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   BGH, 11.11.1954 - III ZR 120/53   

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https://dejure.org/1954,580
BGH, 11.11.1954 - III ZR 120/53 (https://dejure.org/1954,580)
BGH, Entscheidung vom 11.11.1954 - III ZR 120/53 (https://dejure.org/1954,580)
BGH, Entscheidung vom 11. November 1954 - III ZR 120/53 (https://dejure.org/1954,580)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit des Rechtsweges für Klagen von Beamten auf Ersatz des durch Nichtbeförderung eingetretenen Schadens - Unterbleiben der Beförderung zum Abteilungspräsidenten - Inzidente Überprüfung der Nichtvornahme eines Hoheitsaktes durch die ordentlichen Gerichte - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 15, 185
  • NJW 1955, 144
 
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Wird zitiert von ... (31)

  • BVerwG, 30.08.1962 - II C 16.60

    Anspruch auf Beförderung in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 14

    Die Fursorgepflicht des Dienstherrn umfaßt die Pflicht, bei den in das Ermessen gestellten Entscheidungen unter Ausschaltung aller sachfremden Einflüsse sich lediglich von sachlichen Erwägungen, von Gerechtigkeit und Wohlwollen leiten zu lassen (vgl. BGHZ 15, 185 [187]).

    Hierher zu rechnen ist der vom Bundesgerichtshof (BGHZ 15, 185) entschiedene Fall, in welchem der Dienstherr die ihm obliegende Entscheidung über die Beförderung nicht nach eigenem pflichtmäßigem Ermessen getroffen hatte, sondern insoweit den von unsachlichen Erwägungen diktierten Wünschen und Forderungen dritter Stellen gefolgt war.

  • BVerwG, 18.02.2013 - 2 B 51.12

    Versetzung; Beamter; Lehrer; Fürsorgepflicht; Versetzungsermessen;

    Wegen der einseitigen Anordnungsbefugnis gegenüber seinen Beamten ist der Dienstherr aufgrund der Fürsorgepflicht gehalten, die ihm untergebenen Beamten mit Gerechtigkeit zu behandeln, ihnen die Erfüllung ihrer Dienste nach Möglichkeit zu erleichtern und ihre Belange wohlwollend zu berücksichtigen und zu wahren (BVerfG, Beschlüsse vom 15. Dezember 1976 - 2 BvR 841/73 - BVerfGE 43, 154 und vom 13. November 1990 - 2 BvF 3/88 - BVerfGE 83, 89 ; BVerwG, Urteil vom 30. August 1962 - BVerwG 2 C 16.60 - BVerwGE 15, 3 ; BGH, Urteil vom 11. November 1954 - III ZR 120/53 - BGHZ 15, 185 ; vgl. bereits RG, Urteile vom 7. Dezember 1934 - III 178/34 - RGZ 146, 369 und vom 22. Juni 1937 - III 233/36 - RGZ 155, 227 ).
  • BGH, 07.07.1983 - III ZR 182/82

    Auslösen von Schadensersatzansprüchen nach Amtshaftungsgrundsätzen durch

    Diese Fürsorgepflicht stellt zugleich eine dem Beamten gegenüber obliegende Amtspflicht im Sinne des § 839 BGB dar (vgl. BGHZ 15, 185, 187; 29, 310, 313; BVerwGE 13, 17, 25; Kreft in RGRK 12. Aufl., § 839 BGB Rdn. 244).

    Dem sind der Bundesgerichtshof und auch das Bundesverwaltungsgericht gefolgt (vgl. etwa BGH ZBR 1953, 92, 93; BGHZ 15, 185, 189; 21, 256, 260; NJW 1979, 2041, 2042 f.; BVerwGE 15, 3, 7; ZBR 1965, 48).

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