Rechtsprechung
BGH, 10.01.1955 - III ZR 153/53 |
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Rechtsmittel
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§ 839 BGB; Arbeitsvertrag
Rechtsmittel - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 16, 111
- NJW 1955, 458
- DB 1955, 190
- DB 1955, 194
Wird zitiert von ... (100) Neu Zitiert selbst (12)
- RG, 13.05.1938 - III 167/37
1. Handelt der (beamtete) Führer eines zur Briefpostbeförderung eingesetzten …
Auszug aus BGH, 10.01.1955 - III ZR 153/53
Von dieser Grundlage aus hat bereits das Reichsgericht in RGZ 164, 273 [276 ff] dargelegt, dass die Paketbeförderung durch die Post hoheitliche Tätigkeit darstellt (vgl. die ähnlichen Ausführungen wegen der Beförderung von Briefen in RGZ 158, 83 [92 ff]).Der Senat folgt insoweit den überzeugenden Ausführungen des Reichsgerichts, das für die Beförderung von Briefen die gleichen Erwägungen angestellt hat (RGZ 158, 83 [93]).
Die Revision übersieht - vor allem auch bei der von ihr vorgenommenen Gegenüberstellung von Ausübung öffentlicher Gewalt im Sinne der Anwendung staatlicher Zwangs- und Machtmittel und der Ausübung schlichthoheitlicher Verwaltung -, dass der Beamte nicht nur bei Anwendung der ihm anvertrauten Macht mittel die Amtspflicht hat, sachgerecht zu verfahren, sondern dass ihm auch aus dem Gedanken der Fürsorge jedem unbeteiligten Dritten gegenüber die Amtspflicht obliegt, bei der Amtsausübung in keiner Weise unzulässig in dessen Bereich einzugreifen (RGZ 139, 149 [154]; 158, 83 [94]; BGHZ 14, 319 [323]).
Das hat das Reichsgericht schon in RGZ 158, 83 [94] näher begründet.
Dass für Fälle, in denen anders als hier der Beamte im bürgerlichrechtlichen Geschäftskreis einer öffentlichrechtlichen Körperschaft handelt, die Einhaltung der Verkehrsvorschriften keine besondere Amtspflicht gegenüber jedem an der Amtstätigkeit nicht beteiligten Dritten darstellt, hat das Reichsgericht bereits in RGZ 139, 149 [153/155] ausgeführt; es hat darauf in RGZ 158, 83 [94/95] nochmals hingewiesen.
- RG, 19.12.1932 - VI 207/32
Kann sich ein im Unternehmerbetrieb einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft …
Auszug aus BGH, 10.01.1955 - III ZR 153/53
Die Revision übersieht - vor allem auch bei der von ihr vorgenommenen Gegenüberstellung von Ausübung öffentlicher Gewalt im Sinne der Anwendung staatlicher Zwangs- und Machtmittel und der Ausübung schlichthoheitlicher Verwaltung -, dass der Beamte nicht nur bei Anwendung der ihm anvertrauten Macht mittel die Amtspflicht hat, sachgerecht zu verfahren, sondern dass ihm auch aus dem Gedanken der Fürsorge jedem unbeteiligten Dritten gegenüber die Amtspflicht obliegt, bei der Amtsausübung in keiner Weise unzulässig in dessen Bereich einzugreifen (RGZ 139, 149 [154]; 158, 83 [94]; BGHZ 14, 319 [323]).Entgegen den Ausführungen der Revision verstösst diese Beurteilung auch nicht gegen die Rechtsansicht (vgl. RGZ 139, 149 [153]; Urteil des Senats vom 30. April 1953 - III ZR 204/52 - S. 9; BGHZ 10, 122 [124]), dass die Frage, ob einem Beamten einem Dritten gegenüber eine Amtspflicht obliegt, danach zu entscheiden ist, ob die Amtspflicht nach dem Zweck, dem sie dienen soll, dem Beamten im Interesse einzelner Personen auferlegt ist.
Dass für Fälle, in denen anders als hier der Beamte im bürgerlichrechtlichen Geschäftskreis einer öffentlichrechtlichen Körperschaft handelt, die Einhaltung der Verkehrsvorschriften keine besondere Amtspflicht gegenüber jedem an der Amtstätigkeit nicht beteiligten Dritten darstellt, hat das Reichsgericht bereits in RGZ 139, 149 [153/155] ausgeführt; es hat darauf in RGZ 158, 83 [94/95] nochmals hingewiesen.
- BGH, 20.09.1954 - III ZR 369/52
Amtspflicht zu sachgemäßer Auskunft
Auszug aus BGH, 10.01.1955 - III ZR 153/53
Die Revision übersieht - vor allem auch bei der von ihr vorgenommenen Gegenüberstellung von Ausübung öffentlicher Gewalt im Sinne der Anwendung staatlicher Zwangs- und Machtmittel und der Ausübung schlichthoheitlicher Verwaltung -, dass der Beamte nicht nur bei Anwendung der ihm anvertrauten Macht mittel die Amtspflicht hat, sachgerecht zu verfahren, sondern dass ihm auch aus dem Gedanken der Fürsorge jedem unbeteiligten Dritten gegenüber die Amtspflicht obliegt, bei der Amtsausübung in keiner Weise unzulässig in dessen Bereich einzugreifen (RGZ 139, 149 [154]; 158, 83 [94]; BGHZ 14, 319 [323]).Der Senat hat diese Rechtsprechung bereits in BGHZ 14, 319 [324] im Hinblick auf § 826 BGBübernommen.
- RG, 12.07.1940 - III 160/39
1. Handelt der Führer eines zur Paketpostbeförderung eingesetzten Kraftwagens der …
Auszug aus BGH, 10.01.1955 - III ZR 153/53
An der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 164, 273), dass die Paketbeförderung durch die Post einschliesslich der dabei durchgeführten Kraftwagenfahrten hoheitliche Tätigkeit darstellt, wird festgehalten.Von dieser Grundlage aus hat bereits das Reichsgericht in RGZ 164, 273 [276 ff] dargelegt, dass die Paketbeförderung durch die Post hoheitliche Tätigkeit darstellt (vgl. die ähnlichen Ausführungen wegen der Beförderung von Briefen in RGZ 158, 83 [92 ff]).
- BGH, 12.07.1954 - VGS 1/54
Rechtsstellung des vorfahrtberechtigten Kraftfahrers
Auszug aus BGH, 10.01.1955 - III ZR 153/53
Es ist ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. insbesondere Beschluss der Vereinigten Grossen Senate vom 12. Juli 1954 - BGHZ 14, 232), der Kraftfahrer könne grundsätzlich solange darauf vertrauen, dass nicht sichtbare wartepflichtige Verkehrsteilnehmer sein Vorfahrtsrecht beachten, als nicht besondere Umstände erkennen lassen, dass andere Verkehrsteilnehmer sich nicht verkehrsgerecht verhalten werden. - LAG Hamm, 27.06.1950 - 2 Sa 210/50
Auszug aus BGH, 10.01.1955 - III ZR 153/53
Diese Ergebnisse schöpfen beinahe alle Möglichkeiten aus, die denkbar sind zwischen dem Alleintragen des ganzen Schadens durch den Arbeitgeber bei leichtfahrlässigem und sogar bei schlechthin fahrlässigem Handeln des Arbeitnehmers sowie einem Mittragen des Schadens durch den Arbeitgeber bei grobfahrlässigem Handeln des Arbeitnehmers und dem Alleintragen des Schadens durch den Arbeitnehmer bei grobfahrlässigem und schlechthin fahrlässigem Handeln sowie einem Mittragen des Schadens durch den Arbeitgeber höchstens bei leichtfahrlässigem Handeln des Arbeitnehmers (z.B. RArbGer in ArbRSamml 41, 55; 46, 136; die Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte Bremen in Recht der Arbeit 1951, 75, Hamm in NJW 1951, 124, Stuttgart in Arbeitsrechtl. Praxis 1952, 44 und Betriebsberater 1954, 1029, Hamburg in Recht der Arbeit 1948, 106, Frankfurt in Betrieb 1952, 932 und Düsseldorf in Betrieb 1954, 520). - RG, 10.01.1941 - III 43/40
1. Nach welchen Gesichtspunkten ist zu beurteilen, ob das Verhalten eines …
Auszug aus BGH, 10.01.1955 - III ZR 153/53
Durch die rechtlichen Zweifel an dem Bestehen derartiger Ersatzansprüche ist die Anspruchsvoraussetzung des § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB nicht erfüllt (RGZ 166, 1 [14]). - BGH, 02.10.1952 - III ZR 149/51
Ernennungsurkunde für Zeitbeamte
Auszug aus BGH, 10.01.1955 - III ZR 153/53
Diese Ergebnisse schöpfen beinahe alle Möglichkeiten aus, die denkbar sind zwischen dem Alleintragen des ganzen Schadens durch den Arbeitgeber bei leichtfahrlässigem und sogar bei schlechthin fahrlässigem Handeln des Arbeitnehmers sowie einem Mittragen des Schadens durch den Arbeitgeber bei grobfahrlässigem Handeln des Arbeitnehmers und dem Alleintragen des Schadens durch den Arbeitnehmer bei grobfahrlässigem und schlechthin fahrlässigem Handeln sowie einem Mittragen des Schadens durch den Arbeitgeber höchstens bei leichtfahrlässigem Handeln des Arbeitnehmers (z.B. RArbGer in ArbRSamml 41, 55; 46, 136; die Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte Bremen in Recht der Arbeit 1951, 75, Hamm in NJW 1951, 124, Stuttgart in Arbeitsrechtl. Praxis 1952, 44 und Betriebsberater 1954, 1029, Hamburg in Recht der Arbeit 1948, 106, Frankfurt in Betrieb 1952, 932 und Düsseldorf in Betrieb 1954, 520). - BGH, 26.03.1953 - III ZR 220/52
Rechtliche Stellung einer Universitätsklinik
Auszug aus BGH, 10.01.1955 - III ZR 153/53
Der Senat hat sich bereits in BGHZ 9, 145 ff den grundsätzlichen Ausführungen, auf denen das Reichsgericht in RGZ 161, 341 ff aufbaut, angeschlossen. - BGH, 25.06.1953 - III ZR 353/51
Schutzwirkung des Kraftfahrzeugbriefs
Auszug aus BGH, 10.01.1955 - III ZR 153/53
Entgegen den Ausführungen der Revision verstösst diese Beurteilung auch nicht gegen die Rechtsansicht (vgl. RGZ 139, 149 [153]; Urteil des Senats vom 30. April 1953 - III ZR 204/52 - S. 9; BGHZ 10, 122 [124]), dass die Frage, ob einem Beamten einem Dritten gegenüber eine Amtspflicht obliegt, danach zu entscheiden ist, ob die Amtspflicht nach dem Zweck, dem sie dienen soll, dem Beamten im Interesse einzelner Personen auferlegt ist. - BGH, 30.04.1953 - III ZR 204/52
Rechtsmittel
- RG, 06.10.1939 - III 2/39
1. Handelt der Fahrdienstleiter der Reichsbahn bei der Regelung der …
- BAG, 24.11.1987 - 8 AZR 66/82
Schadensersatzforderungen auf Grund eines Verkehrsunfalls - Verschulden an einem …
Der Arbeitgeber ist gegenüber dem Arbeitnehmer, der ein betriebseigenes Kraftfahrzeug zu führen hat, nicht verpflichtet, eine Kraftfahrzeugkaskoversicherung abzuschließen, wenn sich dies nicht aus dem Arbeitsvertrag oder den das Arbeitsverhältnis gestaltenden normativen Bestimmungen ergibt (wie BGHZ 16, 111 [BGH 10.01.1955 - III ZR 153/53] = AP Nr. 1 zu § 611 BGS Haftung des Arbeitnehmers; BAGE 20, 352 = AP Nr. 2 zu § 67 VVG).Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 16, 111 [BGH 10.01.1955 - III ZR 153/53] = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers) und des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 20, 352 = AP Nr. 2 zu § 67 VVG) besteht eine Rechtspflicht des Arbeitgebers gegenüber dem angestellten Fahrer zum Abschluß einer Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung nicht.
Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe der Arbeitnehmer an der Wiedergutmachung des Schadens zu beteiligen ist, richtet sich nach der Größe der in der Arbeit liegenden Gefahr, nach dem vom Arbeitgeber einkalkulierten oder durch Versicherung deckbaren Risiko, nach der Stellung des Arbeitnehmers im Betrieb, nach der Höhe des Arbeitsentgelts, in dem möglicherweise eine Risikoprämie für den Arbeitnehmer enthalten sein kann, nach der Höhe des Schadens, weiter besonders nach dem Grad des dem Arbeitnehmer zur Last fallenden Verschuldens und überhaupt nach den persönlichen Umständen des Arbeitnehmers, wie der Dauer der Betriebszugehörigkeit in der vergangenen Zeit, seinem Lebensalter den Familienverhältnissen, seinem bisherigen Verhalten (ständige Rechtsprechung seit BAGE 5, 1 ff. = AP Nr. 4 zu §§ 898, 899 RVO; vgl. auch Klimke, DB 1986, 114, 117), nicht aber nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers schlechthin (BGHZ 16, 111 [BGH 10.01.1955 - III ZR 153/53] = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers).
- BGH, 01.08.2002 - III ZR 277/01
Haftung des Dienstherrn für Schäden durch Mobbing durch den Vorgesetzten eines …
b) Darüber hinaus ist zu beachten, daß nach der Rechtsprechung des Senats der gesamte Tätigkeitsbereich, der sich auf die Erfüllung einer bestimmten hoheitlichen Aufgabe bezieht, als Einheit beurteilt werden muß und es nicht angeht, die einheitliche Aufgabe in Einzelakte - teils hoheitlicher, teils bürgerlichrechtlicher Art - aufzuspalten und einer gesonderten Beurteilung zu unterziehen (Senatsurteile BGHZ 42, 176, 179 f zur Frage, ob die Teilnahme eines Amtsträgers am allgemeinen Verkehr als Dienst- oder Privatfahrt einzuordnen ist; BGHZ 16, 111, 112 f zur Paketbeförderung durch die damals noch öffentlich-rechtlich organisierte Post). - BGH, 11.11.2003 - VI ZR 13/03
Haftung des nicht auf der gemeinsamen Betriebsstätte tätigen Unternehmers für …
Der arbeitsrechtliche Freistellungsanspruch ist ein Rechtsinstitut des Arbeitsrechts, das den Arbeitnehmer aus Gründen der sozialen Fürsorgepflicht seines Arbeitgebers von den wirtschaftlichen Folgen einer - für ihn unter Umständen ruinösen - Haftung für bereits leicht fahrlässig begangene Fehler entlastet, die er im Zusammenhang mit den Risiken seines Arbeitsverhältnisses begeht (vgl. BGHZ 16, 111, 116; 200, 207; BAGE 5, 1, 7).
- BGH, 03.12.1991 - VI ZR 378/90
Freistellung des Kfz-Vermieters von Schadensersatzansprüchen Dritter bei …
Demgemäß kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer wegen des bei schadensgeneigter Arbeit durch geringe Schuld verursachten Schadens nicht in Anspruch nehmen, er trägt den Schaden vielmehr selbst (seit BAGE 5, 1, 7 ff.; BGHZ 16, 111, 116 [BGH 10.01.1955 - III ZR 153/53] st.Rspr.). - BGH, 16.06.1977 - III ZR 179/75
Fluglotsenstreik I - § 839 BGB, 'go sick, go slow', eingerichteter und ausgeübter …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 13.12.2004 - II ZR 17/03
Ansprüche eines Vereinsmitglieds auf Freistellung von der Haftung gegenüber …
Dabei kommt es u.a. darauf an, in welchem Maße dem Mitglied ein Verschulden zur Last fällt (BGHZ 16, 111, 117 ff.; 66, 1, 2 f.). - BAG, 12.10.1989 - 8 AZR 276/88
Arbeitnehmer; Gefahrgeneigte Tätigkeit
aa) Im Urteil vom 10. Januar 1955 (BGHZ 16, 111 ff. [BGH 10.01.1955 - III ZR 153/53] = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers) hat der Bundesgerichtshof eine feste Abgrenzung dahin abgelehnt, daß leichte Fahrlässigkeit immer oder Fahrlässigkeit, außer grober, niemals eine Haftung des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber voll ausschließe. - BVerwG, 17.09.1964 - II C 147.61
Dienstunfall
Diese Grundsätze sind durch die Rechtsprechung der Zivil- und der Arbeitsgerichte für das bürgerliche Recht, besonders für das Arbeitsrecht, entwickelt worden (vgl. BGHZ 16, 111 ff. [BGH 10.01.1955 - III ZR 153/53]; BAGE 5, 1 ff.; BAG, Urteil vom 19. März 1959 - 2 AZR 402.55 - [NJW 1959 S. 1796]).Insoweit schließt sich der Senat den Ausführungen des Bundesgerichtshofs (BGHZ 16, 111 [BGH 10.01.1955 - III ZR 153/53] [118]) an, der eine solche Versicherungspflicht sogar für den Geltungsbereich der Grundsätze zur "schadengeneigten Arbeit" verneint.
- BAG, 25.09.1957 - GS 4/56
Grundsatz des innerbetrieblichen Schadensausgleichs
Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe der Arbeitnehmer an der Wiedergutmachung des Schadens zu beteiligen ist, richtet sich nach der Größe der in seiner Arbeit liegenden Gefahr, nach dem vom Arbeitgeber einkalkulierten oder durch Versicherung deckbaren Risiko, nach der Stellung des Arbeitnehmers im Betrieb, nach der Höhe des Arbeitsentgelts, in dem möglicherweise eine Risikoprämie für den Arbeitnehmer enthalten sein kann, nach der Höhe des Schadens, weiter besonders nach dem Grad seines Verschuldens und überhaupt nach den persönlichen Umständen des Arbeitnehmers, wie der Dauer der Betriebszugehörigkeit in der vorausgegangenen Zeit, seinem Lebensalter, den Familienverhältnissen, seinem bisherigen Verhalten u. ä. (HAG, ARS 41, 55, 259; 43, 108; 46, 136; BGH vom 10. Januar 1955, AP Nr. 1 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers und BGHZ 16, 111; LAG Bremen, AP 53, 44, RdA 51, 75; LAG Düsseldorf, AP 51, 255 und Betrieb 56, 355; LAG Frankfurt, BB 52, 858; 56, 499; LAG Hamburg, RdA 48, 106, AR-Blattei, Haftung des Arbeitnehmers, Entscheidung Nr. 1; LAG Stuttgart, AP 51, 147; 52, 7; LAG Hamm, AP 51, 75; LAG Breslau, ARS 42, 97).Diese Beschränkung der Haftpflicht des Arbeitnehmers ergibt sich aus den das Arbeitsverhältnis beherrschenden Treue- und Fürsorgepflichtgedanken, mit denen es sich nicht vertrüge, daß der Arbeitgeber den Arbeitnehmer mit Schäden und Ersatzansprüchen belasten würde, die sich aus der besonderen Gefahr und Eigenart der ihm übertragenen Arbeit ergeben und als solche zum typischen vom Arbeitgeber zu tragenden Betriebsrisiko gehören, auch wenn sie im Einzelfall vom Arbeitnehmer fahrlässig herbeigeführt worden sind (vgl. Hueck-Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 6. Aufl., I, § 35 II, 4, S. 213 ff.; § 46 III, 6, S. 378; Nikisch, Arbeitsrecht, 2. Aufl., § 27 V, 3, S. 269; § 36 I, 2 e, S. 407; Hueck, ARS 41, 64 ff.; AP Nr. 1 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers; Denecke, RGR-Kommentar, 10. Aufl., Vorbem. III, 4 vor § 611 BGB; derselbe RdA 52, 209, 211; Dersch Anm. AP 51, 255; Herschel, DR 41, 1374, IheringsJ.
- BAG, 12.06.1992 - GS 1/89
Haftung des Arbeitnehmers
Der Bundesgerichtshof hat im Urteil vom 10. Januar 1955 (- III ZR 153/53 - AP Nr. 1 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers = BGHZ 16, 111) erstmals eine Haftungsminderung für den Arbeitnehmer bei gefahrgeneigter Arbeit anerkannt. - OLG Karlsruhe, 08.12.2006 - 12 U 208/05
Nebenintervention: Rechtliches Interesse des als vermeintlicher Gesamtschuldner …
- BGH, 19.09.1989 - VI ZR 349/88
Gilt die Haftungsbeschränkung bei gefahrgeneigter Arbeit auch gegenüber Dritten?
- BGH, 05.12.1983 - II ZR 252/82
Freistellung eines ehrenamtlich tätigen Vereinsmitglieds von …
- BAG, 10.11.1961 - GS 1/60
Haftung des Arbeitgebers für nicht arbeitsadäquate Sachschäden
- BAG, 24.11.1987 - 8 AZR 524/82
Haftung des Arbeitnehmers bei Verursachung von Schäden im Rahmen gefahrgeneigter …
- OLG Frankfurt, 06.02.2023 - 1 U 173/22
Ausschluss der Staatshaftung im Kapitalmarktaufsichtsrecht
- OLG Saarbrücken, 17.09.2015 - 4 U 27/15
Haftung einer Gemeinde für Schäden bei der Durchführung des Winterdienstes: …
- BGH, 23.02.1956 - III ZR 324/54
Personenbeförderung der Bundespost
- BAG, 12.10.1989 - 8 AZR 741/87
Gebotene Erweiterung der Haftungsbeschränkung zugunsten des Arbeitnehmers über …
- BGH, 12.12.1991 - III ZR 10/91
Haftung des Dienstherrn für Schäden an einem Kraftfahrzeug des Beamten
- ArbG Berlin, 23.09.2015 - 28 Ca 5269/15
Arbeitnehmerhaftung - verschuldeter Verkehrsunfall - mittlere Fahrlässigkeit - …
- BGH, 21.02.1985 - III ZR 205/83
Umfang und Drittbezogenheit von Amtspflichten bei Teilnahme am allgemeinen …
- BGH, 29.10.1956 - II ZR 64/56
Haftung des Mieters und des Fahrers für die Beschädigung eines Mietwagens bei …
- LG Karlsruhe, 26.07.2005 - 2 O 60/03
Amtshaftung: Beihilfe zum Betrug durch Außenprüfer des Finanzamtes; …
- BGH, 30.04.1959 - II ZR 126/57
Schadensersatzpflicht des beauftragten Fahrers eines fremden Kfz bei leichter …
- BAG, 23.03.1983 - 7 AZR 391/79
Schadenstragung - Gefahrgeneigte Arbeit - Vorsatz - GrobeFahrlässigkleit - …
- BGH, 01.02.1963 - VI ZR 271/61
Haftung eines Selbständigen bei gefahrgeneigter Arbeit
- BGH, 14.02.1985 - IX ZR 145/83
Rechtsweg für Schadensersatzansprüche eines Sozialversicherungsträgers gegen …
- BGH, 23.03.1971 - VI ZR 177/69
Notarhaftung gegenüber Organen einer juristischen Person
- BGH, 26.03.1997 - III ZR 307/95
Voraussetzungen einer Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzlichkeit der Bedeutung …
- BGH, 07.10.1969 - VI ZR 223/67
Arbeitnehmer - Arbeitgeber - Unternehmem - Justitiar - Haftung eines Notars für …
- BGH, 28.11.1955 - III ZR 306/54
Rechtsmittel
- BGH, 16.04.1964 - III ZR 182/63
Amtshaftung bei Teilnahme am allgemeinen Verkehr
- BAG, 19.03.1959 - 2 AZR 402/55
Gefahrengeneigte Arbeit - Arbeitspflichtverletzung - Fahrlässigkeitsbegriff
- BGH, 09.07.1962 - III ZR 85/61
Unfallrettungswagen der Feuerwehr
- BAG, 23.08.1963 - 1 AZR 423/62
Öffentlich-rechtliche Körperschaft - Erfüllung hoheitlicher Aufgaben - Gebiet des …
- BGH, 08.12.1971 - IV ZR 102/70
Ausschluß des Rückgriffs des Kfz-Haftpflichtversicherers
- BAG, 22.03.1968 - 1 AZR 392/67
Kraftfahrzeugkaskoversicherung - KFZ-Haftpflichtversicherung
- BGH, 31.03.1960 - III ZR 41/59
Voraussetzungen an die Anspruchstellung bei mehreren, nebeneinander vorliegenden …
- BGH, 01.04.1958 - VI ZR 60/57
Schadensersatzansprüche gegen Arbeitskameraden
- OLG Frankfurt, 30.03.2023 - 1 U 183/22
Zur Frage der Haftung der BaFin wegen mangelhafter Bilanzkontrolle
- BGH, 07.12.1961 - VII ZR 134/60
Einbeziehung eines Angestellten der begünstigten Partei in den Schutzbereich …
- BVerwG, 14.02.1968 - VI C 53.65
Amtspflichtverletzungen eines Beamten - Vorliegen eines Haftungsausschlusses - …
- BGH, 24.11.1975 - II ZR 53/74
Arbeitsrechtlicher Freistellungsanspruch des Schiffsführers
- BAG, 10.03.1961 - 1 AZR 448/59
Grobe Fahrlässigkeit - Gefahrengeneigte Arbeit - Haftung
- BGH, 14.05.1957 - VI ZR 101/56
Rechtsmittel
- BGH, 21.12.1961 - III ZR 192/60
- BGH, 20.12.1956 - III ZR 97/55
Zusicherung der Einstellung als Beamter
- OLG Hamm, 02.12.2002 - 6 U 179/01
Hepatitis-Infektion im Krankenhaus - Haftung
- BGH, 30.11.1959 - III ZR 120/58
Rechtsmittel
- OLG Düsseldorf, 05.07.2022 - 24 U 5/21
Ansprüche nach Verschwinden eines vermieteten Teleskopradladers; Unterschlagung …
- LAG Schleswig-Holstein, 27.01.1988 - 5 Sa 582/87
Haftung im Rahmen gefahrgeneigter Tätigkeiten; Verursachen eines Unfalls durch …
- BGH, 01.03.1973 - III ZR 188/71
Gerichtsreferendar als Armenvertreter
- BGH, 15.04.1969 - VI ZR 56/68
Zahlung rückständiger Miete - Abschluss eines Mietvertrages - Anspruch auf …
- BAG, 10.08.1967 - 3 AZR 221/66
Ausschlußfrist - Arbeitnehmeransprüche - Arbeitgeberansprüche - Kraftfahrer - …
- BGH, 27.02.1964 - II ZR 179/62
Haftung des Schiffsführers gegenüber Dritten bei Beschränkung der Haftung im …
- BGH, 14.10.1963 - III ZR 30/63
Ansprüche gegen Bedienstete ausländischer Streitkräfte
- LAG Hamburg, 10.01.1991 - 7 Sa 79/90
Arbeitsvertrag; Lohnanspruch; Gehaltsanspruch; Schadensersatz; Tarifvertrag; …
- LAG Niedersachsen, 06.09.1982 - 14 Sa 65/82
Schuldhafte Verletzung einer arbeitsvertraglichen Pflicht; Vorwurf grob …
- BGH, 04.06.1956 - III ZR 264/54
Umfang der Haftung wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht
- BGH, 25.02.1969 - VI ZR 225/67
Allgemeine Haftungsgrundsätze für falsche Auskunftserteilung von Notaren; …
- BGH, 05.02.1962 - III ZR 221/60
- LG Karlsruhe, 25.01.2005 - 2 O 2/04
Amtshaftung: Amtshaftungsanspruch wegen Pflichtverletzungen der Finanzverwaltung …
- BVerwG, 21.10.1988 - 8 C 112.86
Zivildienst - Krankenhaus - Arzt - Haftpflichtversicherung
- BGH, 30.09.1970 - III ZR 81/67
Schädelbasisbruch auf Grund eines Sturzes bei Glätte - Reinigung öffentlicher …
- BGH, 31.01.1966 - III ZR 119/64
Haftungsverteilung bei Auffahren auf einen am Fahrbahnrand abgestellten Kranwagen …
- BGH, 29.10.1959 - III ZR 160/58
Amtspflichten der Arbeitsämter bei Arbeitsvermittlung
- BAG, 24.11.1987 - 8 AZR 332/82
Haftung des Arbeitnehmers für Schäden, die in Ausübung gefahrgeneigter Arbeit …
- LG Bonn, 10.04.1995 - 10 O 390/94
Haftungsprivileg eines Arbeitnehmers auch für Geschäftsführer eines eingetragenen …
- OLG Zweibrücken, 31.01.1986 - 1 U 37/83
Ersatz für versalzene Fichten
- BGH, 04.03.1982 - III ZR 150/80
Haftung der Deutschen Bundespost für schädigendes Verhalten ihrer Bediensteten …
- BGH, 11.11.1969 - VI ZR 71/68
Pflicht des Arbeitgebers zur Versicherung des angestellten Fahrers gegen …
- BGH, 29.10.1959 - III ZR 150/58
Rechtsmittel
- BGH, 17.09.1959 - VII ZR 60/58
Rechtsmittel
- LG Berlin, 02.11.1999 - 13 O 90/96
Amtspflicht zur richtige Anwendung aller Gesetze, der allgemeinen …
- BGH, 25.10.1955 - III ZR 92/54
Rechtsmittel
- BAG, 21.11.1959 - 2 AZR 547/58
Gefahrengeneigte Arbeit - Grobe Fahrlässigkeit - Schadensanlaß - Schadensfolgen - …
- BGH, 23.06.1959 - VI ZR 130/58
Rechtsmittel
- BVerwG, 06.05.1964 - VIII C 60.63
Rechtsmittel
- BGH, 18.10.1957 - VI ZR 99/56
- OLG Celle, 18.12.1972 - 9 U 73/72
Bodenwellen als ein gefährliches Hindernis besonderer Art; Warnung vor einer …
- BGH, 20.03.1967 - III ZR 50/65
Verlust der Kontrolle über einen Pkw auf vereister Fahrbahn - Geltendmachung von …
- BGH, 12.03.1962 - III ZR 19/61
- BGH, 03.11.1960 - III ZR 131/59
Begriff des Verlassens eines Fahrzeugs
- BAG, 25.02.1960 - 2 AZR 385/57
Arbeitgeber - Haftung - Sachschaden - Unfall im Betrieb - Gefährliche Arbeit
- FG Düsseldorf, 15.11.1995 - 5 K 5395/92
Abgrenzung zwischen unternehmerischer und hoheitlicher Betätigung; Deutsche …
- BAG, 24.11.1987 - 8 AZR 66/87
Arbeitnehmer - Betriebseigenes Kraftfahrzeug - Kaskoversicherung - Arbeitsvertrag …
- BVerwG, 05.03.1970 - I D 32.69
Disziplinarrechtliche Würdigung einer erneuten Verwendung versehentlich nicht …
- BGH, 13.12.1966 - VI ZR 15/66
Verletzung des Vertragspartners bei Abladen angelieferten Transportgutes - …
- BGH, 14.07.1966 - III ZR 180/65
Schadenersatzanspruch aus Amtspflichtverletzung - Feststellung eines …
- BGH, 13.02.1958 - III ZR 173/56
Rechtsmittel
- BGH, 28.03.1963 - III ZR 222/61
- BGH, 13.12.1960 - VI ZR 48/60
Anwendbarkeit der Regeln des Staatshaftungsrechts bei Fahrten eines Abgeordneten …
- LG Freiburg, 05.07.1979 - 1 O 111/79
- BGH, 09.07.1962 - III ZR 68/61
Möglichkeit eines Eigentumsverlustes des Erstersteigerers bei einer zweiten …
- BGH, 13.12.1960 - VI ZR 47/60
- BDH, 13.06.1960 - II D 127/59
Berufung in Sachen Haftung eines Kassenbeamten für die von ihm verursachten …
- BGH, 22.01.1962 - III ZR 171/60
Anspruch eines Landes gegen einen seiner Beamten auf Schadensersatz - Aufstellung …
- BGH, 27.02.1961 - III ZR 206/59
Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches gegen den Fahrer eines Wagens der …
- BGH, 20.02.1961 - III ZR 67/60
Zuordnung einer Nahrungsmittel-Untersuchungsanstalt zur Hoheitsverwaltung - …