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   BGH, 21.01.1998 - IV ZR 346/96   

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BGH, 21.01.1998 - IV ZR 346/96 (https://dejure.org/1998,755)
BGH, Entscheidung vom 21.01.1998 - IV ZR 346/96 (https://dejure.org/1998,755)
BGH, Entscheidung vom 21. Januar 1998 - IV ZR 346/96 (https://dejure.org/1998,755)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 2042, 313
    Formfreies Ausscheiden eines Miterben aus Erbengemeinschaft durch Abschichtung

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Formfreies einvernehmliches Ausscheiden eines Miterben aus Erbengemeinschaft gegen Abfindung

  • Wolters Kluwer

    Streit der Miterben über die Wirksamkeit einer privatschriftlich vereinbarten Erbauseinandersetzung - Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft durch Abschichtung im Sinne der Aufgabe von Mitgliedschaftsrechten - Rechtsfolgen der Abschichtung und Formbedürftigkeit der ...

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Formfreies Ausscheiden eines Miterben aus der Erbengemeinschaft durch sog. Abschichtung

  • Deutsches Notarinstitut (Entscheidungsbesprechung)

    BGB §§ 2042, 313
    Formfreies Ausscheiden eines Miterben aus Erbengemeinschaft durch Abschichtung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 138, 8
  • NJW 1998, 1557
  • MDR 1998, 539
  • DNotZ 1999, 60
  • NJ 1998, 423
  • FamRZ 1998, 673
  • WM 1998, 1395
  • DB 1998, 1323 (Ls.)
  • Rpfleger 1998, 287
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.02.1983 - IVa ZR 87/81

    Kein Vorkaufsrecht bei Verkauf des letzten Erbanteils an den Erwerber der anderen

    Auszug aus BGH, 21.01.1998 - IV ZR 346/96
    Nach herrschender Meinung in der Literatur kann eine Erbengemeinschaft nicht nur durch Teilung bzw. Veräußerung der Nachlaßgegenstände oder durch Übertragung von Erbteilen (dazu BGHZ 86, 379, 381) auseinandergesetzt werden.
  • BGH, 31.01.1983 - II ZR 288/81

    gescheiterte Anteilsübertragung - Gesellschaftsanteile, § 313 BGB <Fassung bis

    Auszug aus BGH, 21.01.1998 - IV ZR 346/96
    Auf eine solche Rechtsänderung kann, auch wenn ein Grundstück zu dem verbleibenden Nachlaß gehört, § 313 Satz 1 BGB ebensowenig angewandt werden, wie wenn ein Gesellschafter gegen Abfindung aus einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit Grundeigentum ausscheidet (dazu BGHZ 86, 367, 369 ff.; Urteil vom 2. Oktober 1997 - II ZR 249/96 - WM 1997, 2220 = ZIP 1997, 2120 unter A II 3).
  • BFH, 05.07.1990 - GrS 2/89

    1. Erbfall und Erbauseinandersetzung bilden für die Einkommensbesteuerung keine

    Auszug aus BGH, 21.01.1998 - IV ZR 346/96
    Daß es einen solchen, seiner Art nach mit der Regelung des § 738 BGB vergleichbaren Weg auch zur Auflösung einer Erbengemeinschaft gebe, haben in der Rechtsprechung bisher vor allem das Kammergericht in einem obiter dictum (OLGZ 1965, 244, 247) sowie der Große Senat des Bundesfinanzhofs in seinem Urteil NJW 1991, 249, 251 f. (unter b und c) angenommen.
  • BGH, 21.10.1954 - IV ZR 128/54

    Rücktritt bei gesetzlichem Schuldverhältnis

    Auszug aus BGH, 21.01.1998 - IV ZR 346/96
    Des Schutzes durch notarielle Beratung bedarf indessen ebensosehr ein nicht zum Kreis der Miterben gehörender Erbteilserwerber, der dem gesetzlichen Vorkaufsrecht der Miterben ausgesetzt ist (§§ 2034, 2035 BGB; vgl. BGHZ 15, 102, 106) und außerdem mit seinem Eigenvermögen den Nachlaßgläubigern haftet (§§ 2382 ff. BGB).
  • BGH, 11.03.1968 - III ZR 223/65

    Formnichtigkeit wegen fehlender notarieller Beurkundung einer

    Auszug aus BGH, 21.01.1998 - IV ZR 346/96
    Die Übertragung des Erbteils, auch wenn sie nicht an einen Dritten, sondern an einen Miterben erfolgt und der persönlichen Teilauseinandersetzung dient (so im unveröffentlichten Urteil des BGH vom 11. März 1968 - III ZR 223/65 ; vgl. Johannsen, WM 1970, 573; Damrau, ZEV 1996, 361, 364 unter 2.3), läßt sich tatbestandlich vom Aufgeben des Erbteils abgrenzen: Der im Wege der Abschichtung aus der Erbengemeinschaft ausscheidende Miterbe verzichtet lediglich auf seine Rechte als Mitglied der Erbengemeinschaft, überträgt sie aber nicht auf bestimmte Rechtsnachfolger.
  • BGH, 02.10.1997 - II ZR 249/96

    BGB -Gesellschaft als Gesellschafterin einer anderen Gesellschaft;

    Auszug aus BGH, 21.01.1998 - IV ZR 346/96
    Auf eine solche Rechtsänderung kann, auch wenn ein Grundstück zu dem verbleibenden Nachlaß gehört, § 313 Satz 1 BGB ebensowenig angewandt werden, wie wenn ein Gesellschafter gegen Abfindung aus einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit Grundeigentum ausscheidet (dazu BGHZ 86, 367, 369 ff.; Urteil vom 2. Oktober 1997 - II ZR 249/96 - WM 1997, 2220 = ZIP 1997, 2120 unter A II 3).
  • BGH, 22.02.2019 - V ZR 244/17

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung in der Zwangsversteigerung: Abgabe eines

    Eine Erbengemeinschaft kann durch Teilung bzw. Veräußerung der Nachlassgegenstände oder durch Übertragung von Erbteilen auseinandergesetzt werden oder in persönlicher Hinsicht durch das einvernehmliche Ausscheiden von Miterben gegen Abfindung (sog. Abschichtung) mit der Folge, dass der Erbteil des oder der Ausgeschiedenen den übrigen Miterben - unter Fortbestand der Erbengemeinschaft - anwächst (vgl. BGH, Urteil vom 21. Januar 1998 - IV ZR 346/96, BGHZ 138, 8, 10).

    Zwar bedarf es bei der Abschichtung durch Ausscheiden von Miterben aus der Erbengemeinschaft in der Tat nicht der rechtsgeschäftlichen Übertragung der zu dem Nachlass gehörenden Grundstücke (vgl. BGH, Urteil vom 21. Januar 1998 - IV ZR 346/96, BGHZ 138, 8, 10).

  • BGH, 05.07.2018 - V ZB 10/18

    Nachweis der Gesamtrechtsnachfolge im Grundbuchverfahren i.R.d. notariell

    Vielmehr hat eine Abschichtungsvereinbarung zur Folge, dass die Erbengemeinschaft kraft Gesetzes erlischt und der verbleibende Erbe alleiniger Eigentümer der Nachlassgegenstände wird (vgl. Senat, Beschluss vom 30. September 2010 - V ZB 219/09, BGHZ 187, 132 Rn. 23 unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 21. Januar 1998 - IV ZR 346/96, BGHZ 138, 8, 11, 13).
  • OLG Hamm, 12.11.2013 - 15 W 43/13

    Formbedürftigkeit einer Abschichtungsvereinbarung unter Miterben

    Die Aufgabe der Mitgliedschaftsrechte bewirkt vielmehr, vergleichbar der Reglung des § 738 BGB, eine Anwachsung des Erbteils des Ausgeschiedenen bei den übrigen Miterben kraft Gesetzes (insgesamt: BGH, NJW 1998, 1557 f.; ebenso: LG Köln NJW 2003, 2993 f.).
  • BGH, 27.10.2004 - IV ZR 174/03

    Rechtsfolgen des Ausscheidens von Miterben durch Teilauseinandersetzung

    Anteile von Miterben, die aus einer fortbestehenden Erbengemeinschaft durch Teilauseinandersetzung ausscheiden, wachsen den in der Erbengemeinschaft verbleibenden Miterben im Verhältnis ihrer bisherigen Anteile an (Bestätigung von BGHZ 138, 8, 11).

    a) In Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, daß die Anteile von Miterben, die aus einer fortbestehenden Erbengemeinschaft durch Teilauseinandersetzung ausscheiden, den in der Erbengemeinschaft verbleibenden Miterben im Verhältnis ihrer bisherigen Anteile anwachsen (BGHZ 138, 8, 11 m.w.N.).

    Die Vorschriften der §§ 1935, 2094, 2095 BGB, die den rückwirkenden Wegfall von Erben und damit die Zusammensetzung der Erbengemeinschaft im Zeitpunkt des Erbfalls betreffen, schließen eine Anwachsung in anderen als den dort geregelten Fällen nicht aus, sondern zeigen, daß die Anwachsung dem Recht der Erbengemeinschaft nicht fremd ist (BGHZ 138, 8, 13).

  • OLG Zweibrücken, 25.11.2011 - 3 W 124/11

    Grundbuchverfahrensrecht: Grundbuchberichtigung bei Ausscheiden eines Miterben im

    Ein Miterbe kann auch durch formfreien Vertrag mit den anderen Miterben aus der Erbengemeinschaft ausscheiden, indem er seine Mitgliedschaftsrechte an der Erbengemeinschaft aufgibt, so dass sein Erbteil den verbleibenden Miterben kraft Gesetzes anwächst (BGH NJW 1998, 1557).
  • OLG München, 09.04.2018 - 34 Wx 13/18

    Zur Voraussetzung von Voreintragung der Erbengemeinschaft

    Vollzieht sich die Rechtsänderung durch Erbteilsübertragung gemäß § 2033 Abs. 1 BGB oder - wie vorliegendend - durch eine Abschichtung (zu deren Zulässigkeit BGH NJW 1998, 1557 f.) außerhalb des Grundbuchs, liegt keine "Übertragung" im Sinne des § 40 Abs. 1 GBO vor.
  • OLG Frankfurt, 25.02.2019 - 20 W 43/19

    Zur Frage der Erbauseinandersetzung durch Abschichtung bezüglich einzelner

    Ein Nachlass kann - was allgemein anerkannt ist - nicht nur durch Erbteilsübertragung nach § 2033 BGB oder Vertrag nach § 2042 BGB auseinandergesetzt bzw. geteilt werden, sondern auch im Wege der sogenannten Abschichtung (BGHZ 138, 8; Senat, Beschluss vom 12.03.2015, Az. 20 W 76/15; OLG München, Beschluss vom 20.01.2014, Az. 34 Wx 516/13, jeweils zitiert nach juris; Palandt-Weidlich, BGB, 78. Aufl., § 2042 Rz. 10; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rz. 976a ff.; Demharter, a.a.O., § 22 Rz. 14).

    Eine Teilauseinandersetzung findet insofern statt, wenn mehrere weitere Miterben vorhanden sind; eine Beendigung der Erbengemeinschaft - mit Alleineigentum für den weiteren Miterben - tritt ein, wenn sich mit der Abschichtung alle Erbteile in der Hand eines Miterben vereinigen (BGHZ 138, 8; Senat, Beschluss vom 12.03.2015, Az. 20 W 76/15; OLG München, Beschluss vom 20.01.2014, Az. 34 Wx 516/13, KG Berlin, Urteil vom 05.07.2006, Az. 25 U 52/05, jeweils zitiert nach juris; Schöner/Stöber, a.a.O., Rz. 976a ff.; Demharter, a.a.O., § 22 Rz. 14).

    Gehört ein im Grundbuch eingetragenes Recht zum Erbe, vollzieht sich in diesem Fall der Wechsel des Berechtigten nach Abschluss eines derartigen Abschichtungsvertrages außerhalb des Grundbuchs; dieses ist dann entsprechend zu berichtigen (BGHZ 138, 8; Senat, Beschluss vom 12.03.2015, Az. 20 W 76/15; OLG München, Beschluss vom 20.01.2014, Az. 34 Wx 516/13, KG Berlin, Urteil vom 05.07.2006, Az. 25 U 52/05, jeweils zitiert nach juris; Schöner/Stöber, a.a.O., Rz. 976a; Demharter, a.a.O., § 22 Rz. 14).

    Die Beschlüsse beziehen sich jeweils auf ein Ausscheiden eines Miterben aus der Erbengemeinschaft insgesamt durch Vertrag mit den anderen Miterben und betreffen nicht einzelne Nachlassgegenstände (BGHZ 138, 8; Senat, Beschluss vom 12.03.2015, Az. 20 W 76/15; OLG München, Beschluss vom 20.01.2014, Az. 34 Wx 516/13, jeweils zitiert nach juris).

  • BGH, 30.09.2010 - V ZB 219/09

    Zwangsversteigerung bei Auflösung einer zweigliedrigen Erbengemeinschaft durch

    Vielmehr hat diese Abschichtungsvereinbarung dazu geführt, dass die Erbengemeinschaft kraft Gesetzes erloschen und die Schuldnerin alleinige Eigentümerin der Nachlassgegenstände geworden ist (BGH, Urteil vom 21. Januar 1998 - IV ZR 346/96, BGHZ 138, 8, 11, 13).
  • OLG München, 20.01.2014 - 34 Wx 516/13

    Grundbuchverfahren: Grundbuchberichtigung aufgrund Bewilligung im Wege der

    Vielmehr ist auch der Weg der sogenannten Abschichtung anerkannt (vgl. BGHZ 138, 8; BGH NJW 2005, 284; 2011, 525/527; OLG Zweibrücken ZEV 2012, 264).

    Hiernach kann ein Miterbe durch Vertrag mit den anderen Miterben aus der Erbengemeinschaft ausscheiden, indem er seine Mitgliedschaftsrechte an der Erbengemeinschaft aufgibt, so dass sein Erbteil den verbleibenden Miterben kraft Gesetzes anwächst (BGHZ 138, 8).

    Bleibt nur ein Miterbe übrig, so führt die Anwachsung zum Alleineigentum am Nachlass und damit zur Beendigung der Erbengemeinschaft (BGHZ 138, 8/11).

  • OLG Brandenburg, 14.05.2013 - 3 W 20/13

    Keine Unrichtigkeit eines Erbscheins wegen Abschichtung von Miterben

    Zur Begründung seiner Entscheidung stützt sich das Amtsgericht auf Ausführungen des Bundesgerichtshofes in dessen Urteil vom 21.1.1998 - IV ZR 346/96 - (in: NJW 1998, 1557 [BGH 21.01.1998 - IV ZR 346/96] ).

    Denn der Bundesgerichtshof hat insofern lediglich klargestellt, Miterben könnten durch formfrei wirksame Vereinbarung gegen Abfindung einverständlich aus der Erbengemeinschaft ausscheiden, infolgedessen der Erbteil des Ausgeschiedenen den verbleibenden Miterben kraft Gesetzes ( ex nunc ) anwachse, auch wenn die Anwachsung von Erbteilen in anderen, gesetzlich normierten, Fällen ( §§ 1935, 2094, 2095 BGB ) voraussetze, dass ein Miterbe mit Wirkung auf den Zeitpunkt des Erbfalles weggefallen sei (BGH NJW 1998, 1557 [BGH 21.01.1998 - IV ZR 346/96] ; BGH ZEV 2005, 22).

  • KG, 23.07.2018 - 13 UF 105/18

    Familiengerichtliche Genehmigungsbedürftigkeit bei Abschichtungsverfahren

  • OLG München, 15.12.2015 - 34 Wx 334/15

    Gebührenrechtliche Privilegierung bei Erfüllung eines Vorausvermächtnisses

  • BFH, 16.12.2004 - III R 38/00

    Einbringung eines Einzelunternehmens in eine KG gegen Verzicht auf eine private

  • OLG Dresden, 30.07.2020 - 8 U 1827/19

    Zur Beweislast für die Erfüllung des Auszahlungsanspruchs des Inhabers einer

  • OLG Celle, 25.04.2002 - 22 U 99/01

    Zulässigkeit der Klage einer Miterbin auf Zahlung des auf sie entfallenden

  • BFH, 21.12.2021 - IV R 13/19

    Vollbeendigung einer Erbengemeinschaft; Betriebsunterbrechung auch bei

  • OLG Brandenburg, 10.08.2017 - 5 U 25/16

    Klage auf Zustimmung zur Grundbuchlöschung einer Auflassungsvormerkung:

  • OLG München, 06.08.2018 - 34 Wx 196/18

    Übertragung von Teileigentum und von Anteilen an einer Gesellschaft bürgerlichen

  • OLG Köln, 22.11.2017 - 2 Wx 246/17

    Verfahren des Grundbuchamts bei Übertragung des Eigentums an einem Grundstück

  • OLG Köln, 19.03.2014 - 2 Wx 73/14

    Vollzug des Ausscheidens eines Erben aus der Erbengemeinschaft im Wege sog.

  • LG Köln, 07.05.2003 - 11 T 63/03

    Ausscheiden eines Miterben aus Erbengemeinschaft

  • OLG Hamm, 02.08.2017 - 15 W 263/16

    Genehmigungsbedürftigkeit der Erklärung eines Ergänzungspflegers bzw. -betreuers

  • OLG Koblenz, 11.07.2005 - 12 U 647/04

    Erbengemeinschaft: Anspruch auf Erfüllung einer Nachlassforderung auf Zahlung

  • OLG Zweibrücken, 19.06.2012 - 3 W 50/11

    Grundbuchberichtigungsverfahren: Gebührenfreiheit bei Eintragung des Erben als

  • OLG Rostock, 26.02.2009 - 3 U 212/08

    Erbauseinandersetzung: Ausscheiden aus Erbengemeinschaft gegen Abfindung

  • BGH, 14.11.2022 - NotZ(Brfg) 5/22

    Neubewertung der im Rahmen der notariellen Fachprüfung erbrachten Leistungen;

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2019 - L 19 AS 1096/17

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II

  • OLG Frankfurt, 13.03.2023 - 20 W 24/23

    Abschichtungsvereinbarung aufgrund Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses

  • KG, 27.09.2019 - 7 U 127/18
  • FG Münster, 03.06.2004 - 3 K 1433/02

    Fortfall der Begünstigungen für Betriebsvermögen bei Veräußerung eines Erbteils

  • OLG Hamm, 14.07.2015 - 15 W 136/15

    Eintragung der gegenseitigen Zuweisung des Eigentums an einer Immobilie im Zuge

  • OLG Köln, 25.01.2023 - 2 Wx 5/23

    Voraussetzungen der Eigentumsumschreibung im Grundbuch bei Übertragung eines

  • KG, 12.11.2018 - 20 U 132/17

    Aufstockung einer erbrechtlichen Abfindung

  • FG Baden-Württemberg, 29.07.2009 - 7 K 215/06

    Erbteilspfändung des FA: Behauptung des Ausscheidens des Vollstreckungsschuldners

  • OLG Köln, 20.01.2023 - 2 Wx 5/23
  • LG Augsburg, 03.02.1998 - 4 T 239/98

    Besorgnis der Verwirrung bei Grundstücksvereinigung

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