Rechtsprechung
BGH, 22.04.1999 - V ZB 28/98 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
- Deutsches Notarinstitut
WEG §§ 21 Abs. 1, 21 Abs. 5 Nr. 2; BGB § 278
Pflicht der Wohnungseigentümer zur ordnungsgemäßen Instandsetzung - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Pflicht der Wohnungseigentümer zur ordnungsmäßigen Instandsetzung
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Gemeinschaftseigentum; Instandsetzung; Haftung für Baufirma
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 278; WEG §§ 21 Abs. 1, 21 Abs. 5 Nr. 2
Pflichten der Wohnungseigentümer zum Zusammenwirken zur ordnungsmäßigen Instandsetzung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Werkunternehmer als Erfüllungshilfe des Wohnungseigentümers bei mangelhafter Ausführung?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Haftung der Wohnungseigentümer untereinander für mangelhafte Bauleistungen? (IBR 1999, 322)
Papierfundstellen
- BGHZ 141, 224
- NJW 1999, 2108
- NJW-RR 1999, 1456 (Ls.)
- MDR 1999, 922
- MDR 1999, 924
- NZM 1999, 562
- ZMR 1999, 647
- WM 1999, 1717
- DB 1999, 1597
- JR 2000, 324
- BauR 1999, 1032
- ZfBR 1999, 317
Wird zitiert von ... (28)
- BGH, 05.03.2014 - VIII ZR 205/13
Zur Schadensersatzpflicht des Mieters bei Verlust eines zu einer Schließanlage …
Der Wohnungseigentümer hat im Rahmen dieser rechtlichen Sonderverbindung für das Verschulden von Hilfspersonen nach § 278 BGB einzustehen (BGH…, Urteil vom 10. November 2006 - V ZR 62/06, NJW 2007, 292 Rn. 8; BGH, Beschluss vom 22. April 1999 - V ZB 28/98, BGHZ 141, 224, 228 f.; Armbrüster, ZMR 1997, 395, 397). - BGH, 08.06.2018 - V ZR 125/17
Schadensersatzansprüche einzelner Wohnungseigentümer gegen die …
Unterliefen dem Werkunternehmer Fehler, die zu Schäden des Sondereigentums führten, so hatten die Wohnungseigentümer hierfür gemäß § 278 BGB einzustehen, wobei sich der Geschädigte einen Bruchteil als Mitverschulden anrechnen lassen musste (vgl. Senat, Beschluss vom 22. April 1999 - V ZB 28/98, BGHZ 141, 224, 228 ff.). - BGH, 09.12.2016 - V ZR 124/16
Wohnungseigentum: Instandhaltung und Instandsetzung von Gemeinschaftseigentum; …
(1) Zwar kommt der begrifflichen Unterscheidung zwischen den Maßnahmen der Instandhaltung und denjenigen der Instandsetzung in der Regel keine praktische Bedeutung zu, da beide zur ordnungsmäßigen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums (§ 21 Abs. 5 Nr. 2 WEG) gehören (vgl. Senat, Beschluss vom 22. April 1999 - V ZB 28/98, BGHZ 141, 224, 228).Der Schutzzweck der Vorschrift, das Sondereigentum in seinem tatsächlichen Bestand zu schützen, gebietet es auch unter Berücksichtigung des zwischen den Wohnungseigentümern bestehenden besonderen Schutz- und Treueverhältnisses (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 22. April 1999 - V ZB 28/98, BGHZ 141, 224, 228;… Urteil vom 10. November 2006 - V ZR 62/06, ZWE 2007, 32 Rn. 8) nicht, den Schadensersatzanspruch auf den tatsächlichen Beseitigungsaufwand zu beschränken.
- BGH, 10.11.2006 - V ZR 62/06
Rechtstellung der Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Geltendmachung …
Haben die Wohnungseigentümer eine Vereinbarung nach § 10 Abs. 1 Satz 1 WEG getroffen, sind sie rechtsgeschäftlich (…vgl. Staudinger/Kreuzer [2005], § 10 WEG Rdn. 7) und im Übrigen durch das unter allen Wohnungseigentümern bestehende gesetzliche Schuldverhältnis verbunden (Senat, BGHZ 141, 224, 228; Beschl. v. 22. April 1999, V ZB 28/98, NJW 1999, 2108, 2109;… BGH, Urt. v. 17. April 2002, IV ZR 226/00, NZM 2002, 663, 664).Folgerichtig hat ein Wohnungseigentümer im Rahmen dieser Sonderverbindung für das Verschulden von Hilfspersonen nach § 278 BGB einzustehen (Senat, BGHZ 141, 224, 229), während das nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis für die Anwendung dieser Zurechnungsnorm keine ausreichende Grundlage bildet (…Senat, Urt. v. 27. Januar 2006, V ZR 26/05, VersR 2006, 985, 986 m.w.N.).
- BGH, 21.05.2010 - V ZR 10/10
Wohnungseigentum: Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch eines Sondereigentümers …
Grundlage eines Schadensersatzanspruchs ist stets eine schuldhafte Pflichtverletzung, entweder der Wohnungseigentümer selbst (vgl. dazu KG ZMR 2001, 657, 658) oder eines ihnen oder dem Verband nach § 31 BGB oder § 278 BGB zurechenbaren Verschuldens Dritter bei der Umsetzung eines Beschlusses (vgl. dazu Senat, BGHZ 141, 224, 228).Das Wohnungseigentumsgesetz schützt das Sondereigentum bei erlaubter Inanspruchnahme durch einen dem § 904 Satz 2 BGB nachgebildeten Aufopferungsanspruch (BGHZ 153, 182, 187; BayObLGZ 1987, 50, 52; 1994, 140, 146) und im Übrigen durch das unter den Wohnungseigentümern bestehende gesetzliche Schuldverhältnis (vgl. Senat, BGHZ 141, 224, 228), das jedem Wohnungseigentümer einen Anspruch auf eine ordnungsgemäße Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums gibt, zu der insbesondere die Instandhaltung und die Instandsetzung (§ 21 Abs. 5 Nr. 2 WEG) und der Abschluss von Versicherungsverträgen (§ 21 Abs. 5 Nr. 3 WEG) gehören.
- BGH, 18.02.2011 - V ZR 197/10
Wohnungseigentumssache: Ersatzanspruch des Verwalters für die Aufwendungen bei …
Nicht berücksichtigt hat das Berufungsgericht jedoch, dass eine Maßnahme zur Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums nur dann ordnungsgemäß ist, wenn sie so durchgeführt wird, dass - soweit möglich - Schäden am Sondereigentum vermieden werden (vgl. Senat, Beschluss vom 22. April 1999 - V ZB 18/98, BGHZ 141, 224, 229). - BGH, 25.09.2009 - V ZR 33/09
Übertragung der Erhaltungskosten für Terrassenfenster und -türen auf die …
Anders als in dem Fall, der dem Beschluss des Senats vom 22. April 1999, BGHZ 141, 224, zugrunde liegt, unterscheidet die Gemeinschaftsordnung zwischen den Kosten der Instandhaltung einerseits und den Kosten der Instandsetzung andererseits (vgl. KG ZMR 2009, 625). - BGH, 10.02.2017 - V ZR 166/16
Wohnungseigentum: Aktivlegitimation zur Geltendmachung des Anspruchs auf …
Sie korrespondiert mit dem Anspruch der anderen Wohnungseigentümer aus § 21 Abs. 4 WEG auf eine ordnungsgemäße Verwaltung (Senat, Urteil vom 22. April 1999 - V ZB 28/98, BGHZ 141, 224, 228). - BGH, 17.04.2002 - IV ZR 226/00
Erbauseinandersetzung durch Begründung von Wohnungseigentum
Mangels einer abweichenden Vereinbarung im Sinne des § 10 WEG besteht nämlich unter allen Wohnungseigentümern ein gesetzliches Schuldverhältnis (Gemeinschaftsverhältnis), das der Regelung des Wohnungseigentumsgesetzes und den gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 WEG ergänzend anwendbaren Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches über die Bruchteilsgemeinschaft unterliegt (BGHZ 141, 224, 228;… Pick in Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Aufl. § 10 Rdn. 27, 35). - OLG München, 13.08.2007 - 34 Wx 144/06
Aufopferungsanspruch des Wohnungseigentümers bei Unbenutzbarkeit der …
Was den Anspruch aus Pflichtverletzung angeht, wird dieser wohl grundsätzlich weiterhin als ein solcher des Binnenverhältnisses, also der Wohnungseigentümer untereinander, anzusehen sein mit der Folge, dass er sich gegen die übrigen Wohnungseigentümer und nicht gegen den Verband richtet (…so ausdrücklich Palandt/Bassenge BGB 66. Aufl. § 21 WEG Rn. 10;… wohl auch KK-WEG/Drabek § 21 Rn. 99/100;… Staudinger/Bub WEG Bearbeitung 2005, § 21 Rn. 115; siehe auch BGH NJW 1999, 2108). - LG Hamburg, 29.03.2017 - 318 S 162/14
Wohnungseigentümergemeinschaft: Schadensersatzanspruch eines Wohnungseigentümers …
- OLG Koblenz, 06.01.2010 - 2 U 781/09
Ansprüche eines einzelnen Wohnungseigentümers wegen der Verletzung der Pflicht …
- OLG München, 02.02.2006 - 19 U 3162/05
Haftung des Mitgliedes einer Wohnungseigentümergemeinschaft für durch die …
- BayObLG, 23.05.2001 - 2Z BR 99/00
Ansprüche von Wohnungseigentümern gegeneinander
- OLG München, 28.06.2005 - 32 Wx 46/05
Keine vorherige Äußerungspflicht des Wohnungseigentümers zu Erscheinen und …
- LG Saarbrücken, 07.09.2012 - 5 S 23/11
Wohnungseigentum: Haftung der Gemeinschaft für Schäden eines Eigentümers wegen …
- AG Berlin-Schöneberg, 15.06.2017 - 772 C 102/16
- OLG Hamburg, 22.12.2004 - 2 Wx 132/01
Schadenersatzanspruch gegenüber Miteigentümern einer Wohneigentumsanlage wegen …
- LG Mainz, 06.01.2003 - 8 T 66/02
Wohnungseigentum: Haftung der Wohnungseigentümer bei verspäteter Beseitigung von …
- KG, 10.01.2005 - 24 W 283/03
Wohnungseigentum: Haftung der Gemeinschaft für schuldhaftes Fehlverhalten des …
- KG, 20.10.2004 - 24 W 97/03
Wohnungseigentümerpflicht zur ordnungsgemäßen Verwaltung: Schadenersatzanspruch …
- OLG Hamburg, 08.01.2008 - 2 Wx 25/01
Zurechnung von Handwerkerverschulden
- LG Hamburg, 02.07.2001 - 318 T 83/00
Zustimmung zu einem geplanten Bauvorhaben; Bestehen eines Schuldverhältnisses …
- BayObLG, 08.09.2000 - 2Z BR 47/00
Haftung der Wohnungseigentümergemeinschaft für ein Verschulden eines …
- AG Oberhausen, 05.07.2011 - 34 C 113/10
Schadensersatz im Wohnungseigentumsrecht wegen Schäden an der Bausubstanz an der …
- OLG Stuttgart, 08.02.2005 - 8 W 5/05
Schadensersatzansprüche der Eigentümergemeinschaft wegen Beschädigungen am …
- AG München, 27.01.2011 - 483 C 1077/10
Wohnungseigentum: Passivlegitimation der Wohnungseigentümergemeinschaft für …
- OLG Hamburg, 28.03.2006 - 2 Wx 115/05
Wohnungseigentum: Abgrenzung von Instandhaltungsmaßnahmen zu …