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   BGH, 25.03.2004 - I ZR 205/01   

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https://dejure.org/2004,266
BGH, 25.03.2004 - I ZR 205/01 (https://dejure.org/2004,266)
BGH, Entscheidung vom 25.03.2004 - I ZR 205/01 (https://dejure.org/2004,266)
BGH, Entscheidung vom 25. März 2004 - I ZR 205/01 (https://dejure.org/2004,266)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadensersatz wegen des Verlustes einer Sendung auf einer Fernverkehrsstrecke; Vorliegen eines qualifizierten Verschuldens eines Frachtführers; Vorliegen eines besonders schweren Pflichtenverstoß als Voraussetzung für das Tatbestandsmerkmal der ...

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Unbegrenzte Haftung des Frachtführers für Verlust der Ware bei Fehlen durchgängiger Ein- und Ausgangskontrollen

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Spediteur/Frachtführer - Haftung

  • tis-gdv.de

    HGB, Grobes Organisationsverschulden, fehlende Ausgangskontrolle, Organisationsverschulden

  • rabüro.de

    Zu den Anforderungen an die Betriebsorganisation eines Spediteurs/Frachtführers

  • Judicialis

    HGB § 435

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 435
    Zum Tatbestandsmerkmal der "Leichtfertigkeit" i. S. d. § 435 HGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 435
    Begriff der Leichtfertigkeit; Anforderungen an die Betriebsorganisation eines Spediteurs/Frachtführers

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Speditionsrecht - Was bedeutet Leichtfertigkeit in § 435 HGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Leichtfertigkeit im Sinne von § 435 HGB

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Zur Bestimmung des Merkmals Leichtfertigkeit im Transportrecht

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Merkmal der Leichtfertigkeit im Transportrecht

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Die Leichtfertigkeit des Frachtführers

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Nähere Bestimmung des Merkmals der Leichtfertigkeit

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Die elementaren Sorgfaltspflichten des Frachtführers

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Merkmal der Leichtfertigkeit des Frachtführers im Transportrecht

Besprechungen u.ä.

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    HGB §§ 435, 459
    Unbegrenzte Haftung des Frachtführers für Verlust der Ware infolge Leichtfertigkeit bei Fehlen von Ein- und Ausgangskontrollen

Papierfundstellen

  • BGHZ 158, 322
  • NJW 2004, 2445
  • ZIP 2004, 1711
  • MDR 2004, 1068
  • NZV 2004, 454 (Ls.)
  • VersR 2004, 1335
 
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Wird zitiert von ... (86)

  • BGH, 14.06.2006 - I ZR 75/03

    Anforderungen an die Einbeziehung von AGB bei Bestellungen über das Internet

    Das begründet den Vorwurf leichtfertigen Verhaltens i.S. des § 435 HGB (BGHZ 158, 322, 327 ff.; BGH, Urt. v. 17.6.2004 - I ZR 263/01, TranspR 2004, 399, 401; Urt. v. 3.2.2005 - I ZR 276/02, TranspR 2005, 208, 209).
  • BGH, 01.12.2016 - I ZR 128/15

    Haftung bei multimodalem Transport: Eintritt des Transportgutverlusts; Zuordnung

    (1) Ein qualifiziertes Verschulden im Sinne eines leichtfertigen Verhaltens kann sich aus einer mangelhaften Organisation des Betriebsablaufs ergeben, die keinen hinreichenden Schutz der zu befördernden Güter gewährleistet und sich in krasser Weise über die Sicherheitsinteressen des Vertragspartners hinwegsetzt (vgl. zum Frachtführer BGH, Urteil vom 25. März 2004 - I ZR 205/01, BGHZ 158, 322, 328 und 330).

    Bei einer Betriebsorganisation, die nicht durchgängig hinreichende Eingangs- und Ausgangskontrollen beim Umschlag von Transportgütern vorsieht, ist daher im Regelfall der Vorwurf eines leichtfertigen Verhaltens gerechtfertigt, weil es sich bei diesen Maßnahmen um elementare Vorkehrungen gegen den Verlust von Ware handelt (st. Rspr.; vgl. BGH, TranspR 2016, 404 Rn. 25; zum Frachtführer vgl. BGHZ 158, 322, 330 f. mwN; BGH, Urteil vom 22. Mai 2014 - I ZR 109/13, TranspR 2015, 33 Rn. 36).

    Wer derartige elementare Sorgfaltsvorkehrungen unterlässt, handelt regelmäßig auch in dem Bewusstsein, dass es aufgrund des Mangels der Vorkehrungen zu einem Verlusteintritt kommen kann (vgl. BGHZ 158, 322, 333; BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - I ZR 263/01, TranspR 2004, 399, 401).

  • BGH, 08.11.2007 - I ZR 99/05

    Beweiswirkung des Tatbestandes bei Entscheidung im schriftlichen Verfahren

    Das rechtfertigt im Regelfall den Vorwurf eines qualifizierten Verschuldens i.S. von § 435 HGB, weil es sich bei diesen Kontrollen um elementare Vorkehrungen gegen Verlust von Ware handelt (BGHZ 158, 322, 330 f.).
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