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   BGH, 26.06.2002 - VIII ZR 147/01   

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https://dejure.org/2002,268
BGH, 26.06.2002 - VIII ZR 147/01 (https://dejure.org/2002,268)
BGH, Entscheidung vom 26.06.2002 - VIII ZR 147/01 (https://dejure.org/2002,268)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 2002 - VIII ZR 147/01 (https://dejure.org/2002,268)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Unwirksamkeit einer Schadensabrechnungsklausel in einem Leasingvertrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung und zur konkreten Schadensberechnung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Revision - AGB - Leasingvertrag - Vorzeitige Vertragsbeendigung - Gebrauchtwagenerlös - Unangemessene Benachteiligung - Konkrete Schadensberechnung

  • verkehrsrechtsforum.de

    Zur konkreten Berechnung des Schadens des Leasinggebers bei vorzeitiger Kündigung.

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Leasingvertrag, Restwertberechnung bei -

  • Judicialis

    AGBG § 9 (Bb)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AGBG § 9
    Unwirksame Klausel über Schadensbemessung nach vorzeitiger Kündigung des Leasingvertrags

  • RA Kotz

    Leasingvertrag unwirksame Gebrauchtwagenerlösklausel

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGBG § 9
    Formularmäßige Vereinbarung nur anteiliger Berücksichtigung des Gebrauchtwagenerlöses in einem Leasingvertrag; Konkrete Berechnung des Schadens des Leasinggebers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Leasingrecht - Schaden des Leasinggebers bei vorzeitiger Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Unwirksamkeit einer Leasingvertragsklausel zur Bemessung des Schadensersatzanspruchs des Leasinggebers nach fristloser Vertragskündigung

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Unwirksamkeit einer Leasingvertragsklausel zur Bemessung des Schadensersatzanspruchs des Leasinggebers nach fristloser Vertragskündigung

  • IWW (Kurzinformation)

    Leasing - Volle Erlös-Anrechnung bei vorzeitigem Vertragsende

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Unwirksamkeit einer Leasingvertragsklausel zur Bemessung des Schadensersatzanspruchs des Leasinggebers nach fristloser Vertragskündigung

  • drschmel.de (Kurzinformation)

    Unwirksamkeit einer sogenannten Restwertklausel bei einem Leasingvertrag

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Schadensberechnung bei vorzeitiger Kündigung eines Leasingvertrags

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Verbraucherrechte bei Auto-Leasing gestärkt // Kunde hat Anspruch auf vollen Restwert bei fristloser Kündigung

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Kfz-Leasing - BGH stärkt Rechte des Leasingnehmers bei vorzeitigem Vertragsende

Papierfundstellen

  • BGHZ 151, 188
  • NJW 2002, 2713
  • ZIP 2002, 1402
  • MDR 2002, 1246
  • NZV 2002, 394
  • ZMR 2002, 810
  • VersR 2002, 1155
  • WM 2002, 1765
  • BB 2002, 1614
  • DB 2002, 1604
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 12.06.1985 - VIII ZR 148/84

    Rechtsfolgen der vorzeitigen Kündigung eines auf unbestimmte Dauer geschlossenen

    Auszug aus BGH, 26.06.2002 - VIII ZR 147/01
    Obergrenze für den Schadensersatzanspruch des Leasinggebers ist sein Erfüllungsinteresse bei ordnungsgemäßer Vertragsdurchführung (BGHZ 95, 39, 46, 55; BGHZ 111, 237, 243, 245).

    Soweit in früheren Urteilen des Senates im Rahmen der Berechnung eines Schadensersatzanspruchs nach fristloser Kündigung lediglich 90% des Verwertungserlöses in Anrechnung gebracht wurden, betrafen diese ausschließlich kündbare Teilamortisationsverträge mit Abschlußzahlung, die auch bei ordentlicher Kündigung nur eine teilweise Anrechnung des Erlöses vorsahen (BGHZ 95, 39, 56 f.; Urteile vom 17. März 1986 - VIII ZR 81/85, NJW 1986, 1746 unter II. 4. c und vom 26. November 1986 - VIII ZR 354/85, NJW 1987, 842 = WM 1987, 288 unter 2 b dd).

    Erweist sich nämlich eine Vertragsklausel über die Berechnung des Schadensersatzes nach fristloser Kündigung als unwirksam, so ist der Kündigungsschaden des Leasinggebers konkret zu berechnen (BGHZ 95, 39, 55; 97, 65, 74 und zuletzt Senat, Urteil vom 22. November 1995 - VIII ZR 57/95, NJW 1996, 455 unter II. 2. a).

  • BGH, 22.01.1986 - VIII ZR 318/84

    Verjährung der Ansprüche des Leasinggebers bei Rückgabe der Leasingsache im

    Auszug aus BGH, 26.06.2002 - VIII ZR 147/01
    Sofern der Entscheidung BGHZ 97, 65, 75 zu entnehmen sein sollte, daß eine Anrechnung von nur 90% des Erlöses auch bei Vertragsgestaltungen, die für die ordentliche Beendigung eine volle Anrechnung vorsehen, schadensersatzrechtlich geboten sei, wird daran nicht festgehalten.

    Erweist sich nämlich eine Vertragsklausel über die Berechnung des Schadensersatzes nach fristloser Kündigung als unwirksam, so ist der Kündigungsschaden des Leasinggebers konkret zu berechnen (BGHZ 95, 39, 55; 97, 65, 74 und zuletzt Senat, Urteil vom 22. November 1995 - VIII ZR 57/95, NJW 1996, 455 unter II. 2. a).

  • BGH, 22.11.1995 - VIII ZR 57/95

    Wirksamkeit formularmäßiger Vereinbarungen über die Abrechnung eines vorzeitig

    Auszug aus BGH, 26.06.2002 - VIII ZR 147/01
    Erweist sich nämlich eine Vertragsklausel über die Berechnung des Schadensersatzes nach fristloser Kündigung als unwirksam, so ist der Kündigungsschaden des Leasinggebers konkret zu berechnen (BGHZ 95, 39, 55; 97, 65, 74 und zuletzt Senat, Urteil vom 22. November 1995 - VIII ZR 57/95, NJW 1996, 455 unter II. 2. a).

    Denn es liegt auf der Hand, daß der den kalkulierten Restwert zum Zeitpunkt der vorzeitigen Beendigung des Vertrages übersteigende Erlös mindestens zu einem wesentlichen Teil darauf beruht, daß das Fahrzeug dann noch einen höheren Zeitwert hat als am Ende der vereinbarten Vertragsdauer (vgl. Senat, Urteil vom 22. November 1995, aaO. unter II 2 c cc).

  • BGH, 04.06.1970 - VII ZR 187/68

    Vergütung bei vorzeitiger Beendigung eines Steuerberatervertrags

    Auszug aus BGH, 26.06.2002 - VIII ZR 147/01
    Der Grundsatz, daß bei einem Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung eines Vertrages der Berechtigte so zu stellen ist, wie er bei ordnungsgemäßer Vertragsdurchführung gestanden hätte, aber auch nicht besser, bildet einen wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung des Schadensersatzes (vgl. BGHZ 54, 106, 109 ff.).
  • BGH, 26.11.1986 - VIII ZR 354/85

    Umgehung des AbzG bei Kündigungsmöglichkeit eines Finanzierungs-Leasingvertrages

    Auszug aus BGH, 26.06.2002 - VIII ZR 147/01
    Soweit in früheren Urteilen des Senates im Rahmen der Berechnung eines Schadensersatzanspruchs nach fristloser Kündigung lediglich 90% des Verwertungserlöses in Anrechnung gebracht wurden, betrafen diese ausschließlich kündbare Teilamortisationsverträge mit Abschlußzahlung, die auch bei ordentlicher Kündigung nur eine teilweise Anrechnung des Erlöses vorsahen (BGHZ 95, 39, 56 f.; Urteile vom 17. März 1986 - VIII ZR 81/85, NJW 1986, 1746 unter II. 4. c und vom 26. November 1986 - VIII ZR 354/85, NJW 1987, 842 = WM 1987, 288 unter 2 b dd).
  • BGH, 19.03.1986 - VIII ZR 81/85

    Formularmäßige Regelung einer Abschlußzahlung bei vertragsgemäßer Kündigung des

    Auszug aus BGH, 26.06.2002 - VIII ZR 147/01
    Soweit in früheren Urteilen des Senates im Rahmen der Berechnung eines Schadensersatzanspruchs nach fristloser Kündigung lediglich 90% des Verwertungserlöses in Anrechnung gebracht wurden, betrafen diese ausschließlich kündbare Teilamortisationsverträge mit Abschlußzahlung, die auch bei ordentlicher Kündigung nur eine teilweise Anrechnung des Erlöses vorsahen (BGHZ 95, 39, 56 f.; Urteile vom 17. März 1986 - VIII ZR 81/85, NJW 1986, 1746 unter II. 4. c und vom 26. November 1986 - VIII ZR 354/85, NJW 1987, 842 = WM 1987, 288 unter 2 b dd).
  • BGH, 16.05.1990 - VIII ZR 108/89

    Umfang der Ausgleichsleistung bei vorzeitiger Kündigung eines

    Auszug aus BGH, 26.06.2002 - VIII ZR 147/01
    Obergrenze für den Schadensersatzanspruch des Leasinggebers ist sein Erfüllungsinteresse bei ordnungsgemäßer Vertragsdurchführung (BGHZ 95, 39, 46, 55; BGHZ 111, 237, 243, 245).
  • BGH, 14.07.2004 - VIII ZR 367/03

    Berechnung des Kündigungsschadens bei außerordentlicher Kündigung eines

    Das folgt aus dem allgemeinen Grundsatz des Schadensersatzrechts, daß bei einem Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung eines Vertrages der Berechtigte so zu stellen ist, wie er bei ordnungsgemäßer Vertragsdurchführung gestanden hätte, aber auch nicht besser (BGHZ 151, 188, 192 f. m.w.Nachw.).
  • BGH, 31.10.2007 - VIII ZR 278/05

    Kein Anspruch des Leasingnehmers auf einen "Übererlös"

    Anders als die Revision meint, steht dieser Beurteilung nicht entgegen, dass nach dem Senatsurteil vom 26. Juni 2002 (BGHZ 151, 188) für einen Schadensersatzanspruch des Leasinggebers sein Erfüllungsinteresse bei ordnungsgemäßer Vertragsdurchführung die Obergrenze bildet, weil es ein wesentlicher Grundgedanke der gesetzlichen Regelung des Schadensersatzes ist, dass bei einem Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung eines Vertrags der Berechtigte zwar so zu stellen ist, wie er bei ordnungsgemäßer Vertragsdurchführung gestanden hätte, aber auch nicht besser (BGHZ 151, 188, 193 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 11.10.2005 - 8 U 47/05
    Ob § 13 Nr. 1 VB insoweit eine unwirksame Teilbestimmung enthält, als dem Leasingnehmer der Verwertungserlös nur unter Abzug des Marktwertes, der bei regulärer Vertragsbeendigung voraussichtlich für das Leasingobjekt erzielt worden wäre, angerechnet werden soll (vgl. hierzu LG Karlsruhe, 3 O 248/03, Urteil vom 30.12.2004, S. 8 m.w.N.), kann dahinstehen, weil der leasingtypische Ausgleichsanspruch der Klägerin auch bei Unwirksamkeit der Regelung besteht ( BGHZ 151, 188, 195 m.w.N.; BGH NJW 2004, 1041, 1042).

    Allerdings kommt es in Fällen vorzeitiger Beendigung des Leasingvertrages für die Frage, inwieweit der für die Leasingsache erzielte Erlös in Abzug zu bringen ist, darauf an, wie nach der von den Vertragsparteien gewählten Vertragsgestaltung der Leasinggeber bei ordnungsgemäßer Durchführung des Vertrags gestanden hätte und ob ihm durch die vorzeitige Rückgabe der Leasingsache Vorteile erwachsen, die er sich anrechnen lassen muss ( BGH NJW 95, 1541, 1543; BGHZ 151, 188, 196 ).

    Eine Übererlösbeteiligung des Leasingnehmers findet dagegen nur in den Fällen statt, in denen die Parteien eine solche Vereinbarung auch getroffen haben (wie ausdrücklich in dem Sachverhalt, der der Entscheidung BGHZ 151, 188 zugrunde liegt).

    Nur wenn in derartigen Fällen der Mehrerlös den Ausgleichsanspruch übersteigt, haben beide Vertragsparteien Anspruch auf die Auskehrung des Mehrerlöses in den vertraglich festgelegten Prozentsätzen (vgl. BGHZ 151, 188, 197 ).

  • BGH, 30.10.2019 - VIII ZR 177/18

    Vorzeitige Beendigung eines Mietkaufvertrags: Erforderlichkeit einer konkreten

    Bei vorzeitiger Beendigung eines Mietkauf- oder Leasingvertrags ist der Kündigungsschaden des Mietverkäufers/Leasinggebers konkret zu berechnen, wenn sich eine von ihm verwendete Formularbestimmung über die Abzinsung der Mietkauf- beziehungsweise Leasingraten als unwirksam erweist (Bestätigung von BGH, Urteil vom 26. Juni 2002 - VIII ZR 147/01, BGHZ 151, 188, 195 mwN).

    Noch zutreffend hat das Berufungsgericht seiner Entscheidung zugrunde gelegt, dass der Kündigungsschaden des Mietverkäufers - ebenso wie der des Leasinggebers - konkret zu berechnen ist, wenn sich eine von ihm verwendete Formularbestimmung über die Abzinsung der Leasing- beziehungsweise Mietkaufraten - wie hier - als unwirksam erweist (Senatsurteile vom 22. November 1995 - VIII ZR 57/95, NJW 1996, 455 unter II 2 a; vom 26. Juni 2002 - VIII ZR 147/01, BGHZ 151, 188, 195; jeweils mwN).

  • OLG Düsseldorf, 14.01.2003 - 24 U 13/02

    Anspruch des Leasingnehmers auf Zahlungen aus der Kaskoversicherung

    Der Bundesgerichtshof hat mit Blick auf die allgemeinen Grundsätze des Schadensrechts (vgl. dazu BGH MDR 1970, 834) selbst für die Fälle fristloser Kündigung eines Leasingvertrags aus dem Verschulden des Leasingnehmers entschieden, dass der Leasinggeber bei der Schadensabrechnung nicht besser gestellt werden darf, als wenn der Leasingvertrag planmäßig erfüllt worden wäre (ständ. Rspr., zuletzt BGHReport 2002, 805 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 17.11.2008 - 24 U 51/08

    Wirksamkeit der vor Stellung eines Insolvenzantrags abgesandten Kündigung eines

    Denn auch in Fällen vom Leasingnehmer verschuldeter Vertragsauflösung darf der Leasinggeber bei der Schadensabrechnung nicht besser gestellt werden, als wenn der Leasingvertrag planmäßig erfüllt worden wäre (ständige Rechtsprechung des BGH, NJW 2002, 2713 ff. = BGHReport 2002, 805 ff.; siehe auch Senat, a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 08.05.2008 - 24 U 144/07

    Ersatzansprüche des Leasinggebers bei vorzeitiger Vertragsbeendigung bzgl. Kosten

    Nach allgemeinen Grundsätzen des Schadensrechts (vgl. BGH MDR 1970, 834) darf der Leasinggeber bei der Schadensberechnung nicht besser gestellt werden, als wenn der Leasingvertrag planmäßig erfüllt worden wäre (BGHZ 151, 188; Senat NJW-RR 2003, 775 = ZMR 2003, 422; Senat DB 2007, 1355).
  • OLG Düsseldorf, 26.02.2019 - 24 U 70/18

    Ansprüche aus einem abgewickelten Leasingvertrag über einen PKW nach Diebstahl

    Dieser Beurteilung steht auch nicht entgegen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes für einen Schadensersatzanspruch des Leasinggebers sein Erfüllungsinteresse bei ordnungsgemäßer Vertragsdurchführung die Obergrenze bildet, weil es ein wesentlicher Grundgedanke der gesetzlichen Regelung des Schadensersatzes ist, dass bei einem Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung eines Vertrages der Berechtigte zwar so zu stellen ist, wie er bei ordnungsgemäßer Vertragsdurchführung gestanden hätte, aber auch nicht besser (vgl. BGH, Urt. v. 26.06.2002 - VIII ZR 226/00, NJW 2002, 2713).
  • OLG Düsseldorf, 08.06.2006 - 24 U 169/05

    Leasing: Ermittlung des Kündigungsfolgeschadens - Abmeldekosten - Schätzung des

    Nach allgemeinen Grundsätzen des Schadensrechts (vgl. dazu BGH MDR 1970, 834) darf der Leasinggeber bei der Schadensabrechnung nicht besser gestellt werden, als wenn der Leasingvertrag planmäßig erfüllt worden wäre (BGHZ 151, 188 = NJW 2002, 2713 = MDR 2002, 1246-1247; Senat NJW-RR 2003, 775 = ZMR 2003, 422).
  • OLG Düsseldorf, 28.01.2005 - 24 U 13/02

    Vertragsgestaltung beim Leasingvertrag - Verwertungsrisiko und Sachrisiko trotz

    Der Bundesgerichtshof hat mit Blick auf die allgemeinen Grundsätze des Schadensrechts (vgl. dazu BGH MDR 1970, 834) selbst für die Fälle fristloser Kündigung eines Leasingvertrags aus dem Verschulden des Leasingnehmers entschieden, dass der Leasinggeber bei der Schadensabrechnung nicht besser gestellt werden darf, als wenn der Leasingvertrag planmäßig erfüllt worden wäre (ständ. Rspr., zuletzt BGHReport 2002, 805 m.w.N.).
  • OLG Oldenburg, 02.06.2003 - 15 U 29/03

    Schadensersatzanspruch nach vorzeitiger Vertragsbeendigung wegen Zahlungsverzug

  • OLG Frankfurt, 04.01.2006 - 17 U 192/05

    Zur Abgrenzung von Mietkauf-, Leasing- und finanziertem Kaufvertrag

  • OLG Düsseldorf, 07.03.2013 - 24 U 151/12
  • OLG Düsseldorf, 14.02.2013 - 24 U 151/12
  • OLG Düsseldorf, 13.01.2011 - 24 U 138/10

    Schadensersatzanspruch des Leasinggebers bei Insolvenz des Leasingnehmers

  • LG Münster, 25.08.2011 - 14 O 289/10

    Anspruch des Leasinggebers gegenüber dem Leasingnehmer auf Zahlung der

  • OLG Düsseldorf, 08.06.2006 - 4 U 163/06
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