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   BGH, 28.09.2000 - IX ZR 6/99   

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BGH, 28.09.2000 - IX ZR 6/99 (https://dejure.org/2000,46)
BGH, Entscheidung vom 28.09.2000 - IX ZR 6/99 (https://dejure.org/2000,46)
BGH, Entscheidung vom 28. September 2000 - IX ZR 6/99 (https://dejure.org/2000,46)
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Geänderte "Gepräge"-Rechtsprechung

§ 249 BGB, normativer Schadensbegriff: im Regreßprozeß (gegen einen Anwalt oder Steuerberater) wegen eines Fehlers im Ausgangsverfahren sind auch bei zwischenzeitlicher Rechtsprechungsänderung die früheren Rechtsprechungsmaßstäbe anzulegen, Art. 3, 20 Abs. 3 GG;

§ 519 Abs. 3 ZPO <Fassung bis 31.12.01>, ein zunächst beschränkter Berufungsantrag steht grds. nicht der Möglichkeit entgegen, die Berufung später wieder auf den gesamten ursprünglichen Streit auszudehnen (kein konkludenter teilweiser Rechtsmittelverzicht);

Antrag nach § 780 ZPO ist vor dem Revisionsgericht nur zulässig, wenn er nicht bereits vor dem Berufungsgericht gestellt werden konnte

Volltextveröffentlichungen (11)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz - Rechtsberater - Ausgangsverfahren - Entscheidung - Rechtsprechung - Änderung - Regreßrichter - Unerheblichkeit

  • Anwaltsblatt

    § 249 BGB

  • Judicialis

    BGB § 249 A

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249
    Bei der Feststellung eines schadensursächlichen Beratungsfehlers kommt es auf die bei der Beratung geltende höchstrichterliche Rechtsprechung an

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtslage bei Schadensersatzanspruch gegen einen Rechtsberater

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (3)

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Kausalität und Zurechnung bei Beraterhaftung

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Welche Rechtsauffassung muss ein Regressrichter seinem Urteil zugrunde legen?

  • beck.de (Entscheidungsanmerkung)

    Schadensfeststellung im Regressprozess gegen den rechtlichen Berater bei Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 145, 256
  • NJW 2001, 146
  • ZIP 2000, 2168
  • MDR 2001, 115
  • VersR 2001, 201
  • WM 2000, 2439
  • WM 2001, 2439
  • BB 2000, 2439
  • DB 2001, 329
  • AnwBl 2001, 116
 
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Wird zitiert von ... (129)Neu Zitiert selbst (34)

  • BGH, 03.06.1993 - IX ZR 173/92

    Steuerliche Beratung gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung

    Auszug aus BGH, 28.09.2000 - IX ZR 6/99
    Auf die Revision hat der erkennende Senat durch Urteil vom 3. Juni 1993 (IX ZR 173/92 - NJW 1993, 2799) die Entscheidung des Berufungsgerichts aufgehoben und die Sache zurückverwiesen.

    Für die Beurteilung, ob bei pflichtgemäßem Verhalten des Beraters das Ausgangsverfahren zugunsten des Mandanten hätte ausgehen müssen, ist die Rechtslage zu dem damaligen Zeitpunkt maßgeblich (BGHZ 79, 223, 228 ff; BGH, Urt. v. 6. Februar 1991 - VIII ZR 26/90, NJW-RR 1991, 660, 661; v. 3. Juni 1993, aaO S. 2801).

    a) Wie der Senat im Urteil vom 3. Juni 1993 (aaO) entschieden hat, ist für die rechtliche Beurteilung von der sogenannten "Gepräge"-Rechtsprechung (vgl. BFHE 84, 471; 106, 331; 118, 559, 561) auszugehen, weil die Oberfinanzdirektion Münster durch Rundverfügung vom 30. Mai 1979 deren weitere Anwendung bis zu einer abschließenden Entscheidung des Bundesfinanzhofs angeordnet hatte und aus dieser ständigen Verwaltungsübung für den Steuerpflichtigen ein rechtlich geschützter Vertrauenstatbestand begründet wurde.

    Das ergibt sich schon aus der Begründung des Senatsurteils vom 3. Juni 1993 (aaO).

    Deshalb haben sie ihre Hinweise, Belehrungen und Empfehlungen in der Regel danach auszurichten, dies sogar dann, wenn sie die Rechtsprechung für unzutreffend halten (Senatsurt. v. 7. Mai 1992 - IX ZR 151/91, NJW-RR 1992, 1110, 1112; v. 3. Juni 1993, aaO S. 2797, 2798).

  • BGH, 28.09.1995 - IX ZR 158/94

    Haftung des Steuerberaters für Nichtberücksichtigung einer festen

    Auszug aus BGH, 28.09.2000 - IX ZR 6/99
    Der Senat ist auch selbst an seine dort vertretene Rechtsansicht gebunden, an der er im übrigen in späteren Entscheidungen, insbesondere im Urteil vom 28. September 1995 (IX ZR 158/94, NJW 1995, 3248) festgehalten hat.

    Wie der Senat bereits entschieden hat, kann ein ersatzfähiger Schaden des Auftraggebers darin liegen, daß ihm infolge eines Beratungsfehlers Vorteile aus einer ständigen gesetzwidrigen Verwaltungspraxis entgangen sind, sofern die Verwaltung im Ausgangsverfahren nicht ohne Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG allein das Gesuch des jetzigen Klägers abschlägig hätte bescheiden können (Senatsurteil vom 28. September 1995, aaO S. 3249 f).

  • BFH, 19.07.1994 - VIII R 75/91

    Keine Absetzungen für Substanzverringerung bei Bodenschätzen, die im

    Auszug aus BGH, 28.09.2000 - IX ZR 6/99
    Zwar wurde nicht das Mineralvorkommen als Sache oder Grundstücksbestandteil, sondern die aus dem Eigentum fließende Berechtigung, den Bodenschatz auszubeuten, in das Betriebsvermögen eingelegt (vgl. BFHE 175, 90, 92).

    b) Allerdings vertritt der Bundesfinanzhof nunmehr in einem Urteil vom 19. Juli 1994 (BFHE 175, 90) die Auffassung, bei Bodenschätzen, die ein Steuerpflichtiger auf einem ihm gehörenden Grundstück im Privatvermögen entdeckt und sodann in sein Betriebsvermögen einlegt, seien AfS generell - also unabhängig von der rechtlichen Gestaltungsform, in der der Betrieb geführt wird - nicht zulässig.

  • BFH, 26.11.1993 - III R 58/89

    1. Zur Entstehung eines Bodenschatzes als selbständig bewertbares Wirtschaftsgut

    Auszug aus BGH, 28.09.2000 - IX ZR 6/99
    Solange er in Betracht zieht, das Kiesvorkommen auf diese Weise ausbeuten zu lassen, hat er daher eine gewerbliche Tätigkeit noch nicht aufgenommen (vgl. BFHE 173, 115, 119 f = NJW 1994, 3182, 3183).

    Diese Voraussetzung ist jedenfalls zu dem Zeitpunkt erfüllt, in dem die öffentlich-rechtliche Genehmigung zum Abbau des Bodenvorhabens erteilt wird (BFHE 159, 177, 180 f; 173, 115, 117 f; 184, 400, 401 f m.w.N.).

  • BFH, 04.09.1997 - IV R 88/96

    Bodenschatz als selbständiges Wirtschaftsgut

    Auszug aus BGH, 28.09.2000 - IX ZR 6/99
    Diese Voraussetzung ist jedenfalls zu dem Zeitpunkt erfüllt, in dem die öffentlich-rechtliche Genehmigung zum Abbau des Bodenvorhabens erteilt wird (BFHE 159, 177, 180 f; 173, 115, 117 f; 184, 400, 401 f m.w.N.).

    Wird das den Bodenschatz enthaltende Grundstück an einen Abbauunternehmer veräußert und zahlt dieser, ohne die Erteilung einer Abbaugenehmigung zur Bedingung zu machen, nicht nur den Kaufpreis für den Grund und Boden, sondern zusätzlich auch für den Bodenschatz, ist dieser im Regelfall schon damit in Verkehr gebracht (BFHE 184, 400, 402).

  • BGH, 06.11.1986 - IX ZR 8/86

    Übergang von der Feststellungs- zur Leistungsklage im Berufungsverfahren

    Auszug aus BGH, 28.09.2000 - IX ZR 6/99
    Allein aus dem Umstand, daß dieser Antrag hinter der Beschwer zurückbleibt, läßt sich kein teilweiser Rechtsmittelverzicht entnehmen (BGH, Urt. v. 30. März 1983 - IVb ZR 19/82, NJW 1983, 1561, 1562; v. 24. Oktober 1984 - VIII ZR 140/83, NJW 1985, 3079; v. 6. November 1986 - IX ZR 8/86, BGHR ZPO § 519 Abs. 3 Nr. 1 Antragserweiterung 1).

    Der Berufungskläger kann daher das Rechtsmittel auch nach Ablauf der Begründungsfrist bis zum Schluß der Berufungsverhandlung erweitern, soweit die fristgerecht vorgetragenen Berufungsgründe die Antragserweiterung decken (BGH, Urt. v. 16. September 1985 - II ZR 47/85, WM 1985, 1373; v. 6. November 1986, aaO; v. 29. April 1992 - XII ZR 221/90, NJW-RR 1992, 1032, 1033).

  • BGH, 21.09.1995 - IX ZR 228/94

    Pflichtverletzungen des Anwalts durch Unterlassen der Vollstreckung aus einem

    Auszug aus BGH, 28.09.2000 - IX ZR 6/99
    aa) Geht es um das hypothetische Ergebnis eines Ausgangsverfahrens mit rechtlich gebundener Entscheidung, hat der Regreßrichter bekanntlich nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht zu fragen, wie dieses ohne den Fehler des Beraters vermutlich geendet hätte, sondern selbst zu beurteilen, zu welchem Ergebnis es richtigerweise hätte gelangen müssen (BGHZ 72, 328, 330; 133, 110, 111; BGH, Urteil vom 21. September 1995 - IX ZR 228/94, NJW 1996, 48, 49).
  • BGH, 04.10.1982 - GSZ 1/82

    Anpassung des in einem Prozeßvergleich vereinbarten Unterhalts

    Auszug aus BGH, 28.09.2000 - IX ZR 6/99
    Der Richter ist vielmehr insbesondere dort, wo Rechtsfragen gesetzlich nicht geregelt sind oder der Wortlaut einer Vorschrift in Spannung zu verfassungsrechtlichen Wertvorstellungen steht, zu schöpferischer Rechtsfindung berufen (BVerfGE 34, 269, 287; BGHZ 85, 64, 66).
  • BGH, 14.11.1978 - VI ZR 112/77

    Beweismittel im Anwaltshaftungsprozeß

    Auszug aus BGH, 28.09.2000 - IX ZR 6/99
    aa) Geht es um das hypothetische Ergebnis eines Ausgangsverfahrens mit rechtlich gebundener Entscheidung, hat der Regreßrichter bekanntlich nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht zu fragen, wie dieses ohne den Fehler des Beraters vermutlich geendet hätte, sondern selbst zu beurteilen, zu welchem Ergebnis es richtigerweise hätte gelangen müssen (BGHZ 72, 328, 330; 133, 110, 111; BGH, Urteil vom 21. September 1995 - IX ZR 228/94, NJW 1996, 48, 49).
  • BGH, 26.03.1985 - VI ZR 245/83

    Schadensersatzpflicht des Konkursverwalters; Erfüllung von Abfindungsansprüchen

    Auszug aus BGH, 28.09.2000 - IX ZR 6/99
    ee) Die rechtliche Wertung des Schadensersatzrichters hat die damals einschlägige höchstrichterliche Rechtsprechung allerdings dann außer Betracht zu lassen, wenn diese zu allgemein anerkannten Rechtsgrundsätzen in Widerspruch steht, insbesondere mit der Verfassung nicht vereinbar ist (vgl. BGH, Urt. v. 26. März 1985 - VI ZR 245/83, NJW 1985, 2482, 2483).
  • BFH, 17.03.1966 - IV 233/65

    Tätigkeit einer sogenannten GmbH & Co. KG als Gewerbebetrieb - Eintragung einer

  • BFH, 16.11.1977 - I R 83/75

    Ungesicherte Rechtsposition - Betriebsvermögen - Gestattung der Ausbeutung von

  • BGH, 11.11.1993 - IX ZR 35/93

    Behörden als Mitglieder des Gläubigerausschusses; Nichtigkeit der Wahl eines

  • BGH, 27.01.1994 - III ZR 42/92

    Schadensersatz wegen Irak-Embargos

  • BGH, 07.05.1992 - IX ZR 151/91

    Haftung des Steuerberaters bei Abweichung von einer dem Mandanten günstigen

  • BGH, 18.12.1997 - IX ZR 153/96

    Schadensersatzpflicht eines Steuerberaters

  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

  • BFH, 03.08.1972 - IV R 235/67

    Gewerbesteuerpflicht der GmbH & Co. KG wegen ihrer Rechtsform; Anwendung der

  • BGH, 13.06.1996 - IX ZR 233/95

    Prüfungsmaßstab im Regreßprozeß bei Führung des Ausgangsverfahrens nach dem

  • BFH, 18.02.1976 - I R 116/75

    OHG - GmbH - Verwaltung von Grundbesitz - Beteiligung einer natürlichen Person -

  • BGH, 06.11.1961 - III ZR 143/60

    Amtsspflichtwidrige Streitwertfestsetzung

  • BGH, 26.06.1970 - V ZR 156/69

    Beschränkte Erbenhaftung in der Revisionsinstanz

  • BGH, 23.11.1995 - IX ZR 225/94

    Haftungsausfüllende Kausalität bei anwaltlicher Pflichtverletzung; Abhängigkeit

  • BGH, 28.09.1965 - VI ZR 88/64

    Umfang der Grundsätze hinsichtlich der Gewährung rechtlichen Gehörs - Einbindung

  • BGH, 06.02.1991 - VIII ZR 26/90

    Überwachungspflicht des Treuhänders eines Bauherrenmodells; Haftung für

  • BGH, 13.12.1962 - III ZR 89/62
  • BGH, 15.10.1993 - V ZR 19/92

    Bestimmtheit eines Klageantrags; Rechtsstellung des Anschlußberufungsklägers

  • BGH, 04.07.1988 - II ZR 334/87

    Teilrechtskraft durch Forderungsverzicht in der Berufungsinstanz

  • BFH, 07.12.1989 - IV R 1/88

    Bodenschatz vor Erteilung der Abbaugenehmigung kein Wirtschaftsgut

  • BGH, 24.10.1984 - VIII ZR 140/83

    Erweiterung des Revisionsantrages nach Ablauf der Begründungsfrist; Zurückweisung

  • BGH, 29.04.1992 - XII ZR 221/90

    Anforderungen an die Zulässigkeit der Berufung; Voraussetzungen für das Vorliegen

  • BGH, 16.09.1985 - II ZR 47/85

    Zulässigkeit der Revision wegen des präjudiziellen Anspruchs - Möglichkeit der

  • BGH, 15.01.1981 - VII ZR 44/80

    Schaden durch entgangene Steuervorteile

  • BGH, 30.03.1983 - IVb ZR 19/82

    Einordnung von Streitigkeiten über eine durch Ehe oder Verwandtschaft begründete

  • BGH, 01.03.2007 - IX ZR 261/03

    Beratungspflichten eines Rechtsanwalts; Pflicht zur Belehrung über verschiedene

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung, an der der Rechtsanwalt die Wahrnehmung seines Mandats grundsätzlich auszurichten hat (BGHZ 145, 256, 263; BGH, Urt. v. 7. Mai 1992 - IX ZR 151/91, NJW-RR 1992, 1110, 1112), kann der Verkäufer auf Grund des Eigentumsvorbehalts nicht schon bei Zahlungsverzug des Käufers Herausgabe der Kaufsache verlangen.
  • BGH, 10.05.2012 - IX ZR 125/10

    Haftung einer Rechtsanwaltssozietät: Beratungspflicht gegenüber Rechtsanwälten

    (2) Es kann offen bleiben, ob die Beklagte zu 1 auf der Grundlage der bis zur Klageerhebung im Vorprozess ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung, welche die Beklagte ihrer Beratung zu Grunde zu legen hatte (vgl. BGH, Urteil vom 28. September 2000 - IX ZR 6/99, BGHZ 145, 256, 263), allein deshalb das Merkmal der Geschäftsmäßigkeit bejahen musste, weil die Beteiligung weiterer Aktionäre an dem von der Schuldnerin betriebenen Modell der Forderungseinziehung beabsichtigt war.
  • BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 240/19

    Verhaltensbedingte Kündigung - Meinungsfreiheit - Schmähkritik

    Verfahrensrechtlich hat es sich nach der Zurückverweisung durch den Senat um dasselbe Berufungsverfahren gehandelt (vgl. BGH 28. September 2000 - IX ZR 6/99 - zu I 2 der Gründe, BGHZ 145, 256; RG 1. November 1935 - VI 453/34 - zu 1 der Gründe, RGZ 149, 157; 27. September 1938 - VII B 10/38 - RGZ 158, 195; Zöller/Heßler ZPO 33. Aufl. § 563 Rn. 2; MüKoZPO/Krüger 5. Aufl. § 563 Rn. 6) .
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