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   BGH, 30.11.1999 - VI ZR 219/98   

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BGH, 30.11.1999 - VI ZR 219/98 (https://dejure.org/1999,8)
BGH, Entscheidung vom 30.11.1999 - VI ZR 219/98 (https://dejure.org/1999,8)
BGH, Entscheidung vom 30. November 1999 - VI ZR 219/98 (https://dejure.org/1999,8)
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Zu spätes Restwertangebot

§ 249 Abs. 2 Satz 1, § 254 Abs. 2 BGB, keine Obliegenheit zur Schadensgeringhaltung bei bloßem Hinweis einer günstigeren Verwertungsmöglichkeit für Totalschadensfahrzeug: der Geschädigte eines Kfz-Unfalls darf sich in der Regel auf ein Sachverständigengutachten verlassen und muß nur bei konkretem Nachweis einer besseren Verwertungsmöglichkeit darauf eingehen;

§ 263 ZPO, zu den Voraussetzungen der Sachdienlichkeit

Volltextveröffentlichungen (17)

  • IWW
  • Prof. Dr. Lorenz

    Ersetzungsbefugnis des Geschädigten nach § 249 S. 2 BGB und Schadensminderungspflicht; Nachträgliche objektive Klagehäufung als Klageänderung, Voraussetzungen der Sachdienlichkeit einer Klageänderung (§ 263 ZPO)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Schadensberechnung nach § 249 S. 2 BGB bei der Beschädigung eines Kfz

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ersatzbeschaffung - Gebot der Wirtschaftlichkeit - Obliegenheiten zur Schadensminderung - Totalschadensfall - Unfallfahrzeug - Sachverständigengutachten - Verkauf zum Restwert - Nachweis durch Schädiger - Günstigere Verwertungsmöglichkeit - Bloßer Hinweis - ...

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Verletzung der Schadensminderungspflicht durch Außerachtlassung einer vom Schädiger genannten günstigeren Verwertungsmöglichkeit des Unfallfahrzeugs, deren Realisierung erst noch ein besonderes Bemühen des Geschädigten erfordert hätte

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur zulässigen Klageerweiterung in der Berufungsinstanz / über dem Gutachten liegendes Restwertangebot verpflichtet nur bei seiner Verbindlichkeit; §§ 249, 254, 242 BGB

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Unfallfahrzeug - günstigere Verwertungsmöglichkeit

  • Judicialis

    BGB § 249 Ga; ; BGB § 254 Dc; ; ZPO § 263

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249; BGB § 254; ZPO § 263
    Geschädigter muss sich nicht um Realisierung eines bloßen Versichererhinweises auf günstigere Kfz-Verwertungsmöglichkeit bemühen

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    VI. Zivilsenat entscheidet mit klassischem Urteil vom 30.11.1999 - VI ZR 219/98 - zum Restwert, zu Abschleppkosten, Umbaukosten und Fahrzeugverbringungskosten.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 249, 254; ZPO § 263
    Schadensminderungspflicht bei Veräußerung eines Unfallfahrzeugs mit Totalschaden

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Internet-Restwertangebote

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz)

    Kfz-Sachverständiger - Restwert - Totalschaden

  • nomos.de PDF, S. 33 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 249, 254 BGB
    Schadensersatz/Totalschaden an Kfz/Ersatzbeschaffung/Schadensminderungspflicht

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unfallwagen darf zum geschätzten Restwert verkauft werden

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Gebot der Wirtschaftlichkeit, Interesse auf Geringhaltung des Schadens, Anspruch auf Ersatz von Provisionsausfall, Zulässigkeit eines Teilurteils, Teilurteil

Besprechungen u.ä. (7)

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Schadensregulierung - Verwertung von Unfallfahrzeugen

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Neue Entwicklung in der Rechtsprechung absehbar? - Internetangebote im Schadenrecht

  • nomos.de PDF, S. 33 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 249, 254 BGB
    Schadensersatz/Totalschaden an Kfz/Ersatzbeschaffung/Schadensminderungspflicht

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    BGB §§ 249, 254
    Keine Verletzung der Schadensminderungspflicht durch Außerachtlassung einer vom Schädiger genannten günstigeren Verwertungsmöglichkeit des Unfallfahrzeugs bei Realisierung nur nach besonderem Bemühen des Geschädigten

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Schuldrecht BT, Wirtschaftlichkeitspostulat und Schadensminderungsobliegenheit bezüglich des Restwerts im Totalschadensfall

  • schadenfixblog.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Restwert darf grundsätzlich nicht gekürzt werden!

  • captain-huk.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Eine HUK-Posse!

Papierfundstellen

  • BGHZ 143, 189
  • NJW 2000, 800
  • ZIP 2000, 275
  • MDR 2000, 330
  • NZV 2000, 162
  • NJ 2000, 420
  • VersR 2000, 467
 
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Wird zitiert von ... (321)

  • BGH, 20.10.2009 - VI ZR 53/09

    Zur Höhe der Stundensätze im Rahmen der Reparaturkostenabrechnung nach einem

    Andernfalls würde die ihm nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB zustehende Ersetzungsbefugnis unterlaufen, die ihm die Möglichkeit der Schadensbehebung in eigener Regie eröffnet (vgl. Senatsurteile BGHZ 143, 189, 194 f.; vom 21. Januar 1992 - VI ZR 142/91 - VersR 1992, 457; vom 6. April 1993 - VI ZR 181/92 - VersR 1993, 769 und vom 12. Juli 2005 - VI ZR 132/04 - VersR 2005, 1448, 1449).

    Dies entspricht dem gesetzlichen Bild des Schadensersatzes, nach dem der Geschädigte Herr des Restitutionsgeschehens ist und grundsätzlich selbst bestimmen darf, wie er mit der beschädigten Sache verfährt (vgl. Senatsurteile BGHZ 143, 189, 194 f. und vom 12. Juli 2005 - VI ZR 132/04 - a.a.O.).

  • BGH, 27.09.2016 - VI ZR 673/15

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots und

    Gründe, die es de lege lata erlaubten, von diesem gesetzlich vorgegebenen allgemeinen Grundsatz in Bezug auf die Verwertung des beschädigten Fahrzeugs abzuweichen, sind nicht erkennbar (vgl. Senatsurteile vom 12. Juli 2005 - VI ZR 132/04, BGHZ 163, 362, 366 f.; vom 30. November 1999 - VI ZR 219/98, BGHZ 143, 189, 194 f.; vom 6. April 1993 - VI ZR 181/92, aaO; vom 21. Januar 1992 - VI ZR 142/91, VersR 1992, 457; zweifelnd dagegen Lemcke, r+s 2016, 267, 268).
  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 393/02

    Ersatz von Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes

    Er bleibt es auch in dem Spannungsverhältnis, das durch den Interessengegensatz zwischen ihm und dem Schädiger bzw. dessen Versicherer besteht (vgl. Senatsurteil BGHZ 143, 189, 194).

    Hinzu komme, daß die Bestimmung eines fiktiven Restwerts die Schadensabrechnung mit weiterer Unsicherheit belaste und im allgemeinen verzögere (vgl. OLG Düsseldorf, DAR 2001, 125 m.w.N.; LG Wiesbaden, ZfS 2000, 250; Eggert, DAR 2001, 20; zum Restwert: Senatsurteil, BGHZ 143, 189; vgl. auch die Empfehlung des 28. VGT NZV 1990, 103, die Grenze bei 70 % des Wiederbeschaffungswerts zu ziehen).

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