Rechtsprechung
BGH, 12.12.2003 - V ZR 180/03 |
Volltextveröffentlichungen (17)
- lexetius.com
BGB § 906 Abs. 2 Satz 2
- IWW
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 906 Abs. 2 Satz 2
Kein verschuldensunabhängiger nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch zwischen Mietwohnungen desselben Grundstücks - Prof. Dr. Lorenz
Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch bei nicht duldungspflichtigen, aber faktisch nicht verhinderbaren Schäden analog § 906 II 2 BGB, keine analoge Anwendung auf das Verhältnis zwischen Wohnungsmietern desselben Grundstücks
- Kanzlei Prof. Schweizer
Kein Ausgleichsanspruch bei Beeinträchtigungen von einer anderen Mietwohnung des selben Grundstücks ausgehend
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch aus übergegangenem Recht - Erfordernis der Störung von anderem Grundstück - Störung von anderem Teil desselben Grundstücks - Konflikt zweier Nutzer desselben Grundstücks - Fehlen einer für eine Analogie erforderlichen Gesetzeslücke - ...
- Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Inhaltsangabe)
Nachbarrecht im Mehrfamilienhaus
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Mieter hat gegen Mitmieter desselben Grundstücks keinen Anspruch aus § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Kein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch unter Mietern; Wasserschaden durch geplatzten Zuleitungsschlauch
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch im Verhältnis zwischen Mietern?
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 906 Abs. 2 S. 2
Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch unter Mietern - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch des Mieters
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch auch für Mieter?
- Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht
, S. 8 (Kurzinformation)
Keine Analogie des § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB bei Mietern desselben Grundstücks
Besprechungen u.ä.
- ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
BGB §§ 906, 862, 1004
Kein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch zu Gunsten eines Mieters gegen anderen Mieter innerhalb desselben Grundstückseigentums
Papierfundstellen
- BGHZ 157, 188
- NJW 2004, 775
- MDR 2004, 681
- NZM 2004, 193
- ZMR 2004, 335
- VersR 2004, 519
- DB 2004, 757 (Ls.)
Wird zitiert von ... (43)
- BGH, 16.01.2015 - V ZR 110/14
Rauchen auf dem Balkon
bb) Einen gegenteiligen Rechtssatz hat der Senat in der von dem Berufungsgericht zitierten Entscheidung vom 12. Dezember 2003 (V ZR 180/03, BGHZ 157, 188, 194) nicht aufgestellt. - BGH, 29.04.2015 - VIII ZR 197/14
Zum Mietmangel wegen Lärmbelästigungen durch einen neuen Bolzplatz
(b) Entgegen einer verbreitet vertretenen Auffassung (…BayObLG, aaO S. 1951 f.;… OLG München, aaO;… LG Itzehoe, aaO;… Lehmann-Richter, aaO;… Blank, aaO;… Börstinghaus, aaO), die allerdings die vorstehend dargestellte Risikoverteilung außer Acht lässt, spricht gegen das dargestellte Auslegungsergebnis auch nicht, dass § 906 BGB im Verhältnis der Mietvertragsparteien untereinander keine Anwendung findet (BGH, Urteil vom 12. Dezember 2003 - V ZR 180/03, BGHZ 157, 188, 192 f.). - BGH, 25.10.2013 - V ZR 230/12
Verschuldensunabhängiger nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch auch im Verhältnis …
Wie das Berufungsgericht zu Recht annimmt, ist dieser Anspruch über den Wortlaut des § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB hinaus nicht auf die Folgen der Zuführung unwägbarer Stoffe beschränkt, sondern erfasst auch - worum es hier geht - die Störung durch sogenannte Grobimmissionen wie etwa Wasser (Senat, Urteil vom 12. Dezember 2003 - V ZR 180/03, BGHZ 157, 188, 190;… Urteil vom 21. Mai 2010 - V ZR 10/10, BGHZ 185, 371, 376 Rn. 18).Das ist deshalb gerechtfertigt, weil der berechtigte Besitzer seine Rechtsstellung unmittelbar oder - wie etwa in Fällen gestatteter Zwischenvermietung - mittelbar von dem Eigentümer ableitet und dadurch bei der gebotenen wertenden Betrachtung in das zwischen den Grundstückseigentümern bestehende nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis einrückt, welches insbesondere mit § 906 BGB als der Generalnorm des zivilrechtlichen Nachbarschutzes (…PWW/Lemke, BGB, 8. Aufl., § 906 Rn. 1) die widerstreitenden gleichrangigen Eigentümerinteressen zum Ausgleich bringen soll (vgl. Senat, Urteil vom 21. Oktober 1983 - V ZR 166/82, BGHZ 88, 344, 346; Urteil vom 12. Dezember 2003 - V ZR 180/03, BGHZ 157, 188, 193).
Dass vorliegend weder der Versicherungsnehmer der Klägerin noch der Beklagte Grundstückseigentümer sind, steht einem nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch danach ebenfalls nicht von vornherein entgegen (vgl. auch Senat, Urteil vom 12. Dezember 2003 - V ZR 180/03, aaO).
bb) Verneint hat der Senat eine analoge Anwendung des § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB für das Verhältnis von Mietern bei Beeinträchtigungen, die von einer Mietwohnung innerhalb desselben (ungeteilten) Grundstückseigentums auf eine andere Mietwohnung einwirken (Urteil vom 12. Dezember 2003 - V ZR 180/03, BGHZ 157, 188), für das Verhältnis von sondernutzungsberechtigten Bruchteilseigentümern (Senat, Versäumnisurteil vom 10. Februar 2012 - V ZR 137/11, WM 2013, 231, 232) sowie für das Verhältnis von Wohnungseigentümern, wenn die Nutzung des Sondereigentums durch einen Mangel am Gemeinschaftseigentum beeinträchtigt wird (Urteil vom 21. Mai 2010 - V ZR 10/10, BGHZ 185, 371, 375 ff.).
(1) § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB setzt in seinem unmittelbaren Anwendungsbereich voraus, dass die Störung von einem anderen Grundstück herrührt (Senat, Urteil vom 12. Dezember 2003 - V ZR 180/03, BGHZ 157, 188, 190), es sich also um einen grenzüberschreitenden "Eingriff von außen" handelt (…Senat, Versäumnisurteil vom 10. Februar 2012 - V ZR 137/11, WM 2013, 231, 232 Rn. 9 mwN;… PWW/Lemke, aaO, § 906 Rn. 10).
Vor diesem Hintergrund ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Norm nur bei struktureller Vergleichbarkeit und nicht anders zu befriedigender Schutzbedürftigkeit analogiefähig ist (Senat, Urteil vom 12. Dezember 2003 - V ZR 180/03, BGHZ 157, 188, 195;… Urteil vom 21. Mai 2010 - V ZR 10/10, BGHZ 185, 371, 376 Rn. 18).
- BGH, 12.06.2015 - V ZR 168/14
Nachbarschutz in Rheinland-Pfalz: Unterlassungsanspruch gegen den unterirdischen …
Dem steht nicht entgegen, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ein Ausgleichsanspruch entsprechend § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB auch bei Störungen durch Grobimmissionen wie Wasser in Betracht kommt (Senat, Urteil vom 12. Dezember 2003 - V ZR 180/03, BGHZ 157, 188, 190; Senat…, Urteil vom 25. Oktober 2013 - V ZR 230/12, BGHZ 198, 327 Rn. 7). - BGH, 18.12.2015 - V ZR 55/15
Haftung des Grundstückseigentümers bei Beschädigung einer auf dem …
Zu den rechtswidrigen Einwirkungen gehört auch Wasser (st. Rspr., vgl. Senat, Urteil vom 30. Mai 2003 - V ZR 37/02, BGHZ 155, 99, 102 ff.; Urteil vom 12. Dezember 2003 - V ZR 180/03, BGHZ 157, 188, 189 f., jeweils mwN). - BGH, 29.04.2020 - VIII ZR 31/18
Mietminderung wegen Geräusch- und Schmutzimmissionen verursacht durch eine auf …
Sie steht damit in einem grundstücksbezogenen Regelungszusammenhang und ist Teil des Interessenausgleichs, der für eine sachgerechte Nutzung von Grundstücken im nachbarlichen Raum unerlässlich ist (BGH, Urteil vom 12. Dezember 2003 - V ZR 180/03, BGHZ 157, 188, 193 mwN).Zu diesem Zweck enthält die Vorschrift des § 906 BGB eine Beschränkung der Eigentümerrechte nach § 903 BGB (BGH, Urteil vom 12. Dezember 2003 - V ZR 180/03, aaO), indem dem Störer - mithin dem Eigentümer des benachbarten Grundstücks - unter bestimmten Voraussetzungen ein Einwand (…vgl. hierzu Staudinger/Roth, BGB, Neubearb. 2016, Stand 1. November 2019, § 906 Rn. 3) in Gestalt einer Duldungspflicht (§ 906 Abs. 1, 2 Satz 1, § 1004 Abs. 2 BGB) gegen den weitreichenden - grundsätzlich auf eine Untersagung jeglicher Immissionen gerichteten - Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch des Eigentümers gegen den Nachbarn nach § 1004 Abs. 1 BGB gewährt wird (…vgl. MünchKommBGB/Brückner, 8. Aufl., § 906 Rn. 1 - 3;… Staudinger/Roth, aaO Rn. 1;… BeckOGK-BGB/Klimke, Stand 1. Januar 2020, § 906 Rn. 2).
(3) Das Berufungsgericht und die Revisionserwiderung verkennen bei ihrem Ansatz, die vorbezeichneten Grundsätze auf den - hier vorliegenden - Fall einer von dem Mieter geltend gemachten Mietminderung wegen nachträglich erhöhter Geräusch- und Schmutzimmissionen entsprechend anzuwenden, bereits im Ausgangspunkt, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Vorschrift des § 906 BGB im Verhältnis der Mietvertragsparteien untereinander keine - auch keine entsprechende - Anwendung findet (BGH, Urteile vom 12. Dezember 2003 - V ZR 180/03, BGHZ 157, 188, 192 f.;… vom 29. April 2015 - VIII ZR 197/14, aaO Rn. 43).
- BGH, 18.09.2009 - V ZR 75/08
Haftung für Schäden durch Abschießen einer Feuerwerksrakete auf dem …
Als solcher kommt nicht nur der Eigentümer des beeinträchtigenden Grundstücks in Betracht, sondern auch dessen Nutzer als derjenige, der die Nutzungsart dieses Grundstücks bestimmt (Senat, BGHZ 155, 99, 102 ; 157, 188, 190 - jew. m.w.N.).Dies gilt auch für die Fortentwicklung, die der Anspruch durch die Rechtsprechung erfahren hat (vgl. Senat, BGHZ 157, 188, 193 ;… Urt. v. 27. Januar 2006, V ZR 26/05, NJW 2006, 992 f.).
- BGH, 15.02.2008 - V ZR 222/06
Rechtsfolgen der Veräußerung eines in einem Nachbarstreit befangenen Grundstücks; …
Dieses Erfordernis erklärt sich aus dem grundstücksbezogenen Regelungszusammenhang der Norm, der eine enge Bindung innerhalb des nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnisses voraussetzt (vgl. Senat, BGHZ 157, 188, 193 m.w.N.).Daran fehlt es, wenn die Nutzung eines Teils des Grundstücks durch die Nutzung eines anderen Teils desselben Grundstücks beeinträchtigt wird; das hat der Senat bei Beeinträchtigungen angenommen, die von einer Mietwohnung auf eine andere Mietwohnung innerhalb desselben Grundstücks ausgehen (BGHZ 157, 188, 190).
Nur so kann der für eine sachgerechte Nutzung von Grundstücken unerlässliche Interessenausgleich zwischen benachbarten Grundstückseigentümern (Senat, BGHZ 157, 188, 193) herbeigeführt werden.
- LG Potsdam, 14.03.2014 - 1 S 31/13
Anspruch der Mieter eines Mehrfamilienhauses gegen einen Mitmieter auf …
Soweit eine entsprechende Anwendung des § 906 BGB auf das Verhältnis von Mietern eines Hauses untereinander für möglich erachtet wird, geschieht dies nach den Ausführungen des Bundesgerichtshofes im Urteil vom 12.12.2003 - V ZR 180/03 -, NJW 2004, 775 zumeist pauschal, ohne näheres Eingehen auf die Voraussetzungen einer Analogie (…aaO., Tz. 13).Vor dem Hintergrund der zitierten Ausführungen in BGH NJW 2004, 775 kann deshalb ein vertragsgemäßes Verhalten eines Mieters nicht zugleich eine verbotene Eigenmacht gegenüber einem Mitmieter darstellen.
Demgegenüber hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 12. Dezember 2003 - V ZR 180/03 -, NJW 2004, 775 die entsprechende Gewährung eines Ausgleichsanspruchs analog § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB im Verhältnis zwischen Mietern abgelehnt und hierbei Ausführungen gemacht, die auch die Frage der Anwendbarkeit der Regeln des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses zu betreffen scheinen: Das Verhältnis von Mietern untereinander hat, anders als das Verhältnis benachbarter Grundstückseigentümer, keine rechtliche Ausgestaltung erfahren.
- BGH, 21.05.2010 - V ZR 10/10
Wohnungseigentum: Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch eines Sondereigentümers …
Rechtsgrund des Ausgleichsanspruchs nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB ist dagegen eine Kompensation für einen normalerweise gegebenen Abwehranspruch aus § 1004 Abs. 1 BGB (Senat BGHZ 111, 158, 167), wenn von einem Grundstück im Rahmen seiner privatwirtschaftlichen Nutzung Einwirkungen auf ein anderes Grundstück ausgehen, die das zumutbare Maß einer entschädigungslos hinzunehmenden Beeinträchtigung überschreiten (Senat, BGHZ 142, 66, 67; 157, 188, 189).Analogiefähig ist das Rechtsinstitut des nachbarrechtlichen Ausgleichs nur bei struktureller Vergleichbarkeit und anders nicht zu befriedigender Schutzbedürftigkeit (Senat, BGHZ 157, 188, 195).
aa) § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB ist Teil des für eine sachgerechte Nutzung von Grundstücken im nachbarlichen Raum unerlässlichen Interessenausgleichs (Senat, BGHZ 38, 61, 63; 157, 188, 193).
- BGH, 01.02.2008 - V ZR 47/07
Umfang des nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs
- OLG Frankfurt, 07.09.2018 - 10 U 8/18
Haftung zwischen Mietern
- BGH, 01.04.2011 - V ZR 193/10
Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch: Schuldner des Ausgleichsanspruchs, …
- BGH, 16.07.2010 - V ZR 217/09
Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch: Auf dem Nachbargrundstück für den …
- LG Bonn, 06.10.2009 - 8 S 142/09
Unterlassungsanspruch bei Verschmutzung durch Katzenkot
- AG Brandenburg, 24.05.2017 - 31 C 125/16
Vermieter muss Lärmbelästigung durch den Mieter nachweisen!
- BGH, 10.02.2012 - V ZR 137/11
Bruchteilseigentum an einem Hausgrundstück: Entsprechende Anwendung der …
- BGH, 23.07.2010 - V ZR 142/09
Kein Schmerzensgeld bei bergbaubedingten Erderschütterungen
- OLG Braunschweig, 16.11.2016 - 3 U 31/16
Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung von Amts- oder …
- AG Bremen, 23.06.2016 - 6 C 186/16
Mieter muss Baulärm im Haus nicht dulden!
- OLG Köln, 11.09.2012 - 3 U 7/12
Ansprüche unter Mietern zweier Arztpraxen wegen eines Wasserschadens
- OLG Stuttgart, 20.03.2008 - 10 U 219/07
Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart zu den mit dem Silvesterfeuerwerk …
- LG München I, 14.12.2009 - 1 S 9716/09
Wohnungseigentümergemeinschaft: Verschuldensunabhängige Haftung für Schäden am …
- LG Berlin, 20.04.2016 - 65 S 424/15
Unterlassungsverfügungsanspruch eines Wohnungsmieters gegen die Errichtung eines …
- OLG Stuttgart, 27.10.2005 - 7 U 135/05
Wohnungseigentum: Anwendung des verschuldensunabhängigen nachbarrechtlichen …
- OLG Saarbrücken, 05.09.2018 - 5 U 24/18
Entschädigungsanspruch des Grundstücksnachbarn wegen Handwerksarbeiten
- AG Brandenburg, 24.05.2017 - 31 C 125/17
Zur fristlosen Kündigung des Wohnraumvertrages wegen Lärmbelästigung
- LG Konstanz, 09.07.2009 - 3 O 271/08
Mieter: Anspruch gegen Eigentümer bei Wasserschaden?
- OLG Saarbrücken, 22.03.2017 - 2 U 7/16
Statthaftigkeit der Geltendmachung eines Zahlungsanspruchs im Rahmen eines …
- LG Aachen, 19.12.2011 - 11 O 279/11
Analoge Anwendung von § 906 Abs. 2 BGB unter mehreren Mietern von Räumlichkeiten …
- LG Memmingen, 28.12.2017 - 34 O 611/16
Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch, Schadenminderungspflicht, …
- LG Berlin, 26.02.2013 - 63 S 429/12
Mieter muss Anbringung einer Außendämmung dulden!
- OLG Köln, 22.12.2015 - 25 U 16/15
Ansprüche des Grundstücksnachbarn wegen Beschädigungen durch Detonation eines …
- OLG Frankfurt, 24.07.2018 - 10 U 8/18
Wasserschaden: Haftung zwischen Mietern
- AG München, 18.01.2019 - 417 C 12146/18
Rachelärm
- AG Dortmund, 22.06.2004 - 125 C 1426/03
Rechte des Mieters bei Eindringen von Wasser aus einer darüber liegenden Wohnung
- LG Frankfurt/Main, 11.04.2018 - 9 S 48/15
- AG Berlin-Schöneberg, 22.09.2015 - 15 C 353/14
Baulärm aus dem Nachbarhaus ist kein Mietmangel!
- VerfGH Berlin, 11.10.2017 - VerfGH 179/15
Teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde; keine Verletzung des …
- LG Bochum, 24.05.2004 - 7c T 19/04
Entschädigungsansprüche zwischen einer Eigentümergemeinschaft nach einem Brand
- LG Bonn, 16.09.2016 - 1 O 253/15
- LG München I, 20.01.2016 - 40 O 25203/13
Schadenersatz wegen eines Wasserschadens
- LG Köln, 16.03.2005 - 14 O 291/04