Rechtsprechung
BGH, 19.06.2002 - IV ZR 168/01 |
Volltextveröffentlichungen (18)
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 138, 1191 Abs. 1
Sicherungsgrundschuld unterfällt nicht Rechtsprechung zur - Prof. Dr. Lorenz
Keine Übertragung der Rechtsprechung der Sittenwidrigkeit von Angehörigenbürgschaften auf die Bestellung einer Sicherungsgrundschuld
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Revision - Sittenwidrigkeit - Bürgschaft - Bestellung einer Sicherungsgrundschuld - Vermögensgegenstand - Sicherheit - Wirtschaftlicher Nachteil - Persönlicher Nachteil
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Keine Übertragung der zur Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft entwickelten Grundsätze auf die Sicherungsgrundschuld
- zvi-online.de
BGB §§ 138, 1191 Abs. 1
Keine Übertragung der zur Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft entwickelten Grundsätze auf die Sicherungsgrundschuld - grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Sittenwidrigkeit bei Sicherungsgrundschuld
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Keine Übertragung der zur Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft entwickelten Grundsätze auf die Bestellung einer Sicherungsgrundschuld
- Judicialis
- ra.de
- RA Kotz
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 138 1191 Abs. 1
Sittenwidrigkeit einer Sicherungsgrundschuld unter Ehegatten - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Grundschuld - Grundsätze der sittenwidrigen Bürgschaft anwendbar?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
BGB §§ 138, 1191 Abs. 1
Sicherungsgrundschuld unterfällt nicht Recht-sprechung zur Sittenwidrigkeit der Bürgschaft eines vermögenslosen Bürgen - anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Grundschuld bei finanzieller Überforderung
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB §§ 138, 1191 Abs. 1
Keine Übertragung der zur Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft entwickelten Grundsätze auf die Sicherungsgrundschuld
Besprechungen u.ä. (2)
- ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
BGB §§ 138, 1191 Abs. 1
Keine Übertragung der zur Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft entwickelten Grundsätze auf die Sicherungsgrundschuld - WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Sittenwidrigkeit einer Grundschuldbestellung
Papierfundstellen
- BGHZ 152, 147
- NJW 2002, 2633
- ZIP 2002, 1439
- MDR 2002, 1325
- DNotZ 2002, 874
- FamRZ 2002, 1466
- WM 2002, 1642
- BB 2002, 1719
- DB 2002, 2713
Wird zitiert von ... (17)
- OLG Celle, 03.09.2004 - 4 W 123/04
Sittenwidrigkeit der Bestellung einer Sicherungsgrundschuld durch den Ehegatten …
Die zur Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft entwickelten Grundsätze sind auf die Bestellung einer Sicherungsgrundschuld grundsätzlich nicht übertragbar (im Anschluss an BGH NJW 2002, 2633).Nach Vorlage der Beschwerde beim erkennenden Senat ist der Klägerin zunächst durch Verfügung des Vorsitzenden vom 8. Juli 2004 Gelegenheit zur Stellungnahme zu der nunmehrigen Begründung des Landgerichts - fehlende Erfolgsaussicht - gegeben und auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 2002, 2633) hingewiesen worden.
Der Bundesgerichtshof hat aber bereits entschieden, dass die zur Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft entwickelten Grundsätze auf die Bestellung einer Sicherungsgrundschuld grundsätzlich nicht übertragbar sind (BGH NJW 2002, 2633).
- OLG Hamm, 14.03.2011 - 5 U 101/10
Begriff des Gesamtvermögensgeschäfts; Übertragung des gesamten Vermögens eines …
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 19.06.2002, Az.: IV ZR 168/01 (BGHZ 152, 147), jedoch klargestellt, dass die zur Sittenwidrigkeit der Bürgschaft entwickelten Grundsätze auf die Bestellung einer Sicherungsgrundschuld grundsätzlich nicht übertragbar seien. - OLG Bamberg, 08.08.2006 - 6 U 8/06
Vermögende Bürgen können sich regelmäßig nicht auf eine "krasse finanzielle …
2) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 152, 147 ff.; BGH IX ZR 337/98) und der Oberlandesgerichte (OLG Bamberg, 1 U 43/02; OLG Celle, 4 W 123/04) sind die zur Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft entwickelten Grundsätze auf die Bestellung einer Sicherungsgrundschuld grundsätzlich nicht übertragbar.Der Bundesgerichtshof hat hierzu ausgeführt (BGHZ 152, 147 ff) : "Die Vorschrift des § 138 Abs. 1 BGB will den Sicherungsgeber nicht davor bewahren, einen Vermögensgegenstand als Sicherheit zu geben, bei dessen Verwertung er neben wirtschaftlichen auch persönliche Nachteile, wie etwa den Verlust des langjährig genutzten Eigenheimes, erleidet.
Über die allgemeinen Risiken, die mit einer Sicherheitenbegebung verbunden sind, brauchte die Beklagte die Klägerin nicht aufzuklären (BGHZ 152, 147 ff., BGH WM 1997, 1045 [BGH 15.04.1997 - IX ZR 112/96]; BHG ZIP 1987, 764 [BGH 07.05.1987 - IX ZR 198/85]).
- KG, 20.10.2017 - 4 U 90/15
Wirksamkeit der Erweiterung einer Grundschuldsicherung in der Insolvenz
Diese zur Bürgschaft entwickelten Grundsätze finden jedoch auf die Gestellung von Grundschulden keine Anwendung (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juni 2002 - IV ZR 168/01, BGHZ 152, 147ff, mwN.;… Wenzel in: Erman, BGB, 15. Aufl. 2017, § 1191, Rn. 51;… Ellenberger in: Palandt, BGB, 76. Auflage 2017, § 138, Rn. 38a).Folgerichtig konnte sich ein besonders grobes Missverhältnis zwischen übernommener Zahlungsverpflichtung und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit nicht ergeben (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juni 2002 - IV ZR 168/01, BGHZ 152, 147, Rn. 8).
Selbst der Einsatz des einzigen oder letzten Vermögensgutes als Sicherungsmittel ist daher nicht ohne weiteres im Sinne des § 138 Abs. 1 BGB verwerflich (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juni 2002 - IV ZR 168/01, BGHZ 152, 147, Rn. 9 nach juris).
- OLG Brandenburg, 25.05.2005 - 3 U 130/04
Haustürgeschäft - Schuldrechtliche Verpflichtung zur Bestellung eines dinglichen …
Auch die zur Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft entwickelten Grundsätze sind nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung auf die Bestellung einer Sicherungsgrundschuld prinzipiell nicht übertragbar, weil die Vorschrift des § 138 Abs. 1 BGB den Sicherungsgeber nicht davor bewahren will, einen Vermögensgegenstand als Sicherheit zur Verfügung zu stellen, selbst wenn er, was bezüglich der hier allein streitgegenständlichen Wertpapiere ohnehin nicht zutrifft, bei dessen Verwertung neben wirtschaftlichen Nachteilen persönliche - wie beispielsweise den Verlust des langjährig genutzten Eigenheimes - erleidet (vgl. BGHZ 152, 147, 150 f.). - OLG Brandenburg, 01.03.2007 - 5 U 72/06
Sittenwidrigkeit eines Darlehensvertrages aufgrund wirtschaftlicher Überforderung
Denn auch bei einem Bürgen in derselben Situation besteht kein Missverhältnis zwischen Verpflichtung und Leistungsfähigkeit, wenn er die gesamte Bürgschaftsschuld nur durch Verwertung des von ihm bewohnten Hauses zu tilgen vermag (BGHZ 152, 147).Das gilt auch dann, wenn die Grundschulden aus emotionaler Verbundenheit bestellt worden sind und die Vollstreckung dazu führt, dass die Klägerin als Rentnerin ihr Wohnhaus verliert (BGH NJW 2002, 2633).
- OLG Brandenburg, 17.08.2011 - 4 U 190/10
Sicherungsgrundschuld: Wirksamkeit der Bestellung einer Grundschuld zur …
56 aaa) Soweit sich die Klägerin auf die Grundsätze zur Sittenwidrigkeit von Bürgschaften naher Angehöriger stützen möchte, sind diese nach der Rechtsprechung des BGH, der auch der Senat in ständiger Rechtsprechung folgt, nicht auf die Übernahme einer ausschließlich dinglichen Haftung aus einer Grundschuld übertragbar (BGH Urteil vom 19.02.2002 - IV ZR 168/01 - Rn. 8/9). - OLG Celle, 23.01.2008 - 3 U 180/07
Mithaftung für einen Bankkredit: Sittenwidrige Überforderung bei …
Der Bundesgerichtshof hat es unter Berücksichtigung dieser Interessenlage ausdrücklich abgelehnt, die Grundsätze über sittenwidrige Ehegattenbürgschaften auch auf die Fälle zu übertragen, in denen ein Ehegatte oder sonst Mithaftender die Hauptschuld lediglich durch Bewilligung einer Grundschuld sichert (vgl. BGHZ 152, 147 ff.). - OLG Bremen, 26.04.2005 - 4 U 9/05
Rückabwicklung der Einräumung dinglicher Sicherheiten zur Aufnahme eines …
Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Übernahme von Bürgschaften und die Ausweitung der Haftung auf Familienangehörige für geschäftlich begründete Verbindlichkeiten ohne eigenes Interesse des Sicherungsgebers unter Ausnutzung der persönlichen Bindungen der Angehörigen und ihrer Unerfahrenheit sind auf Sicherungsgrundschulden grundsätzlich nicht übertragbar (BGH NJW 2002, 2633). - OLG Köln, 24.03.2004 - 13 U 123/03
Darlehensrückzahlung bei wertloser Immobilienfondsbeteiligung; keine Pflicht der …
Ebenso wenig schützt die Norm die Möglichkeit eines dauerhaften mietfreien Wohnens, zumal die Eintragung einer Grundschuld zur Besicherung des Darlehens möglich gewesen wäre, ohne dass - ohne das Hinzutreten weiterer, hier nicht vorgetragener oder sonst ersichtlicher Umstände - dieses Geschäft dem Verdikt der Sittenwidrigkeit ausgesetzt wäre (…BGH, Urt. v. 26.04.2001 - IX ZR 337/98, NJW 2001 - 2466, 2467; s. auch Urt. v. 19.06.2002 - IV ZR 168/01, WM 2002, 1642). - OLG Celle, 11.09.2002 - 4 W 171/02
Bankdarlehen: Aufklärungs- und Beratungspflicht aufgrund eines erkennbaren …
- OLG Brandenburg, 07.08.2008 - 5 U 112/07
Sicherungsgrundschuld: Verteilung der Darlegungs- und Beweislast bei …
- OLG Naumburg, 15.12.2005 - 2 U 84/05
Überraschende Klausel im Sinne von § 3 AGBG im Rahmen der Bestellung einer …
- OLG Brandenburg, 22.04.2009 - 4 U 68/08
Sittenwidrigkeit einer Grundschuld: Erhebliche Abweichung der Grundschuldhöhe vom …
- OLG Bamberg, 05.12.2002 - 1 U 43/02
Widerruf einer Zweckerklärung wegen Vorliegens eines Haustürgeschäfts; …
- SG Würzburg, 02.12.2008 - S 6 KR 782/06
Feststellung einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung; Abgrenzung eines …
- LG Coburg, 17.01.2006 - 11 O 470/05