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   BGH, 09.01.1997 - VII ZR 48/96   

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https://dejure.org/1997,1259
BGH, 09.01.1997 - VII ZR 48/96 (https://dejure.org/1997,1259)
BGH, Entscheidung vom 09.01.1997 - VII ZR 48/96 (https://dejure.org/1997,1259)
BGH, Entscheidung vom 09. Januar 1997 - VII ZR 48/96 (https://dejure.org/1997,1259)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anwendungsbereich und Auslegung des § 31 Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) - Isolierte Projektsteuerung (Bauherrenfunktion) im Baugewerbe - Nichtigkeit von isolierten Formerfordernissen für Preisregulierungen nicht unterliegende Vereinbarungen - ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Architektenhonorar; Projektsteuerungsleistungen

Kurzfassungen/Presse

  • hoai.de (Leitsatz)

    §§ 1, 4 HOAI

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Projektsteuerungshonorare uneingeschränkt vereinbar! (IBR 1997, 245)

Papierfundstellen

  • BGHZ 134, 239
  • NJW 1997, 1694
  • MDR 1997, 454
  • NJ 1997, 333
  • WM 1997, 1332
  • BB 1997, 911
  • BauR 1997, 497
  • ZfBR 1997, 187
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Koblenz, 09.01.2006 - 12 U 740/04

    Notwendige Widerrufsbelehrung im Finanzierungsleasingvertrag: Folgen der Angabe

    Sollten einzelne Ausführungen des Verordnungsgebers zum amtlichen Muster der Widerrufsbelehrung nach § 14 Abs. 1 BGB-InfoV in Verbindung mit den Anlagen 2 und 3 hierzu zu beanstanden sein, ließe das die Wirksamkeit von § 14 Abs. 4 BGB-InfoV unberührt; denn die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung wegen teilweiser Überschreitung der Verordnungsermächtigung zwingt - anders etwa als die Verletzung des Zitiergebotes gemäß Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG (BVerfGE 101, 1, 41 ff.) - nicht dazu, die Rechtsverordnung im Ganzen als unwirksam anzusehen (vgl. zur teilweisen Unwirksamkeit von Rechtsverordnungen z.B. BGHZ 134, 239, 242 f.; BGH NJW-RR 2000, 330, 331).
  • OLG Hamm, 15.08.2006 - 24 U 125/05

    Abrechnung nach der HOAI bei gemischtem Planungs- und Projektsteuerungsvertrag -

    § 31 Abs. 2 Halbsatz 1, wonach Honorare bei Auftragserteilung schriftlich vereinbart werden müssen, ist unwirksam (BHG NJW 1997, 1694, 1695; Locher/Koeble/Frik, § 31 Rdnr. 29).
  • OLG Nürnberg, 28.09.2000 - 13 U 2401/00

    Anforderungen an eine Vergütungsvereinbarung für Projektsteuerungsleistungen;

    Zwar ist nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 09. Januar 1997 (NJW 1997, 1694, 1695 = LM Art. 80 GG Nr. 16 mit Anmerkung von Koeble) § 31 Abs. 2 Hs. 1 HOAI mangels Ermächtigung nichtig, soweit die Wirksamkeit von Honorarvereinbarungen für Projektsteuerungsleistungen davon abhängig gemacht wird, daß sie "schriftlich" und "bei Auftragserteilung" getroffen worden sind.
  • OLG Celle, 27.08.2015 - 16 U 41/15

    Projektsteuerer ist kein Bauüberwacher!

    Weder aus dieser Entscheidung, noch aus § 31 HOAI a. F. (vgl. dazu BGHZ 134, 239) kann für das Begehren der Klägerin Entscheidendes gewonnen werden, denn die Aufgaben eines Projektsteuerers können im Rahmen der Übernahme von Funktionen des Auftraggebers über Termin- und Kostenkontrolle sowie Koordinierung des Gesamtprojekts vielfältig sein.
  • LG Koblenz, 14.10.2008 - 1 HKO 36/08
    Sollten einzelne Ausführungen des Verordnungsgebers zu den amtlichen Mustern der Widerrufsbelehrung nach § 14 Abs. 1 BGB-InfoV in Verbindung mit den Anlagen 2 und 3 zu beanstanden sein {vgl. Palandt/Grüneberg, BGB-InfoV, § 14 Rdn. 5), ließe das die Wirksamkeit von § 14 Abs. 4 BGB-InfoV unberührt; denn die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung wegen teilweiser Überschreitung der Verordnungsermächtigung zwingt nicht dazu, die Rechtsverordnung im Ganzen als unwirksam anzusehen (vgl. zur teilweisen Unwirksamkeit von Rechtsverordnungen z.B. BGHZ 134, 239, 242 f.; BGH NJW-RR 2000, 330, 331).
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