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   BGH, 12.06.2001 - XI ZR 161/01   

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https://dejure.org/2001,163
BGH, 12.06.2001 - XI ZR 161/01 (https://dejure.org/2001,163)
BGH, Entscheidung vom 12.06.2001 - XI ZR 161/01 (https://dejure.org/2001,163)
BGH, Entscheidung vom 12. Juni 2001 - XI ZR 161/01 (https://dejure.org/2001,163)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Revisionsfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Stellung eines Prozeßkostenhilfeantrags - Vordruckerklärung - Zurechnung des Verschuldens

  • Judicialis

    ZPO § 85 Abs. 2; ; ZPO § 117 Abs. 4; ; ZPO § 119 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 233 Hb

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 85 Abs. 2; ZPO § 117 Abs. 4; ZPO § 119 Abs. 1 S. 1; ZPO § 233
    Anwendbarkeit des § 85 Abs. 2 ZPO im Prozesskostenhilfeverfahren

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Ablehnung eines Prozeßkostenhilfegesuchs

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Wiedereinsetzung gegen Versäumung der Revisionsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 45 (Leitsatz)

    §§ 85 Abs. 2, 117 Abs. 4, 119 Abs. 1 Satz 1, 233 ZPO
    Prozesskostenhilfe-Verfahren/Wiedereinsetzung bei Revisionsfristversäumung/Verschulden des Bevollmächtigten

Papierfundstellen

  • BGHZ 148, 66
  • NJW 2001, 2720
  • MDR 2001, 1312
  • NJ 2001, 544 (Ls.)
  • VersR 2001, 1305
  • BB 2001, 1872
  • Rpfleger 2001, 555
 
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Wird zitiert von ... (114)

  • BGH, 09.02.2005 - XII ZB 118/04

    Rechtsfolgen des Eingangs des Scheidungsantrags nach Ablauf der Jahresfrist;

    Denn die Bezugnahme auf eine erst wenige Monate zuvor bei demselben Gericht eingereichte Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse genügt den Anforderungen des § 117 Abs. 2 und 4 ZPO, wenn - wie hier - zugleich versichert wird, daß seit Abgabe der früheren Erklärung keine Änderungen eingetreten sind (BGHZ 148, 66, 69).
  • BGH, 04.07.2002 - IX ZB 221/02

    Erforderlichkeit der formularmäßigen Erklärung über die persönlichen und

    Der Schuldner hat innerhalb der laufenden Rechtsbeschwerdefrist trotz richterlichen Hinweises die nach § 117 Abs. 2 bis 4 ZPO erforderlichen Unterlagen nicht vorgelegt und weder auf einen etwa in der Vorinstanz vorgelegten Vordruck Bezug genommen noch unmißverständlich mitgeteilt, daß seitdem keine Änderungen eingetreten sind (vgl. BGH, Beschl. v. 12. Juni 2001 - XI ZR 161/01, NJW 2001, 2720, 2721 = BGHZ 148, 66 ff).

    Das darin liegende Verschulden seines Prozeßbevollmächtigten ist dem Schuldner nach § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnen (BGH, Beschl. v. 12. Juni 2001 aaO S. 2721 f).

  • LAG Schleswig-Holstein, 25.03.2020 - 6 Sa 102/20

    Berufung, unzulässig verworfen, Berufungseinlegung, Elektronische Einreichung,

    Die Klägerin hat nicht ausreichend dargelegt, dass die nicht fristgerechte Einlegung der Berufung nicht auf einem Verschulden ihres Prozessbevollmächtigten beruht, das ihr zuzurechnen ist (vgl. BGH 12.06.2001 - XI ZR 161/01).
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