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   BGH, 29.04.2003 - VI ZR 398/02   

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https://dejure.org/2003,8
BGH, 29.04.2003 - VI ZR 398/02 (https://dejure.org/2003,8)
BGH, Entscheidung vom 29.04.2003 - VI ZR 398/02 (https://dejure.org/2003,8)
BGH, Entscheidung vom 29. April 2003 - VI ZR 398/02 (https://dejure.org/2003,8)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Abrechnung nach fiktiven Reparaturkosten bei Weiterverkauf

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berechnung von Kraftfahrzeugschäden; Zur Wiederherstellung erforderlicher Betrag; Gebot der Wirtschaftlichkeit; Kostenvergleich zwischen Reparaturaufwand und Ersatzbeschaffungsaufwand; Abrechnung fiktiver Reparaturkosten; Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen ...

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Ersatz fiktiver Reparaturkosten auf Grundlage der Stundensätze einer markengebundenen Kfz-Fachwerkstatt

  • urteile-network.de PDF

    Reparaturkosten

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Der Geschädigte darf seiner (fiktiven) Schadensberechnung grundsätzlich die üblichen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen §§ 249, 254 Abs. 2 BGB

  • kanzlei-heskamp.de
  • Judicialis

    BGB § 249 Hb

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249
    Ersatz fiktiver Reparaturkosten mit Stundenverrechnungssätzen einer markengebundenen Fachwerkstatt

  • RA Kotz

    Reparaturkostenabrechnung (fiktive) - Stundenverrechnungssätze markengebundene Fachwerkstatt

  • RA Kotz

    Reparaturkostenabrechnung (fiktive) - Stundenverrechnungssätze markengebundene Fachwerkstatt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249
    Abrechnung fiktiver Reparaturkosten; Höhe des Stundenverrechnungssatzes

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensersatzrecht - Fiktive Reparaturkosten: Stundenverrechnungssätze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zur Schadensberechnung auf der Grundlage fiktiver Reparaturkosten

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof zur Schadensberechnung auf der Grundlage fiktiver Reparaturkosten

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Fiktive Reparaturkosten - Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Zur Höhe der dem Geschädigten bei fiktiver Schadensabrechnung zustehenden Werkstatt-Stundenverrechnungssätze

  • IWW (Kurzinformation)

    Unfallregulierung - Reparatur in Fachwerkstatt bei fiktiver Abrechnung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schadensberechnung auf der Grundlage fiktiver Reparaturkosten

  • Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht PDF, S. 10 (Kurzinformation)

    Schadensberechnung auf der Grundlage fiktiver Reparaturkosten

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Zur Abrechnung fiktiver Reparaturkosten - Gilt bei der Schadensregulierung nach einem Unfall der Stundensatz von Marken-Fachwerkstätten oder ein Durchschnittswert?

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Verkehrsunfall: Haftpflichtversicherung kann auf günstigere Reparaturmöglichkeit verweisen

  • anwalt-bauer.de (Kurzinformation)

    Schadensberechnung von Werkstattstundenlöhnen auf Grundlage von fiktiven Reparaturkosten

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Autofahrer gegenüber Versicherungen gestärkt // Reparatur in Markenwerkstatt muss erstattet werden

Besprechungen u.ä. (7)

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Schadensrecht - Was gilt bei Haftpflicht, was bei Kasko?

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Versicherer reagieren schon - Die "VW-Entscheidung" des BGH regt die Phantasie mancher Versicherer an

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallschadensregulierung - Anspruch auf Vertragswerkstatt auch bei fiktiven Reparaturkosten

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Haftpflicht: Fiktive Abrechnung - Verrechnungssatz markenloser Werkstatt nicht maßgeblich

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    BGB § 249
    Ersatz fiktiver Reparaturkosten auf Grundlage der Stundensätze einer markengebundenen Kfz-Fachwerkstatt

  • reese-rechtsanwalt.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Das "Porsche-Urteil" des BGH im Lichte der Berliner Rechtsprechung (Kay Reese)

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    BGH schafft Klarheit bei fiktiver Abrechnung

Papierfundstellen

  • BGHZ 155, 1
  • NJW 2003, 2086
  • ZIP 2003, 1158
  • MDR 2003, 1046
  • NZV 2003, 223
  • NZV 2003, 372
  • VersR 2003, 920
  • BB 2003, 1464 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (513)

  • BGH, 20.10.2009 - VI ZR 53/09

    Zur Höhe der Stundensätze im Rahmen der Reparaturkostenabrechnung nach einem

    a) Der Geschädigte darf seiner (fiktiven) Schadensberechnung grundsätzlich die üblichen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen, die ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat (Bestätigung des Senatsurteils BGHZ 155, 1 ff.).

    Zwar habe der Bundesgerichtshof in seinem "Porsche-Urteil" vom 29. April 2003 - VI ZR 398/02 - BGHZ 155, 1 ff. ausgeführt, dass der Geschädigte, der eine ihm mühelos und ohne Weiteres zugängliche günstigere und gleichwertige Reparaturmöglichkeit habe, sich auf diese verweisen lassen müsse.

    Das Berufungsgericht ist zutreffend von dem Senatsurteil BGHZ 155, 1 ff. (sog. Porsche-Urteil) ausgegangen, in welchem der Senat entschieden hat, dass der Geschädigte, der fiktive Reparaturkosten abrechnet, der Schadensberechnung grundsätzlich die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen darf.

    Der Geschädigte leistet im Reparaturfall dem Gebot zur Wirtschaftlichkeit im Allgemeinen Genüge und bewegt sich in den für die Schadensbehebung nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB gezogenen Grenzen, wenn er der Schadensabrechnung die üblichen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legt, die ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat (vgl. Senatsurteil BGHZ 155, 1,3).

    In seinem Urteil BGHZ 155, 1 ff. ist der Senat dem dortigen Berufungsgericht vom Ansatz her allerdings auch in der Auffassung beigetreten, dass der Geschädigte, der mühelos eine ohne Weiteres zugängliche günstigere und gleichwertige Reparaturmöglichkeit hat, sich auf diese verweisen lassen muss.

  • BGH, 25.09.2018 - VI ZR 65/18

    Schadensminderungspflicht des Geschädigten bei fiktiver Abrechnung der

    Begehrt er den Ersatz fiktiver Reparaturkosten, genügt es im Allgemeinen, dass er den Schaden auf der Grundlage eines von ihm eingeholten Sachverständigengutachtens berechnet, sofern das Gutachten hinreichend ausführlich ist und das Bemühen erkennen lässt, dem konkreten Schadensfall vom Standpunkt eines wirtschaftlich denkenden Betrachters gerecht zu werden (vgl. Senatsurteil vom 29. April 2003 - VI ZR 398/02, BGHZ 155, 1 mwN).

    Gleichwohl muss sich der Geschädigte, der mühelos eine ohne weiteres zugängliche günstigere und gleichwertige Reparaturmöglichkeit hat, unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht gemäß § 254 Abs. 2 BGB auf diese verweisen lassen (Senatsurteile vom 29. April 2003 - VI ZR 398/02, BGHZ 155, 1, 5; vom 20. Oktober 2009 - VI ZR 53/09, BGHZ 183, 21 Rn. 9; vom 3. Dezember 2013 - VI ZR 24/13, VersR 2014, 214 Rn. 10).

  • BGH, 11.11.2015 - IV ZR 426/14

    Zur fiktiven Abrechnung von Unfallschäden in der Fahrzeugkaskoversicherung auf

    Dass der Umfang ihres Anspruchs gegen den Versicherer insoweit generell hinter dem zurückbleiben soll, was im Schadenfall von einem haftpflichtigen Unfallgegner verlangt werden kann (vgl. dazu BGH, Urteile vom 29. April 2003 - VI ZR 398/02, BGHZ 155, 1 unter II 2; vom 20. Oktober 2009 - VI ZR 53/09, BGHZ 183, 21 Rn. 7 f.; vom 22. Juni 2010 - VI ZR 302/08, VersR 2010, 1096 Rn. 6 und VI ZR 337/09, VersR 2010, 1097 Rn. 5 f.; vom 13. Juli 2010 - VI ZR 259/09, VersR 2010, 1380 Rn. 6; vom 15. Juli 2014 - VI ZR 313/13, NJW 2014, 3236 Rn. 8; vom 28. April 2015 - VI ZR 267/14, VersR 2015, 861 Rn. 9 ff.), wird der durchschnittliche Versicherungsnehmer dem Begriff der erforderlichen Kosten jedenfalls nicht entnehmen.
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