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   BGH, 21.03.1996 - III ZR 245/94   

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https://dejure.org/1996,711
BGH, 21.03.1996 - III ZR 245/94 (https://dejure.org/1996,711)
BGH, Entscheidung vom 21.03.1996 - III ZR 245/94 (https://dejure.org/1996,711)
BGH, Entscheidung vom 21. März 1996 - III ZR 245/94 (https://dejure.org/1996,711)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bereicherungshaftung eines Energieversorgungsunternehmens wegen der Nutzung gemeindlicher Wege- und Straßengrundstücke

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Konzessionsabgabe und vertragsloser Zustand

Papierfundstellen

  • BGHZ 132, 198
  • NJW 1996, 3409
  • NVwZ 1997, 206 (Ls.)
  • WM 1996, 1497
  • DVBl 1996, 801
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 20.11.1990 - 1 C 30.89

    Neueinführung von Konzessionsabgaben ist erlaubt

    Auszug aus BGH, 21.03.1996 - III ZR 245/94
    In den alten Bundesländern war die Einschränkung des § 1 Abs. 1 KAE praktisch durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. November 1990 (BVerwGE 87, 133), in der das Verbot der Neueinführung von Konzessionsabgaben für unwirksam erachtet wurde, gegenstandslos geworden.

    Wenn auch die Durchführung der Wasser- und Energieversorgung zu den typischen gemeindlichen Aufgaben im Rahmen der Daseinsvorsorge gehört, so bedeutet dies nicht, daß die Selbstverwaltungsgarantie des Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG das Recht mit umfaßt, in jedem Fall für die Inanspruchnahme kommunaler Wegegrundstücke zu Zwecken der Stromversorgung ein Entgelt oder eine sonstige Entschädigung verlangen zu können (vgl. BVerwGE 87, 133, 135; das Bundesverwaltungsgericht hat die Nichtigkeit des § 1 Abs. 1 KAE mit der darin liegenden willkürlichen Ungleichbehandlung begründet).

  • BGH, 27.10.1969 - KZR 2/69

    Anhaltspunkte für die Auslegung eines Stromlieferungsvertrages -

    Auszug aus BGH, 21.03.1996 - III ZR 245/94
    bb) Ob angesichts des § 6 Abs. 1 EnWG die Stadt S. der Beklagten die Inanspruchnahme der gemeindeeigenen Wegegrundstücke zu Zwecken der Stromversorgung nach § 1004 Abs. 1 BGB untersagen könnte (verneinend BGH, Urteil vom 27. Oktober 1969 - KZR 2/69 - ET 1970, 219), kann dahinstehen.

    § 6 Abs. 1 EnWG vermag daher der Beklagten keinen Rechtsgrund für eine unentgeltliche Inanspruchnahme des Straßen- und Wegenetzes der Stadt S. zu vermitteln (in diesem Sinne, wenn auch nicht unter spezifisch bereicherungsrechtlichen Aspekten, BGH, Urteil vom 27. Oktober 1969, aaO., S. 220 f; a.A. Páez-Maletz, aaO., S. 24 f und wohl auch Riechmann, Versorgungswirtschaft 1995, 77, 81 und Salje, aaO., S. 62, vgl. aber auch S. 58: Die Duldungsverpflichtung bedeutet nicht, daß die Benutzung zwingend unentgeltlich hingenommen werden muß).

  • BGH, 10.10.1990 - VIII ZR 370/89

    Ansprüche der Gemeinde für die Nutzung von Grund und Boden durch ein

    Auszug aus BGH, 21.03.1996 - III ZR 245/94
    Ein vertraglicher Anspruch auf Zahlung einer Konzessionsabgabe scheidet daher aus; er läßt sich auch nicht über den Weg einer ergänzenden Vertragsauslegung - was zumindest voraussetzen würde, daß in der Vergangenheit zwischen den Parteien bzw. ihren Rechtsvorgängern konzessionsvertragliche Beziehungen bestanden hätten - oder über eine Anwendung der Rechtsfigur des faktischen Vertrags begründen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 10. Oktober 1990 - VIII ZR 370/89 - NJW-RR 1991, 176 f).

    aa) Allerdings knüpft die in § 6 Abs. 1 EnWG statuierte allgemeine Anschluß- und Versorgungspflicht eines EVU allein an die faktische Versorgung an; sie ist insbesondere nicht vom Bestehen eines Konzessionsvertrags abhängig (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 1990, aaO.).

  • BGH, 17.06.1992 - XII ZR 119/91

    Bereicherungsausgleich wegen nicht geschuldeter Unterhaltsleistungen

    Auszug aus BGH, 21.03.1996 - III ZR 245/94
    Die Vorschrift dient dem Schutz des "gutgläubig" Bereicherten, der davor bewahrt werden soll, daß infolge der Kondiktion des Erlangten bzw. des objektiven Werts in seinem Vermögen eine Minderung über den Betrag der wirklichen (bestehengebliebenen) Bereicherung hinaus eintritt (vgl. nur BGHZ 118, 383, 386).
  • BGH, 15.03.1978 - IV ZR 77/77

    Voraussetzungen für die Vermittlung eines Treuhandvertrages - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 21.03.1996 - III ZR 245/94
    Wenn daher auch Gründe der Rechtslogik zunächst gegen die Berücksichtigung der 1991 vereinnahmten Konzessionsabgaben-Entgelte bei der Gesamtsaldierung sprechen mögen, so lassen sich doch unter dem Gesichtspunkt der Grundsätze von Treu und Glauben - die gerade im Bereicherungsrecht als Billigkeitsrecht in besonderem Maße Geltung beanspruchen (vgl. nur BGH, Urteil vom 15. März 1978 - IV ZR 77/77 - WM 1978, 708 711) - gute Gründe dafür anführen, um auf diesem Wege zu einer gerechten und billigen Gesamtregelung der Vermögensverhältnisse zu gelangen.
  • BGH, 18.12.1986 - I ZR 111/84

    Chanel No. 5; Bereicherungsansprüche des Berechtigten bei Nutzung eines fremden

    Auszug aus BGH, 21.03.1996 - III ZR 245/94
    Dieser Verkehrswert findet in der üblichen oder - in Ermangelung einer solchen - in der angemessenen Vergütung ihren Ausdruck, die bei ordnungsgemäßer Inanspruchnahme des in Rede stehenden Rechtsguts zu entrichten ist (st. Rspr., vgl. nur BGHZ 117, 29, 31 und 99, 244, 248 m.w.N.).
  • BGH, 14.01.1992 - VI ZR 186/91

    Wertersatz bei unbefugter Stromentnahme

    Auszug aus BGH, 21.03.1996 - III ZR 245/94
    Dieser Verkehrswert findet in der üblichen oder - in Ermangelung einer solchen - in der angemessenen Vergütung ihren Ausdruck, die bei ordnungsgemäßer Inanspruchnahme des in Rede stehenden Rechtsguts zu entrichten ist (st. Rspr., vgl. nur BGHZ 117, 29, 31 und 99, 244, 248 m.w.N.).
  • BVerfG, 16.05.1989 - 1 BvR 705/88

    Voraussetzungen für Anerkennung eines Grundrechtsschutzes für juristische

    Auszug aus BGH, 21.03.1996 - III ZR 245/94
    Die Durchführung der Wasser- und Energieversorgung gehört zu den typischen, die Daseinsvorsorge betreffenden Aufgaben der kommunalen Gebietskörperschaften (vgl. nur BVerfG JZ 1990, 335, siehe auch § 2 Abs. 2 der Kommunalverfassung der DDR).
  • BGH, 11.07.1962 - V ZR 175/60

    Versorgungsleitungen in Bundesstraßen

    Auszug aus BGH, 21.03.1996 - III ZR 245/94
    d) Ausgehend von dieser Rechtslage läßt sich auch (erst recht) nicht, wie die Revision meint, in Anlehnung an die "Ruhrschnellweg"-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 37, 353) ein Benutzungsrecht besonderer Art konstruieren, das einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit nahekommt.
  • BGH, 26.11.1980 - V ZR 153/79

    Zwangsversteigerung - Übergang von Rechten - Darlehnshypothek - Hypothek -

    Auszug aus BGH, 21.03.1996 - III ZR 245/94
    Dazu wäre es vielmehr weiterhin erforderlich festzustellen, daß die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der "materiellen" Nutzungsbefugnisse entgegen der Eigentumslage eine (endgültige) Neuordnung der Güterzuordnung herbeiführen wollen; denn nur dann stellten diese Normen einen "Rechtsgrund für das Behaltendürfen" bereit (vgl. BGH, Urteil vom 26. November 1980 - V ZR 153/79 - NJW 1981, 1601, 1602).
  • BGH, 21.02.2022 - VIa ZR 8/21

    BGH bejaht einen Anspruch nach § 852 Satz 1 BGB bei Erwerb eines vom sogenannten

    Die verschärfte Haftung nach § 818 Abs. 4, § 819 Abs. 1 BGB findet ihre Rechtfertigung darin, dass der um die Rechtsgrundlosigkeit des Erwerbs wissende Bereicherungsschuldner mit seiner Verpflichtung zur Herausgabe des Erlangten oder zu Wertersatz rechnen muss und entsprechend disponieren kann (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 1996 - III ZR 245/94, BGHZ 132, 198, 213).

    Er kann sich daher regelmäßig nicht mehr auf die Entstehung oder den Wegfall einer Bereicherung berufen (vgl. BGH, Urteil vom 7. Januar 1971 - VII ZR 9/70, BGHZ 55, 128, 134 f.; Urteil vom 14. Oktober 1971 - VII ZR 313/69, BGHZ 57, 137, 150; Urteil vom 21. März 1996 - III ZR 245/94, BGHZ 132, 198, 213; BeckOK BGB/Wendehorst, 61. Edition [Stand: 1. Februar 2022], § 818 Rn. 83; Grüneberg/ Sprau, BGB, 81. Aufl., § 818 Rn. 53).

  • BGH, 07.03.2013 - III ZR 231/12

    Kündigung eines DSL-Vertrages aus wichtigem Grund

    Dieser richtet sich nach dem objektiven Verkehrswert des Erlangten (st. Rspr. z.B. Senatsurteil vom 21. März 1996 - III ZR 245/94, BGHZ 132, 198, 207; BGH, Urteil vom 5. Juli 2006 - VIII ZR 172/05, BGHZ 168, 220 Rn. 39 jew. mwN).
  • BGH, 21.02.2013 - IX ZR 92/12

    Verjährungshemmung: Wirkungslosigkeit der auf einer unsubstantiierten

    Dabei kann auf das Entgelt abgestellt werden, das bei ordnungsgemäßer Inanspruchnahme des in Rede stehenden Rechtguts nach Maßgabe der von der Klägerin aufgestellten Vergütungsordnung zu entrichten ist (BGH, Urteil vom 21. März 1996 - III ZR 245/94, BGHZ 132, 198, 207 f).
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