rdn. 123).
  • BGH, 18.11.1986 - KVR 1/86

    "Baumarkt-Statistik"; Beeinflussung des Marktes durch Bekanntgabe der sich an

    Auszug aus BGH, 15.11.1994 - KVR 29/93
    Denn die Aufhebung der gegen VNG ergangenen kartellbehördlichen Verfügung schließt spätere Untersagungsverfügungen gegen VNG wegen einer unbilligen Verweigerung einer Durchleitung nicht aus, wenn ein erneuter Mißbrauch ernstlich droht (vgl. dazu - zu § 37 a GWB - BGH, Beschl. v. 16.12.1976 - KVR 5/75, WuW/E 1474, 1481 - Architektenkammer; Beschl. v. 18.11.1986 - KVR 1/86, WuW/E 2313 - Baumarkt-Statistik; vgl. weiter Baur/Weyer in Frankfurter Kommentar, GWB, § 22 Rdn. 674; v. Gamm, Kartellrecht, 2. Aufl., § 37 a Rdn. 7; Schultz in Langen/Bunte, Kartellrecht, 7. Aufl., § 22 Rdn. 123).
  • BGH, 10.10.1978 - KZR 10/77

    Preisbindung von Verlagserzeugnissen in allen Handelsstufen -

    Auszug aus BGH, 15.11.1994 - KVR 29/93
    Dies bedeutet, daß bei der Beurteilung, ob ein Markt im Sinne des § 22 GWB gegeben und das betroffene Unternehmen als Teilnehmer daran anzusehen ist, statt des tatsächlichen Verhaltens des Unternehmens gegebenenfalls maßgebend ist, was sich innerhalb der in Betracht kommenden Kreise in natürlicher Entwicklung als allgemein geübt und als angemessen empfunden herausgebildet hat (vgl. dazu auch die Rechtsprechung zum Tatbestandsmerkmal "gleichartigen Unternehmen üblicherweise zugänglicher Geschäftsverkehr" BGHZ 119, 335, 338 [BGH 06.10.1992 - KZR 10/91] - Stromeinspeisung; BGH, Urt. v. 26.10.1972 - KZR 54/71, WuW/E 1238, 1242 - Registrierkassen; Urt. v. 10.10.1978 - KZR 10/77, WuW/E 1527, 1528 - Zeitschriften-Grossisten, jeweils m.w.N.; vgl. weiter Markert in Immenga/Mestmäcker, GWB, 2. Aufl., § 26 Rdn. 174 ff.; Emmerich, Kartellrecht, 7. Aufl., S. 304).
  • BGH, 14.03.1990 - KVR 4/88

    Sportübertragungen

  • BGH, 03.07.1976 - KVR 4/75

    Preisgestaltung als mißbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung

  • BGH, 20.03.1984 - KVR 12/83

    Anforderungen an den Entscheidungssatz einer Untersagungsverfügung

  • BGH, 04.03.2008 - KVR 21/07

    Soda-Club II

    Die Ausübung des Eigentumsrechts darf jedoch mittels des Kartellrechts Beschränkungen unterworfen werden, sofern sie nicht unangemessen sind und das Eigentum nicht in seinem Wesensgehalt antasten (zu Art. 1 des Ersten Zusatzprotokolls zur EMRK EuGH, Urt. v. 13.12.1979 - 44/79, Slg. 1979, 3727 Tz. 23 = NJW 1980, 505 - Hauer; EuG, Slg. 2003, II-4653 Tz. 170 = WuW/E EU-R 765 - Van den Bergh Foods; zur Eigentumsgarantie des Grundgesetzes vgl. Art. 19 Abs. 2 GG; ferner BGHZ 128, 17, 37 - Gasdurchleitung).

    Es liegt im Wesen der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht, dass dem Normadressaten ein Verhalten untersagt wird, das - im Falle eines anderen Unternehmens - unbedenklich wäre (EuG Slg. 2003, II-4653 Tz. 159 = WuW/E EU-R 765 - Van den Bergh Foods; zu § 19 GWB BGHZ 128, 17, 37 - Gasdurchleitung).

    Die Missbrauchsverfügung genügt entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerde auch hinsichtlich Ziffer 1 ihres Tenors den Anforderungen an die inhaltliche Bestimmtheit von Verwaltungsakten, die auch für Abstellungsverfügungen nach § 32 GWB gelten (§ 37 VwVfG; BGHZ 128, 17, 24 - Gasdurchleitung; 129, 37, 40 - Weiterverteiler; BGH, Beschl. v. 29.9.1998 - KVR 17/97, WuW/E DE-R 195, 196 - Beanstandung durch Apothekerkammer).

    Angesichts der Möglichkeit der Ahndung von Zuwiderhandlungen als Ordnungswidrigkeit, die im vorliegenden Fall aus § 81 Abs. 1 Nr. 2 GWB folgt, muss aber jedermann voraussehen können, welches Handeln mit staatlichen Sanktionen bedroht ist, um sein Verhalten entsprechend einrichten zu können (vgl. BGH, Beschl. v. 20.3.1984 - KVR 12/83, WuW/E 2073, 2074 - Kaufmarkt; BGHZ 110, 371, 377 - Sportübertragungen; 128, 17, 24 - Gasdurchleitung).

  • BGH, 02.02.2010 - KVR 66/08

    Wasserpreise Wetzlar

    In der Sache liegen die Dinge aber nicht anders, wenn das Versorgungsunternehmen der wirksamen Kontrolle durch den Wettbewerb nicht als Folge von Konzessions- oder Demarkationsverträgen entzogen ist, sondern deswegen, weil ihm die Besonderheiten der leitungsgebundenen Versorgung auch ohne Ausnutzung der Freistellung eine marktbeherrschende Stellung ermöglicht haben (BGHZ 128, 17, 29 f. - Gasdurchleitung).
  • BGH, 26.01.2016 - KZR 41/14

    Kündigung von Serviceverträgen mit Vertragswerkstätten - Jaguar-Vertragswerkstatt

    So darf sie einem Unternehmen, das sich um eine Aufnahme in ihr Werkstattnetz bewirbt und die qualitativen Anforderungen erfüllt, unter denen die Beklagte gleichartige Unternehmen in ihr Werkstattnetz aufnimmt, nicht den Zutritt zu dem Werkstattnetz verweigern, es sei denn, dafür sprächen sachliche Gründe (vgl. BGH, Beschluss vom 15. November 1994 - KVR 29/93, BGHZ 128, 17, 36 ff. - Gasdurchleitung; Weyer in Frankfurter Kommentar zum Kartellrecht, Loseblatt, Stand März 2015, GWB 2013 § 19 Rn. 96).
  • BGH, 28.06.2005 - KVR 27/04

    Arealnetz

    Denn im Rahmen des § 19 Abs. 4 Nr. 4 GWB ist der für den Behinderungswettbewerb nach § 19 Abs. 1 und § 20 Abs. 1 GWB von der Rechtsprechung entwickelte Grundsatz eingeschränkt, auch der Normadressat sei nicht verpflichtet, einen Wettbewerber zum eigenen Nachteil zu fördern; ihm stehe es grundsätzlich frei, eine bestimmte Ware oder Leistung Dritten überhaupt nicht anzubieten (vgl. zu § 22 Abs. 4 GWB a.F. BGHZ 128, 17, 36 ff. - Gasdurchleitung; zu § 26 Abs. 2 GWB a.F. BGH, Urt. v. 12.11.1991 - KZR 2/90, WuW/E 2755, 2759 - Aktionsbeträge, m.w.N.).
  • BGH, 04.11.2003 - KZR 16/02

    Kein Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch Kopplungsangebote für

    Sie ermöglicht es, der Zielsetzung des § 19 GWB entsprechend die mißbräuchliche Ausnutzung nicht hinreichend vom Wettbewerb kontrollierter Handlungsspielräume zu Lasten Dritter zu unterbinden (BGHZ 128, 17, 27, 29 - Gasdurchleitung).

    Jedem Unternehmen, auch einem marktbeherrschenden, steht ein unternehmerischer Freiraum zu; es ist grundsätzlich ihm selbst überlassen, die Art seiner wirtschaftlichen Betätigung zu bestimmen und zu entscheiden, mit welchen Waren oder Leistungen es am Markt teilnehmen will, sofern es sich hierbei nicht solcher Mittel bedient, die der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zuwiderlaufen (BGHZ 107, 273, 279 - Staatslotterie; 128, 17, 36 - Gasdurchleitung; 129, 53, 64 - Importarzneimittel).

  • BVerwG, 20.10.2021 - 6 C 8.20

    Verwaltungsgericht Köln muss erneut über Klage gegen die Ausgestaltung der

    Sie dürfe den Rahmen für die Vertragsgestaltung durch das betroffene Unternehmen und seinen Vertragspartner nicht stärker einschränken, als dies durch den Zweck, den Missbrauch zu beseitigen, vorgegeben sei (BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2012 - KVR 7/12 - NJW 2013, 1095 Rn. 30 - Puttgarden II; vgl. auch BGH, Beschluss vom 15. November 1994 - KVR 29/93 - BGHZ 128, 17 - Gasdurchleitung).
  • BGH, 10.02.2009 - KVR 67/07

    Gaslieferverträge

    Der angegriffene Beschluss genügt den Anforderungen an die inhaltliche Bestimmtheit von Verwaltungsakten, die auch für Abstellungsverfügungen nach § 32 GWB gelten (§ 37 VwVfG; BGHZ 128, 17, 24 - Gasdurchleitung; BGHZ 129, 37, 40 - Weiterverteiler; BGH, Beschl. v. 29.9.1998 - KVR 17/97, WuW/E DE-R 195, 196 - Beanstandung durch Apothekerkammer; BGHZ 176, 1 Tz. 47 - Soda-Club II).
  • BGH, 07.02.2006 - KVR 5/05

    DB Regio/üstra

    Sie ermöglicht es, der Zielsetzung des § 19 GWB entsprechend die missbräuchliche Ausnutzung nicht hinreichend vom Wettbewerb kontrollierter Handlungsspielräume zu Lasten Dritter zu unterbinden (BGHZ 128, 17, 27, 29 - Gasdurchleitung).
  • BGH, 24.09.2002 - KVR 15/01

    Zur Öffnung des Fährhafens Puttgarden für Konkurrenz auf der "Vogelfluglinie"

    Welche Anforderungen danach an die notwendige Bestimmtheit eines Verwaltungsakts zu stellen sind, richtet sich im einzelnen nach den Besonderheiten des jeweils anzuwendenden und mit dem Verwaltungsakt umzusetzenden materiellen Rechts (BGHZ 128, 17, 24 - Gasdurchleitung; BVerwGE 84, 335, 338).

    a) Unter Bezugnahme auf die Entscheidung "Gasdurchleitung" des Senats (BGHZ 128, 17) meint das Beschwerdegericht, die Höhe des Entgelts müsse sich aus der Untersagungsverfügung selbst ergeben, wenn die kartellrechtliche Pflicht zu einem bestimmten Verhalten wie im Streitfall von der Entrichtung eines angemessenen Entgelts abhänge.

  • BVerfG, 10.09.2008 - 1 BvR 1914/02

    Keine Verletzung von Art 14 Abs 1 GG durch Enteignungen nach dem

    Die grundsätzliche Möglichkeit geschlossener Versorgungsgebiete habe durch diese Regelung nicht beseitigt werden sollen (vgl. BGHZ 128, 17 ).
  • BGH, 19.06.2007 - KVR 17/06

    Auskunftsverlangen

  • OLG München, 22.11.2001 - Kart 1/00

    Geltendmachung von Entgelten beim Wechsel des Stromlieferanten bei

  • BGH, 04.07.2002 - I ZR 38/00

    Zugabenbündel

  • BGH, 21.02.1995 - KVR 4/94

    Bestimmtheit einer kartellbehördlichen Mißbrauchsverfügung; Gleichartigkeit von

  • BGH, 04.11.2003 - KZR 38/02

    "Strom und Telefon II"; Beeinträchtigung der Wettbewerbsmöglichkeiten anderer

  • OLG Düsseldorf, 04.10.2007 - 2 Kart 1/06

    Unzulässige Wettbewerbsbeschränkung durch Stapel- und Kettenlieferungsverträge

  • OLG Düsseldorf, 23.06.2004 - Kart 35/03

    Sofortige Beschwerde eines Energieversorgungsunternehmens gegen die

  • BGH, 19.06.2007 - KVR 16/06

    Datenerhebung durch Bundesnetzagentur rechtmäßig

  • BGH, 11.03.1997 - KZR 2/96

    Vereinbarkeit der Einräumung von Leitungsrechten am kommunalen

  • BGH, 13.12.2005 - KVR 13/05

    Stadtwerke Dachau

  • BGH, 26.09.1995 - KVR 25/94

    "Stadtgaspreise" Zulässigkeit eines Feststellungsantrags; Umfang des

  • OLG Düsseldorf, 28.04.2021 - 3 Kart 83/20

    Beschwerde gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur; Zuordnung von

  • OLG Düsseldorf, 28.04.2021 - 3 Kart 132/20

    Die in Tenorziffer 3. der Festlegung der Bundesnetzagentur zu Vorgaben von

  • BGH, 29.09.1998 - KVR 17/97

    Beanstandung durch Apothekerkammer - Untersagungsverfügung/Bestimmtheit

  • BGH, 08.05.2001 - KVZ 23/00

    Kartellrecht - Zur Mitbenutzung die Änderungen an den Anlagen voraussetzt

  • OLG Düsseldorf, 28.04.2021 - 3 Kart 23/20

    Die in Tenorziffer 3. der Festlegung der Bundesnetzagentur zu Vorgaben von

  • BGH, 19.06.2007 - KVR 18/06

    Datenerhebung durch Bundesnetzagentur rechtmäßig

  • BGH, 06.05.1997 - KVR 9/96

    Preismißbrauch durch Fordern ungünstiger Preise

  • KG, 15.01.2004 - 2 U 28/03

    Vertragliches Verbot des Betriebs von GSM-Gateways

  • OLG Düsseldorf, 28.04.2021 - 3 Kart 157/20

    Parallelentscheidung zu OLG Düsseldorf 3 Kart 15/20 v. 30.06.2021

  • EuG, 29.06.2012 - T-370/09

    GDF Suez / Kommission

  • OLG München, 10.10.2002 - U (K) 2616/02

    Rechtmäßigkeit von Werbung für preisvergünstigte Stromlieferungsverträge deren

  • BGH, 26.09.1995 - KVR 24/94

    Anforderungen an die Bestimmtheit einer kartellrechtlichen

  • BGH, 26.09.1995 - KVR 23/94

    Rechtmäßigkeit des Verzichts der Weitergabe von Senkungen des

  • BGH, 06.05.1997 - KVR 10/96

    Zulässigkeit der Verpflichtung zur Senkung der Gaspreise durch die

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht