Rechtsprechung
BGH, 16.04.2002 - XI ZR 375/00 (1) |
Volltextveröffentlichungen (18)
- JurPC
BGB §§ 437 a.F., 780; AGBG § 9
Risikoverteilung bei missbräuchlicher Verwendung der Kreditkarte - aufrecht.de
Haftung für Kreditkartenmiss
- Prof. Dr. Lorenz
Vertragsverhältnis zwischen Kreditkartenunternehmer und Vertragsunternehmer (Händlers) als abstraktes Schuldversprechen; (Un)Zulässigkeit formularmäßige Risikoabwälzung des Mißbrauchsrisikos auf den Vertragsunternehmer im Telefon- oder Mailorderverfahren
- stroemer.de
Haftung für Kreditkartenmissbrauch
- Wolters Kluwer
Kreditkartenunternehmen - Vertragsunternehmen - Forderungskauf - Abstraktes Schuldversprechen - AGB - Mailorderverfahren - Missbräuchliche Verwendung einer Kreditkarte - Verschuldensunabhängige Haftung
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Vertragsverhältnis zwischen Kreditkartenunternehmen und Vertragsunternehmen kein Forderungskauf, sondern abstraktes Schuldversprechen
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Vertragsverhältnis zwischen Kreditkartenunternehmen und Vertragsunternehmen kein Forderungskauf, sondern abstraktes Schuldversprechen (Änderung der Rechtsprechung); Unwirksamkeit einer AGB-Klausel, die das Vertragsunternehmen verschuldensunabhängig mit dem vollen Risiko ...
- Judicialis
- ra.de
- RA Kotz
Vertragsverhältnis zwischen Kreditkarten- und Vertragsunternehmen
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zum Vertragsverhältnis zwischen Kreditkartenunternehmen und Vertragsunternehmen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 437 (a.F.) 780; AGBG § 9
Rechtsnatur des Vertragsverhältnisses zwischen Kreditkartenunternehmen und Vertragsunternehmen; formularmäßige Überwälzung des Risikos einer mißbräuchlichen Verwendung der Kreditkarte - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kreditkarten - Vertragsverhältnis und Haftungsrisiko
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)
Das Vertragsverhältnis zwischen Kreditkartenunternehmen und Vertragsunternehmen ist nicht als Forderungskauf, sondern als abstraktes Schuldversprechen anzusehen
- heise.de (Pressebericht, 25.06.2002)
Schwere Zeiten für Internet-Händler
- heise.de (Pressebericht, 25.06.2002)
Schwere Zeiten für Internet-Händler
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB §§ 437 a. F., 780; AGBG § 9
Vertragsverhältnis zwischen Kreditkartenunternehmen und Vertragsunternehmen kein Forderungskauf, sondern abstraktes Schuldversprechen
Besprechungen u.ä. (4)
- ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
BGB § 780; BGB a. F. § 437; AGBG § 9
Abstraktes Schuldversprechen bei Vertrag zwischen Kreditkartenunternehmen und Vertragsunternehmen - WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Rechtsverhältnis zwischen Kreditkartenunternehmen und Vertragsunternehmen; Verteilung des Missbrauchsrisikos im Telefon- und Mailorderverfahren
- uni-jena.de
(Entscheidungsbesprechung)
Die Risikoverteilung bei der Kreditkartenzahlung in Mailorder und E-Commerce // Stand und Entwicklung nach der Grundsatzentscheidung des BGH vom 16. April 2002 (Priv.-Doz. Dr. Torsten Körber; WM 12/2004, 563 ff)
- nwir.de
(Entscheidungsanmerkung)
Verfahrensgang
- BGH, 25.09.2001 - XI ZR 375/00
- BGH, 16.04.2002 - XI ZR 375/00 (1)
Papierfundstellen
- BGHZ 150, 286
- NJW 2002, 2234
- ZIP 2002, 974
- MDR 2002, 958
- WM 2002, 1120
- BB 2002, 1386
- DB 2002, 1151
- K&R 2002, 491
Wird zitiert von ... (30)
- LG Ulm, 16.12.2019 - 4 O 202/18
Glücksspielstaatsvertrag: PayPal zur Rückzahlung verurteilt
Der Zahlungsdienstleister darf jedoch vor einem nahe liegenden Gesetzesverstoß die Augen nicht verschließen (vgl. BGH NJW 2002, 2234 (2237 unter II. 2. b) aa)).Den Aufwand zur Erfüllung der rechtlichen Verpflichtungen hat sie daher zu tragen (so auch BGH NJW 2002, 2234 (2237), a.A. Neuhof, WuB 2019, 546 (549)).
- OLG Hamm, 12.03.2015 - 1 RVs 15/15
Kreditkarte ausgenutzt - nicht strafbar
NJW 2002, 2234 ff.; Casper in: MK-BGB, 6. Aufl., § 675f Rdn. 108), ist auszuschließen, dass sich die jeweiligen Händler (oder deren Bedienstete) denen gegenüber die Kreditkarte eingesetzt wurde, Gedanken über die Berechtigung der Angeklagten gemacht haben. - BGH, 13.01.2004 - XI ZR 479/02
Rechtsnatur des Vertragsverhältnisses zwischen Kreditkartenunternehmen und …
a) Das Vertragsverhältnis zwischen Kreditkartenunternehmen und Vertragsunternehmen ist nicht als Forderungskauf, sondern als abstraktes Schuldversprechen anzusehen (Bestätigung von BGHZ 150, 286).Das Vertragsverhältnis zwischen der Zedentin und dem Beklagten sei entsprechend dem eindeutig erklärten Parteiwillen entgegen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 150, 286 ff.) als Forderungskauf anzusehen.
a) Der Senat hat mit Urteil vom 16. April 2002 (BGHZ 150, 286, 290 ff.; vgl. auch Senat, Urteil vom 24. September 2002, BGHZ 152, 75, 80 f.) entschieden, daß das Vertragsverhältnis zwischen einem Kreditkartenunternehmen und einem Vertragsunternehmen nicht als Forderungskauf, sondern als abstraktes Schuldversprechen anzusehen ist.
Die Gründe dieser Entscheidung, die der bereits damals vorherrschenden Auffassung in der Literatur entsprach und die im Schrifttum überwiegend Zustimmung gefunden hat (…Palandt/Sprau, BGB 63. Aufl. § 676 h BGB Rdn. 6;… Baumbach/Hopt, HGB 31. Aufl. (7) BankGesch Rdn. F 41; Hadding WuB I D 5 a-1.02; Pfeiffer LM § 437 BGB Nr. 9 a; Möllers/Leisch LM § 437 BGB Nr. 10; Freitag ZBB 2002, 322, 323; Derleder EWiR 2002, 1083, 1084; Barnert WM 2003, 1153, 1154; Härting MDR 2002, 913, 914; Hofmann BKR 2003, 321, 326;… gegen Forderungskauf auch Kümpel, Bank- und Kapitalmarktrecht 3. Aufl. Rdn. 4.1043 f.; Schnauder NJW 2003, 849, 851 f. und Bitter WuB I D 5 a-2.02; a.A. Meder NJW 2002, 2215, 2216; WM 2002, 1993, 1994 f.; ZIP 2002, 2112, 2114; Heermann JZ 2002, 1170, 1171, der eine Zuordnung zu einem Vertragstyp nur im Einzelfall für möglich hält; unklar Werner BB 2002, 1382, 1383), gelten fort.
aa) Das Berufungsgericht stellt einseitig und formal nur auf den Wortlaut der in der Servicevereinbarung vom 31. Januar 2000 vereinbarten AGB ab, ohne wesentliche Argumente des Urteils des Senats vom 16. April 2002 (BGHZ 150, 286, 290 ff.), wie etwa die Bargeldersatzfunktion der Kreditkarte, zu erwähnen, geschweige denn sich damit auseinanderzusetzen.
Die Bedeutung des Wortlauts wird bereits dadurch eingeschränkt, daß die AGB verschiedener Kreditkartenunternehmen nicht einheitlich sind (Senat BGHZ 150, 286, 291 m.w.Nachw.) und eine unterschiedliche rechtliche Einordnung der Vertragsverhältnisse nicht den Interessen der beteiligten Verkehrskreise entspricht.
bb) Von entscheidender Bedeutung ist vielmehr die Bargeldersatzfunktion (Senat BGHZ 150, 286, 292), die der Kreditkarte nicht nur beim Präsenzgeschäft unter Vorlage der Karte, sondern, anders als die Revisionserwiderung meint, auch im Mailorderverfahren zukommt.
a) Dies hat der Senat für eine inhaltsgleiche Klausel bereits in seinem Urteil vom 16. April 2002 (BGHZ 150, 286, 295 ff.) entschieden.
An dieser Entscheidung, die auch insoweit im Schrifttum überwiegend Zustimmung gefunden hat (…Baumbach/Hopt, HGB 31. Aufl. (7) BankGesch Rdn. F 41; Hadding WuB I D 5 a-1.02; Pfeiffer LM § 437 BGB Nr. 9 a; Möllers/Leisch LM § 437 BGB Nr. 10; Heermann JZ 2002, 1170, 1172 f.; Werner BB 2002, 1382, 1383; Derleder EWiR 2002, 1083, 1084; Barnert WM 2003, 1153, 1156 f.; Schnauder NJW 2003, 849, 852; Hofmann BKR 2003, 321, 329 f.; Härting MDR 2002, 913, 914; a.A. Bitter WuB I D 5 a-2.02; ZIP 2002, 1219; Freitag ZBB 2002, 322, 329; Meder NJW 2002, 2215, 2216; WM 2002, 1993, 1997 f.; ZIP 2002, 2112, 2114), wird festgehalten.
Darüber hinaus hat der Senat in seinem Urteil vom 16. April 2002 (BGHZ 150, 286, 297 ff.) im einzelnen ausgeführt und begründet, daß sowohl Kreditkartenunternehmen als auch Vertragsunternehmen mit dem Mailorderverfahren eigene wirtschaftliche Vorteile, insbesondere Umsatzsteigerungen, verfolgen, daß aber das Kreditkartenunternehmen die Verfahrensrisiken über die Kalkulation der Servicegebühr besser als das Vertragsunternehmen auffangen und verteilen kann.
Vor diesem Hintergrund erscheint eine angemessene Aufteilung des Mißbrauchsrisikos zwischen Kreditkartenunternehmen und Vertragsunternehmen, aber nicht die alleinige Belastung des Vertragsunternehmens mit diesem Risiko gerechtfertigt (Senat BGHZ 150, 286, 299).
- BGH, 04.03.2004 - III ZR 96/03
Kein Telefonentgeltanspruch für Verbindungen, durch ein heimlich installiertes …
Hierbei ist maßgebend zu berücksichtigen, daß die Klägerin, wie andere Netzanbieter auch, mit der Eröffnung des Zugangs zu den Mehrwertdiensten für den geschäftlichen Verkehr ein Risiko veranlaßt hat (vgl. zu diesem Kriterium für die Abgrenzung von Risikosphären BGHZ 150, 286, 296; 114, 238, 245). - BGH, 24.09.2002 - XI ZR 420/01
Unwiderruflichkeit einer Kreditkartenzahlung
Bereits mit der Unterzeichnung und Übergabe des Belastungsbelegs durch den Karteninhaber, nicht erst mit dessen Einreichung (ungenau insoweit Senat, Urteil vom 16. April 2002 - XI ZR 375/00, WM 2002, 1120, 1122, für BGHZ vorgesehen), erwirbt das Vertragsunternehmen aufgrund des Aquisitionsvertrages einen abstrakten Anspruch (§ 780 BGB) gegen das Kartenunternehmen auf Ausgleich der im Verhältnis zwischen dem Vertragsunternehmen und dem Karteninhaber begründeten Forderungen (…Haun aaO Rdn. 6/1940).Die Kreditkarte kann die ihr von den Beteiligten zugewiesene bargeldersetzende Funktion nur erfüllen, wenn der Anspruch, den das Vertragsunternehmen gegen das Kreditkartenunternehmen erlangt, einer Barzahlung wirtschaftlich gleichwertig ist (vgl. Senat, Urteil vom 16. April 2002 - XI ZR 375/00 aaO S. 1121).
b) Die Zahlung des Kreditkartenunternehmens an das Vertragsunternehmen ist allerdings ausnahmsweise dann keine Aufwendung, die das Kreditkartenunternehmen für erforderlich halten darf, wenn das Vertragsunternehmen das Kreditkartenunternehmen rechtsmißbräuchlich in Anspruch nimmt (vgl. Senat, Urteil vom 16. April 2002 - XI ZR 375/00, aaO S. 1124).
- OLG München, 06.02.2019 - 19 U 793/18
Aufwendungsersatz eines Kreditkartenunternehmens bei unerlaubtem Glücksspiel
Die Zahlung des Kreditkartenunternehmens an das Vertragsunternehmen wäre ausnahmsweise nur dann keine Aufwendung, die das Kreditkartenunternehmen für erforderlich halten darf, wenn das Vertragsunternehmen das Kreditkartenunternehmen rechtsmissbräuchlich in Anspruch nimmt (vgl. BGH, Urteil vom 16.04.2002 - XI ZR 375/00). - AG Leverkusen, 19.02.2019 - 26 C 346/18
Mastercard muss Spieleinsätze eines Glückspiel-Teilnehmers übernehmen
Das ist nur dann der Fall, wenn offensichtlich oder liquide beweisbar ist, dass dem Vertragsunternehmen eine Forderung aus dem Valutaverhältnis gegen den Karteninhaber nicht zusteht, z.B. weil der Vertrag des Vertragsunternehmens mit seinem Kunden gemäß §§ 134, 138 BGB nichtig ist (BGH…, Urteil vom 24.09.2002, a.a.O.; BGH, Urteil vom 16.04.2002 - XI ZR 375/00 -). - BGH, 23.10.2014 - IX ZR 290/13
Insolvenzanfechtung: Deckungsanfechtung von Kreditkartenzahlungen
Das Zuwendungsverhältnis zwischen dem Vertragsunternehmen und dem Kartenunternehmen ist gekennzeichnet durch die Verpflichtung des Vertragsunternehmens, die Zahlung mittels der Kreditkarte zu akzeptieren, und durch ein abstraktes, durch die Einreichung ordnungsgemäßer Belastungsbelege aufschiebend bedingtes Schuldversprechen des Kartenunternehmens (BGH, Urteil vom 16. April 2002 - XI ZR 375/00, BGHZ 150, 286, 293 ff).Der Zahlungsvorgang mittels der Kreditkarte ersetzte unter diesen Umständen eine Barzahlung (vgl. BGH, Urteil vom 16. April 2002, aaO S. 291 f).
- BGH, 13.09.2022 - XI ZR 515/21
Illegales Glücksspiel: Erstattung von autorisierten Kreditkartenzahlungen für ein …
Allerdings hat der Senat vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht vom 29. Juli 2009 (BGBl. I 2009, 2355) entschieden, dass die Zahlung des Kreditkartenunternehmens an das Vertragsunternehmen ausnahmsweise dann keine Aufwendung ist, die das Kreditkartenunternehmen für erforderlich halten darf, wenn das Vertragsunternehmen das Kreditkartenunternehmen rechtsmissbräuchlich in Anspruch nimmt (Senatsurteile vom 16. April 2002 - XI ZR 375/00, BGHZ 150, 286, 299 und vom 24. September 2002 - XI ZR 420/01, BGHZ 152, 75, 81 f.). - BGH, 25.06.2002 - XI ZR 239/01
Rechtsstellung von Direktbanken beim Abschluß von Ausführungsgeschäften
Ein Garantieversprechen (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 13. Juni 1996 - IX ZR 172/95, WM 1996, 1467, 1469 und vom 18. Juni 2001 - II ZR 248/99, WM 2001, 1565, 1566; Senat, Urteil vom 16. April 2002 - XI ZR 375/00, WM 2002, 1120, 1122, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt) der Beklagten kommt als Anspruchsgrundlage nicht in Betracht. - BGH, 16.03.2004 - XI ZR 169/03
Voraussetzungen des Zahlungsanspruchs des Vertragsunternehmens gegen das …
- LG Düsseldorf, 10.10.2019 - 8 O 398/18
Online-Zocker verklagt seine Kreditkarte
- BGH, 16.03.2004 - XI ZR 13/03
Verpflichtung des Kreditkartenunternehmens nach Erteilung der Zustimmung; …
- OLG Köln, 06.09.2002 - 19 U 16/02
Computerrecht: Vertragsschlüsse im Internet
- BGH, 15.02.2005 - XI ZR 171/04
Verfahren bei mehrfacher Einlegung einer Berufung und Verweisung an ein …
- BGH, 12.07.2005 - XI ZR 412/04
Voraussetzungen des Zahlungsanspruchs des Vertragsunternehmens gegen das …
- LG Stuttgart, 28.02.2007 - 13 S 304/06
Rechtsanwaltsgebühren: Voraussetzungen der Abtretung einer …
- OLG Naumburg, 20.08.2002 - 11 U 140/01
Risiko des Kreditkartenmissbrauchs in Mailorderverfahren beim Vertrags- und nicht …
- BGH, 24.05.2022 - XI ZR 390/21
Nichtzulassungsbeschwerde: Revisionszulassungsgrund der klärungsbedürftigen …
- LG Hamburg, 03.01.2020 - 330 O 111/19
Erstattungs- und Schadensersatzansprüche gegenüber dem Kreditinstitut im …
- BGH, 15.02.2005 - XI ZR 172/04
Prüfung der Zulassung der Revision; Verweisung des Berufungsverfahrens an das …
- BGH, 15.02.2005 - XI ZR 173/04
Prüfung der Zulassung der Revision; Verweisung des Berufungsverfahrens an das …
- BGH, 15.02.2005 - XI ZR 176/04
Prüfung der Zulassung der Revision; Verweisung des Berufungsverfahrens an das …
- BGH, 15.02.2005 - XI ZR 177/04
Prüfung der Zulassung der Revision; Verweisung des Berufungsverfahrens an das …
- BGH, 15.02.2005 - XI ZR 175/04
Prüfung der Zulassung der Revision; Verweisung des Berufungsverfahrens an das …
- BGH, 15.02.2005 - XI ZR 174/04
Prüfung der Zulassung der Revision; Verweisung des Berufungsverfahrens an das …
- LG Hamburg, 22.06.2007 - 302 S 31/06
Einzug anwaltlicher Vergütungsforderungen durch Verrechnungsstelle
- LG Magdeburg, 21.10.2003 - 6 O 1721/03
Zustandekommen eines Kaufvertrages bei einer Internet-Auktion
- OLG Frankfurt, 02.12.2004 - 1 U 53/04
Mailorder-Kreditkartengeschäft: Abstraktes Schuldversprechen des …
- OGH Österreich, 13.06.2005 - 10 Ob 54/04w
Belastung des Vertragsunternehmens mit dem Risiko des Kreditkartenmissbrauchs im …