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   BGH, 24.06.2003 - KZR 32/02   

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https://dejure.org/2003,165
BGH, 24.06.2003 - KZR 32/02 (https://dejure.org/2003,165)
BGH, Entscheidung vom 24.06.2003 - KZR 32/02 (https://dejure.org/2003,165)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 2003 - KZR 32/02 (https://dejure.org/2003,165)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Einräumung eines Barzahlungsrabatts als Verstoß gegen die Buchpreisbindung; Einordnung des vom Verleger festgesetzten Endpreises als beim Bücherkauf zu entrichtender Barzahlungspreis; Inanspruchnahme eines Anstifters zu einem Verstoß gegen das Buchpreisbindungsgesetz als ...

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Einräumung eines Barzahlungsrabatts als Verstoß gegen die Buchpreisbindung

  • buchpreisbindung.drik.de

    Kein Skontoabzug beim Kauf preisgebundener Bücher

  • Judicialis

    BuchpreisbindG § 3; ; BuchpreisbindG § 5; ; BuchpreisbindG § 7; ; BuchpreisbindG § 9; ; BGB § 830 Abs. 2; ; BGB § 1004

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 830 Abs. 2 § 1004; BuchpreisbindG §§ 3 5 7 9
    "Buchpreisbindung"; Zulässigkeit eines Barzahlungsrabatts beim Verkauf von Büchern; Geltung der Buchpreisbindung bei zentraler Beschaffung von Schulbüchern

  • rechtsportal.de

    "Buchpreisbindung"; Zulässigkeit eines Barzahlungsrabatts beim Verkauf von Büchern; Geltung der Buchpreisbindung bei zentraler Beschaffung von Schulbüchern

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verstoß gegen die Buchpreisbindung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zur Unzulässigkeit einer an Buchhandlungen gerichteten Aufforderung, Schulbücher mit einem Barzahlungsrabatt zu liefern

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof zur Unzulässigkeit einer an Buchhandlungen gerichteten Aufforderung, Schulbücher mit einem Barzahlungsrabatt zu liefern

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    BGH bejaht Verstoß gegen Buchpreisbindung durch Barzahlungsrabatt bei Buchkauf

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Zur Unzulässigkeit einer an Buchhandlungen gerichteten Aufforderung, Schulbücher mit einem Barzahlungsrabatt zu liefern

Besprechungen u.ä. (2)

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    BuchPrG §§ 3, 5, 7, 9; BGB § 830 Abs. 2, § 1004
    Verstoß gegen Buchpreisbindung durch Einräumung von Skonto ("Buchpreisbindung")

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Der Online-Kauf von Büchern mit den berühmten "5-Euro-Gutscheinen": Ein Verstoß gegen das Preisbindungsgesetz?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 155, 189
  • NJW 2003, 2525
  • GRUR 2003, 807
  • WM 2003, 2020
  • ZUM 2003, 773
  • afp 2003, 428
 
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Wird zitiert von ... (72)

  • BGH, 08.06.2018 - V ZR 125/17

    Schadensersatzansprüche einzelner Wohnungseigentümer gegen die

    Es kann dahinstehen, ob die Revision auch im Hinblick auf den abgewiesenen Teil der Klage zugelassen worden ist, weil die Anschlussrevision gemäß § 554 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 ZPO auch dann statthaft ist, wenn die Revision (insoweit) nicht zugelassen worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juni 2003 - KZR 32/02, BGHZ 155, 189, 191 f.; Urteil vom 26. Juli 2004 - VIII ZR 281/03, NJW 2004, 3174, 3176).
  • BGH, 17.12.2013 - VI ZR 211/12

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Internetveröffentlichung: Zurechnung bei

    Daher kann eine Anschlussrevision bei beschränkter Zulassung der Revision auch dann wirksam eingelegt werden, wenn die Anschlussrevision nicht den Streitstoff betrifft, auf den sich die Zulassung bezieht (vgl. BGH, Urteile vom 24. Juni 2003 - KZR 32/02, NJW 2003, 2525; vom 26. Juli 2004 - VIII ZR 281/03, NJW 2004, 3174, 3176; vom 22. November 2007 - I ZR 74/05, BGHZ 174, 244 Rn. 39).
  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Soweit in der neueren Rechtsprechung eine gewisse Zurückhaltung gegenüber dem Institut der Störerhaftung zum Ausdruck kommt und erwogen wird, die Passivlegitimation für den Unterlassungsanspruch allein nach den deliktsrechtlichen Kategorien der Täterschaft und Teilnahme zu begründen (vgl. BGHZ 155, 189, 194 f. - Buchpreisbindung; BGH, Urt. v. 15.5.2003 - I ZR 292/00, GRUR 2003, 969, 970 = WRP 2003, 1350 - Ausschreibung von Vermessungsleistungen, m.w.N.), betrifft dies Fälle des Verhaltensunrechts, in denen keine Verletzung eines absoluten Rechts in Rede steht.
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