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   BGH, 14.11.2000 - XI ZR 248/99   

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https://dejure.org/2000,5
BGH, 14.11.2000 - XI ZR 248/99 (https://dejure.org/2000,5)
BGH, Entscheidung vom 14.11.2000 - XI ZR 248/99 (https://dejure.org/2000,5)
BGH, Entscheidung vom 14. November 2000 - XI ZR 248/99 (https://dejure.org/2000,5)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 138 Abs. 1, 139, 366 Abs. 2, 414 ff. a.F., 607

  • Prof. Dr. Lorenz

    Sittenwidrigkeit der Mithaftung naher Angehöriger: (Widerlegliche) Vermutung einer gestörten Entscheidungsfreiheit und deren Ausnutzung durch den Sicherungsnehmer; Teilnichtigkeit und geltungserhaltende Reduktion einer sittenwidrigen Mithaftung; Tilgungsreihenfolge nach ...

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Sittenwidrige Mithaftung von Angehörigen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Mitdarlehensnehmer - Eigenes Interesse an der Kreditgewährung - Auszahlung der Darlehnsvaluta - Überforderung des Mitverpflichteten - Kriterien - Widerlegliche Vermutung

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Sittenwidrigkeit der Mithaftungsübernahme eines finanziell krass überforderten Ehegatten für Betriebsmittelkredit des Darlehensnehmers

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zur Abgrenzung des (gleichberechtigten) Mitdarlehensnehmers vom (lediglich) Mithaftenden; zur Frage der Sittenwidrigkeit der Mithaftungsübernahme eines finanziell krass überforderten Ehegatten für einen Betriebsmittelkredit des Darlehensnehmers

  • Judicialis

    BGB § 138 Bb Abs. 1; ; BGB § 139; ; BGB § 366 Abs. 2

  • RA Kotz

    Finanzielle Überforderung des Mitdarlehensnehmers

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Sittenwidrigkeit eines Schuldbeitritts unter Ehegatten?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 138 Abs. 1, §§ 139, 366 Abs. 2
    Wirksamkeit der bürgschaftlichen Mithaftung eines Ehegatten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Finanzielle Überforderung des Ehegatten als Mitdarlehensnehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB §§ 138 Abs. 1, 139, 366 Abs. 2, 414 ff., 607
    Krasse finanzielle Überforderung des mithaftenden Ehegatten

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 138 Abs. 1, §§ 139, 366 Abs. 2
    Sittenwidrigkeit der Mithaftungsübernahme eines finanziell krass überforderten Ehegatten für Betriebsmittelkredit des Darlehensnehmers

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Betriebsmittelkredit: Haftungsbegrenzung für den Ehepartner

Besprechungen u.ä. (3)

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    BGB § 138 Abs. 1, §§ 139, 366 Abs. 2
    Sittenwidrigkeit der Mithaftungsübernahme eines finanziell krass überforderten Ehegatten für Betriebsmittelkredit des Darlehensnehmers

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Sittenwidrigkeit bei krasser finanzieller Überforderung des mitverpflichteten Ehegatten/nahen Angehörigen

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    BGB AT, Nur teilweise sittenwidrige Überforderung von Nahbereichspersonen

Papierfundstellen

  • BGHZ 146, 37
  • NJW 2001, 815
  • ZIP 2001, 189
  • MDR 2001, 403
  • DNotZ 2001, 684
  • FamRZ 2001, 1286
  • WM 2001, 402
  • DB 2001, 378
  • BauR 2001, 685 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (156)

  • BGH, 15.11.2016 - XI ZR 32/16

    Mithaftung des krass finanziell überforderten Ehegatten für ein Darlehen an den

    Nach dem Willen verständiger Parteien darf den finanziell krass überforderten Bürgen oder Mithaftenden jedoch mit Rücksicht auf die weitere Sicherheit allenfalls eine seine finanzielle Leistungsfähigkeit nicht übersteigende und damit von § 138 Abs. 1 BGB nicht erfasste "Ausfallhaftung" treffen (vgl. nur Senatsurteile vom 14. November 2000 - XI ZR 248/99, BGHZ 146, 37, 44 und vom 16. Juni 2009 - XI ZR 539/07, WM 2009, 1460 Rn. 21 mwN).

    Nach der Rechtsprechung des Senats kann zwar ein auf einen freien Willensentschluss hindeutendes und ein Handeln allein aus emotionaler Verbundenheit widerlegendes Eigeninteresse des finanziell krass überforderten Ehepartners an der Darlehensgewährung grundsätzlich zu bejahen sein, wenn er zusammen mit dem Ehepartner ein gemeinsames Interesse an der Kreditgewährung hat oder ihm aus der Verwendung der Darlehensvaluta unmittelbare und ins Gewicht fallende geldwerte Vorteile erwachsen (Senatsurteil vom 14. November 2000 - XI ZR 248/99, BGHZ 146, 37, 45; BGH, Urteil vom 27. Mai 2003 - IX ZR 283/99, WM 2003, 1563, 1565).

    Dies gestaltet zwar zum maßgeblichen Zeitpunkt des Vertragsschlusses (vgl. Senatsurteile vom 14. November 2000 - XI ZR 248/99, BGHZ 146, 37, 42 f. und vom 11. Februar 2003 - XI ZR 214/01, BKR 2003, 288, 289) die Prognose schwieriger, ob die Klägerin im Zeitpunkt des Zinsbeginns die Zinslast aus ihrem Einkommen aufbringen konnte, enthebt das Berufungsgericht aber nicht von entsprechenden Feststellungen, ob die Beklagte eine solche - belastbare - Prognose angestellt hat, die im Ergebnis dazu geführt hat, dass aus Sicht der Beklagten eine krasse finanzielle Überforderung der Klägerin zu verneinen gewesen wäre.

  • BGH, 16.06.2009 - XI ZR 539/07

    Zur Sittenwidrigkeit von Bürgschaften finanziell überforderter Ehepartner

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des erkennenden Senats ist als Mitdarlehensnehmer daher ungeachtet der konkreten Vertragsbezeichnung in aller Regel nur derjenige anzusehen, der für den Darlehensgeber erkennbar ein eigenes sachliches und/oder persönliches Interesse an der Kreditaufnahme hat sowie im Wesentlichen gleichberechtigt über die Auszahlung bzw. Verwendung der Darlehensvaluta bzw. bestimmten Teilen davon mitentscheiden darf (siehe etwa Senat BGHZ 146, 37, 41 ; Senatsurteile vom 23. März 2004 - XI ZR 114/03, WM 2004, 1083, 1084 und vom 25. Januar 2005 - XI ZR 325/03, WM 2005, 418, 419 m.w.N.; siehe auch Senatsurteil vom 16. Dezember 2008 - XI ZR 454/07, WM 2009, 645, Tz. 14).

    a) Allerdings sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes anderweitige Sicherheitsleistungen des Kreditnehmers - vor allem dingliche Sicherheiten - im Rahmen der Wirksamkeitsprüfung finanziell übermäßig belastender Bürgschaften oder Schuldbeitritte zu berücksichtigen, wenn sie das Haftungsrisiko des Betroffenen in rechtlich gesicherter Weise auf ein vertretbares Maß beschränken (vgl. etwa BGHZ 136, 347, 352 f. ; 146, 37, 44 m.w.N.; Senatsurteil vom 28. Mai 2002 - XI ZR 205/01, WM 2002, 1649, 1651).

  • BGH, 25.10.2012 - III ZR 266/11

    Zur Haftung des Betriebsrats und seiner Mitglieder bei der Beauftragung eines

    Auch ist der unwirksame Teil des Vertrags in der vorliegenden Konstellation bestimmbar und kann infolgedessen ohne weiteres ausgesondert werden (vgl. zu diesem Erfordernis im Fall der teilweisen Sittenwidrigkeit BGH, Urteil vom 14. November 2000 - XI ZR 248/99, BGHZ 146, 37, 47 f).
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