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   BGH, 29.04.2003 - VI ZR 393/02   

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https://dejure.org/2003,9
BGH, 29.04.2003 - VI ZR 393/02 (https://dejure.org/2003,9)
BGH, Entscheidung vom 29.04.2003 - VI ZR 393/02 (https://dejure.org/2003,9)
BGH, Entscheidung vom 29. April 2003 - VI ZR 393/02 (https://dejure.org/2003,9)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Abrechnung auf Gutachtenbasis bei Reparatur in einen lediglich funktionsfähigen Zustand

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausgleich des durch einen Unfall verursachten Fahrzeugschadens; Geschätzte Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts ohne Abzug des Restwerts; Rolle der Qualität einer Reparatur; Den Wiederbeschaffungswert übersteigende Reparaturkosten; Wechselbeziehung ...

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Ersatz der vom Sachverständigen geschätzten Reparaturkosten eines Kfz bis zum Wiederbeschaffungswert ohne Abzug des Restwerts

  • urteile-network.de PDF

    Reparaturkosten

  • versicherung-recht.de

    § 249 BGB

  • anwalt-recht-und-gesetz.de
  • rabüro.de

    Geschädigte kann Reparaturkosten ohne Abzug Restwert erstattet verlangen, wenn er Unfallfahrzeug weiter nutzt

  • kanzlei-heskamp.de
  • Judicialis

    BGB § 249 Hb

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249
    Ersatz von Reparaturkosten auf Gutachtenbasis bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts und ohne Abzug des Restwerts bei tatsächlicher Reparatur

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249
    Höhe der zu ersetzenden Reparaturkosten eines unfallbeschädigten Fahrzeugs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Deliktsrecht - Umfang Schadensersatz nach Unfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Ersatz von Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Ersatz von Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Eigenreparatur

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Ersatz von Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes

  • Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht PDF, S. 11 (Kurzinformation)

    Ersatz von Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts

  • drschmel.de (Kurzinformation)

    Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts erstattungsfähig

  • drschmel.de (Kurzinformation)

    Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts erstattungsfähig

  • anwalt-bauer.de (Kurzinformation)

    Schadensberechnung bei wirtschaftlichem Totalschaden, Restwert und Instandsetzung

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Restwert nach Autoschäden darf nicht abgezogen werden // Kosten bis Wiederbeschaffungswert sind zu erstatten

Besprechungen u.ä. (6)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallschadensregulierung - BGH folgt Mindermeinung zum Reparaturkostenersatz

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Unfallschadensregulierung - BGH zur Abrechnung fiktiver Reparaturkosten: Konsequenzen für die Praxis

  • nomos.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Abrechnung von Fahrzeugschäden nach den fiktiven Kosten einer Reparatur (RA Stephan Rütten; SVR 2008, 241)

  • nomos.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Totalschadenabrechnung oder Reparaturkosten? (Martin Müller; SVR 2004, 201)

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    BGB §§ 249, 251
    Ersatz der vom Sachverständigen geschätzten Reparaturkosten eines Kfz bis zum Wiederbeschaffungswert ohne Abzug des Restwerts ("Kfz-Reparatur I")

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Schadensrecht, Umfang des Reparaturkostenersatzes nach Autounfall

Papierfundstellen

  • BGHZ 154, 395
  • NJW 2003, 2085
  • ZIP 2003, 1156
  • MDR 2003, 1048
  • NZV 2003, 371
  • VersR 2003, 918
  • BB 2003, 1464 (Ls.)
  • JR 2004, 23
 
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Wird zitiert von ... (314)

  • BGH, 23.05.2006 - VI ZR 192/05

    Umfang der Ersatzpflicht des Fahrzeugschadens

    Der Geschädigte kann zum Ausgleich des durch einen Unfall verursachten Fahrzeugschadens, der den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigt, die vom Sachverständigen geschätzten Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts ohne Abzug des Restwerts verlangen, wenn er das Fahrzeug - gegebenenfalls unrepariert - mindestens sechs Monate nach dem Unfall weiter nutzt (Fortführung von BGHZ 154, 395 ff.).

    a) Der erkennende Senat hat im Urteil vom 29. April 2003 - VI ZR 393/02 - BGHZ 154, 395 ff. entschieden, dass der Geschädigte zum Ausgleich des durch einen Unfall verursachten Fahrzeugschadens, der den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigt, die vom Sachverständigen geschätzten Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts ohne Abzug des Restwerts verlangen kann, wenn er das Fahrzeug tatsächlich reparieren lässt und weiter benutzt, ohne dass es auf Qualität und Umfang der Reparatur ankommt.

    Im Fall der Weiternutzung stellt der Restwert, wenn und solange der Geschädigte ihn nicht realisiert, lediglich einen hypothetischen Rechnungsposten dar, der sich in der Schadensbilanz nicht niederschlagen darf (vgl. Senatsurteil BGHZ 154, 395, 397 f. m.w.N.).

  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 398/02

    Zur Schadensberechnung auf der Grundlage fiktiver Reparaturkosten

    Zwar hält das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung und der überwiegenden Rechtsmeinung grundsätzlich einen Anspruch des Geschädigten auf Ersatz der in einer markengebundenen Vertragswerkstatt anfallenden Reparaturkosten unabhängig davon für gegeben, ob der Geschädigte den Wagen tatsächlich voll, minderwertig oder überhaupt nicht reparieren läßt (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, vgl. Senatsurteile, BGHZ 66, 239, 241; vom 6. November 1973 - VI ZR 163/72 - VersR 1974, 331; vom 22. November 1977 - VI ZR 119/76 - VersR 1978, 235; vom 5. März 1985 - VI ZR 204/83 - VersR 1985, 593; vom 20. Juni 1989 - VI ZR 334/88 - VersR 1989, 1056; vom 17. März 1992 - VI ZR 226/91 - VersR 1992, 710 und vom heutigen Tag, dem 29. April 2003 - VI ZR 393/02 - vgl. hierzu auch Steffen, NZV 1991, 1, 2; ders. NJW 1995, 2057, 2062; ders. DAR 1997, 297).

    Im Hinblick auf eine Begrenzung der Schadenshöhe läßt es aber außer Betracht, daß Ziel des Schadensersatzes die Totalreparation ist und der Geschädigte nach schadensrechtlichen Grundsätzen sowohl in der Wahl der Mittel zur Schadensbehebung als auch in der Verwendung des vom Schädiger zu leistenden Schadensersatzes frei ist (vgl. Senatsurteile vom 20. Juni 1989 - VI ZR 334/88 - VersR 1989, 1056 f. sowie vom heutigen Tag - VI ZR 393/02 - m.w.N.).

    In diesem Rahmen ist der Geschädigte grundsätzlich hinsichtlich der Verwendung des zum Schadensausgleich erhaltenen Geldbetrages frei (vgl. Senatsurteile vom 20. Juni 1989 - VI ZR 334/88 - VersR 1989, 1056 f. m.w.N. und vom heutigen Tag - VI ZR 393/02 - Weber, VersR 1990, 934, 938 ff.; Steffen, NZV 1991, 1, 2; ders. NJW 1995, 2057, 2059 f.).

  • BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger

    Das Gebot zu wirtschaftlich vernünftiger Schadensbehebung verlangt jedoch, wie der Senat ebenfalls bereits ausgeführt hat, vom Geschädigten nicht, zu Gunsten des Schädigers zu sparen oder sich in jedem Fall so zu verhalten, als ob er den Schaden selbst zu tragen hätte (Senatsurteile vom 15. Oktober 1991 - VI ZR 314/90, BGHZ 115, 364, 369; vom 29. April 2003 - VI ZR 393/02, BGHZ 154, 395, 398; vom 2. Juli 1985 - VI ZR 86/84, aaO).

    Der Geschädigte ist nach schadensrechtlichen Grundsätzen in der Wahl der Mittel zur Schadensbehebung frei (vgl. Senatsurteile BGHZ 154, 395, 398; 155, 1, 4; 162, 161, 165 f.; vom 20. Juni 1989 - VI ZR 334/88 - VersR 1989, 1056 f.).

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