Rechtsprechung
BGH, 28.01.1998 - XII ZR 63/96 |
Unterlassene Schönheitsreparatur
§ 765 BGB, Mietbürge kann sich auf die Verjährung des gesicherten mietrechtlichen Anspruchs berufen, keine entsprechende Anwendung von § 223 Abs. 1 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 216 BGB <Fassung seit 1.1.02>), § 390 S. 2 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 215 BGB <Fassung seit 1.1.02>) oder § 17 Nr. 8 VOB/B, (vgl. jetzt auch § 771 S. 2 BGB <Fassung seit 1.1.02>);
der Ersatzanspruch nach § 326 Abs. 1 Satz 2 BGB <Fassung bis 31.12.01> wegen unterlassener Schönheitsreparatur verjährt in der kurzen Frist des § 558 BGB <Fassung bis 31.8.01>, gerechnet ab seiner Entstehung
Volltextveröffentlichungen (10)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen unterlassener Schönheitsreparaturen - Durchgriff einer Verjährungseinrede - Sicherungszweck einer Bürgschaft - Beachtlichkeit eines Beweisantritts, in dem Zeugen mit "N.N." bezeichnet werden - Wirksamkeit des Verzichts eines ...
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Kurze Verjährung auch für Inanspruchnahme einer Kautionsbürgschaft nach Beendigung eines Gewerbemietvertrages
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Bürgschaft als Kaution; Verjährung
- Judicialis
BGB § 768 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 558; ; BGB § 223 Abs. 1; ; BGB § 390 Satz 2
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB §§ 768 Abs. 1 Satz 1, 558, 223 Abs. 1, 390 Satz 2
Bürgschaft als Mietsicherheit: Zulässige Berufung auf Verjährung der gesicherten Ansprüche - Prof. Dr. Lorenz
Auswirkung der Verjährung mietrechtlicher Ansprüche auf die Bürgschaft: Keine analoge Anwendung von § 223 I BGB
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einrede der Verjährung bei Leistung einer Mietsicherheit durch Bürgschaft
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bürge kann sich auf Verjährung des gesicherten Anspruchs berufen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Forderungsverjährung
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Mietsicherheit in Form einer Bürgschaft; Verjährung der zugrundeliegenden Forderung; Einwendungen und Einreden des Bürgen
Papierfundstellen
- BGHZ 138, 49
- NJW 1998, 981
- ZIP 1998, 415
- MDR 1998, 461
- NZM 1998, 224
- ZMR 1998, 270
- WM 1998, 548
- BB 1998, 761
- BB 1998, 764
- DB 1998, 817
Wird zitiert von ... (17)
- BGH, 09.07.2015 - VII ZR 5/15
VOB-Vertrag: Zurückhaltungsrecht an einer Gewährleistungsbürgschaft bei …
d) Für eine analoge Anwendung der auf dingliche Sicherheiten zugeschnittenen Vorschrift des § 216 Abs. 1 BGB auf eine Bürgschaft ist angesichts der bürgschaftsrechtlichen Regelung in § 768 BGB kein Raum (…vgl. MünchKommBGB/Grothe, 6. Aufl., § 216 Rn. 3; BGH, Urteil vom 28. Januar 1998 - XII ZR 63/96, BGHZ 138, 49, 54, juris Rn. 29, zu § 223 Abs. 1 BGB a.F., der Vorläufervorschrift von § 216 Abs. 1 BGB). - BGH, 17.11.2009 - XI ZR 36/09
Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einer notariellen Urkunde; Zulässigkeit …
Der Gesetzgeber hat daher insoweit offenbar den in der Neufassung des Verjährungsrechts weitgehend übernommenen § 223 BGB aF, der nur für dingliche Sicherheiten galt (BGHZ 138, 49, 55), nicht geändert (vgl. OLG Frankfurt am Main, WM 2007, 2196, 2197 f.).(3) Aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28. Januar 1998 (BGHZ 138, 49, 53 ff.), nach der § 223 Abs. 1 BGB a.F. ausschließlich für dingliche Sicherheiten und somit nicht für eine Bürgschaft gilt, ergibt sich nichts anderes.
- BGH, 12.01.2010 - XI ZR 37/09
BGB-Gesellschaft: Verjährung der Ansprüche gegen den akzessorisch haftenden …
Der Gesetzgeber hat daher insoweit offenbar den in der Neufassung des Verjährungsrechts überwiegend übernommenen § 223 BGB aF, der nur für dingliche Sicherheiten galt (BGHZ 138, 49, 54), nicht geändert (siehe dazu auch OLG Frankfurt am Main, WM 2007, 2196, 2197 f.).(c) Aus der zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28. Januar 1998 (BGHZ 138, 49, 53 ff.), nach der § 223 Abs. 1 BGB aF ausschließlich für dingliche Sicherheiten und somit nicht für eine Bürgschaft gilt, ergibt sich nichts anderes.
- BGH, 19.01.2005 - VIII ZR 114/04
Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters
Ohne Erfolg beruft sich die Revision auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 558 Abs. 2 BGB a.F. (nunmehr § 548 Abs. 1 Satz 2 BGB), wonach die Verjährungsfrist der Ersatzansprüche des Vermieters erst mit dem Zeitpunkt der Anspruchsentstehung zu laufen beginnt, wenn dieser dem Zeitpunkt der Rückgabe der Mietsache nachfolgt (Senatsurteil BGHZ 107, 179, 184; BGHZ 138, 49, 51; BGH, Urteil vom 17. März 1999 - XII ZR 101/97, WM 1999, 1136 unter 6; vgl. ferner KG (RE), NJW-RR 1997, 392). - BGH, 04.05.2005 - VIII ZR 93/04
Hemmung der Verjährung bei Abschluss eines Widerrufsvergleichs
Wie der Senat nach Erlaß des angefochtenen Urteils entschieden hat, gilt das entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts angesichts des ebenfalls anzuwendenden § 200 Satz 1 BGB - anders als nach §§ 558 Abs. 2, 198 BGB a.F. (vgl. dazu BGHZ 107, 179, 184; 138, 49, 51; BGH, Urteil vom 17. März 1999 - XII ZR 101/97, WM 1999, 1136 unter 6; ferner KG (RE) NJW-RR 1997, 392) - auch dann, wenn die genannten Ersatzansprüche erst zu einem späteren Zeitpunkt entstehen, weil mit § 548 Abs. 1 Satz 2 BGB im Sinne des § 200 Satz 1 BGB ein anderer Verjährungsbeginn als der der Entstehung des Anspruchs bestimmt worden ist (…Senatsurteil vom 19. Januar 2005, aaO unter II 3). - BGH, 28.03.2006 - X ZR 85/04
Rückabwicklung von Zuwendungen unter Ehegatten
Das Berufungsgericht ist im Ansatz zu Recht davon ausgegangen, dass bei der Beurteilung, ob eine ehebedingte Zuwendung oder eine Schenkung gewollt war, der Wortwahl in einer notariellen Urkunde für die Einschätzung des rechtsgeschäftlichen Inhalts der beurkundeten Erklärung erhebliches Gewicht zukommt, weil die notarielle Urkunde die Vermutung der Richtigkeit und Vollständigkeit für sich hat (BGHZ 138, 49, 53;… BGH, Urt. v. 05.07.2002 - V ZR 143/01, NJW 2002, 3164 f.;… Urt. v. 02.10.1991 - XII ZR 132/90, NJW 1992, 238, 239;… Urt. v. 10.07.1981 - V ZR 79/80, NJW 1981, 2687, 2688). - OLG Frankfurt, 11.07.2007 - 23 U 7/07
Zwangsvollstreckung: Zulässigkeit der Vollstreckung aus einem als Sicherheit …
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28.1.1998 (BGHZ 138, 49 ff.) , nach der § 223 Abs. 1 BGB a.F. nur für dingliche Sicherheiten gelte und daher nicht für eine Bürgschaft, die eine Personalsicherheit darstelle, stehe deshalb nicht entgegen, da durch die Änderung der Verjährungsfristen und damit des Auseinanderfalles der Verjährung von Darlehensforderung und abstrakten Schuldversprechen eine Regelungslücke entstanden sei.Gegen dieses Ergebnis spricht nicht die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28.01.1998 (BGHZ 138, 49 ff.), nach der § 223 Abs. 1 BGB a.F. nur für dingliche Sicherheiten gelte, nicht aber für die dort zur Entscheidung stehende Bürgschaft.
- OLG Oldenburg, 09.03.2018 - 11 U 104/17
Rückforderung einer auf erstes Anfordern geleisteten Mietbürgschaft
Eine Anwendung der Bestimmungen auf eine Mietbürgschaft auf erstes Anfordern ist abzulehnen, so dass sich sowohl der Bürge als auch der Mieter auf die Verjährung der gesicherten Ansprüche berufen können (vgl. BGHZ 138, 49; OLG Hamm NJW-RR 1995, 939;… vgl. Schmidt-Räntsch in: Erman, BGB, 15. Auflage 2017, § 215 BGB Rn. 3).". - OLG München, 26.06.2007 - 13 U 5389/06
Anspruch auf Rückgabe der Bürgschaftsurkunde nach Wegfall des Sicherungszwecks …
Sp. und 814. Davon abgesehen dürfte die Frage der Rückgabe von Sicherheiten im Bereich von Miet- und Pachtverhältnissen nicht ohne weiteres mit der hier nach § 17 Nr. 8 VOB/B zu beurteilenden vergleichbar sein (vgl. hierzu BGH NJW 1998, 981,982 re. Sp. a.E.). - OLG Düsseldorf, 06.02.2007 - 24 U 111/06
Zur Verjährung von Ersatzansprüchen des Vermieters wegen nicht ausgeführter …
Nach der früheren Rechtsprechung zu § 558 Abs. 2 BGB a.F. (jetzt: § 548 Abs. 1 S. 2 BGB) begann allerdings die Verjährung der sekundären Ersatzansprüche des Vermieters erst mit dem Zeitpunkt der Anspruchsentstehung zu laufen, wenn dieser dem Zeitpunkt der Rückgabe der Mietsache nachfolgte (BGHZ 107, 179 (184); 138, 49 (51); BGH NZM 1999, 478; KG NJW-RR 1997, 392). - OLG Düsseldorf, 14.12.2006 - 24 U 113/06
Schönheitsreparaturen: Rechtsprechung gilt auch für Gewerberäume
- OLG Düsseldorf, 27.06.2000 - 24 U 140/99
Verjährung der Ansprüche des Vermieters wegen unterlassener Schönheitsreparaturen
- KG, 24.10.2006 - 7 U 6/06
Gewährleistungsbürgschaft für Baumängel: Ausschluss der Einrede der Verjährung …
- OLG Koblenz, 05.02.2007 - 12 U 127/06
Bürgschaft: Unterbrechung der Verjährung der Hauptforderung bei Klage gegen den …
- AG Aachen, 03.02.2012 - 101 C 420/11
Zahlungsansprüche sowie Schadenersatzansprüche aus einem Mietverhältnis
- OLG Dresden, 18.10.2007 - 12 U 1498/07
§ 17 Nr. 8 Satz 2 VOB/B a.F. AGB-rechtlich unwirksam!
- OLG Köln, 08.10.2010 - 11 U 129/10
Rechtsstellung des Gläubigers einer Gewährleistungsbürgschaft