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   BGH, 27.02.2003 - I ZR 253/00   

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BGH, 27.02.2003 - I ZR 253/00 (https://dejure.org/2003,309)
BGH, Entscheidung vom 27.02.2003 - I ZR 253/00 (https://dejure.org/2003,309)
BGH, Entscheidung vom 27. Februar 2003 - I ZR 253/00 (https://dejure.org/2003,309)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • IWW
  • aufrecht.de

    Gesamtpreisangebot: Ware gekoppelt mit Dienstleistung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unlauterer Wettbewerb von Reiseveranstaltern bei Komplettangeboten; Zusammenstellung von Gütern und Dienstleistungen zu Gesamtangebot; Wettbewerbsfreiheit bei Kopplungsangeboten im Falle einer Skireise mit im Preis enthaltenen Skiern; Beurteilung zusammengefasster ...

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zulässigkeit der Zusammenstellung von Gütern und Dienstleistungen zu Gesamtangeboten und deren Bewerbung ("Gesamtpreisangebot")

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zur Zulässigkeit von Gesamtpreisangeboten für Güter und Dienstleistungen

  • reise-recht-wiki.de

    Gekoppelte Leistungen bei Pauschalreisen

  • Judicialis

    UWG § 1; ; UWG § 3

  • ra.de
  • dgfr.de

    Koppelungsangebote

  • Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Bewerbung von Komplettangeboten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG §§ 1 3
    "Gesamtpreisangebot"; Zulässigkeit eines Gesamtpreisangebots aus Gütern und Dienstleistungen

  • rechtsportal.de

    UWG §§ 1 3
    "Gesamtpreisangebot"; Zulässigkeit eines Gesamtpreisangebots aus Gütern und Dienstleistungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Güter und Dienstleistungen als Gesamtangebot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Pauschalreisen dürfen mit zusätzlichen Angeboten gekoppelt werden

  • fuehrich.de (Leitsatz)

    Gesamtpreisangebot

Besprechungen u.ä.

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    UWG § 1
    Zulässigkeit der Zusammenstellung von Gütern und Dienstleistungen zu Gesamtangeboten und deren Bewerbung ("Gesamtpreisangebot")

Papierfundstellen

  • BGHZ 154, 105
  • NJW 2003, 1671
  • NJW 2003, 2135
  • ZIP 2004, 777 (Ls.)
  • MDR 2003, 1004
  • GRUR 2003, 538
  • WM 2003, 1283
  • MMR 2003, 548 (Ls.)
  • BB 2003, 982 (Ls.)
  • DB 2003, 1570 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (21)

  • BGH, 26.10.2006 - I ZR 33/04

    Regenwaldprojekt I

    bb) Nach der Rechtsprechung des Senats zu den missbräuchlichen Kopplungsangeboten kann eine Irreführung anzunehmen sein, wenn über den Inhalt der zusätzlichen Leistung nur unzureichend informiert wird (vgl. zu § 4 Nr. 1 UWG: BGH GRUR 2006, 161 Tz 15 - Zeitschrift mit Sonnenbrille; zu § 1 UWG a.F.: BGHZ 151, 84, 89 - Kopplungsangebot I; BGHZ 154, 105, 108 f. - Gesamtpreisangebot).

    Die Verpflichtung zu aufklärenden Angaben besteht nur dann, wenn anderenfalls die Gefahr einer unlauteren Beeinflussung des Verbrauchers durch Täuschung über den tatsächlichen Wert des Angebots, insbesondere über den Wert einer angebotenen Zusatzleistung, gegeben ist (BGHZ 154, 105, 108 f. - Gesamtpreisangebot; BGH GRUR 2006, 161 Tz 15 - Zeitschrift mit Sonnenbrille).

  • KG, 12.08.2014 - 5 U 2/12

    Bearbeitungsentgelt von 25,00 EUR bei Flugstornierung unzulässig

    Es ist zwar im Allgemeinen preisrechtlich nicht geboten, dass ein Unternehmer die von ihm kalkulierten Kostenbestandteile - neben der Angabe des Endpreises - aufschlüsselt und den Verbraucher hierüber informiert (vergleiche BGH, GRUR 2003, 538 , juris Rn. 17 ff - Gesamtpreisangebot).
  • BGH, 26.10.2006 - I ZR 97/04

    Regenwaldprojekt II

    bb) Nach der Rechtsprechung des Senats zu den missbräuchlichen Kopplungsangeboten kann eine Irreführung anzunehmen sein, wenn über den Inhalt der zusätzlichen Leistung nur unzureichend informiert wird (vgl. zu § 4 Nr. 1 UWG: BGH GRUR 2006, 161 Tz 15 - Zeitschrift mit Sonnenbrille; zu § 1 UWG a.F.: BGHZ 151, 84, 89 - Kopplungsangebot I; BGHZ 154, 105, 108 f. - Gesamtpreisangebot).

    Die Verpflichtung zu aufklärenden Angaben besteht nur dann, wenn anderenfalls die Gefahr einer unlauteren Beeinflussung der Verbraucher durch Täuschung über den tatsächlichen Wert des Angebots, insbesondere über den Wert einer angebotenen Zusatzleistung, gegeben ist (BGHZ 154, 105, 108 f. - Gesamtpreisangebot; BGH GRUR 2006, 161 Tz 15 - Zeitschrift mit Sonnenbrille).

  • BGH, 04.11.2003 - KZR 16/02

    Kein Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch Kopplungsangebote für

    Vielmehr ist es Sache des Verbrauchers, Preisvergleiche anzustellen und sich Gedanken über die Preiswürdigkeit eines Angebots zu machen, denn zumindest anhand des maßgebenden Gesamtpreises sind Preisvergleiche immer möglich (BGH, Urt. v. 27.2.2003 - I ZR 253/00, GRUR 2003, 538, 539 - Gesamtpreisangebot).
  • BGH, 13.12.2007 - I ZB 39/05

    idw Informationsdienst Wissenschaft

    Eine rechtserhaltende Benutzung i.S. von § 26 MarkenG liegt dementsprechend nicht vor, wenn das Zeichen ausschließlich als Unternehmenskennzeichen Verwendung findet (BGH, Urt. v. 10.10.2002 - I ZR 253/00, GRUR 2003, 428, 430 = WRP 2003, 647 - BIG BERTHA; Urt. v. 21.7.2005 - I ZR 293/02, GRUR 2005, 1047, 1049 = WRP 2005, 1527 - OTTO).
  • BGH, 22.09.2005 - I ZR 28/03

    Zeitschrift mit Sonnenbrille

    a) Nach Aufhebung der Zugabeverordnung ist es einem Unternehmen nicht mehr verwehrt, die Abgabe von zwei keine Funktionseinheit bildenden Produkten in einer Weise miteinander zu verbinden, dass bei Erwerb des einen Produkts das andere ohne Berechnung abgegeben wird (vgl. BGHZ 151, 84, 86 - Kopplungsangebot I; BGH, Urt. v. 13.6.2002 - I ZR 71/01, GRUR 2002, 979, 980 = WRP 2002, 1259 - Kopplungsangebot II; BGHZ 154, 105, 108 - Gesamtpreisangebot; BGH, Urt. v. 10.4.2003 - I ZR 291/00, GRUR 2003, 890, 891 = WRP 2003, 1217 - Buchclub-Kopplungsangebot).

    Es besteht allerdings keine generelle Pflicht, den Wert einer Zugabe anzugeben (vgl. BGHZ 151, 84, 89 - Kopplungsangebot I; BGHZ 154, 105, 109 - Gesamtpreisangebot).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zu § 1 UWG a.F. besteht keine generelle Pflicht, den Wert einer Zugabe anzugeben, es sei denn, der Verbraucher wird andernfalls über den Wert des tatsächlichen Angebots getäuscht oder unzureichend informiert (vgl. BGHZ 151, 84, 89 - Kopplungsangebot I; BGHZ 154, 105, 108 f. - Gesamtpreisangebot).

  • BGH, 25.11.2021 - I ZR 148/20

    Wettbewerbswidrige Preisangaben: Inhaltsanforderungen an die Preisinformation bei

    Die an die Preisinformation bei Kopplungsangeboten zu stellenden Anforderungen ergeben sich nunmehr aus dem lauterkeitsrechtlichen Irreführungsverbot (§ 5 Abs. 1 UWG), dem Tatbestand der Informationspflichtverletzung (im unternehmerischen Verkehr § 5a Abs. 1 UWG, im Verhältnis zu Verbrauchern § 5a Abs. 2 UWG) sowie aus dem Verbot aggressiver geschäftlicher Handlungen (§ 4a UWG) und der lauterkeitsrechtlichen Generalklausel (im unternehmerischen Verkehr § 3 Abs. 1 UWG, im Verhältnis zu Verbrauchern § 3 Abs. 2 UWG; Weiterführung von BGH, Urteil vom 13. Juni 2002 - I ZR 173/01, BGHZ 151, 84 - Kopplungsangebot I; Urteil vom 27. Februar 2003 - I ZR 253/00, BGHZ 154, 105 - Gesamtpreisangebot).

    Die Möglichkeit, Güter und Dienstleistungen zu Gesamtangeboten (insbesondere Komplettangeboten) zusammenzustellen und dementsprechend zu bewerben, gehört zur Freiheit des Wettbewerbs (vgl. BGH, Urteil vom 27. Februar 2003 - I ZR 253/00, BGHZ 154, 105, 108 [juris Rn. 15] - Gesamtpreisangebot, mwN).

    16 Kopplungsangebote sind danach irreführend im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 2 Fall 2 Nr. 2 UWG, wenn sie über den tatsächlichen Wert des Angebots, insbesondere über den Wert der angebotenen Zusatzleistung, zu täuschen geeignet sind (vgl. BGHZ 151, 84, 86 [juris Rn. 23] - Kopplungsangebot I; BGHZ 154, 105, 108 [juris Rn. 17] - Gesamtpreisangebot; BGH, Urteil vom 2. Juni 2005 - I ZR 252/02, GRUR 2006, 164 Rn. 20 = WRP 2006, 84 - Aktivierungskosten II).

    Eine solche umfassende Aufklärung wird weder von verständigen Verbraucherinnen und Verbrauchern noch von sonstigen Marktteilnehmern erwartet (vgl. BGHZ 154, 105, 109 [juris Rn. 17] - Gesamtpreisangebot).

    Zumindest anhand des letztlich maßgebenden Gesamtpreises sind Preisvergleiche immer möglich (vgl. BGHZ 154, 105, 109 [juris Rn. 18] - Gesamtpreisangebot).

  • BGH, 13.12.2007 - I ZB 26/05

    idw

    Eine rechtserhaltende Benutzung i.S. von § 26 MarkenG liegt dementsprechend nicht vor, wenn das Zeichen ausschließlich als Unternehmenskennzeichen Verwendung findet (BGH, Urt. v. 10.10.2002 - I ZR 253/00, GRUR 2003, 428, 430 = WRP 2003, 647 - BIG BERTHA; Urt. v. 21.7.2005 - I ZR 293/02, GRUR 2005, 1047, 1049 = WRP 2005, 1527 - OTTO).
  • BGH, 04.11.2003 - KZR 38/02

    "Strom und Telefon II"; Beeinträchtigung der Wettbewerbsmöglichkeiten anderer

    Vielmehr ist es Sache des Verbrauchers, Preisvergleiche anzustellen und sich Gedanken über die Preiswürdigkeit eines Angebots zu machen, denn zumindest anhand des maßgebenden Gesamtpreises sind Preisvergleiche immer möglich (BGH, Urt. v. 27.2.2003 - I ZR 253/00, GRUR 2003, 538, 539 - Gesamtpreisangebot).
  • BGH, 20.12.2007 - I ZR 51/05

    Werbung für Telefondienstleistungen

    Eine aus dem Verbot, die Entscheidungsfreiheit des Kunden durch unangemessenen unsachlichen Einfluss zu beeinträchtigen (§ 4 Nr. 1 UWG, § 1 UWG a.F.), abzuleitende Verpflichtung zur Angabe des Wertes der einzelnen Leistungen besteht bei Kopplungsangeboten und ebenso bei Zugaben nur ausnahmsweise dann, wenn ohne die Wertangabe die Gefahr besteht, dass der Verbraucher entweder durch unzureichende Information (vgl. BGHZ 151, 84, 89 - Kopplungsangebot I) oder durch Täuschung über den tatsächlichen Wert des Angebots und insbesondere über den Wert einer angebotenen Zusatzleistung (vgl. BGHZ 154, 105, 109 - Gesamtpreisangebot; BGH, Urt. v. 22.9.2005 - I ZR 28/03, GRUR 2006, 161 Tz. 27 = WRP 2006, 69 - Zeitschrift mit Sonnenbrille) in unlauterer Weise beeinflusst wird.
  • BGH, 11.12.2003 - I ZR 74/01

    Treue Punkte

  • BGH, 14.10.2010 - I ZR 5/09

    Lohnsteuerhilfeverein Preußen

  • OLG Hamm, 13.01.2004 - 4 U 112/03

    Zur Frage des Wettbewerbsverstosses unter dem Gesichtspunkt des sogenannten

  • OLG Hamm, 18.11.2003 - 4 U 105/03

    Zum Verstoß gegen § 1 UWG wegen versprochener Spende für Regenwaldschutz des

  • OLG Köln, 24.02.2006 - 6 U 213/05

    "UEFA Champions League" - Angebote mit DSL-Internetzugängen

  • OLG Hamburg, 02.11.2006 - 3 U 105/06

    Arzneimittelwerbung: Bewerbung eines blutdrucksenkenden Arzneimittels in einer

  • OLG Köln, 22.11.2004 - 6 W 115/04

    "Glow by J. Lo" - Gutschein für Körperpflegemittel als kostenlose Zugabe einer

  • OLG Hamburg, 10.02.2005 - 5 U 131/04

    Irreführung durch Bezeichnung als "einer der führenden Internet-Provider

  • OLG Stuttgart, 18.07.2013 - 2 U 175/12

    Wettbewerbsverstoß: Prospektwerbung für Telefondienstleistungen; Aussage der

  • LG Siegen, 07.08.2003 - 7 O 100/03
  • LG Berlin, 26.06.2015 - 15 O 367/14

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Angabepflicht für eine Flughafengebühr in einem

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