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   BGH, 24.05.2004 - X ZB 20/03   

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https://dejure.org/2004,603
BGH, 24.05.2004 - X ZB 20/03 (https://dejure.org/2004,603)
BGH, Entscheidung vom 24.05.2004 - X ZB 20/03 (https://dejure.org/2004,603)
BGH, Entscheidung vom 24. Mai 2004 - X ZB 20/03 (https://dejure.org/2004,603)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • aufrecht.de

    Kein Patent für Software für elektr. Zahlungsverkehr

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Zum Patentanspruch eines Zahlungsverfahrens mittels Computer

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anmeldung eines Patents für ein Verfahren zur gesicherten Durchführung einer Transaktion im elektronischen Zahlungsverkehr im Internet; Vorliegen einer technischen Erfindung als Voraussetzung für das Bestehen eines Patentanspruchs; Verwendung besonderer ...

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    PatG 1981 § 1 Abs. 2 Nr. 3; ; PatG 1981 § 1 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG (1981) § 1 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3
    "Elektronischer Zahlungsverkehr"; Patentierung eines Verfahrens zur Abwicklung des elektronischen Zahlungsverkehrs

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Patentrecht - Patenterteilung für Computerprogramm?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Elektronischer Zahlungsverkehr

Besprechungen u.ä.

  • law-blog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Geschäftsmethoden im Electronic Banking

Papierfundstellen

  • BGHZ 159, 197
  • GRUR 2004, 667
  • GRUR Int. 2004, 874
  • MMR 2004, 780 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (62)

  • BGH, 22.04.2010 - Xa ZB 20/08

    Dynamische Dokumentengenerierung

    aa) Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss eine Anmeldung, die ein Computerprogramm oder ein durch ein Datenverarbeitungsprogramm verwirklichtes Verfahren zum Gegenstand hat, über die für die Patentfähigkeit unabdingbare Technizität hinaus verfahrensbestimmende Anweisungen enthalten, die die Lösung eines konkreten technischen Problems mit technischen Mitteln zum Gegenstand haben (BGHZ 149, 68, 74 - Suche fehlerhafter Zeichenketten; BGHZ 159, 197, 204 - elektronischer Zahlungsverkehr; BGHZ 166, 305 Tz. 17 - vorausbezahlte Telefongespräche; BGH GRUR 2009, 479 Tz. 11 - Steuerungseinrichtung für Untersuchungsmodalitäten).

    Außerhalb der Technik liegende Anweisungen genügen in diesem Zusammenhang grundsätzlich nicht; sie sind nur in dem Umfang von Bedeutung, in dem sie auf die Lösung des technischen Problems mit technischen Mitteln Einfluss nehmen (BGHZ 159, 197, 205 f. - elektronischer Zahlungsverkehr; BGH, Beschl. v. 19.10.2004 - X ZB 34/03, GRUR 2005, 143, 144 - Rentabilitätsermittlung; BGH GRUR 2009, 479 Tz. 11 - Steuerungseinrichtung für Untersuchungsmodalitäten).

    Damit ist mit der besseren Ausnutzung begrenzter Ressourcen eines Servers bei der dynamischen Generierung strukturierter Dokumente die Funktionalität eines Kommunikationssystems betroffen und infolgedessen ein konkretes technisches Problem und nicht etwa ein außerhalb der Technik liegendes Ziel (vgl. hierzu BGHZ 159, 197, 206 - elektronischer Zahlungsverkehr; BGH GRUR 2005, 141, 142 - Anbieten interaktiver Hilfe; BGH GRUR 2005, 143, 144 - Rentabilitätsermittlung; Sen.Urt. v. 30.7.2009 - Xa ZR 22/06, GRUR 2010, 44 - Dreinahtschlauchfolienbeutel) angesprochen.

  • BGH, 26.10.2010 - X ZR 47/07

    Wiedergabe topografischer Informationen

    Außerhalb der Technik liegende Anweisungen genügen in diesem Zusammenhang nicht; sie sind nur dann von Bedeutung, wenn sie auf die Lösung des technischen Problems mit technischen Mitteln Einfluss nehmen (Senat, Beschluss vom 24. Mai 2004 - X ZB 20/03, BGHZ 159, 197, 204 - Elektronischer Zahlungsverkehr; Beschluss vom 19. Oktober 2004 - X ZB 34/03, GRUR 2005, 143, 144 - Rentabilitätsermittlung; Beschluss vom 20. Januar 2009 - X ZB 22/07, GRUR 2009, 479 Rn. 11 - Steuerungseinrichtung für Untersuchungsmodalitäten; BGH, Beschluss v. 22. April 2010 - Xa ZB 20/08, GRUR 2010, 613 Rn. 22 - Dynamische Dokumentengenerierung).
  • BGH, 24.02.2011 - X ZR 121/09

    Webseitenanzeige

    b) Auch ein auf dem Gebiet der Technik eingesetztes Verfahren ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht schon deswegen dem Patentschutz zugänglich, weil es zur Herbeiführung des angestrebten Erfolgs auch den Einsatz eines Programms zur Steuerung einer Datenverarbeitungsanlage vorsieht (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Oktober 2004 - X ZB 33/03, GRUR 2005, 141 - Anbieten interaktiver Hilfe; vom 24. Mai 2004 - X ZB 20/03, BGHZ 159, 197 = GRUR 2004, 667 - elektronischer Zahlungsverkehr).
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