Rechtsprechung
BGH, 17.10.2000 - XI ZR 42/00 |
In der Wohnung aufbewahrte PIN-Nummer
Banken-AGB, Fahrlässigkeitshaftung des Bankkunden, § 276 BGB, (hier keine) grobe Fahrlässigkeit
Volltextveröffentlichungen (15)
- lexetius.com
BGB § 276 Cc
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- JurPC
BGB § 276, Bedingungen der Sparkassen für die Verwendung der ec-Karte (Fassung: 15.10.1997) Nr. A III 2.4.
Verwahrung von EC-Karte und PIN-Nummer - Kanzlei Prof. Schweizer
Sorgfaltsanforderungen für ec-Karten- und Geheimnummer-Verwahrung in Wohnung
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bankvertrag - Allgemeine Geschäftsbedingungen - Vertragsverletzung - Sorgfaltspflicht - EC-Karte - Verwahrung - Geheimnummer - Girokonto - Grobe Fahrlässigkeit
- Judicialis
BGB § 276 Cc
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 276; Bedingungen der Sparkassen für die Verwendung der ec-Karte (i. d. F. vom 15. 10. 1997) Nr. A III 2.4
Anforderungen an grobe Fahrlässigkeit bei Verwahrung von ec-Karte Geheimnummer in der Wohnung - RA Kotz
Wann ist die Verwahrung der EC-Karte mit der Geheimnummer grob fahrlässig?
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 276
Grobe Fahrlässigkeit bei Aufbewahrung von ec-Karte und Geheimnummer - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Verwahrung von ec-Karte und Geheimnummer für ein Girokonto
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Bundesgerichtshof zu den Voraussetzungen der groben Fahrlässigkeit bei der Verwahrung von ec-Karte und Geheimnummer für ein Girokonto
- meyer-koering.de (Ausführliche Zusammenfassung)
Keine grobe Fahrlässigkeit bei Aufbewahrung von ec-Karte und PIN in unterschiedlichen Räumen einer Wohnung
- nomos.de , S. 29 (Kurzinformation)
Voraussetzungen grober Fahrlässigkeit bei Verwahrung von ec-Karte und Geheimnummer
- zbb-online.com (Leitsatz)
Ec-Bed. Nr. A III 2. 4; BGB § 276
Keine grobe Fahrlässigkeit bei Aufbewahrung von ec-Karte und PIN in verschiedenen Räumen einer Wohnung - rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Aufbewahrung von ec-Karte und Geheimnummer in der Wohnung
Papierfundstellen
- BGHZ 145, 337
- NJW 2001, 286
- ZIP 2000, 2196
- MDR 2001, 162
- VersR 2002, 368
- VersR 2002, 386
- WM 2000, 2421
- WM 2001, 2421
- BB 2000, 2593
Wird zitiert von ... (39) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 05.12.1983 - II ZR 252/82
Freistellung eines ehrenamtlich tätigen Vereinsmitglieds von …
Auszug aus BGH, 17.10.2000 - XI ZR 42/00
aa) Die Entscheidung, ob ein Verhalten als grob fahrlässig zu bewerten ist, obliegt grundsätzlich dem Tatrichter und ist mit der Revision nur beschränkt angreifbar (BGHZ 89, 153, 160). - AG Bremen, 15.03.2000 - 6 C 37/99
Sicherheit der neuen, seit 1998 gebräuchlichen ec-Karten-Generation
Auszug aus BGH, 17.10.2000 - XI ZR 42/00
Ob ein solcher Beweis des ersten Anscheins in Fällen anzunehmen ist, in denen an Geldausgabeautomaten mit der ec-Karte unter Verwendung der zutreffenden Geheimnummer Geld abgehoben wird (bejahend: LG Darmstadt WM 2000, 911, 914;… Werner, in: Hellner/Steuer, Bankrecht und Bankpraxis Rdn. 6/1510; vgl. auch AG Bremen WM 2000, 1639, 1640; verneinend: OLG Hamm WM 1997, 1203, 1206 m.w.Nachw.), braucht nicht entschieden zu werden, weil das Berufungsgericht rechtsfehlerfrei festgestellt hat, daß die Abhebungen nicht von der Klägerin, sondern von einem Unbefugten vorgenommen worden sind, der die Geheimnummer in der Wohnung der Klägerin aufgefunden hat. - BGH, 08.10.1991 - XI ZR 238/90
Grob fahrlässiger Wechselerwerb bei Verdacht sittenwidriger Spieldarlehen
Auszug aus BGH, 17.10.2000 - XI ZR 42/00
Der Nachprüfung unterliegt aber, ob der Tatrichter den Rechtsbegriff der groben Fahrlässigkeit verkannt oder bei der Beurteilung des Grades der Fahrlässigkeit wesentliche Umstände außer Betracht gelassen hat (Senat, Urteil vom 8. Oktober 1991 - XI ZR 238/90, WM 1991, 1946, 1948).
- BGH, 17.12.1992 - IX ZR 226/91
Kein Überweisungsbeschluß bei Arrest
Auszug aus BGH, 17.10.2000 - XI ZR 42/00
Ein Kunde, auf dessen Girokonto ohne seinen Auftrag oder sonstigen Rechtsgrund Belastungsbuchungen vorgenommen werden, kann die Rückbuchung und Auszahlung des sich nach der Berichtigung ergebenden Guthabens verlangen (BGHZ 121, 98, 106;… Schimansky, in: Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch § 47 Rdn. 28). - LG Darmstadt, 10.11.1999 - 2 O 571/97
Keine Errechenbarkeit der PIN
Auszug aus BGH, 17.10.2000 - XI ZR 42/00
Ob ein solcher Beweis des ersten Anscheins in Fällen anzunehmen ist, in denen an Geldausgabeautomaten mit der ec-Karte unter Verwendung der zutreffenden Geheimnummer Geld abgehoben wird (bejahend: LG Darmstadt WM 2000, 911, 914;… Werner, in: Hellner/Steuer, Bankrecht und Bankpraxis Rdn. 6/1510; vgl. auch AG Bremen WM 2000, 1639, 1640; verneinend: OLG Hamm WM 1997, 1203, 1206 m.w.Nachw.), braucht nicht entschieden zu werden, weil das Berufungsgericht rechtsfehlerfrei festgestellt hat, daß die Abhebungen nicht von der Klägerin, sondern von einem Unbefugten vorgenommen worden sind, der die Geheimnummer in der Wohnung der Klägerin aufgefunden hat. - BGH, 13.06.1995 - XI ZR 154/94
Erstattungsansprüche einer Bank wegen der Auszahlung von Geldbeträgen
Auszug aus BGH, 17.10.2000 - XI ZR 42/00
a) Sie hat keinen Aufwendungsersatzanspruch gemäß §§ 670, 675 Abs. 1 BGB, weil die Abhebungen nicht aufgrund wirksamer Weisungen der Klägerin im Sinne des § 665 BGB (vgl. BGHZ 130, 87, 91;… Gößmann, in: Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch § 54 Rdn. 11), sondern unbefugt erfolgt sind. - OLG Hamm, 17.03.1997 - 31 U 72/96
Beweiserleichtung bei Diebstahl einer ec-Karte - Haftung der Bank
Auszug aus BGH, 17.10.2000 - XI ZR 42/00
Ob ein solcher Beweis des ersten Anscheins in Fällen anzunehmen ist, in denen an Geldausgabeautomaten mit der ec-Karte unter Verwendung der zutreffenden Geheimnummer Geld abgehoben wird (bejahend: LG Darmstadt WM 2000, 911, 914;… Werner, in: Hellner/Steuer, Bankrecht und Bankpraxis Rdn. 6/1510; vgl. auch AG Bremen WM 2000, 1639, 1640; verneinend: OLG Hamm WM 1997, 1203, 1206 m.w.Nachw.), braucht nicht entschieden zu werden, weil das Berufungsgericht rechtsfehlerfrei festgestellt hat, daß die Abhebungen nicht von der Klägerin, sondern von einem Unbefugten vorgenommen worden sind, der die Geheimnummer in der Wohnung der Klägerin aufgefunden hat.
- BGH, 08.07.2010 - III ZR 249/09
Verjährungsbeginn für Schadenersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw. …
aa) Die tatrichterliche Beurteilung, ob einer Partei der Vorwurf grober Fahrlässigkeit zu machen ist, unterliegt der Nachprüfung durch das Revisionsgericht nur dahin, ob der Tatrichter den Begriff der groben Fahrlässigkeit verkannt, bei der Beurteilung des Verschuldensgrades wesentliche Umstände außer Betracht gelassen oder gegen Denkgesetze, Erfahrungssätze oder Verfahrensvorschriften verstoßen hat (st. Rspr.; s. nur BGHZ 10, 14, 16 f; 10, 69, 74; 145, 337, 340; 163, 351, 353;… BGH, Urteile vom 23. September 2008 - XI ZR 262/07 - NJW-RR 2009, 547 Rn. 17 m.w.N. …und vom 10. November 2009 - VI ZR 247/08 - VersR 2010, 214, 215 Rn. 12 m.w.N.). - BGH, 05.10.2004 - XI ZR 210/03
Zum Anscheinsbeweis für grob fahrlässigiges Verhalten des Karteninhabers bei …
a) Das Vermerken der persönlichen Geheimzahl auf der ec-Karte oder ihre Verwahrung zusammen mit dieser stellt - wovon auch Nr. A. III. 2.4 der Bedingungen für die Verwendung der ec-Karte ausgeht - eine grobe Fahrlässigkeit des Karteninhabers dar; dabei trägt die Bewertung dieser Handlungsweisen als grob fahrlässig dem Umstand Rechnung, daß dadurch der besondere Schutz, den die für Abhebungen neben der ec-Karte zusätzlich benötigte Geheimnummer bietet, aufgehoben wird, weil ein Unbefugter, dem ec-Karte und Geheimnummer gemeinsam in die Hände fallen, ohne weiteres Abhebungen vornehmen kann (BGHZ 145, 337, 340 f.).(2) Der Senat hat bisher offengelassen, ob in Fällen, in denen an Geldausgabeautomaten unter Verwendung der zutreffenden Geheimzahl Geld abgehoben wurde, der Beweis des ersten Anscheins dafür spricht, daß entweder der Kartenbesitzer als rechtmäßiger Kontoinhaber die Abhebungen selbst vorgenommen hat oder - was hier nach den nicht angegriffenen Feststellungen des Berufungsgerichts allein in Betracht kommt - daß ein Dritter nach der Entwendung der ec-Karte von der Geheimnummer nur wegen ihrer Verwahrung gemeinsam mit der ec-Karte Kenntnis erlangen konnte (BGHZ 145, 337, 342).
- LG Stuttgart, 24.10.2018 - 22 O 101/16
Schadensersatzverpflichtung der Porsche Holding SE gegenüber Investoren
Die Rechtsprechung versteht darunter im allgemeinen ein Handeln, bei dem die erforderliche Sorgfalt nach den gesamten Umständen in ungewöhnlich großem Maße verletzt worden ist und bei dem dasjenige unbeachtet geblieben ist, was im gegebenen Falle jedermann hätte einleuchten müssen (BGHZ 145, 337 [340]; BGHZ 10, 14 [16]; RGZ 141, 129 [131]).
- AG Brandenburg, 22.09.2017 - 31 C 216/16
Fahrzeugunterstellung über mehrere Jahre - Eigentumsaufgabe
In der Rechtsprechung wird grob fahrlässiges Verhalten meist näher dahin beschrieben, dass "dasjenige unbeachtet geblieben ist, was im gegebenen Fall jedem einleuchten muss" ( BGH , Urteil vom 11.07.2007, Az.: XII ZR 197/05, u.a. in: NJW 2007, Seiten 2988 f.; BGH , Urteil vom 17.10.2000, Az.: XI ZR 42/00, u.a. in: NJW 2001, Seiten 286 f.; BGH , Urteil vom 29.09.1992, Az.: XI ZR 265/91, u.a. in: NJW 1992, Seiten 3235 ff.; BGH , Urteil vom 12.01.1988, Az.: VI ZR 158/87, u.a. in: NJW 1988, Seiten 1265 f.; BGH , Urteil vom 11.05.1953, Az.: IV ZR 170/52, u.a. in: BGHZ 10, Seiten 14 ff.; Reichsgericht , Urteil vom 04.02.1941, Az.: VI 111/40, u.a. in: RGZ Band 166, Seiten 98 ff.; Reichsgericht , Urteil vom 21.03.1940, Az.: V 4/40, u.a. in: RGZ Band 163, Seiten 104 ff.; Reichsgericht , Urteil vom 26.05.1933, Az.: VII 69/33, u.a. in: RGZ Band 141, Seiten 129 ff. ). - BGH, 25.03.2003 - VI ZR 161/02
Begriff der kritischen Verkehrssituation; Haftunsgverteilung bei Kollision …
Der Nachprüfung unterliegt, ob der Tatrichter den Begriff der groben Fahrlässigkeit verkannt oder bei der Beurteilung des Verschuldensgrades wesentliche Umstände außer Betracht gelassen hat (vgl. etwa Senatsurteil vom 30. Januar 2001 - VI ZR 49/00 - VersR 2001, 985; BGHZ 145, 337, 340 jeweils m.w.N.). - BGH, 17.08.2004 - 5 StR 197/04
Erpresserischer Menschenraub (Sich-Bemächtigen bei Zwei-Personen-Verhältnissen …
Freilich hätte S gegen seine Bank ein Anspruch auf Rückbuchung des Auszahlungsbetrages und Wiederherstellung seines Guthabens zugestanden (vgl. BGHZ 145, 337, 339 f.), der aber der Annahme eines Vermögensnachteils im Sinne des § 253 StGB nicht entgegensteht, sondern lediglich einen möglichen Schadensausgleich eröffnet, weil die Verwirklichung des Anspruchs von einer neuen Initiative des zudem darlegungs- und ggf. beweispflichtigen Kontoinhabers S - abhängig war. - BGH, 16.11.2022 - VIII ZR 436/21
Nichtigkeit kombinierter Kauf- und Mietverträge mit Verwertungsklausel
Die tatrichterliche Beurteilung des Vorliegens grober Fahrlässigkeit unterliegt der Nachprüfung durch das Revisionsgericht nur dahin, ob der Begriff der groben Fahrlässigkeit verkannt, bei der Beurteilung des Verschuldensgrads wesentliche Umstände außer Betracht gelassen wurden oder gegen Denkgesetze, Erfahrungssätze oder Verfahrensvorschriften verstoßen wurde (st. Rspr.;… vgl. nur BGH, Urteile vom 10. November 2009 - VI ZR 247/08, aaO Rn. 12; vom 17. Oktober 2000 - XI ZR 42/00, BGHZ 145, 337, 340;… vom 8. Juli 2010 - III ZR 249/09, aaO Rn. 27; jeweils mwN). - BGH, 18.07.2008 - V ZR 171/07
Anspruch des Inhabers einer Grunddienstbarkeit auf Beseitigung eines die Ausübung …
Seine Wertung ist der Nachprüfung durch das Revisionsgericht entzogen, sofern er nicht den Rechtsbegriff der groben Fahrlässigkeit verkannt oder ihr fehlerhaft gewonnene Feststellungen zugrunde gelegt hat (BGHZ 89, 153, 160; 145, 337, 340). - BGH, 23.09.2008 - XI ZR 262/07
Zur Darlegungs- und Beweislast beim Berufen auf das Fehlen der Vertretungsmacht
(c) Die Feststellung, ob und wann der Gläubiger Kenntnis von bestimmten Umständen hatte oder ob seine Unkenntnis auf grober Fahrlässigkeit beruhte, unterliegt als Ergebnis tatrichterlicher Würdigung nur einer eingeschränkten Überprüfung durch das Revisionsgericht darauf, ob der Streitstoff umfassend, widerspruchsfrei und ohne Verstoß gegen Denk- und Erfahrungssätze gewürdigt worden ist (Senat, Urteile vom 26. Oktober 2004 - XI ZR 211/03, WM 2005, 27 und vom 3. Juni 2008 - XI ZR 318/06, Urteilsumdruck Tz. 23) und ob der Tatrichter den Begriff der groben Fahrlässigkeit verkannt oder bei der Beurteilung des Grades der Fahrlässigkeit wesentliche Umstände außer Betracht gelassen hat (Senat BGHZ 145, 337, 340 und Urteil vom 15. Februar 2000 - XI ZR 186/99, WM 2000, 812, 813). - BGH, 22.07.2010 - III ZR 203/09
Verjährungsbeginn für Schadensersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw. …
Hierbei obliegt die tatrichterliche Beurteilung, ob einer Partei der Vorwurf grober Fahrlässigkeit zu machen ist, der Nachprüfung durch das Revisionsgericht nur dahin, ob der Tatrichter den Begriff der groben Fahrlässigkeit verkannt, bei der Beurteilung des Verschuldensgrads wesentliche Umstände außer Acht gelassen oder gegen Denkgesetze, Erfahrungssätze oder Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. nur BGHZ 10, 14, 16 f; 10, 69, 74; 145, 337, 340; 163, 351, 353; Senat…, Urteil vom 8. Juli 2010, aaO Rn. 27). - BGH, 30.01.2001 - 1 StR 512/00
Diebstahl einer Scheckkarte; Computerbetrug; Tatmehrheit; Gesetzeseinheit; …
- OLG Stuttgart, 08.02.2023 - 9 U 200/22
Zahlungsdienste: Anscheinsbeweis für eine grob fahrlässige Pflichtverletzungen …
- BGH, 18.07.2007 - 2 StR 69/07
Betrug (Vermögensverfügung; Inhaberscheck; Orderscheck); Diebstahl eines …
- OLG München, 22.09.2022 - 19 U 2204/22
Wechselseitige Ansprüche aus einem Zahlungsdiensterahmenvertrag
- OLG München, 04.09.2023 - 19 U 1508/23
Wechselseitige Ansprüche aus einem Zahlungsdiensterahmenvertrag
- BGH, 23.09.2008 - XI ZR 263/07
Beginn der Verjährung bei unsicherer und zweifelhafter Rechtslage
- AG Frankfurt/Main, 26.05.2009 - 30 C 2223/08
EC-Karten-Missbrauch: Haftungsverteilung bei Geldautomaten- und Barabhebung nach …
- OLG Köln, 16.01.2002 - 13 U 52/01
Bankrecht: Erstattungsanspruch der Bank bei auftragswidriger Bürgschaft auf …
- OLG Brandenburg, 11.09.2014 - 5 U 105/13
Mobilfunkvertrag: Entgelt für Telefondienstleistungen bei unbefugter Benutzung …
- OLG Karlsruhe, 06.05.2008 - 17 U 170/07
Missbrauch einer EC-Karte: Anscheinsbeweis und dessen Entkräftung
- AG Essen, 29.04.2002 - 12 C 205/01
- AG Hamburg, 28.09.2010 - 4 C 178/10
PIN-Nummer, richtige Eingabe durch unbekannten Dritten - Aufbewahrung PIN bei …
- BGH, 25.05.2011 - IV ZR 151/09
Luftfahrzeug-Kaskoversicherung: Anscheinsbeweis für Nichteinhaltung der …
- OLG Düsseldorf, 23.02.2021 - 10 U 174/20
Schadensersatz wegen Ausstellung einer Ersatzkarte für eine SIM-Card Abfangen …
- LG Bonn, 23.08.2005 - 3 O 126/05
Landgericht Bonn: Bank haftet für ec-Karten-Missbrauch am Kassenschalter
- BGH, 23.11.2010 - XI ZR 82/08
Die einem Teilurteil zugrunde liegende Bewertung als nicht in Rechtskraft …
- KG, 31.10.2005 - 12 U 112/05
Bankenhaftung bei Ec-Kartenmissbrauch: Einwand der Sorgfaltspflichtverletzung des …
- AG Bonn, 15.04.2014 - 109 C 223/13
Sorgfaltspflichten Online-Banking
- OLG Köln, 09.01.2002 - 13 U 54/01
AGB-Haftungsklauseln für Verwendung von ec-Karte und PIN
- LG Bonn, 17.03.2005 - 3 O 657/03
Aktivlegitimation einer Verbraucherzentrale für Inkassoklagen bei …
- AG Frankfurt/Main, 16.01.2007 - 30 C 1774/06
Missbrauch einer entwendeten ec-Karte im Ausland: Anscheinsbeweis für …
- OLG Köln, 09.01.2002 - 13 U 53/01
- LG Bonn, 13.01.2021 - 2 O 204/20
- LG Berlin, 19.07.2007 - 21 O 394/06
Anscheinsbeweis für sorgfaltswidrige Aufbewahrung von ec-Karte und PIN bei …
- LG Berlin, 11.04.2007 - 10 O 238/06
- AG Greifswald, 19.05.2021 - 44 C 23/21
- LG Duisburg, 08.05.2003 - 5 S 63/02
- LG Bonn, 19.10.2022 - 2 O 57/22
- OLG Frankfurt, 20.03.2006 - 23 U 274/05