Rechtsprechung
   BGH, 25.05.1954 - I ZR 211/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1954,18
BGH, 25.05.1954 - I ZR 211/53 (https://dejure.org/1954,18)
BGH, Entscheidung vom 25.05.1954 - I ZR 211/53 (https://dejure.org/1954,18)
BGH, Entscheidung vom 25. Mai 1954 - I ZR 211/53 (https://dejure.org/1954,18)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1954,18) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Schacht-Brief

§ 823 Abs. 1 BGB, Art. 1, 2 GG, Allgemeines Persönlichkeitsrecht, eingerichteter und ausgeübter Gewerbebetrieb;

Widerruf;

§ 1 UWG, "zu Zwecken des Wettbewerbs"

Volltextveröffentlichungen (7)

  • DFR

    Veröffentlichung von Briefen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung von Briefen oder sonstigen privaten Aufzeichnungen ohne Zustimmung des noch lebenden Verfassers - Umfang des Schutzes des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und dessen Bedeutung als verfassungsmäßig ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Schlacht-Briefe / Leserbrief

    Art. 1, 2 GG

  • tu-darmstadt.de PDF

    Veröffentlichung von Briefen und privaten Aufzeichnungen lebender Verfasser

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; GG Art. 1, 2; LitUrhG § 1
    Rechte der Verfasser von Briefen oder privaten Aufzeichnungen bei unberechtigter Veröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 13, 334
  • NJW 1954, 1404
  • GRUR 1955, 197
  • BB 1954, 727
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (109)

  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 49/97

    Verwendung von Name und Bild Marlene Dietrichs zu Werbezwecken - BGH stärkt

    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes seit dem Jahre 1954 als ein durch Art. 1 und 2 GG verfassungsmäßig garantiertes Grundrecht und zugleich zivilrechtlich nach § 823 Abs. 1 BGB geschütztes "sonstiges Recht" anerkannt (st. Rspr. seit BGHZ 13, 334, 338 - Leserbriefe).
  • BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 709/06

    Persönlichkeitsverletzung - Mobbing - Ausschlussfrist

    Es umfasst damit auch den Anspruch auf Unterlassung der Herabwürdigung und Missachtung durch andere (BGH 25. Mai 1954 - I ZR 211/53 - BGHZ 13, 334; 2. April 1957 - VI ZR 9/56 - BGHZ 24, 72; 20. Mai 1958 - VI ZR 104/57 - BGHZ 27, 284).
  • LAG Thüringen, 10.04.2001 - 5 Sa 403/00

    Mobbing als Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers

    aa) Seit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom (BGH, Urteil vom 25.5.1954, BGHZ 13, 334 ff) ist anerkannt, daß das durch Art. 1 und 2 GG geschützte Recht auf Achtung der Würde und der freien Entfaltung der Persönlichkeit den Bürger nicht nur gegen Eingriffe der Staatsgewalt schützt, sondern auch ein bürgerlich-rechtliches von jedermann im Privatrechtsverkehr zu achtendes Recht ist und den Schutz des § 823 Abs. 1 BGB genießt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht