Rechtsprechung
   BGH, 21.02.1995 - KVR 4/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,494
BGH, 21.02.1995 - KVR 4/94 (https://dejure.org/1995,494)
BGH, Entscheidung vom 21.02.1995 - KVR 4/94 (https://dejure.org/1995,494)
BGH, Entscheidung vom 21. Februar 1995 - KVR 4/94 (https://dejure.org/1995,494)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,494) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Stromlieferant - Vergleichspreise - Mißbrauch

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Mißbrauchsaufsicht über Versorgungsunternehmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmtheit einer kartellbehördlichen Mißbrauchsverfügung; Gleichartigkeit von weiterverteilendem Energieversorgungsunternehmen und Stromlieferanten; Begriff des Mißbrauchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 129, 37
  • NJW 1995, 1894
  • ZIP 1995, 776
  • MDR 1996, 167
  • WM 1995, 1119
  • BB 1996, 1021
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 16.12.1976 - KVR 2/76

    Mißbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung

    Auszug aus BGH, 21.02.1995 - KVR 4/94
    Die Verfügung wird dadurch nicht unzulässig in ihrem Wesen verändert; denn § 103 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 GWB ist nur ein gesetzlich normierter Beispielsfall der Generalklausel (vgl. dazu auch BGH, Beschl. v. 16.12.1976 - KVR 2/76, WuW/E 1445, 1446 f. - Valium I, insoweit in BGHZ 68, 23 nicht abgedruckt).

    Eine andere Frage ist es, ob bei der Annahme eines Mißbrauchs im Sinne des § 103 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 GWB - entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Preismißbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen gemäß § 22 Abs. 4 GWB (vgl. BGHZ 68, 23, 33 - Valium I; BGH, Beschl. v. 6.11.1984 - KVR 13/83, WuW/E 2103, 2105 - Favorit) - Unsicherheiten bei der Einschätzung des herangezogenen Vergleichsmaterials zu berücksichtigen sind mit der Folge, daß ein Mißbrauch bei einem nur geringfügigen Überschreiten des Vergleichspreises nicht festgestellt werden kann.

    Es ist jedoch anerkannt, daß bei einer mißbräuchlichen Preisgestaltung nicht nur die konkret verlangten Preise beanstandet werden können, sondern eine kartellbehördliche Verfügung durch Festlegung einer Mißbrauchsgrenze sämtliche im Mißbrauchsbereich liegenden Preisgestaltungen in den Verbotsbereich einbeziehen kann (BGHZ 67, 104, 108 - Vitamin B 12; BGH, Beschl. v. 16.12.1976 - KVR 2/76, WuW/E 1445, 1446 - Valium I, insoweit nicht in BGHZ 68, 23 abgedruckt; vgl. auch Baur/Weyer in Frankfurter Kommentar, § 22 GWB Rdn. 674 f. m.w.N.).

  • BGH, 15.11.1994 - KVR 29/93

    "Gasdurchleitung"; Zuständigkeit des Bundeskartellamts für eine

    Auszug aus BGH, 21.02.1995 - KVR 4/94
    Das Bestimmtheitsgebot verlangt, daß der Adressat in die Lage versetzt wird zu erkennen, was von ihm gefordert wird (vgl. BVerwGE 84, 335, 338; BGH, Beschl. v. 15.11.1994 - KVR 29/93, Umdr. S. 13 - Gasdurchleitung, zum Abdruck in der amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Da die Kartellbehörde nicht ohne weiteres vorbeugend tätig werden darf, ist darüber hinaus erforderlich, daß Verletzungshandlungen, wie sie hier über die konkrete Verletzungsform hinaus durch das allgemeiner gefaßte Verbot untersagt sind, ernstlich drohen (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 15.11.1994 - KVR 29/93, Umdr. S. 32 f. - Gasdurchleitung m.w.N.).

  • BGH, 31.05.1972 - KVR 2/71

    Strom-Tarif

    Auszug aus BGH, 21.02.1995 - KVR 4/94
    Da die Kartellbehörde bei dem Erlaß einer Mißbrauchsverfügung mangels Nachweises abweichender, nicht zurechenbarer Umstände jeweils von der Tarifentscheidung eines gleichartigen Versorgungsunternehmens ausgehen darf, kann auch keine unzulässige Übertragung der behördlichen Regelungsbefugnis auf einen Dritten angenommen werden, wenn die Behörde in ihrer Verfügung auf die jeweiligen Tarifentscheidungen des anderen Versorgungsunternehmens verweist (vgl. dazu auch BGHZ 59, 42, 48 - Strom-Tarif).

    Es ist nichts dafür ersichtlich, daß der Gesetzgeber der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entgegentreten wollte, nach der die Mißbrauchsaufsicht im Bereich der Stromwirtschaft auch mit Hilfe eines Preisvergleichs zwischen Energieversorgungsunternehmen, die zueinander als Regionalversorgungsunternehmen und Weiterverteiler in einem Lieferverhältnis stehen, ausgeübt werden kann (vgl. BGHZ 59, 42 - Strom-Tarif; vgl. dazu auch Schütte, Kartellrechtliche Grenzen für Sonderabnehmerpreise, S. 162).

  • BGH, 07.03.1989 - KVR 3/88

    Bestimmung eines relevanten Marktes nach dem so genannten Bedarfsmarktkonzept -

    Auszug aus BGH, 21.02.1995 - KVR 4/94
    Die allgemeine Rüge, die Landeskartellbehörde und das Beschwerdegericht hätten hinsichtlich der Ermittlung abweichender Umstände im Sinne des § 103 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 GWB ihre Amtsermittlungspflicht verletzt, kann der Rechtsbeschwerde schon deshalb nicht zum Erfolg verhelfen, weil sie nicht auf konkrete Aufklärungsmöglichkeiten zu bestimmten, näher bezeichneten Tatsachen verweist (vgl. BGH, Beschl. v. 7.3.1989 - KVR 3/88, WuW/E 2575, 2577 - Kampffmeyer/Plange; Kleier in Frankfurter Kommentar, § 75 GWB Rdn. 25).
  • BGH, 21.10.1986 - KVR 7/85

    "Glockenheide"; Preismißbrauch durch ein Fernwärmeunternehmen

    Auszug aus BGH, 21.02.1995 - KVR 4/94
    (2) Nach dem Zweck der Vorschrift ist - auch wenn sie das Wort Versorgungsunternehmen in der Mehrzahl verwendet - auch ein Vergleich mit den Preisen nur eines einzelnen Unternehmens zulässig (vgl. dazu - zu § 22 Abs. 4 GWB - BGH, Beschl. v. 21.10.1986 - KVR 7/85, WuW/E 2309, 2311 - Glockenheide; vgl. weiter Monopolkommission, Sondergutachten 21, Tz 75; Möschel aaO. Rdn. 1045).
  • BGH, 06.11.1984 - KVR 13/83

    Begriff des Mißbrauchs

    Auszug aus BGH, 21.02.1995 - KVR 4/94
    Eine andere Frage ist es, ob bei der Annahme eines Mißbrauchs im Sinne des § 103 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 GWB - entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Preismißbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen gemäß § 22 Abs. 4 GWB (vgl. BGHZ 68, 23, 33 - Valium I; BGH, Beschl. v. 6.11.1984 - KVR 13/83, WuW/E 2103, 2105 - Favorit) - Unsicherheiten bei der Einschätzung des herangezogenen Vergleichsmaterials zu berücksichtigen sind mit der Folge, daß ein Mißbrauch bei einem nur geringfügigen Überschreiten des Vergleichspreises nicht festgestellt werden kann.
  • BGH, 03.07.1976 - KVR 4/75

    Preisgestaltung als mißbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung

    Auszug aus BGH, 21.02.1995 - KVR 4/94
    Es ist jedoch anerkannt, daß bei einer mißbräuchlichen Preisgestaltung nicht nur die konkret verlangten Preise beanstandet werden können, sondern eine kartellbehördliche Verfügung durch Festlegung einer Mißbrauchsgrenze sämtliche im Mißbrauchsbereich liegenden Preisgestaltungen in den Verbotsbereich einbeziehen kann (BGHZ 67, 104, 108 - Vitamin B 12; BGH, Beschl. v. 16.12.1976 - KVR 2/76, WuW/E 1445, 1446 - Valium I, insoweit nicht in BGHZ 68, 23 abgedruckt; vgl. auch Baur/Weyer in Frankfurter Kommentar, § 22 GWB Rdn. 674 f. m.w.N.).
  • BGH, 19.01.1993 - KVR 25/91

    Bindung der Vertragshändler an Leasingunternehmen des Kraftfahrzeugherstellers

    Auszug aus BGH, 21.02.1995 - KVR 4/94
    Denn die Auslegung ist vorrangig an dem objektiven Sinn und Zweck des Gesetzes zu orientieren und kann durch Motive, die im Gesetzgebungsverfahren dargelegt wurden, im Gesetzeswortlaut aber keinen Ausdruck gefunden haben, nicht gebunden werden (vgl. dazu auch BGH, Beschl. v. 19.1.1993 - KVR 25/91, WuW/E 2875, 2879 - Herstellerleasing m.w.N.).
  • BGH, 27.06.1968 - KVR 3/67

    Überläuferkartell

    Auszug aus BGH, 21.02.1995 - KVR 4/94
    Der Verfahrensrüge fehlt es bereits an der erforderlichen Form (§ 554 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. b ZPO, § 139 Abs. 3 Satz 4 VwGO, jeweils in entsprechender Anwendung; vgl. BGHZ 50, 357, 362 [BGH 27.06.1968 - KVR 3/67] - ZVN I; 120, 161, 175 - Taxigenossenschaft II; Kollmorgen in Langen/Bunte, Kartellrecht, 7. Aufl., § 75 GWB Rdn. 7), weil nicht dargelegt ist (und dementsprechend auch nicht unter Bezugnahme auf entsprechende Aktenstellen belegt), welche Ermittlungen das Gericht anstelle der Behörde vorgenommen hat.
  • BGH, 10.11.1992 - KVR 26/91

    Genossenschaftsimmanente Wettbewerbsbeschränkung

    Auszug aus BGH, 21.02.1995 - KVR 4/94
    Der Verfahrensrüge fehlt es bereits an der erforderlichen Form (§ 554 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. b ZPO, § 139 Abs. 3 Satz 4 VwGO, jeweils in entsprechender Anwendung; vgl. BGHZ 50, 357, 362 [BGH 27.06.1968 - KVR 3/67] - ZVN I; 120, 161, 175 - Taxigenossenschaft II; Kollmorgen in Langen/Bunte, Kartellrecht, 7. Aufl., § 75 GWB Rdn. 7), weil nicht dargelegt ist (und dementsprechend auch nicht unter Bezugnahme auf entsprechende Aktenstellen belegt), welche Ermittlungen das Gericht anstelle der Behörde vorgenommen hat.
  • BVerwG, 14.04.1992 - 1 C 48.89

    Ausländer - Beförderung asylsuchender Ausländer - Untersagung bei fehlender

  • BVerwG, 05.11.1968 - I C 29.67

    Lärmbelästigung durch eine Kegelbahn in einer Gaststätte - Verbot eines

  • BGH, 11.03.1986 - KVR 2/85

    Anforderungen an die Feststellung eines einheitlichen Marktes

  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 41.87

    Inhalt und hinreichende Bestimmtheit eines Baugebots

  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 45.87

    Inhalt und hinreichende Bestimmtheit eines Baugebots

  • BGH, 27.11.1964 - KVR 3/63

    Anforderungen an einen Vertrag zum Zweck des Unterliegens der Missbrauchsaufsicht

  • BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

    Die vorrangig am objektiven Sinn und Zweck des Gesetzes zu orientierende Auslegung kann durch Motive, die im Gesetzgebungsverfahren dargelegt wurden, im Gesetzeswortlaut aber keinen Ausdruck gefunden haben, nicht gebunden werden (BGH, Beschluss vom 21. Februar 1995 - KVR 4/94, BGHZ 129, 38, 50 - Weiterverteiler).
  • BGH, 02.02.2010 - KVR 66/08

    Wasserpreise Wetzlar

    aa) Dem Tatbestandsmerkmal der Gleichartigkeit kommt, wie der Senat bereits für den Bereich der Elektrizitätsversorgung entschieden hat, nur die Funktion zu, eine grobe Sichtung unter den als Vergleichsunternehmen in Betracht kommenden Versorgungsunternehmen zu ermöglichen (BGHZ 129, 37, 46 f. - Weiterverteiler).

    Danach sind zwei Unternehmen jedenfalls dann gleichartig, wenn zwischen ihnen hinsichtlich der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen keine wesentlichen Unterschiede bestehen, die aus der Sicht der Abnehmer gemäß der Zielsetzung einer möglichst sicheren und preiswürdigen Versorgung mit Trinkwasser von vornherein eine deutlich unterschiedliche Beurteilung der Preisgestaltung rechtfertigen (vgl. BGHZ 129, 37, 46 f. - Weiterverteiler).

    Die sonstigen Geschäftsbedingungen müssen dabei nicht berücksichtigt werden (BGHZ 129, 37, 48 - Weiterverteiler).

    Ein Bestandsschutz für monopolbedingte Ineffizienzen oder Preisüberhöhungstendenzen ist nicht anzuerkennen (BGHZ 59, 42, 47 f. - Strom-Tarif; BGHZ 129, 37, 49 f. - Weiterverteiler; s. auch BGHZ 163, 282, 292 f. - Stadtwerke Mainz; BGH, Beschl. v. 21.10.1986 - KVR 7/85, WuW/E 2309, 2311 f. - Glockenheide).

    Vielmehr ist nach der Zielsetzung der Norm, ein Korrektiv für das Fehlen von Wettbewerb zu sein (BGHZ 129, 37, 49 - Weiterverteiler), auch zu berücksichtigen, ob das betroffene Versorgungsunternehmen unter dem Schutz seiner Monopolstellung in der Vergangenheit erforderliche Investitionen unterlassen oder ineffektiv durchgeführt hat.

    Die Kartellbehörde hätte sogar nur ein einziges Unternehmen als Vergleichsunternehmen heranziehen können, wobei dann die wegen der schmalen Vergleichsbasis bestehenden Unsicherheiten angemessen hätten berücksichtigt werden müssen (BGHZ 129, 37, 48 - Weiterverteiler; BGH, WuW/E 2309, 2311 - Glockenheide).

  • BGH, 04.03.2008 - KVR 21/07

    Soda-Club II

    Die Missbrauchsverfügung genügt entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerde auch hinsichtlich Ziffer 1 ihres Tenors den Anforderungen an die inhaltliche Bestimmtheit von Verwaltungsakten, die auch für Abstellungsverfügungen nach § 32 GWB gelten (§ 37 VwVfG; BGHZ 128, 17, 24 - Gasdurchleitung; 129, 37, 40 - Weiterverteiler; BGH, Beschl. v. 29.9.1998 - KVR 17/97, WuW/E DE-R 195, 196 - Beanstandung durch Apothekerkammer).
  • BGH, 28.06.2005 - KVR 17/04

    Stadtwerke Mainz

    a) Es verkennt dabei nicht, daß nach dieser Bestimmung nicht nur ein konkretes Verhalten, hier das Fordern bestimmter überhöhter Preise, verboten werden kann, sondern daß die Behörde im Rahmen der Preismißbrauchskontrolle statt dessen im Interesse der effektiven Durchsetzung der gesetzlichen Anordnungen auch eine Mißbrauchsgrenze (BGHZ 67, 104, 108 f. - Vitamin B 12; BGHZ 129, 37, 52 - Weiterverteiler; BGHZ 135, 323, 332 - Gaspreis) festlegen darf, die sämtliche oberhalb dieser Grenze liegenden Preisgestaltungen erfaßt.

    Die nach der Rechtsprechung des Senats für ein solches Vorgehen erforderlichen Voraussetzungen (BGHZ 129, 37, 52 - Weiterverteiler), daß - bei sonst unveränderter Sachlage - alle erfaßten möglichen Verletzungshandlungen unter das gesetzliche Verbot fallen und daß angesichts der bisherigen Verhaltensweise der Betroffenen solche Handlungen ernstlich drohen, sind hier erfüllt.

    b) Diese Grundsätze gelten nicht nur für eine befristete Verfügung oder für eine unbefristete Anordnung, welche eine dynamische Erlösobergrenze festlegt (BGHZ 129, 37, 52 - Weiterverteiler), sondern in gleicher Weise auch für eine statische Erlösobergrenze, wie sie in der angefochtenen Verfügung bestimmt worden ist.

    Soweit der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung die Zulässigkeit von Preisobergrenzen unter dem Gesichtspunkt der Bestimmtheit davon abhängig gemacht hat, daß das betroffene Unternehmen die Preise des Vergleichsunternehmens kennt oder unschwer ermitteln kann, läßt sich dies auf den vorliegenden Fall nicht übertragen, weil dort allein dynamische, also nach dem Verbotstenor von der Entwicklung der Preise des Vergleichsunternehmens abhängige Preisobergrenzen auf ihre Zulässigkeit geprüft worden waren (BGHZ 129, 37, 52 - Weiterverteiler; Sen.Beschl. v. 26.9.1995 - KVR 24/94, WuW/E 3009, 3012 - Stadtgaspreis Potsdam).

    Schon zu der inzwischen aufgehobenen Vorschrift des § 103 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 GWB (a.F.), nach welcher das Fordern ungünstigerer Preise als Mißbrauch von der Freistellung vom Kartellverbot definiert war, hat der Senat entschieden, daß ein Mißbrauch in diesem Sinne auch dann anzunehmen ist, wenn die Summe der Erlöse der Betroffenen höher ist, als dies bei Anwendung des Vertragswerks des Vergleichsunternehmens der Fall wäre (BGHZ 129, 37, 41 - Weiterverteiler); daß in § 19 Abs. 4 Nr. 2 GWB von Entgelten statt von Preisen die Rede ist, rechtfertigt keine abweichende Beurteilung.

    Ein solches Vorgehen, auch in der Form, daß bei Störung des Wettbewerbs ein Monopolunternehmen zum Vergleich herangezogen wird (vgl. BGHZ 129, 37, 47 - Weiterverteiler, m.w.N.), hat der Senat bereits früher unter der Voraussetzung gebilligt, daß trotz der schmalen Basis die Vergleichbarkeit der Preise gewährleistet ist (BGHZ 68, 23, 33 - Valium I; BGHZ 76, 142, 150 - Valium II; Sen.Beschl. v. 21.10.1986 - KVR 7/85, WuW/E 2309, 2311 - Glockenheide).

    Denn in den beiden vom Bundeskartellamt für seine abweichende Ansicht angeführten Sätzen ist deutlich gemacht worden, daß die Weiterverteiler-Doktrin (BGHZ 129, 37, 49 f.) "durch die Besonderheiten der seinerzeit bestehenden, durch Demarkations- und Leitungsrechte abgesicherten Monopolstellung bedingt" ist bzw. "wegen des in der freistellungsbedingten Monopolsituation fehlenden Wettbewerbs und der dadurch für die Verbraucher auftretenden Gefahren" ihre Rechtfertigung gefunden hat.

  • BGH, 05.10.2017 - I ZR 172/16

    Zur wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit von Rabatten und Skonti im

    Die vorrangig am objektiven Sinn und Zweck des Gesetzes zu orientierende Auslegung kann durch Motive, die im Gesetzgebungsverfahren dargelegt wurden, im Gesetzeswortlaut aber keinen Ausdruck gefunden haben, nicht gebunden werden (BGH, Beschluss vom 21. Februar 1995 - KVR 4/94, BGHZ 129, 38, 50 - Weiterverteiler; Beschluss vom 8. Februar 2011 - X ZB 4/10, BGHZ 188, 200 Rn. 20 - S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr I; Beschluss vom 19. April 2012 - I ZB 80/11, BGHZ 195, 257 Rn. 30 - Alles kann besser werden; Beschluss vom 19. April 2012 - I ZB 77/11, ZUM-RD 2012, 587 Rn. 29; vgl. auch BGH, Urteil vom 14. April 1983 - VII ZR 199/82, BGHZ 87, 191, 194 ff.; Beschluss vom 25. Juni 2008 - II ZB 39/07, BGHZ 177, 131 Rn. 17).
  • BGH, 15.05.2012 - KVR 51/11

    Wasserpreise Calw

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist ein Erheblichkeitszuschlag geboten, weil der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung ein Unwerturteil enthält und es dafür eines erheblichen Abstands zwischen dem von der Betroffenen geforderten Preis und dem niedrigeren wettbewerbsanalogen Preis bedarf (BGH, Beschluss vom 16. Dezember 1976 - KVR 2/76, BGHZ 68, 23, 36 f. - Valium; Beschluss vom 28. Juni 2005 - KVR 17/04, BGHZ 163, 282, 295 f. - Stadtwerke Mainz; Urteil vom 7. Dezember 2010 - KZR 5/10, WuW/E DE-R 3145 Rn. 32 - Entega II; ebenso Bechtold, GWB, 6. Aufl., § 19 Rn. 86; aA Nothdurft in Langen/Bunte, Kartellrecht, 11. Aufl., GWB § 19 Rn. 117; anders für eine Bestimmung des Vergleichspreises nach § 103 GWB aF BGH, Beschluss vom 21. Februar 1995 - KVR 4/94, BGHZ 129, 37, 49 f. - Weiterverteiler).
  • BGH, 07.12.2010 - KZR 5/10

    Entega II

    Danach sind bei der leitungsgebundenen Gasversorgung von Endkunden zwei Märkte jedenfalls dann vergleichbar, wenn zwischen ihnen hinsichtlich der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen keine wesentlichen Unterschiede bestehen, die aus der Sicht der Endkunden gemäß der Zielsetzung einer möglichst sicheren und preiswürdigen Gasversorgung von vornherein eine deutlich unterschiedliche Beurteilung der Preisgestaltung rechtfertigen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Februar 1995 - KVR 4/94, BGHZ 129, 37, 46 f. - Weiterverteiler; Beschluss vom 2. Februar 2010 - KVR 66/08, BGHZ 184, 168 Rn. 29 f. - Wasserpreise Wetzlar).

    Einzelne Unterschiede der Struktur der verglichenen Versorgungsgebiete sind für die Vergleichbarkeit ohne Bedeutung; sie können jedoch bei der Prüfung der sachlichen Rechtfertigung ungünstigerer Preise Berücksichtigung finden (BGHZ 129, 37, 47 - Weiterverteiler).

  • BGH, 22.07.1999 - KVR 12/98

    BGH entscheidet in Preismißbrauchssache

    Das Bundeskartellamt gelangt nur deswegen zu einer anderen Beurteilung, weil es die Möglichkeit ausschließt, daß Leistungen in einzelnen Sparten des Angebots eines marktbeherrschenden Unternehmens auch zu nicht kostendeckenden Entgelten angeboten werden können (so zutreffend Paschke/Kersten in Frankfurter Kommentar zum GWB aaO § 22 Rdn. 45; vgl. ferner BGHZ 129, 37, 45 - Weiterverteiler), sondern weil es ohne Differenzierung als selbstverständlich davon ausgeht, daß ein solches Unternehmen stets von seiner Marktmacht solange zu Lasten der Marktgegenseite Gebrauch macht, wie es nicht durch Wettbewerb daran gehindert wird.

    Das betroffene Unternehmen ist bereits bei der näheren Darlegung der Kostenstruktur seiner auf den beiden Märkten erbrachten Leistungen mitwirkungspflichtig, weil nur so der vom Bundeskartellamt (zustimmend Monopolkommission Hauptgutachten 1996/97 Tz. 317 f.) mit Recht angeführten Gefahr begegnet werden kann, daß Kostenüberhöhungstendenzen in die Beurteilung einfließen und die für den beherrschten Markt ausgewiesenen Verluste nicht auf objektiven, für jeden anderen Anbieter gleichermaßen wirksam werdenden, sondern auf in diesem Zusammenhang unbeachtlichen (BGHZ 59, 42, 46 - Stromtarif; BGHZ 68, 23, 33 - Valium I; Sen. Beschl. v. 21.10.1986 - KVR 7/85, WuW/E 2309, 2311 - Glockenheide; BGHZ 129, 37, 46 - Weiterverteiler; Möschel aaO § 22 GWB Rdn. 162; Schultz aaO § 22 GWB Rdn. 83) unternehmensindividuellen Umständen beruhen.

    Die Grundsätze, die der Senat früher im Rahmen des § 103 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 GWB a.F. für die leitungsgebundene Energieversorgung aufgestellt hat (BGHZ 129, 37, 49 f. - Weiterverteiler), sind durch die Besonderheiten der seinerzeit bestehenden, durch Demarkations- und Leitungsrechte abgesicherten Monopolstellung der Versorgungsbetriebe bedingt.

  • OLG Düsseldorf, 24.02.2014 - 2 Kart 4/12

    Berliner Wasserbetriebe müssen Preise senken

    Der Beschluss macht der Betroffenen keine konkreten Kalkulationsvorgaben, sondern legt für die betreffenden Jahre nur Erlösobergrenzen je Kubikmeter Trinkwasser fest, so dass sie bei ihrer Kalkulation wegen der vorstehend aufgezeigten Spielräume im Rahmen des § 16 Abs. 2 bis Abs. 6 BerlBG, frei darin ist, wie sie, gegebenenfalls auch unterstützt durch entsprechende gesetz- oder verordnungsgeberische Maßnahmen des Landes, welches ebenfalls Verfahrensbeteiligter ist, die vorgegebenen Erlösobergrenzen einhält (so auch: BGH, Beschluss vom 28 6.2005, KVR 17/04, Stadtwerke Mainz, juris, Rn. 11 ff, bes. Rn. 16; BGH, Beschluss vom 21.02.1995, KVR 4/94, Weiterverteiler, juris, Rn. 54).

    Nach der Rechtsprechung kann jedoch, wenn, wie bei der Trinkwasserversorgung, keine vergleichbaren Märkte mit wirksamem Wettbewerb existieren, auch die Auswahl nur eines Vergleichsunternehmens ausreichen, weil davon auszugehen ist, dass jedenfalls eine Überschreitung des Vergleichspreises des anderen Monopolunternehmens rechtsmissbräuchlich ist (BGH, Beschluss vom 15.05.2012, KVR 51/11, Wasserpreise Calw, Umdruck, S. 7, Rn. 14; BGH, Beschluss vom 28.06.2005, KVR 17/04, Stadtwerke Mainz, juris, Rn. 24 m.w.N.; BGH, Beschluss vom 21.02.1995, KVR 4/94, Weiterverteiler, juris, Rn. 38 u. 45).

    Die Auswahl mehrerer Vergleichsunternehmen anstatt nur eines Vergleichsunternehmens führt jedoch zu einer Verbreiterung der Vergleichsbasis, so dass die Anforderungen an die Ermittlung der Höhe des Vergleichspreises und insbesondere an das Erfordernis der Berücksichtigung von Sicherheitszuschlägen gegenüber der Auswahl nur eines Vergleichsunternehmens erheblich sinken (BGH, Beschluss vom 02.02.2010, KVR 66/08, Wasserpreise Wetzlar, Umdruck, Seite 24,) Rn. 68; BGH, Beschluss vom 28.06.2005, KVR 17/04, Stadtwerke Mainz, juris, Rn. 24 m.w.N.; vergleiche auch: BGH, Beschluss vom 21.02.1995, KVR 4/94, Weiterverteiler, juris, Rn. 47).

  • BGH, 19.06.2007 - KVR 17/06

    Auskunftsverlangen

    Die Auskunftsverfügung genügt den Anforderungen an die inhaltliche Bestimmtheit von Verwaltungsakten, die auch für Verfügungen der Bundesnetzagentur gelten (§ 37 Abs. 1 VwVfG; vgl. für kartellbehördliche Verfügungen BGHZ 128, 17, 23 - Gasdurchleitung; 129, 37, 40 - Weiterverteiler; BGH, Beschl. v. 29.9.1998 - KVR 17/97, WuW/E DE-R 195, 196 - Beanstandung durch Apothekerkammer).

    Das Bestimmtheitsgebot verlangt, dass der Adressat in die Lage versetzt wird, zu erkennen, was von ihm gefordert wird (BGHZ 129, 37, 40 - Weiterverteiler; 130, 390, 395 - Stadtgaspreise; BGH, Beschl. v. 26.9.1995 - KVR 24/94, WuW/E 3009, 3012 - Stadtgaspreis Potsdam; BGHZ 135, 323, 326 - Gaspreis; BGH WuW/E DE-R 195, 196 - Beanstandung durch Apothekerkammer).

    Weil die ergänzenden Informationen auf einfache Weise im Internet zu beschaffen waren, konnten die Betroffenen ohne weiteres erkennen, was von ihnen verlangt wurde (vgl. zur Bestimmtheit des Verweises auf das Tarifwerk eines anderen Unternehmens BGHZ 129, 37, 40 - Weiterverteiler; 130, 390, 395 - Stadtgaspreise; BGH WuW/E 3009, 3012 - Stadtgaspreis Potsdam; Bornkamm in Langen/Bunte, Kartellrecht, 10. Aufl., § 32 GWB Rdn. 32).

  • BGH, 10.02.2009 - KVR 67/07

    Gaslieferverträge

  • BGH, 24.09.2002 - KVR 15/01

    Zur Öffnung des Fährhafens Puttgarden für Konkurrenz auf der "Vogelfluglinie"

  • OLG Frankfurt, 18.11.2008 - 11 W 23/07

    Preisgestaltung von Wasserversorgungsunternehmen: Vergleichbarkeit von

  • BGH, 19.06.2007 - KVR 16/06

    Datenerhebung durch Bundesnetzagentur rechtmäßig

  • BGH, 07.12.2010 - KZR 4/10

    Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung: Sachliche Rechtfertigung einer

  • BGH, 19.06.2007 - KVR 18/06

    Datenerhebung durch Bundesnetzagentur rechtmäßig

  • BGH, 06.05.1997 - KVR 9/96

    Preismißbrauch durch Fordern ungünstiger Preise

  • BGH, 14.02.2023 - KVZ 38/20

    Wasserpreise Gießen

  • BGH, 26.09.1995 - KVR 25/94

    "Stadtgaspreise" Zulässigkeit eines Feststellungsantrags; Umfang des

  • OLG Frankfurt, 19.02.2008 - 11 U 12/07

    Missbrauch einer markbeherrschenden Stellung: Abgrenzung des sachlich relevanten

  • OLG Frankfurt, 26.01.2010 - 11 U 12/07

    Missbräuchliche Preisgestaltung durch Gasversorger

  • BGH, 13.10.2004 - I ZR 49/03

    "man spricht deutsh"; Zustimmungsbedürftigkeit der Satellitenausstrahlung eines

  • OLG Düsseldorf, 17.07.2003 - Kart 18/03

    Grundsatz des intertemporalen Prozessrechts, Neufassung des § 64 Abs. 1 Nr. 2 GWB

  • VGH Baden-Württemberg, 15.07.2009 - 6 S 1565/09

    Werbeverbot für Sportwettenveranstalter

  • OLG Frankfurt, 13.11.2009 - 2 U 76/09

    Außerordentliche Kündigung wegen Verdachts des Spendenbetruges und Verstoß gegen

  • BGH, 06.05.1997 - KVR 10/96

    Zulässigkeit der Verpflichtung zur Senkung der Gaspreise durch die

  • BGH, 29.09.1998 - KVR 17/97

    Beanstandung durch Apothekerkammer - Untersagungsverfügung/Bestimmtheit

  • OLG Frankfurt, 19.02.2008 - 11 U 13/07

    Kartellrechtsstreit um missbräuchliche Preisspaltung für Erdgaslieferungen:

  • OLG Frankfurt, 26.01.2010 - 11 U 13/07

    Missbräuchliche Preisgestaltung durch Gasversorger

  • KG, 11.11.2004 - 2 Verg 16/04

    Vergabeverfahren: Nichtigkeitsfolge bei de-facto-Vergabe

  • BGH, 26.09.1995 - KVR 24/94

    Anforderungen an die Bestimmtheit einer kartellrechtlichen

  • OLG Düsseldorf, 06.04.2022 - U (Kart) 12/21

    Geltendmachung eines Erstattungsanspruch wegen angeblich überzahlter Portokosten

  • KG, 04.04.2002 - KartVerg 5/02

    Wirksamkeit eines verfrüht geschlossenen Vertrages

  • BGH, 26.09.1995 - KVR 23/94

    Rechtmäßigkeit des Verzichts der Weitergabe von Senkungen des

  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2010 - 6 S 1997/09

    Summarische Prüfung der Vereinbarkeit des GlüStVtrG BW mit Europa- und

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.01.2021 - 2 A 10729/20

    Festsetzung einer individuellen Altersgrenze eines Beamten unter Anrechnung von

  • OLG Düsseldorf, 06.04.2022 - 1 U (Kart) 12/21
  • LG Frankfurt/Main, 07.03.2007 - 6 O 469/06

    Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch ein

  • LG Frankfurt/Main, 07.03.2007 - 6 O 476/06

    Missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung eines

  • OLG Brandenburg, 11.03.2014 - Kart W 1/13

    Kartellrechtliches Auskunftsverlagen: Bemessung einer angemessenen Frist;

  • VG Köln, 13.03.2013 - 21 K 8224/08

    Höhe der Entgelte als Gegenstand einer Zugangsanordnung gem. § 25 Abs. 5 S. 1

  • VG Köln, 28.04.2008 - 1 L 277/08

    Genehmigungserteilung für die Erhebung von Verbindungsentgelte für die

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht