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   BGH, 23.11.2001 - V ZR 419/00   

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https://dejure.org/2001,450
BGH, 23.11.2001 - V ZR 419/00 (https://dejure.org/2001,450)
BGH, Entscheidung vom 23.11.2001 - V ZR 419/00 (https://dejure.org/2001,450)
BGH, Entscheidung vom 23. November 2001 - V ZR 419/00 (https://dejure.org/2001,450)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1018 ff.; TKG § 57 Abs. 1 Nr. 1
    Duldungspflicht für Telekommunikationsleitungen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Duldungspflicht - Grundstückseigentümer - Versorgungsleitung - Telekommunikation

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Umfassende Leitungsrechte für Energieversorger

  • Judicialis

    TKG § 57 Abs. 1 Nr. 1

  • ra.de
  • beck.de (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Neuerrichtung von Telekommunikationslinien auf alter Versorgungstrasse und die Duldungspflicht des Eigentümers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TKG § 57 Abs. 1 Nr. 1
    Begriff der Anlage i.S. von § 57 Abs. 1 Nr. 1 TKG; Duldungspflicht des Grundstückseigentümers

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Duldungspflicht für Telekommunikationsleitungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zur Duldungspflicht des Grundstückseigentümers bei Verlegung neuer Leitungen für telekommunikative Zwecke

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    TKG § 57 Abs. 1 Nr. 1; BGB §§ 1018 ff.
    Duldungspflicht für Telekommunikationsleitungen

Besprechungen u.ä. (2)

  • beck.de (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Neuerrichtung von Telekommunikationslinien auf alter Versorgungstrasse und die Duldungspflicht des Eigentümers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Telekommunikationsleitungen: Duldungspflicht des Grundstückseigentümers? (IBR 2002, 106)

Papierfundstellen

  • BGHZ 149, 213
  • NJW 2002, 678
  • ZIP 2002, 176
  • MDR 2002, 330 (Ls.)
  • WM 2002, 611
  • DVBl 2002, 476
  • DB 2002, 321 (Ls.)
  • DÖV 2002, 342
  • Rpfleger 2002, 258
  • JR 2002, 462
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.07.2000 - V ZR 435/98

    Angemessene Ausgleichszahlung für neu verlegtes Lichtwellenleiterkabel

    Auszug aus BGH, 23.11.2001 - V ZR 419/00
    Zu einer raschen Herstellung eines flächendeckenden Netzes terrestrischer Telekommunikationslinien sollten sowohl aus volkswirtschaftlichen Gründen als auch zur Gewährleistung eines ausgewogenen Wettbewerbs, den der Gesetzgeber zu fördern hatte, unter Einbindung der Leitungsinfrastruktur der Energiewirtschaft auch private Grundstücke in Anspruch genommen werden (Begründung des Gesetzentwurfs, BT-Drucks. 13/3609, S. 36; Senat, BGHZ 145, 16, 25 f).

    Das Bundesverfassungsgericht hat zu der gegenüber § 57 Abs. 1 Nr. 1 TKG allgemeineren Regelung des § 57 Abs. 1 Nr. 2 TKG (vgl. Senat, BGHZ 145, 16, 22) entschieden, daß ein Grundstückseigentümer bei fehlender oder unwesentlicher Beeinträchtigung seines Grundstücks u.a. die Errichtung von Telekommunikationslinien nicht verbieten kann.

    Denn hier wird einem Grundstückseigentümer eine Duldungspflicht überhaupt nur dann abverlangt, wenn er sein Eigentum durch die Einräumung eines Leitungsrechts bereits belastet hat und diese freiwillig eingegangene Bindung nicht durch eine zusätzliche und dauerhafte Nutzbarkeitseinschränkung verschärft wird (vgl. Senat, BGHZ 145, 16, 27; Schuster, MMR 2000, 89, 90).

  • OLG Düsseldorf, 13.07.1998 - 9 U 47/98

    Kann ein Energieversorgungsunternehmen eigenmächtig Leerrohre für

    Auszug aus BGH, 23.11.2001 - V ZR 419/00
    b) Unter Anlage im Sinne der Norm ist im konkreten Fall der gesamte von der Dienstbarkeit für die unterirdische Verlegung von Erdgasleitungen und Zubehör geschützte Bereich, der sogenannte Schutzstreifen, einschließlich der verlegten Rohre und Zubehöreinrichtungen zu verstehen (ebenso OLG Oldenburg, NJW 1999, 957, 958; Ellinghaus, CR 1999, 420, 424; Hamm, MMR 1999, 165, 167; Möller, RdE 1999, 217, 220; Schuster, MMR 1999, 137, 140; Geppert/Ruhle/Schuster, Handbuch Recht und Praxis der Telekommunikation, 1998, S. 145; Nienhaus, Wegerechte für Telekommunikationslinien auf Privatgrundstücken, 2000, S. 118 f; Schütz, in: Beck'scher TKG-Kommentar, 2. Aufl., § 57 Rdn. 27; a.A. OLG Düsseldorf NJW 1999, 956).

    Man versteht darunter eine für eine gewisse Dauer bestimmte, von Menschenhand zur Benutzung des Grundstücks geschaffene Einrichtung (vgl. Staudinger/Ring, BGB [1994], § 1020 Rdn. 10; MünchKomm-BGB/Falckenberg, 3. Aufl., § 1020 Rdn. 8; Palandt/Bassenge, BGB, 60. Aufl., § 1020 Rdn. 3; wohl auch OLG Düsseldorf, NJW 1999, 956).

  • OLG Oldenburg, 26.05.1998 - 5 U 20/98

    Auslegung des Wortlauts einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit; Deckung von

    Auszug aus BGH, 23.11.2001 - V ZR 419/00
    b) Unter Anlage im Sinne der Norm ist im konkreten Fall der gesamte von der Dienstbarkeit für die unterirdische Verlegung von Erdgasleitungen und Zubehör geschützte Bereich, der sogenannte Schutzstreifen, einschließlich der verlegten Rohre und Zubehöreinrichtungen zu verstehen (ebenso OLG Oldenburg, NJW 1999, 957, 958; Ellinghaus, CR 1999, 420, 424; Hamm, MMR 1999, 165, 167; Möller, RdE 1999, 217, 220; Schuster, MMR 1999, 137, 140; Geppert/Ruhle/Schuster, Handbuch Recht und Praxis der Telekommunikation, 1998, S. 145; Nienhaus, Wegerechte für Telekommunikationslinien auf Privatgrundstücken, 2000, S. 118 f; Schütz, in: Beck'scher TKG-Kommentar, 2. Aufl., § 57 Rdn. 27; a.A. OLG Düsseldorf NJW 1999, 956).
  • BVerfG, 25.08.1999 - 1 BvR 1499/97

    Auf TKG § 57 Abs 1 Nr 2 gestützte Verpflichtung, die Errichtung eines

    Auszug aus BGH, 23.11.2001 - V ZR 419/00
    Der Gesetzgeber hat hierbei die schutzwürdigen Interessen des Eigentümers und die Belange des Gemeinwohls zu einem gerechten Ausgleich und in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht, ohne dabei den Kernbereich der Eigentumsgarantie auszuhöhlen (BVerfG NJW 2000, 798, 799).
  • BGH, 02.02.1999 - KZR 51/97

    Coverdisk

    Auszug aus BGH, 23.11.2001 - V ZR 419/00
    b) Unter Anlage im Sinne der Norm ist im konkreten Fall der gesamte von der Dienstbarkeit für die unterirdische Verlegung von Erdgasleitungen und Zubehör geschützte Bereich, der sogenannte Schutzstreifen, einschließlich der verlegten Rohre und Zubehöreinrichtungen zu verstehen (ebenso OLG Oldenburg, NJW 1999, 957, 958; Ellinghaus, CR 1999, 420, 424; Hamm, MMR 1999, 165, 167; Möller, RdE 1999, 217, 220; Schuster, MMR 1999, 137, 140; Geppert/Ruhle/Schuster, Handbuch Recht und Praxis der Telekommunikation, 1998, S. 145; Nienhaus, Wegerechte für Telekommunikationslinien auf Privatgrundstücken, 2000, S. 118 f; Schütz, in: Beck'scher TKG-Kommentar, 2. Aufl., § 57 Rdn. 27; a.A. OLG Düsseldorf NJW 1999, 956).
  • BGH, 17.02.2006 - V ZR 49/05

    Begriff der Anlage; Kosten der Instandsetzung und -haltung eines Weges

    Darunter versteht man eine für eine gewisse Dauer bestimmte, von Menschenhand zur Benutzung des Grundstücks geschaffene Einrichtung (Senat, BGHZ 149, 213, 217).
  • BGH, 14.05.2004 - V ZR 292/03

    Ansprüche eines Grundstückseigentümers - hier: der Deutschen Bahn - wegen der

    Dementsprechend ist der Ausgleichsanspruch nach der Rechtsprechung des Senats sowohl in Fällen der Ausweitung bisher gestatteter betriebsinterner Telekommunikation auf Dienstleistungen für die Öffentlichkeit als auch bei der Nutzbarmachung bestehender Dienstbarkeiten für die Neuerrichtung von Telekommunikationslinien gegeben (BGHZ 145, 16, 32; 149, 213, 219; Urt. v. 23. Februar 2001, V ZR 16/00, ZfIR 2001, 834, 835).

    Insoweit gilt nichts anderes als für den Ausgleich der Duldungspflicht nach § 57 Abs. 1 Nr. 1 TKG (dazu BVerfG, NJW 2003, 196, 198; Senat, BGHZ 145, 16, 32 f.), zumal der Schutz des Eigentümers dort noch weiter geht, als dies nach § 57 Abs. 1 Nr. 2 TKG der Fall ist (Senat, BGHZ 149, 213, 221).

  • BVerfG, 26.08.2002 - 1 BvR 142/02

    Zur Neuerrichtung von Telekommunikationslinien auf Privatgrundstücken

    Im Gegensatz zur Auffassung der Vorinstanzen sei unter Anlage im Sinne der Norm der gesamte von der Dienstbarkeit für die unterirdische Verlegung von Erdgasleitungen und Zubehör geschützte Bereich, der so genannte Schutzstreifen, einschließlich der verlegten Rohre und Zubehöreinrichtungen zu verstehen (vgl. insoweit auch BGH, Urteil vom 23. November 2001 - V ZR 419/00 -, NJW 2002, S. 678).
  • OLG Hamm, 16.02.2012 - 5 U 143/11

    Verjährung von Ansprüchen aus einem Wegerecht

    Bei den genannten Sachen handelt es sich um Anlagen im Sinne von § 1028 BGB, denn es sind für eine gewisse Dauer bestimmte, von Menschenhand zur Benutzung des Grundstücks geschaffene Einrichtungen (BGH NJW 2002, 678 zu § 1020 BGB).
  • KG, 27.03.2008 - 1 Ss 337/06

    Verkehrssicherungspflichten bei Bestehen einer beschränkten persönlichen

    Unter den Begriff der Anlage fällt jede für eine gewisse Dauer und von Menschenhand geschaffene Einrichtung, die der Benutzung des belasteten Grundstücks dient (vgl. BGH NJW 2006, 1428 (1429); NJW 2002, 678).
  • BGH, 17.06.2005 - V ZR 202/04

    Verjährung von Ansprüchen wegen der Inanspruchnahme von Grundstücken für

    Die den Ausgleichsanspruch nach § 57 Abs. 2 Satz 2 TKG a.F. begründende erweiterte Nutzung bestehender Rechte zu Zwecken der Telekommunikation bleibt dem Grundstückseigentümer nämlich häufig verborgen, da Kabel in vorhandene Leerrohre eingeblasen werden können (vgl. Senat, BGHZ 149, 213, 214), ohne daß dies dem Grundstückseigentümer auffallen muß.
  • BayObLG, 15.04.2004 - 2Z BR 221/03

    Eintragungsfähigkeit einer Grunddienstbarkeit mit Duldungspflicht

    Anlagen sind nach dem Sprachgebrauch des Sachenrechts von Menschen geschaffene, der Grundstücksnutzung dienende Einrichtungen von gewisser Selbständigkeit und Dauer (BGH NJW 2002, 678).
  • OLG Stuttgart, 01.10.2012 - 5 U 180/11

    Schadenersatz: Anspruch wegen der Beschädigung eines Glasfaserkabels

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 149, 213) hatte der Eigentümer eines Grundstücks die Verlegung von Lichtwellenleitern im Schutzstreifen einer bereits bestehenden Gasleitung gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 1 TKG 1996 zu dulden.
  • BGH, 12.07.2002 - V ZR 441/00

    Voraussetzungen und Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen der Verlegung von

    Hat der Eigentümer eines Grundstücks durch eine Dienstbarkeit einem Dritten die Verlegung von Leitungen in seinem Grundstück gestattet, hat er hinzunehmen, daß der Berechtigte das für einen anderen Zweck eingeräumte Leitungsrecht für Zwecke der Telekommunikation nutzt und hierzu weitere Leitungen oder erstmals zur allgemeinen Informationsübermittlung geeignete Leitungen in das Grundstück einbringt (Senatsurt. v. 23. November 2001, V ZR 419/00, NJW 2002, 678, 680).
  • LG Hildesheim, 11.02.2005 - 7 S 272/04
    Eine Anlage ist eine von Menschenhand geschaffene künstliche Einrichtung, die der Grundstücksbenutzung dient (BGH NJW 2002, 678).
  • OLG Köln, 14.03.2008 - 15 U 154/07

    Anspruch auf Freistellung von Ansprüchen nach §§ 57 Abs. 2 S. 2

  • OLG Düsseldorf, 23.09.2003 - 20 U 79/03

    Kostenlose Duldung der Inanspruchnahme eines Bahngeländes zur Verlegung eines

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