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   BGH, 25.01.1955 - I ZR 15/53   

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https://dejure.org/1955,224
BGH, 25.01.1955 - I ZR 15/53 (https://dejure.org/1955,224)
BGH, Entscheidung vom 25.01.1955 - I ZR 15/53 (https://dejure.org/1955,224)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 1955 - I ZR 15/53 (https://dejure.org/1955,224)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHZ 16, 172
  • NJW 1955, 628
  • GRUR 1955, 388
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 14.03.1907 - VI 425/06

    Enthält es einen Verstoß gegen die guten Sitten, wenn der in einem Geschäfte

    Auszug aus BGH, 25.01.1955 - I ZR 15/53
    Diesem Ergebnis steht auch nicht entgegen, dass frühere Angestellte die erworbenen Kenntnisse von einem Betriebsgeheimnis zu ihrem Fortkommen nach ihrem Ausscheiden aus dem Betriebe weiter verwenden und es in diesem Rahmen auch anderen mitteilen dürfen (RGZ 65, 333 [337]; KG in MuW 1939, 57 [58]; RArbG in GRUR 1944, 46 [47]).
  • RG, 23.02.1934 - II 266/33

    1. Wann verstößt sog. sklavischer Nachbau gegen die Grundsätze des lauteren

    Auszug aus BGH, 25.01.1955 - I ZR 15/53
    Insoweit käme in Betracht, dass dem Beklagten zu 2 die objektiv widerrechtliche Verletzung eines die Geheimhaltung schützenden Rechtes auf ungestörte Ausübung des Gewerbebetriebes zur Last fiele (RGZ 144, 41 [52, 53]; GRUR 39, 733 [735]).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZR 126/03

    Kundendatenprogramm

    Es unterliegt auch keinem Zweifel, dass ein Geschäftsgeheimnis veräußert werden kann (BGHZ 16, 172, 175 - Dücko).
  • BGH, 17.01.1995 - X ZR 130/93

    Ansprüche des Arbeitgebers wegen widerrechtlicher Entnahme einer

    Das behauptete Erfinderrecht der Klägerin gemäß § 6 PatG ist als Immaterialgüterrecht an der Erfindung ein "sonstiges Recht" im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB (SenUrt. v. 24.10.1978 - X ZR 42/76, GRUR 1979, 145, 148 - Aufwärmvorrichtung; BGHZ 16, 172, 175 [BGH 25.01.1955 - I ZR 15/53] - Dücko; vgl. Benkard, PatG GebrMG 9. Aufl., § 6 PatG Rz. 14).
  • BGH, 02.04.1998 - IX ZR 232/96

    Erstreckung des Konkursbeschlags auf geschmacksmusterrechtliche

    Deshalb bedarf Frau H. aus dem Gesichtspunkt des geschmacksmusterrechtlichen Persönlichkeitsrechts in bezug auf eine Zwangsvollstreckung in die Rechte keines Schutzes mehr (vgl. BGHZ 16, 172, 175; Nirk/Kurtze aaO § 3 Rdn. 69).
  • BGH, 09.03.1989 - I ZR 189/86

    Forschungskosten; Ansprüche des Erstantragstellers gegen den Nachanmeldern auf

    Sein Handeln erweist sich auch nicht als ein Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb der Klägerin, als dessen Bestandteil das geheime know how gesetzlichen Schutz nach § 823 Abs. 1 BGB genießen kann (BGHZ 16, 172, 176 [BGH 25.01.1955 - I ZR 15/53] - Dücko; BGHZ 17, 41, 51 - Kokillenguß).
  • BGH, 21.12.1962 - I ZR 47/61

    Industrieböden

    Der erkennende Senat hat bereits ausgesprochen, daß das Betriebsgeheimnis als ein zum Betriebsvermögen gehörender Wert anzusehen sei und deshalb z.B. im Konkurse dem Zugriff der Gläubiger unterliege (BGHZ 16, 172, 175 [BGH 25.01.1955 - I ZR 15/53] - Dücko) und auch vom Lizenznehmer nicht an Dritte weitergegeben werden dürfe (BGHZ 17, 41, 51 [BGH 18.03.1955 - I ZR 144/53] - Kokillenguß).
  • BFH, 23.11.1988 - II R 209/82

    Know-how ist ein immaterielles Wirtschaftsgut. Es wird nur angesetzt, wenn es in

    Hieraus hat die zivilgerichtliche Rechtsprechung die Auffassung abgeleitet, daß das Know-how ein betrieblicher Vermögenswert ist (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 25. Januar 1955 I ZR 15/53, BGHZ 16, 172, 175, und Pfister, Das technische Geheimnis (Know-how) als Vermögensgegenstand, S. 21 f.).
  • BGH, 01.03.1990 - IX ZR 147/89

    Pfändung der öffentlich-rechtlichen Arzneimittelzulassung

    Insoweit braucht vorliegend nicht entschieden zu werden, ob derartiges geheimes Fachwissen selbständig ein absolut geschütztes Recht im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB darstellt (so BGHZ 16, 172, 175 [BGH 25.01.1955 - I ZR 15/53] ; MünchKomm/Martens, BGB 2. Aufl. § 823 Rdn. 132; Soergel/Zeuner, BGB 11. Aufl. § 823 Rdn. 126; Pfister, Das technische Geheimnis "Know how" als Vermögensrecht, 1974, S. 93, 104, 139; vgl. auch BGH, Urt. v. 16. Oktober 1962 - KZR 11/61, GRUR 1963, 207, 210) oder wenigstens im Rahmen des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs Unterlassungsansprüche zu stützen vermag (so RGZ 144, 41, 52 f; BGHZ 17, 41, 50 f; Benkard/Ullmann, Patentgesetz 8. Aufl. § 15 Rdn. 140; Nastelski GRUR 1957, 1, 4; Forkel in Festschrift für Ludwig Schnorr v. Carolsfeld 1973, S. 105, 111 f).
  • BGH, 13.11.1970 - I ZR 102/68

    Anspruch auf Unterlassung einer Konkurrenzfertigung - Sittenwidrige Erlangung von

    Der zivilrechtliche Unterlassungsanspruch aus einer Verletzung des Straftatbestandes des § 17 Abs. 2 UWG, der ebensowenig wie die Schadensersatzvorschrift des § 19 UWG einen Unterlassungsanspruch erwähnt, ergibt sich aus einer entsprechenden Anwendung des § 1004 BGB sowie bei einem Handeln zu Wettbewerbszwecken aus der dann regelmäßig gleichzeitigen Verletzung des § 1 UWG (RGZ 144, 41/52/53 - Hosenträgerband; RG GRUR 39, 308/311 - Filtersteine; BGHZ 16, 172 [BGH 25.01.1955 - I ZR 15/53] /173/175 - Dücko; BGH GRUR 61, 40/42 - Wurftaubenpresse).

    Soweit ein Verstoß des Beklagten gegen § 17 Abs. 2 7 UWG vorliegen sollte, kann - wie das Berufungsgericht im Ausgangspunkt nicht verkannt hat - gegebenenfalls auch eine Wettbewerbsverletzung nach § 1 UWG in Frage kommen (vgl. BGHZ 16, 172 [BGH 25.01.1955 - I ZR 15/53] /173 - Dücko; 38, 391/393 - Industrieböden).

  • BGH, 18.03.1955 - I ZR 144/53

    Patentlizenz und Dekartellierung

    Danach wird unter entsprechender Anwendung des § 1004 BGB ein Anspruch auf Unterlassung unbefugter Benutzung gegen denjenigen begründet, dem der Lizenznehmer ein Betriebsgeheimnis im geschäftlichen Verkehr anvertraut hat (vgl. RG in JW 1939, 426 f; Urt des Senats vom 25. Januar 1955 - I ZR 15/53 -) Teilt der Lizenzgeber im Rahmen der Fertigungsberatung dem Lizenznehmer auf Betriebsgeheimnissen beruhende Verfahrensvorschriften mit, so liegt hierin ein "Anvertrauen einer technischen Vorschrift" im Sinne des § 18 UnlWG.
  • BGH, 26.02.1960 - I ZR 159/58

    Erteilung der Einwilligung zur Fortführung einer Firma durch den Konkursverwalter

    Eine Umwandlung von Persönlichkeitsrechten in Vermögensrechte oder auch eine Zurückhaltung des persönlichkeitsrechtlichen Einschlags eines aus beiden Elementen gemischten Rechts ist zwar möglich (BGHZ 16, 172, 175).
  • BGH, 16.10.1962 - KZR 11/61

    Bestimmung des Vertragsgegenstandes bei Verträgen auf Überlassung von

  • BGH, 12.07.1955 - I ZR 31/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 03.05.1958 - I ZR 26/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 10.12.1957 - I ZR 142/56

    Rechtsmittel

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