Rechtsprechung
   BGH, 09.02.1955 - V BLw 71/54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,949
BGH, 09.02.1955 - V BLw 71/54 (https://dejure.org/1955,949)
BGH, Entscheidung vom 09.02.1955 - V BLw 71/54 (https://dejure.org/1955,949)
BGH, Entscheidung vom 09. Februar 1955 - V BLw 71/54 (https://dejure.org/1955,949)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1955,949) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 16, 241
  • NJW 1955, 832
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.06.1952 - GSZ 2/52

    Enteignung. Maßnahmen des Wohnungsamts

    Auszug aus BGH, 09.02.1955 - V BLw 71/54
    Nicht zu beanstanden ist auch, dass das Beschwerdegericht sich in der Frage, wann in einer gesetzlichen Anordnung unmittelbar eine Enteignung und wann in ihr lediglich eine Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums zu sehen ist, der Rechtsprechung des Reichsgerichts angeschlossen hat; denn der Grosse Senat für Zivilsachen des Bundesgerichtshofs ist in seiner grundlegenden Entscheidung vom 10. Juni 1952 (BGHZ 6, 270 [276-283]) dieser Rechtsprechung - jedenfalls soweit sie im vorliegenden Falle von Bedeutung ist - beigetreten.
  • BGH, 29.01.1954 - V ZR 30/52

    Nutzungsrecht an Straßenbäumen

    Auszug aus BGH, 09.02.1955 - V BLw 71/54
    Ohne Rechtsirrtum hat das Beschwerdegericht diese Frage nach Art. 153 WeimVerf beurteilt (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 29. Januar 1954, BGHZ 12, 189 [193]) und angenommen, eine Enteignung könne nicht nur durch Verwaltungsakt, sondern auch durch Gesetz vollzogen werden.
  • BGH, 29.04.2016 - BLw 2/15

    Landwirtschaftssache: Landpachtvertrag als ungesunde Verteilung der Bodennutzung

    Dieses Kündigungsrecht dient der Beseitigung von Hemmnissen bei der Durchführung eines Siedlungsvorhabens durch langfristige Pachtverträge (Senat, Beschluss vom 9. Februar 1955 - V BLw 71/54, BGHZ 16, 241, 250 f.) Landpachtverträge, die zu einer ungesunden Verteilung der Bodennutzung führen, sind unabhängig davon allein wegen ihrer schädlichen Wirkungen für die Agrarstruktur von der Behörde zu beanstanden und von den Parteien auf die behördliche Aufforderung oder von dem Landwirtschaftsgericht im gerichtlichen Verfahren aufzuheben.
  • BVerfG, 11.09.1997 - 1 BvR 392/89

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Sonderkündigung nach ländlichem

    Vor der Einführung dieser Regelung mußten die Siedlungsunternehmen oft entweder eine Verzögerung oder eine Verteuerung ihrer Siedlungsprojekte hinnehmen, weil die Pächter teils die Auflösung der Pachtverträge verweigert und teils unangemessen hohe Abstandszahlungen für eine vorzeitige Auflösung gefordert hatten (Amtliche Begründung, DJ 1935, 131; BGHZ 16, 241 [250 f.]).
  • BGH, 12.05.1956 - IV ZR 86/55

    Ordnungsmäßige Besetzung des Gerichts

    Der Bundesgerichtshof hat übereinstimmend mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts wiederholt ausgesprochen, daß der Vorsitzende einen richtungsweisenden Einfluß auf die Rechtsprechung seines Senats auszuüben hat (BGHZ 9, 291; 10, 130 [BGH 25.06.1953 - III ZR 373/51]; 15, 135 [BGH 27.10.1954 - VI ZR 156/53]; 16, 254 [BGH 09.02.1955 - V BLw 71/54]; BGHSt 2, 71).
  • BGH, 27.02.1957 - IV ZR 257/56

    Rechtsmittel

    Die Tätigkeit der Beisitzer darf nicht einen Umfang erreichen, bei dem es dem Vorsitzenden nicht mehr möglich ist, die Arbeitsweise des Senates wesentlich mitzubestimmen und insbesondere auf dessen Rechtsprechung einen wesentlichen Einfluß auszuüben, wie das vom Reichsgericht und auch vom Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung gefordert worden ist (RG 132, 301 ff; BGHZ 9, 291; 10, 130 [BGH 25.06.1953 - III ZR 373/51]; 15, 135 [BGH 27.10.1954 - VI ZR 156/53]; 16, 254 [BGH 09.02.1955 - V BLw 71/54]; BGHSt 2, 71).
  • BGH, 08.03.1966 - V ZR 133/63

    Unwirksamkeit der Vorkaufsrechtsausübung wegen Rechtsmissbrauchs - Beseitigung

    Ergänzend mag noch bemerkt werden, daß der erkennende Senat als Senat für Landwirtschaftssachen bereits im Beschluß vom 9. Februar 1955 (V BLw 71/54 LM § 2 RSG Nr. 1) von der Rechtsgültigkeit der Verordnung über das Vorkaufsrecht ausgegangen ist.
  • BGH, 21.06.1960 - 1 StR 219/60

    Rechtsmittel

    Nur darf sich der Vorsitzende nicht in einem Maße entlasten, daß er nicht mehr in der Lege ist, den nach Sinn und Zweck der §§ 62 Abs. 1, 66 Abs. 1 GVG erforderlichen richtunggebenden Einfluß auf die Rechtsprechung der Kammer auszuüben (u.a. RGSt 62, 366; RGZ 132, 301; BGHSt 2, 71; 8, 17 [BGH 21.06.1955 - 5 StR 177/55]; BGHZ 9, 291; 10, 130 [BGH 25.06.1953 - III ZR 373/51]; 16, 254) [BGH 09.02.1955 - V BLw 71/54].
  • BGH, 07.06.1955 - 1 StR 216/55

    Rechtsmittel

    Die von der Verteidigung in der Verhandlung vor dem Senat angezogenen Entscheidungen des Reichsgerichts RGZ 132, 301 und des Bundesgerichtshofs BGHZ 9, 291; 10, 130 [BGH 25.06.1953 - III ZR 373/51]; 15, 135 [BGH 27.10.1954 - VI ZR 156/53]; 16, 254 [BGH 09.02.1955 - V BLw 71/54]sowie BGHSt 2, 71 und BGH NJW 1955, 680 Nr. 23 treffen auf den hier gegebenen Sachverhalt nicht zu.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht