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   BGH, 12.12.2002 - IX ZB 426/02   

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https://dejure.org/2002,339
BGH, 12.12.2002 - IX ZB 426/02 (https://dejure.org/2002,339)
BGH, Entscheidung vom 12.12.2002 - IX ZB 426/02 (https://dejure.org/2002,339)
BGH, Entscheidung vom 12. Dezember 2002 - IX ZB 426/02 (https://dejure.org/2002,339)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    InsO §§ 13, 20, 4a, 5
    Anforderungen an Insolvenzeröffnungsantrag des Schuldners

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an einen Antrag auf Eröffnung eines Regelinsolvenzverfahrens - Insolvenzgerichtliche Hinweispflicht - Fristsetzung zur Mängelbehebung - Verweis auf amtliche Formulare - Voraussetzungen der Amtsermittlungspflicht

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Anforderungen an einen Eröffnungsantrag des Schuldners

  • zvi-online.de

    InsO §§ 13, 17, 18, 20, 4a, 5
    Tatsächliche Angaben im Eröffnungsantrag müssen die Finanzlage des Schuldners nachvollziehbar darstellen, ohne dass sich daraus bei zutreffender Rechtsanwendung schon das Vorliegen eines Eröffnungsgrundes oder eine Schlüssigkeit im technischen Sinn ergeben muss

  • Judicialis

    InsO § 13; ; InsO § 20; ; InsO § 4a; ; InsO § 5

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO §§ 13 20 4a 5
    Anforderungen an den Eröffnungsantrag des Schuldners; Hinweispflicht des Gerichts; Rechtsfolgen fehlender Darlegung eines Eröffnungsgrundes durch den Schuldner

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zulässigkeit eines Eröffnungsantrags

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anforderungen an den Insolvenzeröffnungsantrag des Schuldners

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an den Antrag eines Schuldners auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • BGHZ 153, 205
  • NJW 2003, 1187
  • ZIP 2003, 358
  • MDR 2003, 475
  • NZI 2003, 147
  • WM 2003, 396
  • BB 2003, 493
  • DB 2003, 1509 (Ls.)
  • Rpfleger 2003, 259
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Göttingen, 24.04.2002 - 10 T 11/02

    Zulässigkeit der Zurückweisung des Antrages des Schuldners auf Eröffnung des

    Auszug aus BGH, 12.12.2002 - IX ZB 426/02
    Erforderlich - aber auch genügend - ist die Mitteilung von Tatsachen, welche die wesentlichen Merkmale eines Eröffnungsgrundes im Sinne von §§ 17 f InsO erkennen lassen (Heidelberger Kommentar/Kirchhof, § 13 InsO Rn. 18; Schmidt EWiR 2002, 767; zu Besonderheiten des Verbraucherinsolvenzverfahrens vgl. unten zu c).

    Angestellte">101 InsO zu erzwingen (LG Köln NZI 2001, 559; LG Göttingen NJW-RR 2002, 1134; Heidelberger Kommentar/Kirchhof, § …

  • LG Köln, 06.07.2001 - 19 T 103/01

    Keine Abweisung des Insolvenzeröffnungsantrags wegen fehlendes Mitwirkung des

    Auszug aus BGH, 12.12.2002 - IX ZB 426/02
    Angestellte">101 InsO zu erzwingen (LG Köln NZI 2001, 559; LG Göttingen NJW-RR 2002, 1134; Heidelberger Kommentar/Kirchhof, § …
  • OLG Köln, 24.05.2000 - 2 W 108/00

    Zulässigkeit eines Rechtsmittels gegen die Mitteilung über den Eintritt der

    Auszug aus BGH, 12.12.2002 - IX ZB 426/02
    Diese Regelung beläßt dem Schuldner die Möglichkeit, einen neuen Antrag mit vollständigen Unterlagen einzureichen (OLG Köln ZIP 2000, 1449, 1450).
  • LG Potsdam, 30.05.2002 - 5 T 124/02

    Ablehnung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 12.12.2002 - IX ZB 426/02
    Die tatsächlichen Angaben müssen die Finanzlage des Schuldners nachvollziehbar darstellen, ohne daß sich daraus bei zutreffender Rechtsanwendung schon das Vorliegen eines Eröffnungsgrundes ergeben muß; eine Schlüssigkeit im technischen Sinne ist nicht vorauszusetzen (a.A. LG Potsdam DZWIR 2002, 390; Vallender MDR 1999, 280, 281; wohl auch Uhlenbruck InVo 1999, 333, 334).
  • BGH, 11.09.2003 - IX ZB 37/03

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei Versagung der Restschuldbefreiung;

    Ebenso wie im Stadium der Prüfung, ob ein Eröffnungsantrag zulässig ist (dazu BGH, Beschluß vom 12. Dezember 2002 - IX ZB 426/02, NJW 2003, 1187, z.V.b. in BGHZ), greift die Amtsermittlungspflicht des Insolvenzgerichts (§ 5 InsO) in diesem Verfahrensabschnitt nicht ein (zutreffend AG Duisburg NZI 2002, 328, 329).
  • BGH, 12.07.2007 - IX ZB 82/04

    Anforderungen an die Darlegung der Überschuldung in einem Antrag auf Eröffnung

    Der Schuldner muss - wie sich im Umkehrschluss aus § 14 Abs. 1 InsO ergibt - den Eröffnungsgrund nicht glaubhaft machen (BGHZ 153, 205, 207; HK-InsO/Kirchhof 4. Aufl. § 13 Rn. 20).

    Diese greift erst ein, wenn ein zulässiger Eröffnungsantrag vorliegt (BGHZ 153, 205, 207; BGH, Beschl. v. 10. April 2003 - IX ZB 586/02, ZIP 2003, 1005).

    Genügt ein Antrag den vorstehend angeführten Mindesterfordernissen nicht, hat das Insolvenzgericht den Schuldner auf den Mangel hinzuweisen und eine Frist zu dessen Behebung zu setzen; nach fruchtlosem Ablauf darf - und muss - es den Antrag als unzulässig zurückweisen (BGHZ 153, 205, 207 f; HK-InsO/Kirchhof aaO; HambKomm-InsO/Wehr § 13 Rn. 10).

    Bei diesem Verfahrensstand war die Schwelle vom Zulassungs- zum Eröffnungsverfahren bereits überschritten (vgl. BGHZ 153, 205, 208; Kübler/Prütting, InsO § 20 Rn. 34).

    d) Wenn das Insolvenzgericht gleichwohl die Voraussetzungen eines Eröffnungsgrundes noch nicht als gegeben ansieht, hat es in Ausübung der ihm obliegenden Amtsermittlungspflicht nunmehr eigenständig aufzuklären, ob der Eröffnungsantrag begründet ist (vgl. BGHZ 153, 205, 208).

    Insoweit ist das Beschwerdegericht zutreffend davon ausgegangen, dass für die vom Insolvenzgericht verlangte Glaubhaftmachung des Eröffnungsgrundes bei einem Antrag durch den Nachlasspfleger kein Raum ist (vgl. BGHZ 153, 205, 207).

  • BGH, 07.05.2020 - IX ZB 84/19

    Fehlendes Rechtsschutzinteresse für Insolvenzeröffnungsantrag bei lediglicher

    Er darf nicht sachfremden Zwecken dienen (BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2002 - IX ZB 426/02, BGHZ 153, 205, 207; vom 4. Februar 2016 - IX ZB 71/15, WM 2016, 431 Rn. 8; HK-InsO/Sternal, 9. Aufl., § 13 Rn. 25; Graf-Schlicker/Kexel, InsO, 5. Aufl., § 13 Rn. 31; Uhlenbruck/Wegener, InsO, 15. Aufl., § 13 Rn. 81, Pape in Kübler/Prütting/Bork, InsO, 2018, § 13 Rn. 112).

    Erst wenn der Schuldner einen Eröffnungsgrund in hinreichend substantiierter Form dargelegt und somit die Schwelle vom Zulassungs- zum Eröffnungsverfahren überschritten hat, greift der Amtsermittlungsgrundsatz ein (BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2002 - IX ZB 426/02, BGHZ 153, 205, 208; MünchKomm-InsO/Ganter/Bruns, 4. Aufl., § 5 Rn. 12).

  • BGH, 16.12.2004 - IX ZB 72/03

    Versagung der Stundung bei Verletzung von Mitwirkungspflichten des Schuldners

    Unterläßt er dies, obwohl das Insolvenzgericht auf die Mängel konkret aufmerksam gemacht und dem Schuldner aufgegeben hat, diese binnen angemessener Frist zu beheben, ist die Stundung bereits deshalb zu versagen, weil der Antrag des Schuldners unzulässig (vgl. BGHZ 153, 205, 207) oder unbegründet ist.
  • LG Fulda, 24.10.2019 - 5 T 229/18
    Zielt ein eigener Eröffnungsantrag eines solchen Rechtsträgers ersichtlich nicht ernsthaft auf die Verfahrenseröffnung und die anschließende gemeinschaftliche Gläubigerbefriedigung ab, so verfolgt er einen verfahrensfremden Zweck und ist unzulässig (BGHZ 153, 205 = NJW 2003, 1187 = NZI 2003, 147; AG Dresden, ZIP 2002, 862; Schmahl, EWiR 2002, 721).

    Sind aus seiner Sicht keine nennenswerten Vermögensgegenstände mehr vorhanden, so ist der Verbleib des Gesellschaftsvermögens zu erläutern und die Entwicklung zu schildern, die zu der gegenwärtigen Vermögens- und Finanzlage geführt hat (BGHZ 153, 205 [208f.] = NJW 2003, 1187 = NZI 2003, 147; BGH, NJW-RR 2003, 1691 = NZI 2003, 647; AG Duisburg, NZI 2005, 415).

    Denn vorliegend wäre bei einer sich derart aufdrängenden Verdachtslage in jedem Fall eine nachvollziehbare und glaubhafte Darstellung der Vermögensentwicklung der Schuldnerin im Jahr vor der Antragstellung erforderlich (BGHZ 153, 205 [208f.] = NJW 2003, 1187 [1188] = NZI 2003, 147 [148]; BGH, NJW-RR 2003, 1691 = NZI 2003, 647; AG Duisburg, NZI 2005, 415).

    Der Schuldner muss - wie sich im Umkehrschluss aus § 14 I InsO ergibt - den Eröffnungsgrund nicht glaubhaft machen (BGHZ 153, 205, 207; HK-InsO/Kirchhof 4. Aufl. § 13 Rn. 20).

    Diese greift erst ein, wenn ein zulässiger Eröffnungsantrag vorliegt (BGHZ 153, 205, 207; BGH, Beschl. v. 10.4. 2003 - IX ZB 586/02, ZIP 2003, 1005).

    Genügt ein Antrag den vorstehend angeführten Mindesterfordernissen nicht, hat das Insolvenzgericht den Schuldner auf den Mangel hinzuweisen und eine Frist zu dessen Behebung zu setzen; nach fruchtlosem Ablauf darf - und muss - es den Antrag als unzulässig zurückweisen (BGHZ 153, 205, 207 f; HK-InsO/Kirchhof aaO; HambKomm-InsO/Wehr § 13 Rn. 10).

  • BGH, 09.10.2008 - IX ZB 212/07

    Versagung der Restschuldbefreiung wegen unvollständiger Angaben über die

    Ist der Antrag - wie im Streitfall - aufgrund eines ernsthaften Eröffnungsverlangens und der Darlegung eines Eröffnungsgrundes zulässig (BGHZ 153, 205, 207), entsteht die Auskunftspflicht mit der Antragstellung (Hess, InsO § 20 Rn. 13; Mönning in Nerlich/Römermann, InsO § 20 Rn. 11; Braun/Kind, aaO § 20 Rn. 7; Jaeger/Gerhardt, aaO).
  • BGH, 04.02.2016 - IX ZB 71/15

    Erneuter Eigenantrag auf Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens:

    b) Zu den allgemeinen Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines Insolvenzantrags gehört ein rechtliches Interesse des Antragstellers an der beantragten Eröffnung des Insolvenzverfahrens; der Antrag muss ernsthaft auf die Verfahrenseröffnung gerichtet sein und darf nicht sachfremden Zwecken dienen (BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2002 - IX ZB 426/02, ZInsO 2003, 217, 218; HK-InsO/Kirchhof, 7. Aufl., § 13 Rn. 25; Pape in Kübler/Prütting/Bork, InsO, 2013, § 13 Rn. 112; Uhlenbruck/Wegener, InsO, 14. Aufl., § 13 Rn. 81).
  • BGH, 01.12.2011 - IX ZB 232/10

    Grenzüberschreitende Insolvenz: Internationale Zuständigkeit für die Eröffnung

    Ebenso wenig muss es tätig werden, wenn der das Verfahren einleitende Insolvenzantrag mangels ordnungsgemäßer Darlegung eines Insolvenzgrundes nicht zulässig ist (BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2002 - IX ZB 426/02, BGHZ 153, 205, 207; Uhlenbruck/Pape, InsO, 13. Aufl, § 5 Rn. 1; MünchKomm-InsO/Ganter, 2. Aufl., § 5 Rn. 13).
  • BGH, 27.01.2005 - IX ZB 270/03

    Versagung der Stundung wegen fehlender Mitwirkung des Schuldners im

    Ebensowenig wie für den Eröffnungsantrag (vgl. hierzu BGHZ 153, 205, 207) ist eine Schlüssigkeit im technischen Sinne zu verlangen.
  • BGH, 03.02.2005 - IX ZB 37/04

    Versagung der Stundung wegen unzureichender Angaben im Insolvenzantrag

    Ebensowenig wie für den Eröffnungsantrag (vgl. hierzu BGHZ 153, 205, 207) ist eine Schlüssigkeit im technischen Sinne zu verlangen.

    Folglich hält es den Eröffnungsantrag der Schuldnerin für zulässig und - von der fehlenden Massekostendeckung abgesehen - für begründet (vgl. HK-InsO/Kirchhof, 3. Aufl. § 26 Rn. 16; s. auch BGHZ 153, 205, 207).

  • AG Duisburg, 02.01.2007 - 64 IN 107/06

    Erläuterung der Finanzlage bei Stellung eines Eröffnungsantrags durch eine

  • BGH, 10.04.2003 - IX ZB 586/02

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde im Insolvenzverfahren; Berücksichtigung der

  • BGH, 22.04.2004 - IX ZB 64/03

    Ermittlungspflicht des Insolvenzgerichts in einem Verbraucher-Insolvenzverfahren

  • BGH, 09.06.2005 - IX ZB 284/03

    Feststellung der Insolvenzmasse nach Rücknahme des Insolvenzantrags

  • BGH, 23.11.2006 - IX ZA 21/06

    Anforderungen an die Darlegung des Eröffnungsgrundes in einem schuldnereigenen

  • BGH, 01.02.2007 - IX ZB 79/06

    Prüfung der dem Eröffnungsantrag zugrunde liegenden Forderung durch das

  • LG Frankenthal, 17.08.2017 - 1 T 245/17

    Insolvenzantrag: Hinweispflichten des Gerichts im Zusammenhang mit dem vom

  • BGH, 24.07.2003 - IX ZA 12/03

    Zulässigkeit eines Regelinsolvenzverfahrens

  • LG Cottbus, 16.10.2009 - 7 T 121/08

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Umfang der Amtsermittlungspflicht bei Verstoß des

  • BGH, 26.04.2007 - IX ZB 87/06

    Anforderungen an die Darlegung des Eröffnungsgrundes

  • AG Köln, 19.01.2012 - 74 IN 108/10

    Insolvenzantrag eines Gläubigers: Darlegungs- und Beweislast bei behauptetem

  • BGH, 26.04.2007 - IX ZB 86/06

    Voraussetzungen der Zulassung eines Insolvenzantrages

  • LG Stendal, 28.06.2007 - 25 T 112/06

    Beschwerde gegen den Zurückweisungsbeschluss zu einem Eigenantrag auf Eröffnung

  • AG Hamburg, 30.05.2005 - 67a IN 222/05

    Abwicklung eines Finanzdienstleisters: Stellung des Abwicklers;

  • AG Köln, 25.03.2008 - 73 IN 227/07

    Bestimmtheit eines Insolvenzantrags bei Angabe einer werterschöpfend beliehenen

  • AG Duisburg, 23.06.2004 - 63 IN 139/04

    Anforderungen an einen Insolvenzantrag eines zuvor selbständig tätigen

  • BGH, 01.12.2005 - IX ZB 85/04

    Bestehen eines Pflichtteilsanspruchs bei Überschuldung des Nachlasses

  • OLG Celle, 16.12.2003 - 2 W 117/03

    Gerichtszuständigkeit im Insolvenzverfahren bei Änderung der Geschäftsadresse;

  • AG Duisburg, 23.06.2004 - 63 INj 139/04
  • LG Aachen, 28.12.2011 - 6 T 115/11

    Berechtigung des Insolvenzgerichts zur Beauftragung eines Sachverständigen zwecks

  • BGH, 30.06.2011 - IX ZA 35/11

    Zulässigkeit der Eröffnung eines Nachlassinsolvenzverfahrens bei fehlender

  • LG Stuttgart, 19.04.2011 - 19 T 106/10

    Nachlassinsolvenzverfahren: Nachweis der Eröffnungsvoraussetzungen durch den

  • BGH, 23.10.2003 - IX ZB 474/02

    Anforderungen an die Sachaufklärung durch das Insolvenzgericht vor der

  • AG Göttingen, 27.04.2005 - 74 IN 130/05

    Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach einem Eigenantrag der Schuldnerin;

  • AG Leipzig, 06.03.2007 - 401 IN 4471/06

    Zulässigkeit eines Insolvenzantrags des Schuldners in einem bereits auf Antrag

  • LG Berlin, 26.03.2007 - 86 T 123/07
  • AG Duisburg, 22.01.2007 - 62 IN 212/03

    Verwendung einer fremdsprachigen Urkunde ohne gleichzeitige Vorlage einer

  • AG Essen, 25.03.2015 - 166 IN 22/15

    Zulässigkeit des Eigenantrags; Pflicht des Schuldners zur Beibringung der

  • AG Düsseldorf, 28.12.2021 - 503 IN 84/21
  • AG Hamburg, 24.06.2005 - 67a IN 190/05

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Anwendbare Vorschriften bei Abwicklung nach dem

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