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   BGH, 03.07.1997 - III ZR 205/96   

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https://dejure.org/1997,769
BGH, 03.07.1997 - III ZR 205/96 (https://dejure.org/1997,769)
BGH, Entscheidung vom 03.07.1997 - III ZR 205/96 (https://dejure.org/1997,769)
BGH, Entscheidung vom 03. Juli 1997 - III ZR 205/96 (https://dejure.org/1997,769)
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GrdstVG-Genehmigung

§ 839 BGB, Kriterien für das Verschulden bei falscher Rechtsanwendung;

Enteignungsgleicher Eingriff, Verkäuflichkeit

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Deutsches Notarinstitut

    GG Art. 14; GrdstVG § 9
    Zum Entschädigungsanspruch bei rechtswidriger Versagung der Genehmigung nach dem GrdstVG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen Vornahme einer Amtspflichtverletzung durch ein Landwirtschaftsamt - Teilversagung der Genehmigung zum Verkauf eines Grundstücks nach dem Grundstücksverkehrsgesetz - Verschulden bei objektivem Rechtsirrtum - Ungesunde Verteilung von Grund und Boden ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 14; GrdstVG § 9
    Entschädigung des Grundstückseigentümers wegen rechtswidriger Versagung einer Genehmigung zur Veräußerung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Anspruch aus enteignungsgleichem Eingriff? (IBR 1998, 34)

Papierfundstellen

  • BGHZ 136, 182
  • NJW 1997, 3432
  • MDR 1997, 824
  • NVwZ 1998, 211 (Ls.)
  • DNotZ 1998, 468
  • WM 1997, 1669
  • DÖV 1998, 478 (Ls.)
  • ZfBR 1997, 329
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 23.01.1997 - III ZR 234/95

    Entschädigung bei rechtswidriger Versagung einer Teilungsgenehmigung

    Auszug aus BGH, 03.07.1997 - III ZR 205/96
    Wird durch die rechtswidrige Versagung einer Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz die Veräußerung eines Grundstücks verhindert oder verzögert, so kann dies einen Entschädigungsanspruch des betroffenen Grundstückseigentümers aus enteignungsgleichem Eingriff begründen (Fortführung der Grundsätze des Senatsurteils vom 23. Januar 1997 - III ZR 234/95, für BGHZ vorgesehen = NJW 1997, 1229).

    Hinsichtlich des Eingriffstatbestandes weist der vorliegende Fall Berührungspunkte mit demjenigen auf, der dem Senatsurteil vom 23. Januar 1997 (III ZR 234/95, für BGHZ vorgesehen = NJW 1997, 1229) zugrunde gelegen hatte: Dort ging es um die rechtswidrige Versagung einer Teilungsgenehmigung nach §§ 19, 20 BauGB.

    An diesem Grundsatz hält der Senat trotz der Kritik fest, die Ossenbühl (JZ 1997, 559, 561) [BGH 23.01.1997 - III ZR 234/95] in diesem Punkte an dem Senatsurteil vom 23. Januar 1997 geübt hat.

  • BGH, 13.12.1991 - BLw 8/91

    Einwendungen gegen siedlungsrechtliches Vorkaufsrecht bei Veräußerung

    Auszug aus BGH, 03.07.1997 - III ZR 205/96
    Dies ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die das Berufungsgericht zutreffend wiedergibt, der Fall, wenn landwirtschaftlich genutzter Boden an einen Nichtlandwirt veräußert wird, ein Landwirt diese Flächen dringend zur Aufstockung seines Betriebes benötigt und zum Erwerb bereit und in der Lage ist (BGH, Beschluß vom 13. Dezember 1991 - BLw 8/91 = NJW 1992, 1457; BGHZ 94, 292, 295, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 09.05.1985 - BLw 8/84

    Genehmigung eines Grundstücksverkaufs im Rahmen eines Projekts zur Erhaltung und

    Auszug aus BGH, 03.07.1997 - III ZR 205/96
    Dies ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die das Berufungsgericht zutreffend wiedergibt, der Fall, wenn landwirtschaftlich genutzter Boden an einen Nichtlandwirt veräußert wird, ein Landwirt diese Flächen dringend zur Aufstockung seines Betriebes benötigt und zum Erwerb bereit und in der Lage ist (BGH, Beschluß vom 13. Dezember 1991 - BLw 8/91 = NJW 1992, 1457; BGHZ 94, 292, 295, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 26.01.1984 - III ZR 216/82

    Anwendbarkeit von § 254 BGB auf Enteignung

    Auszug aus BGH, 03.07.1997 - III ZR 205/96
    Das richterrechtliche Haftungsinstitut des enteignungsgleichen Eingriffs wird in der neueren Rechtsprechung des Senats aus dem allgemeinen Aufopferungsgedanken der §§ 74, 75 EinlALR hergeleitet (vgl. z.B. Senatsurteile BGHZ 111, 349, 352; 102, 350, 357; 100, 136, 145; 90, 17, 29).
  • BGH, 12.03.1987 - III ZR 216/85

    Enteignungsgleicher Eingriff durch Vollzug eines verfassungswidrigen Gesetzes

    Auszug aus BGH, 03.07.1997 - III ZR 205/96
    Das richterrechtliche Haftungsinstitut des enteignungsgleichen Eingriffs wird in der neueren Rechtsprechung des Senats aus dem allgemeinen Aufopferungsgedanken der §§ 74, 75 EinlALR hergeleitet (vgl. z.B. Senatsurteile BGHZ 111, 349, 352; 102, 350, 357; 100, 136, 145; 90, 17, 29).
  • BGH, 11.06.1992 - III ZR 210/90

    Amtshaftung und enteignungsgleicher Eingriff bei faktischer Bausperre

    Auszug aus BGH, 03.07.1997 - III ZR 205/96
    Dies ist eine materiell-rechtliche Frage; sie kann daher vom Revisionsgericht auch ohne eine diesbezügliche Revisionsrüge geprüft werden (Senatsurteil vom 11. Juni 1992 - III ZR 210/90 = BGHR GG vor Art. 1/enteignungsgleicher Eingriff Bausperre 6 = NVwZ 1992, 1119).
  • BGH, 07.06.1990 - III ZR 74/88

    Abgrenzung zwischen Berufsausübungsregelung und enteignungsgleichem Eingriff

    Auszug aus BGH, 03.07.1997 - III ZR 205/96
    Das richterrechtliche Haftungsinstitut des enteignungsgleichen Eingriffs wird in der neueren Rechtsprechung des Senats aus dem allgemeinen Aufopferungsgedanken der §§ 74, 75 EinlALR hergeleitet (vgl. z.B. Senatsurteile BGHZ 111, 349, 352; 102, 350, 357; 100, 136, 145; 90, 17, 29).
  • BGH, 10.12.1987 - III ZR 220/86

    Haftung der öffentlichen Hand für Waldschäden

    Auszug aus BGH, 03.07.1997 - III ZR 205/96
    Das richterrechtliche Haftungsinstitut des enteignungsgleichen Eingriffs wird in der neueren Rechtsprechung des Senats aus dem allgemeinen Aufopferungsgedanken der §§ 74, 75 EinlALR hergeleitet (vgl. z.B. Senatsurteile BGHZ 111, 349, 352; 102, 350, 357; 100, 136, 145; 90, 17, 29).
  • BGH, 08.10.1992 - III ZR 220/90

    Amtshaftung der Gemeinde bei gesetzwidriger Ablehnung eines Bauantrages -

    Auszug aus BGH, 03.07.1997 - III ZR 205/96
    Wenn die nach sorgfältiger Prüfung gewonnene Rechtsansicht des Amtsträgers als rechtlich vertretbar angesehen werden kann, dann kann aus der Mißbilligung dieser Rechtsauffassung durch die Gerichte ein Schuldvorwurf nicht hergeleitet werden (vgl. z.B. die in BGHR BGB § 839 Abs. 1 Satz 1 Verschulden 18 und 22 abgedruckten Senatsentscheidungen m.w.N.).
  • BGH, 31.01.1991 - III ZR 184/89

    Voraussetzungen der Amtshaftung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts

    Auszug aus BGH, 03.07.1997 - III ZR 205/96
    Wenn die nach sorgfältiger Prüfung gewonnene Rechtsansicht des Amtsträgers als rechtlich vertretbar angesehen werden kann, dann kann aus der Mißbilligung dieser Rechtsauffassung durch die Gerichte ein Schuldvorwurf nicht hergeleitet werden (vgl. z.B. die in BGHR BGB § 839 Abs. 1 Satz 1 Verschulden 18 und 22 abgedruckten Senatsentscheidungen m.w.N.).
  • BGH, 11.01.2007 - III ZR 302/05

    Staatshaftung bei verzögerter Antragsbearbeitung

    c) Wird durch eine rechtswidrige Verzögerung der Eintragung von Auflassungsvormerkungen im Grundbuch die beabsichtigte Veräußerung von Eigentumswohnungen zeitweilig verhindert, so kann dies einen Entschädigungsanspruch des betroffenen Grundstückseigentümers aus enteignungsgleichem Eingriff begründen (Fortführung von BGHZ 134, 316 und 136, 182).

    Entscheidend ist vielmehr, ob sich auf der Grundlage des vorgetragenen Sachverhalts die begehrte Rechtsfolge zugleich aus enteignungsgleichem Eingriff herleiten lässt; ist dies der Fall, so sind die Gerichte berechtigt und verpflichtet, den Prozessstoff auch unter diesem rechtlichen Gesichtspunkt zu würdigen (Senatsurteile BGHZ 136, 182, 184; 146, 365, 371).

    Das hat der Senat auch in einem Fall bejaht, in dem es um die rechtswidrige Versagung einer Genehmigung nach dem Grundstückverkehrsgesetz und eine dadurch bedingte Verzögerung in der Veräußerung des Grundstücks ging (BGHZ 136, 182, 184 f.; s. ferner Senatsurteil BGHZ 146 aaO).

    Die Zedentin, und an ihrer Stelle jetzt die Klägerin, kann auf dieser Grundlage also nur eine Entschädigung für den "Substanzverlust" verlangen, den jene dadurch erlitten hat, dass sie in der Möglichkeit der Veräußerung ihres Grundstücks zeitweise behindert war (BGHZ 136, 182, 185 f.).

  • BVerwG, 30.06.2004 - 4 C 1.03

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Amtshaftung; enteignungsgleicher Eingriff;

    Im Anschluss daran hat der Bundesgerichtshof im Urteil vom 3. Juli 1997 - III ZR 205/96 - (BGHZ 136, 182) diese Grundsätze auf die Versagung einer Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz übertragen und es als unerheblich angesehen, dass das Grundstück nicht zu Bebauungszwecken veräußert werden sollte.

    Eine genauere Bestimmung der Anspruchsgrundlagen ist den Zivilgerichten ebenso zu überlassen wie die Frage, in welchem Umfang in derartigen Fällen eine angemessene Entschädigung in Betracht kommt (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 3. Juli 1997, a.a.O.).

  • BGH, 09.12.2004 - III ZR 263/04

    Eigentumsrechtlicher Schutz von Rechtspositionen nach dem BBergG; Verschulden des

    Nach der Rechtsprechung des Senats bilden Amtshaftungsansprüche und aus demselben Sachverhalt hergeleitete Entschädigungsansprüche aus enteignungsgleichem Eingriff lediglich konkurrierende materiellrechtliche Forderungen und folglich prozessual nicht abtrennbare Rechtsfragen innerhalb eines einheitlichen Streitgegenstands (BGHZ 136, 182, 184; 146, 365, 371).

    Wenn die nach sorgfältiger Prüfung gewonnene Rechtsansicht des Amtsträgers als rechtlich vertretbar angesehen werden kann und er daran bis zur gerichtlichen Klärung der Rechtslage festhält, so kann aus der späteren Mißbilligung seiner Rechtsauffassung durch die Gerichte ein Schuldvorwurf nicht hergeleitet werden (st. Rspr.; vgl. etwa Senatsurteile BGHZ 119, 365, 369 f.; 139, 200, 203; vom 3. Juli 1997 - III ZR 205/96 - NJW 1997, 3432, 3433 - insoweit in BGHZ 136, 182 nicht abgedruckt).

  • OLG Frankfurt, 10.10.2012 - 1 U 201/11

    Markus Gäfgen: Kindermörder erhält Entschädigung für Folterdrohung

    Dieser wird - wie vorstehend ausgeführt - durch den zugrundeliegenden Lebenssachverhalt abgegrenzt, nicht durch eine bestimmte materiell-rechtliche Anspruchsgrundlage: So bilden ein Amtshaftungsanspruch und ein aus demselben Sachverhalt hergeleiteter Entschädigungsanspruch aus enteignungsgleichem Eingriff prozessual einen einheitlichen Streit- und Entscheidungsgegenstand (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 9. Dezember 2004, BGHZ 161, S. 305 ff. = NJW 2005, S. 748 ff., juris Rn. 8; Urteil vom 3. Juli 1997, BGHZ 136, S. 182 ff. = NJW 1997, S. 3432, 3433).
  • BGH, 12.07.2001 - III ZR 282/00

    Verzögerung der Entscheidung über eine Bauvoranfrage

    In Betracht zu ziehen ist zudem ein - verschuldensunabhängiger - Entschädigungsanspruch aus enteignungsgleichem Eingriff, der neben den Amtshaftungsanspruch treten kann (Senatsurteile BGHZ 136, 182, 184 und vom 18. Juni 1998 - III ZR 100/97 - BGHR GG vor Art. 1/enteignungsgleicher Eingriff Bausperre 9).
  • BGH, 01.02.2001 - III ZR 193/99

    Drittbezogenheit von Amtspflichten des Gutachterausschusses

    Dies ist eine materiellrechtliche Frage; sie kann daher vom Revisionsgericht auch ohne eine diesbezügliche Revisionsrüge geprüft werden (Senatsurteil BGHZ 136, 182, 184 m.w.N.).

    Im vorliegenden Fall geht es - nicht anders als in den Senatsurteilen BGHZ 134, 316 und 136, 182 - um die rechtswidrige Verzögerung einer Grundstücksveräußerung.

    Anders als bei dem Senatsurteil vom 18. Juni 1998 (III ZR 100/97 = NVwZ 1998, 1329) läßt sich der inhaltlich auf die "Bodenrente" gerichtete Entschädigungsanspruch hier zumindest teilweise auch den bezifferten Schadenspositionen zuordnen, nämlich insoweit, als es um Zinsmehrbelastungen wegen verzögerter Ablösung von Grundpfandrechten geht (vgl. Senatsurteil BGHZ 136, 182, 187).

  • OLG Frankfurt, 20.08.2013 - 1 U 69/13

    Ausgleich immaterieller Schäden nach allgemeinen Aufopferungsgrundsätzen

    (1) § 308 Abs. 1 ZPO steht der Zubilligung einer Entschädigung nach Aufopferungsgrundsätzen nicht entgegen, weil auch eine solche Entschädigung in Form einer Geldzahlung erfolgt und der Kläger eine Geldzahlung begehrt; sie ist Gegenstand der Klage, da ein Amtshaftungsanspruch und ein aus demselben Sachverhalt hergeleiteter Entschädigungsanspruch prozessual einen einheitlichen Streit- und Entscheidungsgegenstand bilden (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 9. Dezember 2004, BGHZ 161, S. 305 ff. = NJW 2005, S. 748 ff., juris Rn. 8; Urteil vom 3. Juli 1997, BGHZ 136, S. 182 ff. = NJW 1997, S. 3432, 3433 zum Anspruch aus enteignungsgleichem Eingriff).
  • OLG Düsseldorf, 26.03.2014 - U (Kart) 43/13

    Amtshaftungsklage über 1,1 Milliarden Euro abgewiesen

    Ist dies der Fall, so sind die Gerichte berechtigt und verpflichtet, den Prozessstoff auch unter diesem rechtlichen Gesichtspunkt zu würdigen (BGHZ 136, 182 Rn. 14).

    Ein voller Schadensausgleich, einschließlich des entgangenen Gewinns findet nicht statt (BGHZ 136, 182 Rn. 16).

  • BGH, 25.03.2004 - III ZR 227/02

    Amtspflichten der Baugenehmigungsbehörde bei Rechtswidrigkeit einer

    Das Berufungsgericht setzt sich insoweit in Widerspruch zur ständigen Senatsrechtsprechung (z.B. Senatsurteile BGHZ 146, 365, 371; 136, 182, 184 m.w.N.), wonach es für diese Prüfungskompetenz erforderlich und ausreichend ist, daß sich auf der Grundlage des vorgetragenen Sachverhalts die begehrte Rechtsfolge auch aus enteignungsgleichem Eingriff herleiten läßt; ist dies der Fall, so sind die Gerichte berechtigt und verpflichtet, den Prozeßstoff auch unter diesem rechtlichen Gesichtspunkt zu beurteilen.
  • OLG Hamm, 03.05.2013 - 11 U 88/11

    Schadensersatz; Ordnungsverfügung; Annahmestellen für Sportwetten

    Da diese Entscheidung zeitlich nach dem streitgegenständlichen ministerialen Erlass vom 31.03.2006, dem Erlass der Verfügung vom 12.09.2006 und dem Erlass des Widerspruchsbescheides vom 05.03.2007 ergangen ist, ist daraus für ein gleichsam rückschauendes Verschulden der zuständigen Amtsträger für den davor liegenden streitgegenständlichen Zeitraum nichts herzuleiten (BGHZ 119, 365, 369 f. = NJW 1993, 530; BGHZ 139, 200, 203 = NJW 1998, 2738; BGH, NJW 1997, 3432, 3433; NJW Jahr 1997; BGH, NJW 2005, 748, 749 - st. Rspr.; vgl. auch: Palandt/Sprau, BGB, 72. Aufl., § 839 Rn. 53; vgl. dazu auch: OLG Köln, Urteil vom 03.05.2012, 7 U 194/11, zitiert nach juris Rn. 14 - rechtskräftig - für die Rechtslage bis zum 31.12.2007 unter Geltung des SportWettG NW).
  • BGH, 18.06.1998 - III ZR 100/97

    Haftung aus enteignungsgleichem Eingriff wegen rechtswidriger Ablehnung eines

  • LSG Sachsen-Anhalt, 29.11.2012 - L 10 SF 5/12

    Entschädigung wegen überlangen Gerichtsverfahrens - Altverfahren - Angemessenheit

  • BVerwG, 26.04.2018 - 7 C 20.16

    Amtshaftungsanspruch; Anspruchsuntergang; Banking; Eigentumsbeeinträchtigung;

  • VGH Bayern, 22.05.2006 - 1 B 04.3531

    Verpflichtungsklage auf Erteilung eines Vorbescheids für ein "Wohnstift";

  • KG, 28.05.2002 - 9 U 10531/99

    Verletzung von Amtspflichten bei der Ablehnung eines Negativattests über die

  • VGH Bayern, 29.11.2010 - 15 B 10.1439

    Zulässigkeit eines Fortsetzungsfeststellungsantrags; klärungsfähiges

  • OLG Schleswig, 10.11.2005 - 11 U 145/04

    Inanspruchnahme eines Landes unter dem Gesichtspunkt der Amtspflichtverletzung

  • OLG Naumburg, 14.05.2004 - 7 U 6/04

    Haftung aus enteignungsgleichem Eingriff

  • OLG Frankfurt, 16.09.2019 - 13 U 95/18

    Kein Amtshaftungsanspruch wegen mangelnden Verschuldens bei vertretbarer

  • OLG München, 22.12.2011 - 1 U 5388/10

    Amtshaftung bzw. Entschädigung aus enteignungsgleichen Eingriff:

  • OLG Düsseldorf, 26.01.2005 - 18 U 157/04

    Zur Entstehung eines Anspruchs auf Entschädigung wegen Versagung von

  • BGH, 29.01.1998 - III ZR 110/97

    Schadensersatz wegen Nichterteilung einer Ausnahmegenehmigung

  • OLG Brandenburg, 25.03.2011 - 2 U 3/10

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung in Brandenburg: Schadensersatzansprüche

  • OLG Stuttgart, 03.05.2001 - 1 U 95/00

    Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung durch Veröffentlichung einer

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.06.2011 - 12 B 49.09

    Emissionshandelsrecht; Mehrzuteilung von Emissionsberechtigungen

  • VGH Bayern, 29.11.2010 - 15 B 10.1453

    Gegenstand einer Fortsetzungsfeststellungsklage bei Geltendmachung, ein Anspruch

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2005 - L 5 KR 69/04

    Krankenversicherung

  • LG Osnabrück, 29.10.2003 - 1 O 2520/02

    Akzeptanzstelle, Asylbewerber

  • OLG Hamm, 09.12.1998 - 11 U 42/98

    Amtspflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Erteilung oder Verweigerung einer

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