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   BGH, 02.02.1999 - KZR 11/97   

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BGH, 02.02.1999 - KZR 11/97 (https://dejure.org/1999,358)
BGH, Entscheidung vom 02.02.1999 - KZR 11/97 (https://dejure.org/1999,358)
BGH, Entscheidung vom 02. Februar 1999 - KZR 11/97 (https://dejure.org/1999,358)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    GWB §§ 15, 38 Abs. 1 Nr. 11 F: 24. September 1980; GWB §§ 14, 22 F: 26. August 1998

  • Wolters Kluwer

    Franchising - Preisbindungsverbot - Empfehlung von Preisen - Umgehung des Preisbindungsverbotes

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Verbotene Preisbindung durch den Franchisegeber ("Preisbindung durch Franchisegeber")

  • franchiseurteile.de (Volltext/Auszüge/Inhaltsangabe)

    Sixt

    Kartellrecht: Zum indirekten Preisbindungsverbot und zum Auskunftsanspruch für Einkaufsvorteile

  • Kanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack

    Preisbindung; Preisbindungssurrogat; Kalkulationshilfe; Franchisevertrag; Einkaufsvorteile

  • Judicialis

    GWB § 15; ; GWB § 38 Abs. 1 Nr. 11 F. 24. September 1980; ; GWB § 14; ; GWB § 22 F. 26. August 1998

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Preisbindung durch Franchisegeber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Ersatzpflicht eines Autovermieters wegen Preisbindung bestätigt

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Sixt -, Preisbindung, Preisbindungssurrogat, Kalkulationshilfe, Franchisevertrag, FV, Einkaufsvorteile, Preisbindung durch Franchisegeber

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Unzulässige Preisbindung bei Franchisevertrag

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 140, 342
  • NJW 1999, 2671
  • ZIP 1999, 934
  • GRUR 1999, 1025
  • WM 1999, 694
  • BB 1999, 860
  • DB 1999, 842
 
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Wird zitiert von ... (41)

  • BGH, 08.04.2003 - KZR 3/02

    Hersteller-Preiswerbung im Rahmen zeitlich begrenzter Verkaufsförderaktion

    Der so umschriebene Verbotstatbestand ist nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats auch dann erfüllt, wenn der Partner des Erstvertrages bei der inhaltlichen Ausgestaltung von Zweitverträgen zwar rechtlich frei ist, aber im übrigen vertraglichen Absprachen und Bindungen unterliegt, die den Gebrauch dieser Freiheit in einer Weise mit wirtschaftlichen Nachteilen verbinden, daß dies einer rechtlichen Bindung gleich erachtet werden muß (BGHZ 80, 43, 49 - Garant; BGH, Urt. v. 8.5.1990 - KZR 23/88, WuW/E 2647, 2649 - Nora-Kunden-Rückvergütung; Urt. v. 30.6.1987 - KZR 12/86, WuW/E 2411, 2413 - Personenbeförderung ab Stadtkreisgrenze; Urt. v. 6.10.1992 - KZR 21/91, WuW/E 2819, 2822 - Zinssubvention; BGHZ 140, 342, 347 - Preisbindung durch Franchisegeber).

    Einen vom Partner des Erstvertrages erzeugten, im Ergebnis einer rechtlichen Preisbindung gleichkommenden Druck, fremdbestimmte Preise zu übernehmen, hat der erkennende Senat auch in dem Fall für gegeben erachtet, daß ein Franchisegeber, der seine Leistungen teils über eigene Niederlassungen, teils über ein Franchisesystem anbietet, durch eine undifferenzierte Preiswerbung bei Interessenten Preiserwartungen weckt, denen sich der Franchisenehmer nur unter Inkaufnahme erheblicher wirtschaftlicher Nachteile entziehen könnte (BGHZ 140, 342, 347 f. - Preisbindung durch Franchisegeber).

    Der von einer derartigen Werbung ausgehende Preisanpassungsdruck gehört indessen zum Wesen des Wettbewerbs und ist daher von den am Wettbewerb Beteiligten hinzunehmen (BGHZ 140, 342, 346 - Preisbindung durch Franchisegeber, m.w.N.).

    Eine derartige Fremdbestimmung von Wiederverkaufspreisen durch den Partner des Erstvertrages widerspricht grundsätzlich dem Wesen des Wettbewerbs, weil sie die unternehmerische Preisgestaltungsfreiheit einschränkt, die eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Teilnahme am Wettbewerb bildet (BGHZ 140, 342, 351 - Preisbindung durch Franchisegeber).

    In Anbetracht dessen verstößt die mit der Klage beanstandete Verkaufsförderaktion mangels spürbarer Beeinträchtigung der unternehmerischen Gestaltungsfreiheit der Vertragspartner der Beklagten, deren Schutz das Preisbindungsverbot in erster Linie bezweckt (BGHZ 80, 43, 45 - Garant; 140, 342, 350 - Preisbindung durch Franchisegeber; 147, 81, 86 - Kabel-Hausverteilanlagen), nicht gegen § 14 GWB.

    Die dem Preisbindungsverbot zugrundeliegende Erwägung, daß zu einer erfolgreichen Teilnahme am Wettbewerb der Träger des geschäftlichen Risikos die Freiheit besitzen muß, die Konditionen für die Abgabe von Waren und Leistungen eigenverantwortlich und an dem Bedarf des eigenen Unternehmens orientiert festzulegen (BGHZ 140, 342, 351 - Preisbindung durch Franchisegeber; 147, 81, 88 - Kabel-Hausverteilanlagen), erfordert die Anwendung des Preisbindungsverbots auf den hier zu beurteilenden Sachverhalt nicht.

  • BGH, 20.03.2003 - I ZR 225/00

    Formularmäßige Preisbindungsbestimmungen in einem Kommissionsvertrag;

    Entsprechende Bestimmungen verstoßen daher weder bei Kommissionären (vgl. BGHZ 51, 163, 168; 80, 43, 53 - Garant; 140, 342, 351 - Preisbindung durch Franchisegeber; BGH, Urt. v. 14.3.2000 - KZR 15/98, NJW 2000, 3426, 3428 - Zahnersatz aus Manila) noch bei Handelsvertretern (vgl. BGH, Urt. v. 15.12.1967 - KZR 6/66, WuW/E 877, 885; BGHZ 97, 317, 321 f. - EH-Partner-Vertrag; BGH NJW 2000, 3426, 3428 - Zahnersatz aus Manila) gegen § 15 GWB a.F. (nunmehr: § 14 GWB).
  • BGH, 29.06.2000 - I ZR 29/98

    Filialenleiter

    Ein solcher Anspruch ist aber in seinem Umfang begrenzt auf diejenigen zur Anspruchsdurchsetzung erforderlichen Informationen, die der Gläubiger selbst nicht anders erlangen kann und deren Erteilung dem Schuldner unschwer möglich und zumutbar ist (vgl. BGH, Urt. v. 2.2.1999 - KZR 11/97, WRP 1999, 534, 539 - Preisbindung durch Franchisegeber, m.w.N., insoweit nicht in BGHZ 140, 342).
  • OLG Koblenz, 03.07.2019 - 9 U 1359/18

    lottohelden.de - Wettbewerbsverstoß: Zulässigkeit von Internet-Zweitlotterien in

    Danach besteht aus dem Grundsatz von Treu und Glauben eine Auskunftspflicht, wenn die zwischen den Parteien bestehenden Rechtsbeziehungen es mit sich bringen, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen ist, er sich die zur Vorbereitung und Durchsetzung seines Anspruchs notwendigen Auskünfte nicht auf zumutbare Weise selbst beschaffen kann und der Verpflichtete sie unschwer, d. h. ohne unbillig belastet zu sein, zu geben vermag (vgl. BGHZ 95, 274 (279) - GEMA-Vermutung I; BGHZ 125, 322 (329) = GRUR 1994, 630 (632) - Cartier-Armreif; BGH GRUR 1987, 647 - Briefentwürfe; BGH WRP 1999, 534 (540) - Preisbindung durch Franchisegeber; BGH GRUR 2001, 841 (842) - Entfernung der Herstellungsnummer II; BGH NJW 2007, 1806 Rn. 13 - Meistbegünstigungsvereinbarung; BGH GRUR 2010, 623 Rn. 43 - Restwertbörse; Köhler/Bornkamm/Feddersen/Köhler, 37. Aufl. 2019, UWG § 9 Rn. 4.5).
  • BGH, 06.03.2001 - KZR 37/99

    Kabel-Hausverteilanlagen; Verstoß gegen das Preisbindungsverbot

    Preisbindungen stellen vielmehr als solche regelmäßig einen Mißbrauch der Vertrags- und Gestaltungsfreiheit bei Abschluß des Erstvertrages dar, weil sie dem bindenden Teil die Möglichkeit eröffnen, in die Selbstbestimmung des Vertragsgegners einzudringen und damit bei diesem einen Bereich geschäftlicher Entschließung zu beherrschen, der an sich den Grundsätzen des freien Wettbewerbs überlassen bleiben sollte (BGHZ 80, 43, 53 - Garant; BGHZ 97, 317, 321 - EH-Partner-Vertrag; BGHZ 140, 342, 350 - Preisbindung durch Franchisegeber; jew. unter Hinweis auf die Begründung des Regierungsentwurfs zum GWB, BT-Drucks. II/1158, S. 26; Wolter in Frankfurter Kommentar zum GWB, 3. Aufl., § 15 Rdnr. 37).

    Besteht dagegen wegen von der Rechtsordnung anerkannter institutioneller Gegebenheiten des Erstvertrages oder wegen vorgegebener oder durch den Erstvertrag in zulässiger Weise begründeter Rechtsbeziehungen von vornherein keine Gestaltungsfreiheit des gebundenen Vertragspartners in bezug auf die Preisgestaltung für Zweitverträge, so kommt § 14 GWB - in Ermangelung einer vertraglich beschränkbaren Freiheit der Gestaltung von Preisen und Geschäftsbedingungen für Zweitverträge - schon tatbestandlich, jedenfalls aber seiner Zielsetzung nach nicht zur Anwendung (BGHZ 51, 163, 168 - Farbumkehrfilme; BGHZ 53, 393 = BGHSt 23, 246, 249 - context; BGHZ 80, 43, 53 - Garant; BGHZ 97, 317, 320, 322 - EH-Partner-Vertrag; BGH, Urt. v. 23.9.1975 - KZR 14/74, WuW/E 1402 - EDV-Zubehör; Urt. v. 23.10.1979 - KZR 22/78, WuW/E 1661, 1664 - Berliner Musikschule; Urt. v. 26.5.1981 - KZR 16/80, WuW/E 1851, 1852 - Bundeswehrheime II; Urt. v. 8.5.1990 - KZR 23/88, WuW/E 2647, 2649 - Nora-Kunden-Rückvergütung; vgl. auch BGHZ 140, 342, 351 - Preisbindung durch Franchisegeber; Wolter aaO § 15 Rdnr. 36; Emmerich in Immenga/Mestmäcker, GWB, 2. Aufl., § 15 Rdnr. 23; ausführlich Straub in Gemeinschaftskommentar zum GWB, 4. Aufl., § 15 Rdnr. 218 ff.).

    Das zeigt sich insbesondere an der Risikoverteilung, der für die Frage einer Reduktion des gesetzlichen Tatbestands des § 14 GWB entscheidende Bedeutung zukommt (BGH WuW/E 1402, 1403 - EDV-Zubehör; BGHZ 140, 342, 351 - Preisbindung durch Franchisegeber).

    Die Vorschrift soll - ohne Rücksicht auf den mit der Beschränkung verfolgten Zweck - vertragliche Bindungen verhindern, die über das durch den Zweck des Erstvertrages Gebotene hinausgehend einen Vertragspartner in seiner künftigen Gestaltungsfreiheit in Verträgen mit anderen Parteien einengen (BGHZ 80, 43, 53 - Garant; BGHZ 140, 342, 350 - Preisbindung durch Franchisegeber).

    Mit Rücksicht auf diesen Schutzzweck steht § 14 GWB daher auch solchen Bindungen entgegen, durch die für sich gesehen anerkennenswerte Ziele wie etwa die Sicherung des Leistungswettbewerbs (BGHZ 80, 43, 53 - Garant), der Zugang zu öffentlichen Einrichtungen unter Wahrung der Grundsätze der Gleichbehandlung und der sozialen Gerechtigkeit (BGH WuW/E 1661, 1665 - Berliner Musikschule) oder der Verbraucherschutz (BGHZ 140, 342, 354 - Preisbindung durch Franchisegeber) gefördert werden sollen.

    Denn der Zweck des Verbots besteht neben der Verhinderung von Preisabsprachen vor allem darin, die unternehmerische Gestaltungsfreiheit und damit die Freiheit des Wettbewerbs als solchen zu gewährleisten (BGHZ 140, 342, 354 - Preisbindung durch Franchisegeber).

  • BGH, 11.11.2008 - KVR 17/08

    Bau und Hobby

    Der Senat hat in seiner Entscheidung "Preisbindung durch Franchisegeber I" ausgeführt, dass in einem Franchisesystem keine gesetzliche Pflicht des Franchisegebers besteht, die von ihm ausgehandelten Einkaufsvorteile in vollem Umfang an die Franchisenehmer - gegebenenfalls anteilig neben den Regiebetrieben - herauszugeben (BGH, Urt. v. 2.2.1999 - KZR 11/97, NJW 1999, 2671, 2675 f., insoweit in BGHZ 140, 342 und WuW/E DE-R 264 nicht abgedruckt; offengelassen in BGH, Urt. v. 20.5.2003 - KZR 19/02, NJW-RR 2003, 1635, 1637 - Apollo-Optik).
  • LG Kiel, 19.06.2015 - 17 O 48/15

    Zwangsvollstreckung: Zulässigkeit einer auf den Erfüllungseinwand gestützten

    Mit dem Vorbehalt sind daher Gefahren für die Durchsetzung seiner Ansprüche verbunden, deren Hinnahme von ihm nur bei einem deutlich höher gewichtigen Interesse des Auskunftspflichtigen erwartet werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 02.02.1999, AZ KZR 11/97).
  • OLG Düsseldorf, 06.04.2011 - U (Kart) 23/10

    Ansprüche des Franchisenehmers gegen den -geber auf Auskunft über

    § 242 BGB begründet eine Auskunftspflicht, wenn die zwischen den Parteien bestehenden Rechtsbeziehungen es mit sich bringen, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen oder Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderliche Auskunft unschwer geben kann (vgl. BGH NJW 1999, 2671, 2675 m.w.N.; Senat BB 2007, 738; Grüneberg in Palandt, BGB, 70. Aufl., § 260 Rdnr. 4).

    Ein solcher Auskunftsanspruch setzt nämlich voraus, dass der Kläger zu 1.) bei objektiver Betrachtung von der Gewährung solcher Vorteile an Dritte ausgehen kann (BGH, BGHZ 140, 342 Tz. 57 - Preisbindung durch Franchisenehmer ).

    In einem Franchisesystem gibt es keine gesetzliche Pflicht des Franchisegebers, die von ihm ausgehandelten Einkaufsvorteile in vollem Umfang an den Franchisenehmer herauszugeben bzw. seinen Franchisenehmern alle Vorteile aus dem Bezug bei von ihm erschlossenen Einkaufsquellen zu überlassen (BGH, WuW/E DE-R 2514 Tz 20 - Bau und Hobby ; BGH, WRP 1999, 534 Tz. 50, 53 - Preisbindung durch Franchisegeber; Senat, BB 2007, 738 Tz.21 ff. ).

    Bei dieser gesetzlichen Ausgangslage kann sich nur im Einzelfall aus dem Franchisevertrag selbst eine Pflicht zur Herausgabe der Einkaufsvorteile ergeben (vgl. BGH, WuW/E DE-R 2514 Tz 20 - Bau und Hobby ; BGH, WRP 1999, 534 Tz. 50, 53 - Preisbindung durch Franchisegeber; Senat, BB 2007, 738 Tz.21 ff. ).

    Die Klausel benachteiligt die Franchisenehmer auch nicht in unangemessener Weise (§ 307 I BGB); ihr Inhalt entspricht vielmehr dem gesetzlichen Leitbild eines Franchisevertrages (so ausdrücklich: BGH, WRP 1999, 534 Tz. 50, 53 - Preisbindung durch Franchisegeber ).

    Ein solcher Auskunftsanspruch setzt nämlich voraus, dass der Kläger zu 1.) bei objektiver Betrachtung von der Gewährung solcher Vorteile an Dritte ausgehen kann (BGH, BGHZ 140, 342 Tz. 57 - Preisbindung durch Franchisenehmer ).

    Es ist deshalb im Ergebnis unerheblich, dass die Feststellungsklage unzulässig ist, weil eine gewisse Wahrscheinlichkeit für den Eintritt eines Schadens (vgl. dazu BGH, BGHZ 140, 342 Tz. 26 - Preisbindung durch Franchisenehmer ) nicht festgestellt werden kann; vielmehr soll mit dem Auskunftsanspruch erst geklärt werden, ob die Beklagte die in Rede stehenden Gelder vertragswidrig verwendet hat.

  • LG München I, 26.10.2018 - 37 O 10335/15

    Verbotene Wettbewerbsbeschränkung innerhalb eines Franchisesystems

    Ein von einer derartigen Werbung ausgehender Anpassungsdruck gehört zum Wesen des Wettbewerbs und ist von den am Wettbewerb Beteiligten hinzunehmen (BGH, Urteil v. 02.02.1999, KZR 11/97, Rz. 30, juris).

    Der Lizenznehmer wird so entsprechend der mit dieser Werbung verfolgten Zielvorstellung das einheitliche Preisniveau des gesamten Vertriebssystems übernehmen (vgl. BGH. Urteil v. 02.02.1999 - KZR 11/97 Rz. 33, juris; BGH Urteil v. 20.05.2003 - KZR 27/02 Rz. 34 ff.).

    Dass die Beklagte in der zitierten Entscheidung des BGH (Urteil v. 02.02.1989 KZR 11/97) ein Selbsteintrittsrecht für den Fall hatte, dass der Lizenznehmer zu einer Vermietung zu den beworbenen Preisen nicht bereit war, und das im vorliegenden Fall fehlt, ändert entgegen der Auffassung der Beklagtenseite an dieser Wertung nichts.

    Dieses Selbsteintrittsrecht verstärkte auch nach der Argumentation des BGH lediglich den ohnedies bereits zu einer faktischen Preisbindung führenden Druck der Werbung (vgl. BGH, Urteil v. 02.02.1999 - KZR 11/97 Rz. 34, juris).

  • OLG Düsseldorf, 06.04.2011 - U (Kart) 28/10
    § 242 BGB begründet eine Auskunftspflicht, wenn die zwischen den Parteien bestehenden Rechtsbeziehungen es mit sich bringen, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen oder Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderliche Auskunft unschwer geben kann (vgl. BGH NJW 1999, 2671, 2675 m.w.N.; Senat BB 2007, 738; Grüneberg in Palandt, BGB, 70. Aufl., § 260 Rdnr. 4).

    Ein solcher Auskunftsanspruch setzt nämlich voraus, dass der Kläger zu 1.) bei objektiver Betrachtung von der Gewährung solcher Vorteile an Dritte ausgehen kann (BGH, BGHZ 140, 342 Tz. 57 - Preisbindung durch Franchisenehmer ).

    In einem Franchisesystem gibt es keine gesetzliche Pflicht des Franchisegebers, die von ihm ausgehandelten Einkaufsvorteile in vollem Umfang an den Franchisenehmer herauszugeben bzw. seinen Franchisenehmern alle Vorteile aus dem Bezug bei von ihm erschlossenen Einkaufsquellen zu überlassen (BGH, WuW/E DE-R 2514 Tz 20 - Bau und Hobby ; BGH, WRP 1999, 534 Tz. 50, 53 - Preisbindung durch Franchisegeber; Senat, BB 2007, 738 Tz.21 ff. ).

    Bei dieser gesetzlichen Ausgangslage kann sich nur im Einzelfall aus dem Franchisevertrag selbst eine Pflicht zur Herausgabe der Einkaufsvorteile ergeben (vgl. BGH, WuW/E DE-R 2514 Tz 20 - Bau und Hobby ; BGH, WRP 1999, 534 Tz. 50, 53 - Preisbindung durch Franchisegeber; Senat, BB 2007, 738 Tz.21 ff. ).

    Die Klausel benachteiligt die Franchisenehmer auch nicht in unangemessener Weise (§ 307 I BGB); ihr Inhalt entspricht vielmehr dem gesetzlichen Leitbild eines Franchisevertrages (so ausdrücklich: BGH, WRP 1999, 534 Tz. 50, 53 - Preisbindung durch Franchisegeber ).

    Ein solcher Auskunftsanspruch setzt nämlich voraus, dass der Kläger zu 1.) bei objektiver Betrachtung von der Gewährung solcher Vorteile an Dritte ausgehen kann (BGH, BGHZ 140, 342 Tz. 57 - Preisbindung durch Franchisenehmer ).

    Es ist deshalb im Ergebnis unerheblich, dass die Feststellungsklage unzulässig ist, weil eine gewisse Wahrscheinlichkeit für den Eintritt eines Schadens (vgl. dazu BGH, BGHZ 140, 342 Tz. 26 - Preisbindung durch Franchisenehmer ) nicht festgestellt werden kann; vielmehr soll mit dem Auskunftsanspruch erst geklärt werden, ob die Beklagte die in Rede stehenden Gelder vertragswidrig verwendet hat.

  • OLG Düsseldorf, 06.04.2011 - U (Kart) 21/10

    Rechte und Pflichten aus einem Franchisevertrag; Rechnatur von Beiträgen des

  • BGH, 20.05.2003 - KZR 27/02

    "Preisbindung durch Franchisegeber II"

  • OLG Düsseldorf, 06.04.2011 - U (Kart) 20/10

    Rechte und Pflichten aus einem Franchisevertrag; Rechnatur von Beiträgen des

  • OLG Düsseldorf, 06.04.2011 - U (Kart) 24/10

    Ansprüche des Franchisenehmers gegen den -geber auf Auskunft über

  • OLG Düsseldorf, 06.04.2011 - U (Kart) 22/10
  • OLG Düsseldorf, 06.04.2011 - U (Kart) 27/10
  • OLG Düsseldorf, 06.04.2011 - U (Kart) 26/10
  • OLG Düsseldorf, 06.04.2011 - U (Kart) 25/10
  • BGH, 22.02.2006 - VIII ZR 40/04

    Weitergabe von seitens des Franchisegebers mit Lieferanten von Mietfahrzeugen

  • BGH, 14.03.2000 - KZR 15/98

    Zahnersatz aus Manila

  • OLG Oldenburg, 24.07.2012 - 13 U 118/11

    Handelsvertretervertrag; Wettbewerbsverstoß: Beschränkung der Kündigungsfreiheit

  • OLG Düsseldorf, 13.12.2006 - U (Kart) 36/05

    Kein gesetzlicher Anspruch des Franchisenehmers gegen den Franchisegeber auf

  • OLG München, 07.11.2019 - 29 U 4165/18

    Bewerbung von Billigpreisen durch den Franchisegeber einer Restaurantkette

  • OLG Bremen, 06.12.2001 - Kart 2/01

    Rechtstellung der Franchisenehmer einer Optikerkette wegen Vereinbarung von

  • OLG Frankfurt, 28.08.2001 - 11 U (Kart) 32/96

    Anspruch der Deutschen Post auf Inlandsgebühren in Fällen des "non physical

  • OLG Düsseldorf, 16.01.2008 - Kart 11/06

    Alleinbezugspflicht und Nichtweitergabe sämtlicher Einkaufsvorteile an

  • KG, 24.07.2001 - 5 U 9427/99

    Verwertung von Pressefotos - Übersendung zum Abdruck in Printmedien - kein

  • OLG Jena, 30.09.2009 - 2 U 188/09

    Kartellrechts- und Wettbewerbswidrigkeit einer Ausschließlichkeitsvereinbarung

  • OLG Düsseldorf, 13.12.2006 - U (Kart) 37/05

    Kein gesetzlicher Anspruch des Franchisenehmers gegen den Franchisegeber auf

  • OLG Düsseldorf, 14.11.2001 - U (Kart) 11/01

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit des Aushandelns von Rabattsätzen durch den

  • LG Bremen, 20.12.2007 - 12 O 379/06

    Sportwetten-Verbot für bwin

  • LG Düsseldorf, 10.03.2015 - 35 O 52/14

    Bestimmtheit eines auf Auskunftserteilung gerichteten Klageantrags unter

  • LG Bremen, 31.07.2008 - 12 O 333/07
  • OLG Düsseldorf, 23.02.2005 - U (Kart) 11/04

    Verstoß gegen das Preisbindungsverbot im Vertragswerk zur Bewirtschaftung des

  • OLG Hamm, 15.08.2000 - 19 U 5/99
  • OLG München, 12.10.2000 - U (K) 4676/99

    Beteiligung von Lizenz- bzw. Franchisenehmern einer Autovermietung an

  • OLG Köln, 14.03.2003 - 6 U 161/02

    Auskunftsanspruch unter Wirtschaftsprüfervorbehalt ; Geheimhaltung des

  • OLG München, 15.04.1999 - 29 U 4446/98

    Franchising, Umfang des nationalen Wettbewerbsverbots im Rahmen eines weltweiten

  • LG Düsseldorf, 27.10.2004 - 12 O 623/03

    Anspruch auf Auskunftserteilung in bestimmtem Umfang; Angebot von Produkten zu

  • LG Dortmund, 13.07.2000 - 13 O 1/00
  • LG Köln, 16.02.2001 - 81 O (Kart) 223/99
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