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   BGH, 04.07.1997 - V ZR 54/96   

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BGH, 04.07.1997 - V ZR 54/96 (https://dejure.org/1997,962)
BGH, Entscheidung vom 04.07.1997 - V ZR 54/96 (https://dejure.org/1997,962)
BGH, Entscheidung vom 04. Juli 1997 - V ZR 54/96 (https://dejure.org/1997,962)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Sachenrechtsbereinigung - Berechtigung des Nutzers eines Grundstücks zum Besitz - Konkretisierung der Moratoriumstatbestände durch das Sachenrechtsänderungsgesetz - Anspruch des Nutzers eines Grundstücks auf Teilnahme an der Sachenrechtsbereinigung - ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Moratoriumstatbestände; Nutzer; Besitzberechtigung; Konsumgenossenschaft; volkseigenes Grundstück; Rechtsträgerschaft; Eigenmittel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besitzrecht des Nutzers; Anspruch des Nutzers auf Teilnahme an der Sachenrechtsbereinigung; Rechte einer Genossenschaft mit gewerblichem Geschäftsgegenstand

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 136, 212
  • NJW 1997, 3313 (Ls.)
  • MDR 1997, 917
  • NJ 1997, 591
  • WM 1997, 2037
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.06.1995 - V ZR 304/93

    Anspruch einer Bäuerlichen Handelsgenossenschaft auf Sachenrechtsbereinigung

    Auszug aus BGH, 04.07.1997 - V ZR 54/96
    c) Einer Genossenschaft mit gewerblichem Geschäftsgegenstand (hier: Konsumgenossenschaft) steht ein Anspruch auf Sachenrechtsbereinigung zu, wenn sie ein volkseigenes Grundstück, das sie in Rechtsträgerschaft genutzt hatte, mit Eigenmitteln bebaut hat; der Senat hält daran fest, daß der Grundeigentümer auch vor dem 1. Januar 1995 nicht befugt war, das zugunsten der Genossenschaft wirkende Moratorium nach Art. 233 § 2 a Abs. 6 Satz 4 Buchst. c EGBGB durch einseitige Erklärung zu beenden (Urt. v. 2. Juni 1995, V ZR 304/93, WM 1995, 1585).«.

    Das Kündigungsrecht des Grundstückseigentümers nach dieser Vorschrift werde, entgegen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urt. v. 2. Juni 1995, V ZR 304/93, WM 1995, 1585 = DtZ 1995, 328), durch Eigeninvestitionen nicht ausgeschlossen.

    c) Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 2. Juni 1995 (V ZR 304/93, oben zu I) Art. 233 § 2 a Abs. 6 Satz 4 Buchst. c EGBGB - unabhängig von dessen späterer Interpretation durch das Sachenrechtsbereinigungsgesetz - einschränkend dahin ausgelegt, daß eine Genossenschaft, die nicht nach Halbs. 2 der Vorschrift privilegiert ist (im entschiedenen Falle: Bäuerliche Handelsgenossenschaft), in ihrem Besitz unangetastet bleibt, wenn sie auf dem volkseigenen Grundstück als Rechtsträgerin mit Eigenmitteln ein Gebäude errichtet hat.

  • BGH, 11.02.1994 - V ZR 254/92

    Geltendmachung von Ansprüchen wegen der Unwirksamkeit der von dem staatlichen

    Auszug aus BGH, 04.07.1997 - V ZR 54/96
    Das Moratorium diente ursprünglich dazu, bei aus der DDR überkommenen unklaren Rechtsverhältnissen zwischen Grundstückseigentümer und Besitzer bis zu einer Bereinigung durch besonderes Gesetz (Art. 233 § 2 a Abs. 1 Satz 2 EGBGB) Rechtsfrieden durch einstweilige Aufrechterhaltung der Besitzverhältnisse zu sichern (Senat, Urt. v. 11. Februar 1994, V ZR 254/92, BGHZ 125, 125, 134).
  • BGH, 27.09.1996 - V ZR 115/95

    Begriff des besonderen Gesetzes; Umfang und Dauer des Besitzrechts

    Auszug aus BGH, 04.07.1997 - V ZR 54/96
    Damit hat der Gesetzgeber, jedenfalls für die Zeit nach Ablauf des ursprünglichen Moratoriums am 31. Dezember 1994 (Senatsurt. v. 27. September 1996, V ZR 115/95, WM 1997, 121), die Moratoriumstatbestände authentisch interpretiert.
  • BGH, 01.06.1994 - V ZR 278/92

    Übergang von Grundeigentum zwischen Genossenschaften in der ehemaligen DDR;

    Auszug aus BGH, 04.07.1997 - V ZR 54/96
    Soweit der Vertrag die Übernahme der vorhandenen Gebäude und, was noch festzustellen ist, auch die Gestattung des Um- und Ausbaus zum Gegenstand hat, ist er nach den vom Senat aufgezeigten Grundsätzen abzuwickeln (Urt. v. 1. Juni 1994, V ZR 278/92, BGHZ 126, 150, 164 f); als Wirtschaftsvertrag (vgl. § 4 Abs. 3 der Anordnung für die Übertragung volkseigener unbeweglicher Grundmittel an sozialistische Genossenschaften v. 11. Oktober 1974, GBl. I, 409) unterliegt er nicht der Schuldrechtsanpassung (§ 2 Abs. 2 SchuldAnpG).
  • BGH, 22.12.1995 - V ZR 334/94

    Rechtliche Behandlung eines vor Entstehung der ehemaligen DDR auf fremdem Grund

    Auszug aus BGH, 04.07.1997 - V ZR 54/96
    b) Besteht aufgrund der von ihr behaupteten Investitionen ein Bereinigungsanspruch der Beklagten, steht ihr auch ein Recht zum Besitz nach dem hier in Frage kommenden Moratoriumstatbestand des Art. 233 § 2 a Abs. 1 Satz 1 Buchst. a - Bebauung und Nutzung eines Grundstücks mit Billigung staatlicher oder gesellschaftlicher Organe - zu (Senatsurt. v. 22. Dezember 1995, V ZR 334/94, WM 1996, 730).
  • Drs-Bund, 28.04.1992 - BT-Drs 12/2480
    Auszug aus BGH, 04.07.1997 - V ZR 54/96
    a) Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts wird ein Bereinigungsanspruch des Nutzers durch den Umstand, daß der Grundstückseigentümer von dem ihm nach Art. 233 § 2 a Abs. 6 Satz 4 eingeräumten Lösungsrecht (BT-Drucks. 12/2695 i.V.m. BT-Drucks. 12/2480, S. 78 f) Gebrauch macht, nicht berührt.
  • BGH, 21.11.2014 - V ZR 32/14

    Sachenrechtsbereinigung: Verjährung des Bereinigungsanspruchs des Nutzers;

    Diese Fragen regelt ausschließlich das Sachenrechtsbereinigungsgesetz (Senat, Urteil vom 4. Juli 1997 - V ZR 54/96, BGHZ 136, 212, 215).

    Sachenrecht">233 § 2a EGBGB begründen, das nur der Sicherung des Bereinigungsanspruchs dient, nicht aber seinerseits Grundlage dieses Anspruchs ist (Senat, Urteil vom 4. Juli 1997 - V ZR 54/96, BGHZ 136, 212, 214).

  • BGH, 12.10.2012 - V ZR 187/11

    Grundstückskaufvertrag: Umfang des öffentlichen Glaubens des Grundbuchs;

    Sachenrecht">233 § 2a Abs. 1 Satz 3 EGBGB über den 31. Dezember 1994 hinaus nur noch in dem Umfang fortbesteht, wie der Besitzer nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz von dem Eigentümer die Übertragung oder Belastung des Grundstücks verlangen kann (Senat, Urteile vom 4. Juli 1997 - V ZR 54/96, BGHZ 136, 212, 216 und vom 9. Juli 1999 - V ZR 148/98, VIZ 1999, 614).
  • BGH, 19.12.1997 - V ZR 54/97

    Moratorium für Konsumgenossenschaften und Raiffeisengenossenschaften

    Ihre mindere Rechtsstellung kam dadurch zum Ausdruck, daß sie der jederzeitigen Lösung des Moratoriumsbesitzes am ehemaligen Volkseigentum durch Erklärung des Eigentümers nach Abs. 6 Satz 4 Buchst. c ausgesetzt waren (wegen des Bestandsschutzes ihres Besitzes im Falle der Bebauung mit Eigenmitteln vgl. Senatsurt. v. 2. Juni 1995, V ZR 304/93, WM 1995, 1589; v. 4. Juli 1997, V ZR 54/96, WM 1997, 2037, für BGHZ bestimmt).

    Welche Fälle von der Bereinigung letztlich erfaßt würden, war seinerzeit noch nicht sicher, so daß der Schutz des Moratoriums auch in Zweifelsfällen eingreifen sollte (vgl. BT-Drucks. 12/2944, S. 46; Senatsurt. v. 4. Juli 1997, V ZR 54/96, aaO).

    Daß sie während des Moratoriums an der Privilegierung der landwirtschaftlichen und wohnungswirtschaftlichen Genossenschaften nicht teilnahmen, schloß ihre spätere gleichberechtigte Berücksichtigung nicht aus (Senatsurt. v. 4. Juli 1997, V ZR 54/96, aaO).

  • BGH, 19.03.2004 - V ZR 224/03

    Voraussetzungen der Umdeutung eines nichtigen Rechtsgeschäfts

    Ob ein Bereinigungsanspruch der Beklagten, etwa nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 oder 2 oder § 9 Abs. 2 Nr. 3 SachenRBerG (dazu Senat BGHZ 136, 212; Urteil vom 30. Mai 2003, V ZR 370/02, WM 2003, 1973) besteht, ist offengeblieben.

    Das Sachenrechtsmoratorium (Art. 233 § 2a EGBGB) war als Umdeutungsgrundlage schon gar nicht geeignet, denn es ging nach dem erklärten Willen des Gesetzgebers über die in Aussicht genommene Sachenrechtsbereinigung hinaus (Senat BGHZ 136, 212, 215).

  • BGH, 18.01.2002 - V ZR 104/01

    Flughafen Leipzig/Halle

    Vergleichbar dem Moratorium in der Sachenrechtsbereinigung (vgl. dazu Senat, BGHZ 136, 212, 215) dient das vorläufige Besitzrecht der Sicherung des öffentlichen Nutzers, dem ein Anspruch auf Bereinigung durch Erwerb (§ 3 Abs. 1 VerkFlBerG) oder Belastung (§ 3 Abs. 3 VerkFlBerG) des Grundstücks zusteht.

    Sachenrecht">233 § 2 a Abs. 9 EGBGB verbunden (vgl. Senat, BGHZ 136, 212, 216 für die Moratoriumstatbestände des Art. 233 § 2 a Abs. 1 EGBGB durch das Sachenrechtsänderungsgesetz).

  • BGH, 19.10.2007 - V ZR 42/07

    Ansprüche aus Gebäudeeigentum gegen eine in Liquidation befindliche LPG

    Anderenfalls entstünden in der vom Gesetz beabsichtigten Sicherung des Rechtsfriedens durch die einstweilige Aufrechterhaltung der Besitzverhältnisse erhebliche Lücken (vgl. Senat, BGHZ 125, 125, 134; 136, 212, 215).
  • BGH, 25.07.2003 - V ZR 2/03

    Ansprüche des Eigentümers gegen den Nutzer/Besitzer

    In dem Umfang, in dem der Besitzer von dem Eigentümer nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz Übertragung des Eigentums oder Belastung des Grundstücks verlangen kann, ist er auch, bis zum Abschluß der Bereinigung, zum Besitz berechtigt (Senat, BGHZ 136, 212, 214 ff; vgl. auch schon Senat, Urt. v. 22. Dezember 1995, V ZR 334/94, WM 1996, 730; Urt. v. 27. September 1996, V ZR 115/95, WM 1997, 121, 122).

    Dann aber ist es naheliegend - wenngleich der Gesetzgeber mit dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz auch neue Besitztatbestände schaffen konnte (vgl. Senat, BGHZ 136, 212, 215) -, daß auch das vorläufige Besitzmoratorim seinem Wortlaut und seiner Zielrichtung gemäß, möglichst alle für eine Sachenrechtsbereinigung in Betracht kommenden Fälle zu regeln (vgl. Senat, BGHZ 125, 125, 134), auch den Fall erfaßte, in dem der Nutzer außerdem durch ein zu DDR-Zeiten begründetes und fortbestehendes dingliches Nutzungsrecht gesichert war.

  • BGH, 27.07.2001 - V ZR 104/00

    Sachenrechtsmoratorium; Verwendungsersatzanspruch des zum Erwerb Berechtigten

    Eine Errichtung des Gebäudes durch die Klägerin selbst oder durch ihre unmittelbare Rechtsvorgängerin, die BHG, wird von Art. 233 § 2 a Abs. 1 Satz 1 lit. b EGBGB nicht gefordert (vgl. Senat BGHZ 136, 212, 218; 137, 369, 375 ff; Urt. v. 27. Oktober 2000, V ZR 258/99, WM 2001, 470, 471).
  • BGH, 19.12.1997 - V ZR 55/97

    Recht der Genossenschaften zum Besitz an GrundstückenRecht der Genossenschaften

    Ihre mindere Rechtsstellung kam dadurch zum Ausdruck, daß sie der jederzeitigen Lösung des Moratoriumsbesitzes am ehemaligen Volkseigentum durch Erklärung des Eigentümers nach Abs. 6 Satz 4 Buchst. c ausgesetzt waren (wegen des Bestandsschutzes ihres Besitzes im Falle der Bebauung mit Eigenmitteln vgl. Senatsurt. v. 2. Juni 1995, V ZR 304/93, WM 1995, 1589; v. 4. Juli 1997, V ZR 54/96, WM 1997, 2037, für BGHZ bestimmt).

    Welche Fälle von der Bereinigung letztlich erfaßt würden, war seinerzeit noch nicht sicher, so daß der Schutz des Moratoriums auch in Zweifelsfällen eingreifen sollte (vgl. BT-Drucks. 12/2944, S. 46; Senatsurt. v. 4. Juli 1997, V ZR 54/96, aaO).

    Daß sie während des Moratoriums an der Privilegierung der landwirtschaftlichen und wohnungswirtschaftlichen Genossenschaften nicht teilnahmen, schloß ihre spätere gleichberechtigte Berücksichtigung nicht aus (Senatsurt. v. 4. Juli 1997, V ZR 54/96, aaO).

  • BGH, 19.12.1997 - V ZR 56/97

    Recht der Genossenschaften zum Besitz an GrundstückenRecht der Genossenschaften

    Ihre mindere Rechtsstellung kam dadurch zum Ausdruck, daß sie der jederzeitigen Lösung des Moratoriumsbesitzes am ehemaligen Volkseigentum durch Erklärung des Eigentümers nach Abs. 6 Satz 4 Buchst. c ausgesetzt waren (wegen des Bestandsschutzes ihres Besitzes im Falle der Bebauung mit Eigenmitteln vgl. Senatsurt. v. 2. Juni 1995, V ZR 304/93, WM 1995, 1589; v. 4. Juli 1997, V ZR 54/96, WM 1997, 2037, für BGHZ bestimmt).

    Welche Fälle von der Bereinigung letztlich erfaßt würden, war seinerzeit noch nicht sicher, so daß der Schutz des Moratoriums auch in Zweifelsfällen eingreifen sollte (vgl. BT-Drucks. 12/2944, S. 46; Senatsurt. v. 4. Juli 1997, V ZR 54/96, aaO).

    Daß sie während des Moratoriums an der Privilegierung der landwirtschaftlichen und wohnungswirtschaftlichen Genossenschaften nicht teilnahmen, schloß ihre spätere gleichberechtigte Berücksichtigung nicht aus (Senatsurt. v. 4. Juli 1997, V ZR 54/96, aaO).

  • BGH, 20.09.2002 - V ZR 270/01

    Erhebung der Einrede geringer Nutzungsdauer

  • BGH, 21.03.2003 - V ZR 290/02

    Überlassung einer Reichsheimstätte

  • BGH, 09.07.1999 - V ZR 148/98

    Entstehung selbständigen Gebäudeeigentums einer LPG; Besitzrecht des

  • BGH, 11.07.2003 - V ZR 83/02

    Inanspruchnahme eines privaten Grundstücks vor dem 9.5.1945

  • BGH, 30.05.2003 - V ZR 370/02

    Behandlung einer Genossenschaft mit gewerblichem oder handwerklichem

  • BGH, 21.01.2000 - V ZR 327/98

    Kosten der Errichtung eines Betriebsgebäudes einer gewerblichen Genossenschaft

  • OLG Dresden, 23.02.2001 - 21 U 1605/00

    Gezogene Nutzungen; Grundstück; Eigentum; DDR; Einigungsvertrag;

  • BGH, 07.10.2005 - V ZR 52/05

    Voraussetzungen und Verjährung des Anspruchs auf Nutzungsentgelt (sog.

  • BGH, 27.10.2000 - V ZR 258/99

    Besitzrecht einer LPG

  • OLG Brandenburg, 10.11.2010 - 4 U 65/10

    Erwerb selbstständigen Gebäudeeigentums durch eine Produktionsgenossenschaft

  • BGH, 07.11.1997 - LwZR 6/97

    Besitzrecht einer LPG; Ersatz tatsächlich gezogener und schuldhaft nicht

  • OLG Brandenburg, 04.12.2002 - 3 U 44/02

    Rechtsnachfolge nach dem "Verband der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter"

  • OLG Brandenburg, 16.01.2002 - 3 U 56/00

    Zur Abgrenzung zwischen entgeltlichem und unentgeltlichem Besitz bei Übernahme

  • OLG Dresden, 24.04.2008 - 10 U 2350/06
  • OLG Naumburg, 09.06.1998 - 11 U 63/98

    Vertragliche Nutzung einer Fremdinvestition ; Annahme eines Angebots für einen

  • OLG Dresden, 07.07.1998 - 3 U 921/98

    Anwendbarkeit des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes; Nutzungsrechte an

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