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   BGH, 11.05.1995 - V ZB 13/95   

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BGH, 11.05.1995 - V ZB 13/95 (https://dejure.org/1995,848)
BGH, Entscheidung vom 11.05.1995 - V ZB 13/95 (https://dejure.org/1995,848)
BGH, Entscheidung vom 11. Mai 1995 - V ZB 13/95 (https://dejure.org/1995,848)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Abschiebungshaft - Vorbeugende Anordnung - Strafhaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 57 Abs. 2
    Zulässigkeit der Abschiebehaft im Anschluß an zu erwartende Strafhaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 129, 383
  • NJW 1995, 2226
  • MDR 1995, 1080
  • NVwZ 1995, 1142 (Ls.)
  • FGPrax 1995, 168
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.10.1989 - V ZB 9/89

    Kalendermäßige Befristung der Abschiebehaft

    Auszug aus BGH, 11.05.1995 - V ZB 13/95
    Entscheidend ist vielmehr, ob damit eine im Hinblick auf den grundgesetzlich garantierten Schutz der persönlichen Freiheit (Art. 2 Abs. 1, 104 GG) ausreichend klare und eindeutige Grundlage für Anordnung, Dauer und Vollzug der Abschiebungshaft vorliegt (vgl. BGHZ 109, 104, 106).

    Eine erst nach Erlaß der Abschiebungshaftanordnung möglicherweise verhängte Strafhaft kann im Hinblick auf das Erfordernis der Bestimmtheit der Haftanordnung (BGHZ 109, 104, 106) nicht berücksichtigt werden.

  • BGH, 09.03.1995 - V ZB 7/95

    Zulässigkeit der Abschiebehaft im Anschluß an bestehende Untersuchungshaft

    Auszug aus BGH, 11.05.1995 - V ZB 13/95
    Es sieht sich daran jedoch durch den Beschluß des Bundesgerichtshofes vom 9. März 1995 (V ZB 7/95, für BGHZ vorgesehen) gehindert und hat daher die Sache zur Entscheidung vorgelegt.
  • BayObLG, 06.11.1991 - BReg. 3 Z 181/91
    Auszug aus BGH, 11.05.1995 - V ZB 13/95
    Die Abschiebungshaft darf nur im Anschluß an eine solche Haft angeordnet werden, die der Haftrichter in seine Beurteilung, ob die Abschiebungshaft erforderlich ist, einbezogen hat (BayObLGZ 1991, 369, 370).
  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 222/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die

    Im Hinblick auf ein unabweisbares praktisches Bedürfnis ist nämlich anerkannt, dass dies auch in der hier gewählten Weise geschehen kann, die Dauer der Sicherungshaft festzulegen und zu bestimmen, dass die Haft nicht mit der Wirksamkeit der Entscheidung beginnt, sondern erst im Anschluss an eine bereits bestehende Untersuchungshaft (Senat, Beschl. v. 11. Mai 1995, V ZB 13/95, NJW 1995, 2226, insoweit in BGHZ 129, 383 nicht abgedruckt; Keidel/Budde, aaO, § 425 Rdn. 4; Prütting/Helms/Jennissen, aaO, § 425 Rdn. 8 ff.).

    Davon kann aber, auch bei der gebotenen (Entwurfsbegründung in BT-Drucks 16/6308 S. 207 f.) Berücksichtigung von Art. 6 Abs. 1 EMRK (dazu: EGMR NJW 1992, 1813, 1814 Tz. 36 f. - Helmers gegen Schweden), nach § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG abgesehen werden, wenn eine persönliche Anhörung des Betroffenen in erster Instanz erfolgt und zusätzliche Erkenntnisse durch eine erneute Anhörung nicht zu erwarten sind (Senat, Beschl. v. 11. Mai 1995, V ZB 13/95, NJW 1995, 2226, insoweit in BGHZ 129, 383 nicht abgedruckt; Beschl. v. 28. Januar 2010, V ZB 2/10, zur Veröff.

  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 184/09

    Abschiebehaftverfahren: Prüfung der Kommunikation des Dolmetschers mit dem

    Aber an der zuletzt genannten Voraussetzung fehlt es, wenn das Beschwerdevorbringen eine weitere Sachaufklärung erwarten lässt (Senat, Beschl. v. 11. Mai 1995, V ZB 13/95, NJW 1995, 2226, insoweit nicht in BGHZ 129, 383 abgedruckt); auch darf das Beschwerdegericht die Glaubwürdigkeit des Betroffenen nur beurteilen, wenn es sich von ihm bei einer Anhörung einen persönlichen Eindruck verschafft hat (BayObLG NVwZ 1992, 814, 815).
  • BGH, 17.06.2010 - V ZB 3/10

    Freiheitsentziehungsverfahren: Pflicht des Beschwerdegerichts zur erneuten

    Hiervon darf das Beschwerdegericht nach § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG nur absehen, wenn eine ordnungsgemäße persönliche Anhörung des Betroffenen in erster Instanz erfolgt ist und zusätzliche Erkenntnisse durch eine erneute Anhörung nicht zu erwarten sind (Senat, Beschl. v. 11. Mai 1995, V ZB 13/95, NJW 1995, 2226, insoweit in BGHZ 129, 383 nicht abgedruckt; Beschl. v. 28. Januar 2010, V ZB 2/10, juris Rdn. 7; Beschl. v. 4. März 2010, V ZB 222/09, InfAuslR 2010, 246 = juris Rdn. 13).
  • BGH, 21.09.2021 - XIII ZB 140/19

    Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung eines Betroffenen in den Libanon

    aa) Das Beschwerdegericht kann von der nach § 68 Abs. 3 Satz 1 FamFG an sich vorgeschriebenen und vom Gesetzgeber wegen der Bedeutung des Eingriffs in das Freiheitsgrundrecht für nicht begründungsbedürftig gehaltenen (BT-Drucks. II/169 S. 10) erneuten persönlichen Anhörung des Betroffenen (vgl. § 420 FamFG) nach Satz 2 der genannten Vorschrift - auch bei der gebotenen (Entwurfsbegründung in BT-Drucks. 16/6308 S. 207 f.) Berücksichtigung von Art. 6 Abs. 1 EMRK (dazu: EGMR NJW 1992, 1813, 1814 Rn. 36 f. - Helmers gegen Schweden) - absehen, wenn eine persönliche Anhörung des Betroffenen in erster Instanz erfolgt ist und zusätzliche Erkenntnisse durch eine erneute Anhörung nicht zu erwarten sind (BGH, Beschlüsse, vom 11. Mai 1995 - V ZB 13/95, NJW 1995, 2226, insoweit in BGHZ 129, 383 nicht abgedruckt, vom 28. Januar 2010 - V ZB 2/10, FGPrax 2010, 163 Rn. 7, und vom 4. März 2010 - V ZB 222/09, BGHZ 184, 323 Rn. 13).
  • KG, 30.06.2006 - 1 AR 6/06

    Verfahren über die Aufhebung von Abschiebungshaft: Bindungswirkung eines

    Der Abgabebeschluss nach § 106 Abs. 2 Satz 2 AufenthG ist bindend, was im Gesetzestext dadurch zum Ausdruck kommt, dass das Amtsgericht durch unanfechtbaren Beschluss entscheidet (OLG Düsseldorf, FGPrax 1995, 168; BayObLG OLGZ 1999, 57 - 59).

    Die Bindungswirkung von Abgabebeschlüssen ist auch im Rahmen der Zuständigkeitsbestimmung nach § 5 FGG zu beachten (OLG Düsseldorf, FGPrax 1995, 168; vgl. auch Senat, Rechtspfleger 2001, 33 f und OLGZ 1968, 472, 475 zu § 73 Abs. 2 Satz 2 FGG).

    Dies wäre nur der Fall, wenn die Entscheidung offensichtlich die in § 106 Abs. 2 Satz 2 AufenthG eingeräumte Verweisungskompetenz überschreiten und deshalb der gesetzlichen Grundlage entbehren würde (OLG Düsseldorf, FGPrax 1995, 168; BayObLG 1999, 57 - 59).

  • OLG Celle, 23.06.2004 - 16 W 34/04

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Inhaftierung eines Ausländers; Anordnung

    Der Bundesgerichtshof hat sich in zwei Entscheidungen aus dem Jahr 1995 (BGHZ 129, 98; 129, 383) mit der Frage der Anordnung von Abschiebungshaft im Anschluss an eine (1) im Zeitpunkt der Entscheidung bestehende Untersuchungshaft und (2) eine möglicherweise zu erwartende Strafhaft befasst.

    Die gleichzeitige Anordnung der Abschiebehaft im Anschluss an (spätere) im Zeitpunkt der Entscheidung noch nicht verhängte Strafhaft war dagegen unzulässig (BGHZ 129, 383).

  • BGH, 28.01.2010 - V ZB 2/10

    Ausländerrecht: Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren gegen die

    Davon kann aber - auch unter Berücksichtigung von Art. 6 Abs. 1 EMRK - abgesehen werden, wenn der Betroffene in erster Instanz persönlich angehört worden ist, der Sachverhalt einfach gelagert ist und das Rechtsmittelgericht nach Aktenlage entscheiden kann (EGMR NJW 1992, 1813, 1814 Tz. 31 ff. - Helmers gegen Schweden; Senat, Beschl. v. 11. Mai 1995, V ZB 13/95, NJW 1995, 2226 - insoweit in BGHZ 129, 383 nicht abgedruckt; KG InfAuslR 2009, 356, 357; Hoppe ZAR 2009, 209, 213).
  • OLG Köln, 19.06.2002 - 16 Wx 41/02

    Unterlassene persönliche Anhörung in der Beschwerdeinstanz

    Die Pflicht des Beschwerdegerichts zur erneuten Anhörung des Betroffenen dient daher primär der Sachaufklärung, und es kann von einer erneuten Anhörung dann abgesehen werden, wenn mit Sicherheit davon ausgegangen kann, dass die Anhörung keine neuen Erkenntnisse bringen wird (Senat in st. Rspr., z. B. Beschluss vom 11.01.2002 - 16 Wx 283/01 - vgl. weiter BGH NJW 1995, 2226; BayObLG InfAuslR 1999, 239; Senatsbeschluss vom 09.03.2001 - 16 Wx 33/01 - OLG Celle Nds.…
  • OLG München, 26.04.2006 - 34 Wx 44/06

    Zustellung an Prozessbevollmächtigten in Abschiebungshaftsachen bei Entscheidung

    Nach § 106 Abs. 2 Satz 2 AufenthG kann dieses Gericht für die Entscheidung über die Fortdauer der Abschiebungshaft das Verfahren durch Beschluss an das Gericht abgeben, in dessen Bezirk die Abschiebungshaft vollzogen wird; es muss dies aber nicht (vgl. etwa OLG Düsseldorf FGPrax 1995, 168).
  • OLG Düsseldorf, 27.04.2007 - 3 Sa 3/07

    Zuständiges Gericht für Anordnung einer Haftverlängerung in Abschiebungshaftsache

    Der Abgabebeschluss nach § 106 Abs. 2 Satz 2 AufenthG ist bindend, was im Gesetzestext dadurch zum Ausdruck kommt, das das Amtsgericht durch unanfechtbaren Beschluss entscheidet (KG FG-Prax 2006, 280; Senat FGPrax 1995, 168).
  • OLG München, 19.04.2007 - 34 Wx 19/07

    Ergänzung eines Beschlusses im Rechtsbeschwerdeverfahren - Abgabebeschluss in

  • LG Hamburg, 02.10.2009 - 310 T 57/09
  • OLG München, 09.01.2006 - 34 Wx 181/05

    Abschiebungshaft nach Strafhaft - erneute Anhörung des Betroffenen bei Abänderung

  • OLG Schleswig, 06.04.2000 - 2 W 45/00

    D (A), Abgelehnte Asylbewerber, Abschiebungshaft, Sicherungshaft,

  • OLG München, 22.11.2007 - 34 Wx 86/07

    D (A), Abschiebungshaft, Anhörung, Landgericht, Beschwerde,

  • OLG Köln, 02.04.2001 - 16 Wx 65/01

    Asylrecht: Absehen von einer Anhörung des Betroffenen

  • BayObLG, 30.04.1999 - 3Z BR 127/99

    Aufrechterhaltung von Abschiebehaft bei verspätetem Asylantrag

  • BayObLG, 01.02.1999 - 3Z BR 40/99

    Anhörung eines Ausländers vor Anordnung oder Verlängerung der Abschiebungshaft

  • BayObLG, 12.04.2002 - 4Z BR 23/02

    Abschiebehaft bei Obstruktion des Betroffenen

  • BayObLG, 01.06.2001 - 3Z BR 110/01

    Rechtmäßigkeit von Vorbereitungshaft

  • BayObLG, 12.07.2000 - 3Z BR 201/00

    Wiedereinsetzung für eine Beschwerde eines Ausländers

  • OLG München, 30.04.1999 - 3Z BR 127/99

    Nach Abschiebung Rückkehr in Bundesrepublik; Anordnung einer Abschiebungshaft zur

  • BayObLG, 23.01.2001 - 3Z BR 24/01

    Beiordnung eines Rechtsanwalts und Bestellung eines Verfahrenspflegers in

  • BayObLG, 26.05.1998 - 3Z BR 134/98

    Dauer und Endigung von Abschiebungshaft

  • OLG München, 25.03.2009 - 34 Wx 20/09

    Abschiebungshaftanordnung: Begründung des Verdachts, der Ausländer werde sich der

  • BayObLG, 15.04.1997 - 3Z BR 131/97

    Abschiebungshaft bei Minderjährigen

  • BayObLG, 14.02.1997 - 3Z BR 51/97

    Zeitlich begrenzte Abschiebungshaft und anschließende Strafvollstreckung

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