Rechtsprechung
BGH, 30.11.1995 - V ZB 16/95 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Deutsches Notarinstitut
WEG §§ 16, 28
Haftung des ausgeschiedenen Wohnungseigentümers für Wohngeldvorschüsse - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wohnungseigentümer - Jahresabschluß - Vorschüsse
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Wohngeldvorschuss; Haftung des ausgeschiedenen Wohnungseigentümers
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Zur Entstehung von Hausgeldforderungen aus Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung (Abrechnungsspitze);§ 28 WEG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 16 Abs. 2, § 28 Abs. 2, 5
Haftung des ausgeschiedenen Wohnungseigentümers - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- jurpage.net (Leitsatz)
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Wohnungseigentum; Haftung des ausgeschiedenen Eigentümers für Wohngeldvorschüsse
Papierfundstellen
- BGHZ 131, 228
- NJW 1996, 725
- MDR 1996, 897
- DNotZ 1996, 658
- FGPrax 1996, 49
- ZMR 1996, 215
- WM 1996, 407
- BB 1996, 768
- DB 1996, 425
Wird zitiert von ... (75)
- BGH, 25.01.2017 - VIII ZR 249/15
Betriebskostennachforderungen des Vermieters einer Eigentumswohnung bei …
Zwar entsteht - hinsichtlich der die Vorschüsse nach dem Wirtschaftsplan übersteigenden sogenannten Abrechnungsspitze (vgl. hierzu nur BGH…, Urteil vom 1. Juni 2012 - V ZR 171/11, NJW 2012, 2797 Rn. 20 mwN) - die Verpflichtung des einzelnen Wohnungseigentümers gegenüber den anderen Eigentümern, die Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums sowie die Kosten der Instandhaltung, Instandsetzung, sonstigen Verwaltung und eines gemeinschaftlichen Gebrauchs des gemeinschaftlichen Eigentums nach dem Verhältnis seines Anteils zu tragen (§ 16 Abs. 2 WEG), im Innenverhältnis nicht bereits durch die Entstehung der Kosten und Lasten, sondern erst durch den - rechtswirksamen - Beschluss der Wohnungseigentümer gemäß § 28 Abs. 5 WEG über die Jahresabrechnung (vgl. BGH, Beschluss vom 30. November 1995 - V ZB 16/95, BGHZ 131, 228, 230 ff.;… Urteile vom 22. Juli 2011 - V ZR 245/09, juris Rn. 53;… vom 9. März 2012 - V ZR 147/11, NJW 2012, 2796 Rn. 7;… vom 1. Juni 2012 - V ZR 171/11, aaO; jeweils mwN), während der Wohnungseigentümer die Kosten und Lasten seines Sondereigentums ohnehin selbst zu tragen hat (§ 16 Abs. 2 WEG).Der Beschluss der Wohnungseigentümer nach § 28 Abs. 5 WEG entfaltet jedoch gegenüber einem Dritten, wie hier dem Mieter, keine Bindung (vgl. BGH, Urteil vom 21. April 1988 - V ZB 10/87, BGHZ 104, 197, 203; Beschluss vom 30. November 1995 - V ZB 16/95, aaO S. 230;… Schmidt-Futterer/Langenberg, aaO Rn. 318).
- BGH, 04.12.2009 - V ZR 44/09
Buchung von tatsächlichen und geschuldeten Zahlungen der Wohnungseigentümer auf …
Der Bundesgerichtshof habe nämlich entschieden, dass der Beschluss über die Abrechnung den Wirtschaftsplan unverändert lasse (Senat, BGHZ 131, 228, 231).Er begründet auch erstmalig Verpflichtungen der Wohnungseigentümer gegenüber der Gemeinschaft, Nachzahlungen zu leisten, soweit die anteilig auf die einzelnen Wohnungseigentümer umgelegten tatsächlich entstandenen Lasten und Kosten hinter den mit dem Wirtschaftsplan beschlossenen (Soll-)Vorschüssen zurückbleiben (Senat, BGHZ 131, 228, 232;… BGH, Urt. v. 10. März 1994, aaO).
Deshalb ändert der Beschluss der Wohnungseigentümer über die Jahresabrechnung die noch offenen Vorschussforderungen nicht; er bestätigt und verstärkt sie vielmehr (Senat, BGHZ 131, 228, 231 im Anschluss an Hauger in Festschrift Bärmann und Weitnauer [1990] S. 353, 361;… Wenzel in Festschrift Seuß [1997] S. 313, 315).
Die Abrechnung soll den Wohnungseigentümern aufzeigen, welche Ausgaben und welche Einnahme die Wohnungseigentümergemeinschaft im Abrechnungszeitraum wirklich hatte (Senat, BGHZ 131, 228, 231; 142, 290, 296; OLG Düsseldorf WuM 1991, 619; KG NJW-RR 1993, 1104; OLG Hamm ZWE 2001, 446, 448; OLG Saarbrücken NZM 2006, 228, 229;… Merle, aaO, § 28 Rdn. 70;… Staudinger/Bub, aaO, § 28 WEG Rdn. 323).
- BGH, 01.06.2012 - V ZR 171/11
Anspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Zahlung von Wohngeldvorschüssen: …
aa) Der Beschluss über die Jahresabrechnung wirkt anspruchsbegründend nur hinsichtlich des auf den einzelnen Wohnungseigentümer entfallenden Betrages, welcher die in dem Wirtschaftsplan für das abgelaufene Jahr beschlossenen Vorschüsse übersteigt (sog. Abrechnungsspitze; vgl. Senat, Beschluss vom 30. November 1995 - V ZB 16/95, BGHZ 131, 228, 231 f.; Beschluss vom 23. September 1999 - V ZB 17/99, BGHZ 142, 290, 296;… Urteil vom 4. Dezember 2009 - V ZR 44/09, NJW 2010, 2127, 2128 Rn. 13).Dies gilt insbesondere für die in dem Wirtschaftsplan des abzurechnenden Jahres beschlossenen und damit nach § 28 Abs. 2 WEG geschuldeten Vorschüsse (vgl. Senat, Beschluss vom 30. November 1995 - V ZB 16/95, aaO; Urteil vom 9. März 2012 - V ZR 147/11 ZfIR 2012, 365) und unabhängig davon, ob zwischenzeitlich ein Eigentümerwechsel stattgefunden hat (unzutreffend daher: OLG Hamm, NJW-RR 2009, 1388).
(2) Aus der bestätigenden und rechtsverstärkenden Wirkung, die der Beschluss über die Jahresabrechnung nach der Rechtsprechung des Senats hinsichtlich offener Vorschussforderungen hat (vgl. Senat, Beschluss vom 30. November 1995 - V ZB 16/95, BGHZ 131, 228, 231 f.; Beschluss vom 23. September 1999 - V ZB 17/99, BGHZ 142, 290, 296;… Urteil vom 4. Dezember 2009 - V ZR 44/09, NJW 2010, 2127, 2128 Rn. 13), folgt kein zusätzlicher Schuldgrund in Form eines Schuldanerkenntnisses oder eines Abrechnungsvertrages entsprechend § 782 BGB.
- BGH, 02.12.2011 - V ZR 113/11
Wohnungseigentumssache: Schuldner der Wohngeldnachzahlungsforderungen nach …
Umgekehrt rechtfertigt sich die Verpflichtung der aktuellen Wohnungseigentümer im Zeitpunkt der Beschlussfassung aus § 16 Abs. 2 WEG (Senat, Beschluss vom 21. April 1988 - V ZB 10/87, BGHZ 104, 197, 203; Beschluss vom 30. November 1995 - V ZB 16/95, BGHZ 131, 228, 230; Beschluss vom 23. September 1999 - V ZB 17/99, BGHZ 142, 290, 296 f.).Hinzukommt, dass die Wohnungseigentümer die Voreigentümerin wegen der Verpflichtungen aus den Wirtschaftsplänen, die durch die Abrechnung nicht berührt werden (Senat, Beschluss vom 30. November 1995 - V ZB 16/95, BGHZ 131, 228, 231 f.), erfolgreich gerichtlich in Anspruch genommen, diese Einnahmen in der Abrechnung berücksichtigt und sie keine rechtliche Möglichkeit hatten, die durch die Vorschüsse nicht gedeckten Mehrkosten nach deren Ausscheiden aus der Gemeinschaft gegen die Voreigentümerin durchzusetzen.
- BGH, 23.09.1999 - V ZB 17/99
Haftung für Beiträge einer Wohnungseigentümergemeinschaft
b) Die Verpflichtung der Wohnungseigentümer zur Zahlung von Beitragsvorschüssen gelangt nicht schon mit Entstehung der Lasten und Kosten, sondern nach § 28 Abs. 2 WEG erst durch den Beschluß der Wohnungseigentümer über den Wirtschaftsplan zur Entstehung (BGHZ 120, 261, 266; 131, 228, 230).In der Jahresabrechnung werden dann die im Geschäftsjahr tatsächlich erzielten Gesamteinnahmen und die geleisteten Gesamtausgaben gegenübergestellt und in der Einzelabrechnung nach dem geltenden Schlüssel auf die einzelnen Wohnungseigentümer verteilt (BGHZ 131, 228, 231; Wenzel, WE 1997, 124 m.w.N.).
Nur für den nach der Einzelabrechnung auf den jeweiligen Wohnungseigentümer entfallenden Betrag, der die nach dem Wirtschaftsplan beschlossenen Vorschüsse übersteigt, wird originär eine Schuld begründet (BGHZ 131, 228, 231 m.w.N.;… BGH, Urt. v. 10. März 1994, IX ZR 98/93, NJW 1994, 1866, 1867; vgl. auch OLG Zweibrücken, WE 1999; 117; OLG Köln, NJW-RR 1997, 1102; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 714; BayObLG, ZMR 1999, 120;… Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 28 Rdn. 42 f;… Staudinger/Bub, aaO, § 28 Rdn. 252, 411;… Weitnauer/Hauger, aaO, § 16 Rdn. 51).
- BGH, 21.07.2011 - IX ZR 120/10
Wohnungseigentümergemeinschaft: Geltendmachung von Hausgeldansprüchen bei …
Dabei ist unerheblich, dass die Jahresabrechnung (§ 28 Abs. 3 WEG) erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beschlossen wird, denn dieser Beschluss hat hinsichtlich der Beitragsrückstände aus dem Wirtschaftsplan regelmäßig nur eine bestätigende Wirkung (BGH, Beschluss vom 30. November 1995 - V ZB 16/95, BGHZ 131, 228, 231 f; Urteil vom 10. März 1994 - IX ZR 98/93, NJW 1994, 1866, 1967).Erst durch diesen Beschluss wird eine eigene selbständige Zahlungspflicht der einzelnen Wohnungseigentümer begründet (BGH, Beschluss vom 30. November 1995, aaO S. 232).
- BGH, 15.12.2017 - V ZR 257/16
Wohnungseigentum: Haftung des Erwerbers für eine nach dem Eigentumswechsel fällig …
So haftet der Erwerber einer Eigentumswohnung für Verbindlichkeiten der Wohnungseigentümer untereinander, die in der anteilmäßigen Verpflichtung zum Tragen der Lasten und Kosten (§ 16 Abs. 2 WEG) wurzeln, etwa auch dann, wenn es sich um Nachforderungen aus Abrechnungen für frühere Jahre handelt, sofern nur der Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, durch den die Nachforderungen begründet wurden (§ 28 Abs. 5 WEG), erst nach dem Eigentumserwerb gefasst worden ist (Senat, Beschluss vom 21. April 1988 - V ZB 10/87, BGHZ 104, 197; vgl. auch Beschluss vom 30. November 1995 - V ZB 16/95, BGHZ 131, 228, 230).Dies rechtfertigt es, die Sonderumlage nicht anders zu behandeln als andere nach dem Wirtschaftsplan von den Wohnungseigentümern zu erbringende Vorschüsse (§ 28 Abs. 2 WEG), namentlich Wohngeldforderungen, für die nach der Fälligkeitstheorie bei einem Eigentumswechsel innerhalb des Wirtschaftsjahres - und somit nach Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan - bis zu dem Zeitpunkt des Eigentumswechsels der Veräußerer (vgl. Senat, Beschluss vom 30. November 1995 - V ZB 16/95, BGHZ 131, 228, 231 f.) und ab diesem Zeitpunkt der Erwerber (vgl. Senat, Beschluss vom 21. April 1988 - V ZB 10/87, BGHZ 104, 197, 201) bzw. Ersteher (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Juni 1985 - VII ZB 16/84, BGHZ 95, 118, 121) haftet.
- BGH, 09.03.2012 - V ZR 147/11
Wohnungseigentum: Mehrheitsbeschluss über bereits entstandene …
Dem entspricht es, dass der Beschluss über eine Jahresabrechnung nach der Rechtsprechung des Senats nur hinsichtlich des auf den einzelnen Wohnungseigentümer entfallenden Betrages, welcher die in dem Wirtschaftsplan für das abgelaufene Jahr beschlossenen Vorschüsse übersteigt (sog. Abrechnungsspitze), anspruchsbegründend wirkt (vgl. Senat, Beschluss vom 30. November 1995 - V ZB 16/95, BGHZ 131, 228, 231 f.; Beschluss vom 23. September 1999 - V ZB 17/99, BGHZ 142, 290, 296).Dies gilt nicht nur für die in dem Wirtschaftsplan des abzurechnenden Jahres beschlossenen und damit nach § 28 Abs. 2 WEG geschuldeten Vorschüsse (vgl. Senat, Beschluss vom 30. November 1995 - V ZB 16/95, aaO), sondern auch für Zahlungsverpflichtungen, die durch die Wirtschaftspläne und Jahresabrechnungen der Vorjahre begründet worden sind.
- BGH, 03.07.2020 - V ZR 250/19
Nachhaftung des Gesellschafters einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts für …
In diesem Fall haftete er nicht einmal für den auf die Eigentümer-GbR entfallenden Betrag, welcher die in dem Wirtschaftsplan für das abgelaufene Jahr beschlossenen Vorschüsse übersteigt (sog. Abrechnungsspitze), da der Beschluss über die Jahresabrechnung insoweit anspruchsbegründend wirkt (vgl. Senat, Beschluss vom 30. November 1995 - V ZB 16/95, BGHZ 131, 228, 231 f.;… Beschluss vom 13. Februar 2020 - V ZR 29/15, GE 2020, 550 Rn. 7 mwN), obwohl er in dem abgelaufenen Jahr nahezu vollständig noch Gesellschafter der Wohnungseigentümerin war.(b) Richtig ist auch, dass nach der Rechtsprechung des Senats aus dem Umstand, dass die Wohnungseigentümer im Innenverhältnis erst durch den Beschluss nach § 28 Abs. 5 WEG zur Leistung eines konkreten Beitrags verpflichtet werden, folgt, dass ein solcher Beschluss Verbindlichkeiten nur für und gegen die bei Beschlussfassung eingetragenen Wohnungseigentümer begründen kann, nicht aber für deren Rechtsvorgänger, da anderenfalls ein unzulässiger Gesamtakt zu Lasten Dritter vorläge (vgl. Senat, Beschluss vom 21. April 1988 - V ZB 10/87, BGHZ 104, 197, 203; Beschluss vom 30. November 1995 - V ZB 16/95, BGHZ 131, 228, 230; Beschluss vom 23. September 1999 - V ZB 17/99, BGHZ 142, 290, 295; Urteil vom 2. Dezember 2011 - V ZR 113/11, ZMR 2012, 284, 285).
- BGH, 24.06.2005 - V ZR 350/03
Verjährung der Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Zahlung von …
Der Qualifikation der Vorschüsse als regelmäßig wiederkehrender Leistungen im Sinne von § 197 BGB a.F. steht auch nicht entgegen, daß die Vorschußpflicht nicht kraft Gesetzes eintritt, sondern den Beschluß eines Wirtschaftsplans voraussetzt (Senat, BGHZ 131, 228, 230) und die Wohnungseigentümer hierauf grundsätzlich verzichten können. - BGH, 06.03.1997 - III ZR 248/95
Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Verwalter
- OLG Düsseldorf, 23.03.2000 - 10 U 160/97
Keine Pflicht des Mieters zum Ausgleich des Saldos aus der Nebenkostenabrechnung …
- BGH, 14.12.2018 - V ZR 2/18
Kompetenz der Wohnungseigentümer zu einem Beschluss über die Fortgeltung eines …
- BGH, 02.10.2003 - V ZB 34/03
Gewährung rechtlichen Gehörs durch das vorlegende Gericht; Abstimmung der …
- BGH, 21.10.2010 - IX ZR 220/09
Haftung des Insolvenzverwalters: Insolvenzspezifische Pflicht zur rechtzeitigen …
- BGH, 30.09.1999 - IX ZR 287/98
Umfang der Bürgschaft bei Umschuldung
- BayObLG, 10.01.1997 - 2Z BR 35/96
Abrechnung laufender Betriebskosten in Wohnanlage - Selbständige …
- OLG Köln, 21.05.1997 - 16 Wx 129/97
Haftung des Erwerbers einer Eigentumswohnung für Wohngeldrückstände des …
- OLG Hamm, 03.01.2008 - 15 W 240/07
Notwirtschaftsplan
- OLG Frankfurt, 16.10.2006 - 20 W 278/03
Wohnungseigentumsrecht: Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen über eine …
- KG, 18.11.1998 - 24 W 5437/98
Haftung des Erwerbers einer Wohnung für Wohngeldrückstände des Voreigentümers; …
- LG Frankfurt/Main, 29.01.2018 - 13 S 72/17
(Nach)zahlungen auf Hausgelder sind nicht in den Einzelabrechnungen der anderen …
- BayObLG, 10.04.2002 - 2Z BR 70/01
Umlage von Wohngeldrückständen zahlungsunfähiger Wohnungseigentümer - Positionen …
- OLG Hamburg, 18.06.2001 - 2 Wx 72/97
Bindung des Rechtsvorgängers eines Wohnungseigentümers an Beschlüsse der …
- OLG Hamm, 25.03.2004 - 15 W 412/02
Wohnungseigentumsrecht: Kein Bereicherungsanspruch wegen überzahlter …
- AG Kerpen, 08.12.1998 - 15 II 44/98
Anfechtungsrecht und Stimmrecht des Zwangsverwalters unter Bezugnahme der …
- LG Frankfurt/Main, 13.09.2018 - 13 S 92/17
Für eine Fortgeltungsklausel in einem Wirtschaftsplan bis zur Beschlussfassung …
- OLG Brandenburg, 27.11.2007 - 13 Wx 9/07
Wohnungseigentümergemeinschaft: Fälligkeit der Wohngeldzahlung nach …
- OLG München, 24.05.2007 - 34 Wx 27/07
Keine Ansprüche gegen ausgeschiedenen Wohnungseigentümer bei unterbliebener …
- OLG Hamm, 18.05.2006 - 15 W 25/06
WEG : Ansammlung einer angemessenen Instandhaltungsrückstellung
- OLG Düsseldorf, 04.02.2000 - 3 Wx 448/99
Fortführung eines Wohngeldverfahrens durch den ausgeschiedenen Verwalter; …
- OLG Hamm, 03.03.2009 - 15 Wx 96/08
Feststellung und Verjährung des Wohngeldanspruchs
- OLG Hamm, 29.05.2008 - 15 Wx 43/08
Zur Prozessführungsbefugnis des Hausverwalters - Zur Ermittlung der ausstehenden …
- OLG Hamm, 15.11.1999 - 15 W 323/99
Genehmigung der Jahresrechnung; Verrechnung der Vorauszahlungen bei …
- OLG Frankfurt, 19.05.2005 - 20 W 276/02
Wohneigentum: Inzidentkontrolle eines Beschlusses
- OLG Frankfurt, 18.08.2005 - 20 W 210/03
Wohnungseigentumsverfahren: Anwendbarkeit der ZPO, Rechtsnachfolge
- BayObLG, 20.11.2003 - 2Z BR 168/03
Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung und Ratenzahlungsvereinbarung mit …
- OLG Frankfurt, 16.10.2006 - 20 W 178/03
Wohnungseigentum: Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses; Form der …
- OLG Frankfurt, 11.08.2005 - 20 W 56/03
Wohneigentum: Aufnahme der Rechtsverfolgungskosten in der Jahresgesamtabrechnung, …
- OLG Düsseldorf, 20.10.2000 - 3 Wx 283/00
Haftung des Erwerbers von Wohnungseigentum für Zahlungsrückstände des …
- BayObLG, 01.08.2002 - 2Z BR 132/01
Beschlussfassung bei Wohngeldansprüchen aufgrund Jahresabrechnung - …
- AG Brake, 29.10.2014 - 3 C 212/14
Wohnungseigentum: Pflicht zur Zahlung rückständigen Wohngeldvorschusses aufgrund …
- AG Kerpen, 14.08.2012 - 26 C 74/11
Abrechnung: Wohnungseigentümer haftet nur ab Eigentumserwerb
- LG München I, 08.08.2011 - 1 S 4470/11
Wohnungseigentum: Ungültigerklärung einer gesonderten Heizkostenabrechnung
- OLG Zweibrücken, 08.12.1998 - 3 W 217/98
Wohnungseigentum
- BayObLG, 28.06.2002 - 2Z BR 41/02
Eigentümerbeschlüsse über Jahreabrechnung trotz fehlerhafter Kostenverteilung - …
- LG Düsseldorf, 18.09.2019 - 25 S 18/19
- BayObLG, 18.08.2004 - 2Z BR 114/04
Bezeichnung der Wohnungseigentümer bei gerichtlicher Geltendmachung von …
- OLG Frankfurt, 12.07.2004 - 20 W 216/03
Wohnungseigentum: Zahlungspflicht des einzelnen Wohnungseigentümers hinsichtlich …
- OLG Hamburg, 21.10.2002 - 2 Wx 71/02
Rechtsschutzinteresse des Alteigentümers
- OLG Frankfurt, 25.03.2004 - 20 W 282/01
Wohnungseigentum: Wirkungen des Beschlusses über die Jahresabrechnung …
- BayObLG, 24.08.2000 - 2Z BR 54/00
Begrenzung des Wirtschaftsplans durch den Jahresabschluss
- BayObLG, 11.09.1997 - 2Z BR 20/97
Haftung des ausgeschiedenen Wohnungseigentümers für Wohngeldvorschüsse - …
- BayObLG, 18.02.1998 - 2Z BR 134/97
Rechtsschutzbedürfnisses für die Anfechtung der Genehmigung des Wirtschaftsplans …
- OLG Düsseldorf, 24.01.1997 - 3 Wx 440/96
Haftung des Erwerbers einer Eigentumswohnung für Hausgeldrückstände des …
- LG München I, 09.08.2013 - 1 S 11673/13
Keine Rückforderung von "rechtsgrundlosen" Beiträgen!
- OLG Köln, 30.07.2003 - 16 Wx 149/03
Ermächtigung des Verwalters zur Geltendmachung im eigenen Namen
- OLG Hamburg, 24.07.2006 - 2 Wx 4/05
Verjährung von Ansprüchen aus einer genehmigten Jahresabrechnung einer …
- BayObLG, 30.04.1999 - 2Z BR 33/99
Ungerechtfertigte Bereicherung bei Zahlung von vor der Anordnung der …
- AG Brake, 29.10.2014 - 3 C 210/14
Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung in Wohnungseigentumssachen: Haftung des …
- BayObLG, 09.06.2004 - 2Z BR 32/04
Wohngeldforderung: Dritter als Schuldner - Aufrechnung
- OLG Düsseldorf, 22.10.1999 - 3 Wx 141/99
Bestandskraft einer Jahresabrechnung
- OLG Dresden, 24.11.2005 - 3 W 1369/05
Wohngeldrückstände: Jahresabrechnung als Anspruchsgrundlage
- BayObLG, 21.10.1999 - 2Z BR 93/99
Geltendmachug von Wohngeldansprüchen
- BayObLG, 05.11.1998 - 2Z BR 92/98
Vermögen eines Wohnungseigentümers im Konkursverfahren
- AG Neuss, 07.01.2011 - 82 C 2583/10
Ansatz des Soll-Betrags in der Abrechnung zur Instandhaltungsrücklage als fiktive …
- AG Düsseldorf, 15.05.2002 - 291 II 215/01
Wohnungseigentumsrechtliche Voraussetzungen der Anfechtung eines …
- BayObLG, 02.09.1999 - 2Z BR 61/99
Haftung bei der Umwandlung von Teileigentumseinheiten in Gemeinschaftseigentum
- BayObLG, 18.03.1999 - 2Z BR 182/98
Haftung für Wohngeldrückstände des Rechtsvorgängers aus den Abrechnungen früherer …
- BayObLG, 03.12.1998 - 2Z BR 129/98
Anfechtung der Jahresabrechnung
- BayObLG, 29.04.1999 - 2Z BR 177/98
Erledigung der Hauptsache im Wohngeldverfahren
- BayObLG, 11.09.1997 - 2Z BR 28/97
Eigentümerbeschlüsse zu Wohngeldzahlungen bei Aufteilung von Teileigentum in …
- OLG Saarbrücken, 26.01.1999 - 5 W 212/98
Ungültigkeit von Entscheidungen einer Eigentümerversammlung wegen Mangel der von …
- KG, 27.11.2007 - 13 Wx 9/07
Zur Nichgtigkeit einer Verwalterwahl und zur Prozessführungsbefugnis des …
- BayObLG, 30.09.1999 - 2Z BR 61/99