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   BGH, 06.05.1997 - KVR 9/96   

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BGH, 06.05.1997 - KVR 9/96 (https://dejure.org/1997,1312)
BGH, Entscheidung vom 06.05.1997 - KVR 9/96 (https://dejure.org/1997,1312)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 1997 - KVR 9/96 (https://dejure.org/1997,1312)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Schutz vor Wettbewerb seitens anderer Gasversorgungsunternehmen durch Demarkationsverträge und Konzessionsverträge - Prüfung der Gaspreise durch die Landeskartellbehörde - Anordnung einer Anpassung der Tarifgestaltung für andere als die genannten Abnahmeverhältnisse - ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Kontrolle des Preismißbrauchs bei Versorgungsunternehmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 103 Abs. 5 S. 2 Nr. 2
    Preismißbrauch durch Fordern ungünstiger Preise

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    GWB § 103 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 - "Gaspreis"
    Preismißbrauch bei Erdgasversorgungsunternehmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 135, 323
  • NJW 1997, 3173
  • ZIP 1997, 1434
  • GRUR 1997, 784
  • WM 1997, 2010
  • BB 1997, 2016
  • DB 1997, 2117
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.02.1995 - KVR 4/94

    Bestimmtheit einer kartellbehördlichen Mißbrauchsverfügung; Gleichartigkeit von

    Auszug aus BGH, 06.05.1997 - KVR 9/96
    Dem steht nicht entgegen, daß die Mißbrauchsaufsicht nach § 103 Abs. 5 GWB - ebenso wie die Mißbrauchsaufsicht nach anderen Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen - das notwendige Korrektiv für eine durch Wettbewerb nicht hinreichend kontrollierte Marktstellung sein soll (vgl. BGHZ 128, 17, 29 - Gasdurchleitung; 129, 37, 44, 52 - Weiterverteiler).

    Der Auslegung des § 103 Abs. 5 GWB nach dessen Sinn und Zweck können Äußerungen der am Gesetzgebungsverfahren Beteiligten, die sich aus den Gesetzesmaterialien ergeben, die aber - wie hier - im Wortlaut der Vorschrift keinen Niederschlag gefunden haben, nicht entgegengehalten werden (vgl. BVerfGE 62, 1, 45; BGHZ 129, 37, 50 - Weiterverteiler).

    Die Beanstandung eines preismißbrauchs durch eine Verfügung, die eine Preisobergrenze als Mißbrauchsgrenze bestimmt, ist unbedenklich zulässig (vgl. BGHZ 129, 37, 52 - Weiterverteiler).

  • BGH, 26.09.1995 - KVR 25/94

    "Stadtgaspreise" Zulässigkeit eines Feststellungsantrags; Umfang des

    Auszug aus BGH, 06.05.1997 - KVR 9/96
    Das Beschwerdegericht ist zutreffend und von den Beteiligten unbeanstandet davon ausgegangen, daß der gemäß § 70 Abs. 3 GWB gestellte Antrag der Betroffenen festzustellen, daß die Verfügung der Landeskartellbehörde rechtswidrig gewesen sei, ebenso wie der gegensätzliche Feststellungsantrag der Landeskartellbehörde zulässig ist (vgl. BGHZ 130, 390, 397 - Stadtgaspreise).

    Das Beschwerdegericht hat weiter zutreffend entschieden, daß die Verfügung der Landeskartellbehörde dem Erfordernis der Bestimmtheit genügt (§ 37 Abs. 1 BayVwVfG, gleichlautend mit § 37 Abs. 1 VwVfG; vgl. weiter BGHZ 130, 390, 395 - Stadtgaspreise, m.w.N.).

  • BGH, 27.11.1964 - KVR 3/63

    Anforderungen an einen Vertrag zum Zweck des Unterliegens der Missbrauchsaufsicht

    Auszug aus BGH, 06.05.1997 - KVR 9/96
    Dies gilt um so mehr, als die Mißbrauchsaufsicht nach § 103 Abs. 5 GWB auch dem Schutz einzelner Abnehmer dient (vgl. - noch zu § 104 GWB a.F. - BGH, Beschl. v. 27.11.1964 - KVR 3/63, WuW/E 655 - Zeitgleiche Summenmessung; Klaue, aaO, § 103 Rdn. 63; Jungtäubl, Preishöhen- und Preisstrukturkontrolle bei der leitungsgebundenen Stromversorgung, S. 125 f.; Ebel, Energielieferungsverträge, S. 115 f.).
  • BGH, 29.05.1979 - KVR 4/78

    Mißbrauch der Marktstellung i.S.d. § 104 GWB

    Auszug aus BGH, 06.05.1997 - KVR 9/96
    Ob ein Mißbrauch im Sinne des § 103 Abs. 5 GWB vorliegt, ist im Hinblick auf den Grund der Mißbrauchsaufsicht nach Sinn und Zweck der Verbote der §§ 1, 15 und 18 GWB, von denen freigestellt worden ist, und nach den Gründen der Freistellung zu beurteilen (vgl. - jeweils noch zu § 104 GWB a.F. - BGHZ 59, 42, 45 - Strom-Tarif; BGH, Beschl. v. 29.5.1979 - KVR 4/78, WuW/E 1648, 1650 - Wohnanlage [insoweit nicht in BGHZ 74, 327]).
  • BGH, 31.05.1972 - KVR 2/71

    Strom-Tarif

    Auszug aus BGH, 06.05.1997 - KVR 9/96
    Ob ein Mißbrauch im Sinne des § 103 Abs. 5 GWB vorliegt, ist im Hinblick auf den Grund der Mißbrauchsaufsicht nach Sinn und Zweck der Verbote der §§ 1, 15 und 18 GWB, von denen freigestellt worden ist, und nach den Gründen der Freistellung zu beurteilen (vgl. - jeweils noch zu § 104 GWB a.F. - BGHZ 59, 42, 45 - Strom-Tarif; BGH, Beschl. v. 29.5.1979 - KVR 4/78, WuW/E 1648, 1650 - Wohnanlage [insoweit nicht in BGHZ 74, 327]).
  • BGH, 15.11.1994 - KVR 29/93

    "Gasdurchleitung"; Zuständigkeit des Bundeskartellamts für eine

    Auszug aus BGH, 06.05.1997 - KVR 9/96
    Dem steht nicht entgegen, daß die Mißbrauchsaufsicht nach § 103 Abs. 5 GWB - ebenso wie die Mißbrauchsaufsicht nach anderen Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen - das notwendige Korrektiv für eine durch Wettbewerb nicht hinreichend kontrollierte Marktstellung sein soll (vgl. BGHZ 128, 17, 29 - Gasdurchleitung; 129, 37, 44, 52 - Weiterverteiler).
  • BVerfG, 16.02.1983 - 2 BvE 1/83

    Bundestagsauflösung

    Auszug aus BGH, 06.05.1997 - KVR 9/96
    Der Auslegung des § 103 Abs. 5 GWB nach dessen Sinn und Zweck können Äußerungen der am Gesetzgebungsverfahren Beteiligten, die sich aus den Gesetzesmaterialien ergeben, die aber - wie hier - im Wortlaut der Vorschrift keinen Niederschlag gefunden haben, nicht entgegengehalten werden (vgl. BVerfGE 62, 1, 45; BGHZ 129, 37, 50 - Weiterverteiler).
  • BGH, 02.02.2010 - KVR 66/08

    Wasserpreise Wetzlar

    Zwar ist die Betroffene im Rahmen ihres Tarifgestaltungsspielraums (vgl. BGHZ 135, 323, 331 f. - Gaspreis) berechtigt, in den Grenzen des § 9 AVBWasserV Baukostenzuschüsse zur teilweisen Abdeckung der Kosten für die Erstellung oder Verstärkung der Verteilungsanlagen zu verlangen.

    Dass bei dieser Betrachtungsweise die Unternehmen in ihrer Preisgestaltung einer Beschränkung unterliegen können, wie sie für Unternehmen mit wirksamem Wettbewerb nicht ohne weiteres besteht, ist im Interesse einer effektiven Missbrauchsaufsicht hinzunehmen (BGHZ 135, 323, 330 - Gaspreis).

  • BGH, 28.06.2005 - KVR 17/04

    Stadtwerke Mainz

    a) Es verkennt dabei nicht, daß nach dieser Bestimmung nicht nur ein konkretes Verhalten, hier das Fordern bestimmter überhöhter Preise, verboten werden kann, sondern daß die Behörde im Rahmen der Preismißbrauchskontrolle statt dessen im Interesse der effektiven Durchsetzung der gesetzlichen Anordnungen auch eine Mißbrauchsgrenze (BGHZ 67, 104, 108 f. - Vitamin B 12; BGHZ 129, 37, 52 - Weiterverteiler; BGHZ 135, 323, 332 - Gaspreis) festlegen darf, die sämtliche oberhalb dieser Grenze liegenden Preisgestaltungen erfaßt.
  • BGH, 19.06.2007 - KVR 17/06

    Auskunftsverlangen

    Das Bestimmtheitsgebot verlangt, dass der Adressat in die Lage versetzt wird, zu erkennen, was von ihm gefordert wird (BGHZ 129, 37, 40 - Weiterverteiler; 130, 390, 395 - Stadtgaspreise; BGH, Beschl. v. 26.9.1995 - KVR 24/94, WuW/E 3009, 3012 - Stadtgaspreis Potsdam; BGHZ 135, 323, 326 - Gaspreis; BGH WuW/E DE-R 195, 196 - Beanstandung durch Apothekerkammer).
  • BGH, 19.06.2007 - KVR 16/06

    Datenerhebung durch Bundesnetzagentur rechtmäßig

    Das Bestimmtheitsgebot verlangt, dass der Adressat in die Lage versetzt wird, zu erkennen, was von ihm gefordert wird (BGHZ 129, 37, 40 - Weiterverteiler; 130, 390, 395 - Stadtgaspreise; BGH, Beschl. v. 26.9.1995 - KVR 24/94, WuW/E 3009, 3012 - Stadtgaspreis Potsdam; BGHZ 135, 323, 326 - Gaspreis; BGH WuW/E DE-R 195, 196 - Beanstandung durch Apothekerkammer).
  • BGH, 23.11.2021 - EnVR 91/20

    Netzreservekapazität II - Energiewirtschaftsrechtliche Verwaltungssache: Pflicht

    Dementsprechend kann auch im Wege der Preismissbrauchsaufsicht keine schematische Übernahme der Tarifgestaltung anderer Netzbetreiber gefordert werden (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Mai 1997 - KVR 9/96, BGHZ 135, 323 [juris Rn. 36] - Gaspreis).

    Sie hat damit ein mit den Kalkulationsvorgaben der Stromnetzentgeltverordnung übereinstimmendes Netznutzungsentgelt festgesetzt, das die Gleichbehandlung aller Netznutzer sichert, und sich innerhalb des den Versorgungsunternehmen verbleibenden Tarifgestaltungsspielraums (vgl. BGHZ 135, 323 [juris Rn. 36] - Gaspreis) hält.

  • BGH, 19.06.2007 - KVR 18/06

    Datenerhebung durch Bundesnetzagentur rechtmäßig

    Das Bestimmtheitsgebot verlangt, dass der Adressat in die Lage versetzt wird, zu erkennen, was von ihm gefordert wird (BGHZ 129, 37, 40 - Weiterverteiler; 130, 390, 395 - Stadtgaspreise; BGH, Beschl. v. 26.9.1995 - KVR 24/94, WuW/E 3009, 3012 - Stadtgaspreis Potsdam; BGHZ 135, 323, 326 - Gaspreis; BGH WuW/E DE-R 195, 196 - Beanstandung durch Apothekerkammer).
  • OLG Koblenz, 17.08.2006 - W 330/06

    Kartellbehördliche Verfügung: Erledigung durch Ablauf der Geltungsdauer im

    Sie ist also für die Zeit ab dem 01.07.2006 wirkungslos und hat sich dadurch erledigt (vgl. dazu BGH NJW 1997, 3173 - "Gaspreis").

    Diese Verfügung gilt bis 31. März 1994." (Beschl. v. 06.05.1997 - KVR 9/96 - "Gaspreis", jurisRspr).

  • LG Stuttgart, 11.10.2016 - 41 O 100/13

    Kartellrecht: Rückforderung überhöhter Netznutzungsentgelte als

    Denn gerade bei Preisen besteht ein Gestaltungsspielraum (vgl. BGH Beschluss vom 06.05.1997, Az.: KVR 9/96, "Gaspreis").
  • OLG Jena, 10.12.1997 - 2 U 1456/96

    Wirksamkeit eines Strombezugsvertrages; Vorliegen einer objektiven Zwangslage,

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  • OLG Brandenburg, 16.12.1997 - 6 Kart 1/97

    Missbrauch einer Marktstellung; Freistellung vom Kartellverbot; Höhere Preise für

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