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   BGH, 18.12.1954 - II ZR 206/53   

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https://dejure.org/1954,324
BGH, 18.12.1954 - II ZR 206/53 (https://dejure.org/1954,324)
BGH, Entscheidung vom 18.12.1954 - II ZR 206/53 (https://dejure.org/1954,324)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 1954 - II ZR 206/53 (https://dejure.org/1954,324)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 16, 37
  • NJW 1955, 419
  • DB 1955, 241
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.01.1954 - II ZR 68/53

    Kapitalleistungen aus Unfallversicherung

    Auszug aus BGH, 18.12.1954 - II ZR 206/53
    Diese Auffassung steht im Widerspruch zu der von der Rechtsprechung und dem Schrifttum ganz allgemein gebilligten Lehre, daß Versicherungsfall bei der Unfallversicherung der Unfall selbst ist, also die Gesundheitsbeschädigung, die unter den in § 2 AUB bezeichneten Umständen erfolgt, und daß es für das Vorliegen des Versicherungsfalles nicht erst des Eintritts der genannten Unfallfolgen (Arbeitsunfähigkeit oder Tod) bedarf (BGHZ 12, 129 [131]; RG VA 1932 Nr. 2482 S 297; KG VA 1929 Nr. 1993 S 226; Prölss VVG 8. Aufl. 182 Anm. 2; Brück VVG 7. Aufl. § 182 Anm. 5).

    Den Inhalt der Leistungspflicht des Unfallversicherers bestimmen allerdings erst die Unfallfolgen, wobei übrigens der Anspruch auf Zahlung der Invaliditätsentschädigung nicht, wie das Berufungsgericht meint, schon mit dem Eintritt der durch den Unfall verursachten Invalidität, sondern nach § 6 AUB erst dann entsteht, wenn die Invalidität als solche und als Unfallfolge erkannt ist (BGHZ 12, 129 [133]; Haidinger VersR 52, 412).

  • BGH, 15.12.1951 - II ZR 108/51

    Invaliditätszusatzversicherung

    Auszug aus BGH, 18.12.1954 - II ZR 206/53
    Abgrenzung zwischen Invaliditäts- und Unfallversicherung (Bestätigung von BGHZ 4, 219).

    Das Berufungsgericht hält - unter Abweichung von dem Urteil des erkennenden Senats vom 15. Dezember 1951 (BGHZ 4, 219) - diese Vorschrift auch auf solche Ansprüche für anwendbar.

  • BGH, 12.05.1954 - II ZR 164/53

    Mitversicherung. Mehrfache Rentenaufbesserung

    Auszug aus BGH, 18.12.1954 - II ZR 206/53
    Wie der erkennende Senat bereits entschieden hat, ist allerdings die Rentenaufbesserung bei jeder rechtlich selbständigen Rentenverbindlichkeit gesondert anzuwenden, ohne Rücksicht darauf, ob der Berechtigte außerdem noch einen anderen Rentenanspruch gegen denselben oder einen anderen Versicherer hat (BGHZ 13, 259).
  • BGH, 19.10.2000 - IX ZR 255/99

    Abtretung einer titulierten Forderung

    Vielmehr hat der Schuldner auch die Möglichkeit, statt dessen vom Zedenten die Leistung aus ungerechtfertigter Bereicherung zurückzufordern (BGHZ 52, 150, 153 f; 102, 68, 71 f; BGH, Urt. v. 27. Januar 1995 - II ZR 206/53, LM BGB § 407 Nr. 3; a.A. OLG Dresden NJW-RR 1996, 444).
  • OLG Saarbrücken, 19.12.2018 - 5 U 4/18

    Eintritt des Versicherungsfalls einer Wohngebäudeversicherung bei einem Rohrbruch

    Dieses Ereignis kann, muss aber nicht mit dem Eintritt der negativen Folgen zusammenfallen, die letztlich den Bedarf des Versicherungsnehmers nach der Versicherungsleistung auslösen, in der Schadensversicherung also gerade nicht zwangsläufig erst mit dem Eintritt des Schadens, der nicht Tatbestandsmerkmal des Versicherungsfalles ist (BGH, Urteil vom 18. Dezember 1954 - II ZR 206/53, BGHZ 16, 37).
  • BGH, 24.05.2007 - IX ZR 142/05

    Rechtsstellung des anwaltlichen Beklagtenvertreters in einem Zivilprozess;

    Dieses wird verneint, wenn seine Ausübung einen der Aufrechnung gleichkommenden Erfolg haben würde, letztere aber nach § 394 BGB - wie hier - ausgeschlossen ist (BGHZ 16, 37, 49; 38, 122, 129; BGH, Urt. v. 16. Juni 1987 - X ZR 61/86, NJW 1987, 3254, 3255 unter II. 3.).
  • BGH, 06.04.2011 - VIII ZR 31/09

    Stromeinspeisung: Wirksamkeit einer Vereinbarung über die Vergütung von

    Dem liegt einmal der Gedanke zugrunde, dass dem Anlagenbetreiber ein wirtschaftlich tragbarer Betrieb seiner Stromerzeugungsanlage nur möglich ist, wenn ein zügiger Eingang der Vergütungen für den von ihm eingespeisten Strom gewährleistet ist und eine Zahlung dieser Vergütungen nicht bis zur rechtskräftigen Entscheidung oder sonstigen Klärung von Gegenansprüchen hinausgezögert werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 1954 - II ZR 206/53, BGHZ 16, 37, 49).
  • BGH, 24.10.1962 - V ZR 1/61

    Gesamtschuldnerische Haftung der testamentarischen Erben gegenüber einem aus

    Dem Leistungsweigerungsrecht steht auch nicht etwa entgegen, daß ein Zurückbehaltungsrecht dann verneint wird, wenn Aufrechnung ausgeschlossen wäre und seine Ausübung einen der Aufrechnung gleichkommenden Erfolg haben würde (BGHZ 16, 37, 49 [BGH 18.12.1954 - II ZR 206/53]; Senatsurteil LM BGB § 395 Nr. 2).
  • BGH, 14.11.1957 - II ZR 176/56

    Rechtsmittel

    Er steht zu dem Begriff der versicherten Gefahr insofern in einem engen Abhängigkeitsverhältnis, als er die Verwirklichung der versicherten Gefahr darstellt (BGHZ 16, 37 [42]; BGH VersR 1952, 179).

    Hierbei stand es den Versicherern, wie auch sonst, frei, zu bestimmen, welches das maßgebende Gefahrereignis sein soll, bei der Realisierung welchen Ereignisses also der Versicherungsfall als eingetreten angesehen werden soll (BGHZ 16, 37 [44]).

    Die gegenteilige Auffassung der Klägerin, die den Versicherungsfall erst mit der Entstehung des vom Versicherer zu deckenden Schadens als eingetreten ansehen will (also bei der Betriebsunterbrechungsversicherung jeweils erst dann, wenn infolge der Betriebsunterbrechung dem Betrieb Geschäftsgewinn entgeht und die weiterlaufenden, infolge der Unterbrechung unproduktiven Geschäftsunkosten aufgewendet werden), scheitert daran, daß die Entstehung eines Schadens auch bei der reinen Schadensversicherung gar nicht Tatbestandsmerkmal des Versicherungsfalles ist (BGHZ 16, 43 [BGH 18.12.1954 - II ZR 206/53]; BGH VersR 52, 179).

  • BGH, 08.02.1960 - II ZR 136/58

    Insassen-Unfallversicherung

    Es bedarf also hierzu nicht erst des Eintritts des Todes oder der Arbeitsunfähigkeit als Unfallfolge (BGHZ 16, 37 [42 ff] m.w.N.).
  • BGH, 23.09.1992 - IV ZR 157/91

    Beweispflicht in der Unfallversicherung

    Der Eintritt dieses Versicherungsfalles (vgl. dazu auch BGHZ 16, 37, 43f.; 32, 44, 48) mußte allerdings noch nicht zwangsläufig die Pflicht der Beklagten auslösen, dem Kläger eine Invaliditätsentschädigung zu zahlen.
  • LG Hamburg, 18.12.2020 - 306 O 256/20

    Eintrittspflicht einer Betriebsschließungsversicherung bei einer coronabedingten

    Der Bundesgerichtshof hat mehrfach hervorgehoben, dass es den Versicherern frei stehe, selbst zu bestimmen, welche Gefahren sie versichern wollen, wie also das zu versichernde Gefahrereignis und damit der Versicherungsfall beschaffen sein sollen (BGH, Urteil vom 18.12.1954, Az.: II ZR 206/53; s.a. BGH, Urteil vom 14.11.1957, Az.: II ZR 176/56).
  • BGH, 24.03.1976 - IV ZR 208/74

    Behandlung von Unfällen wie Krankheiten - Begriff des so genannten "gedehnten

    Da der Begriff des "gedehnten Versicherungsfalls" auch für die Behandlung von Unfallfolgen gilt, weicht die Bestimmung des Versicherungsfalls insoweit von derjenigen in der allgemeinen Unfallversicherung ab, in der der Unfall selbst und nicht seine Folgen den Versicherungsfall darstellen (vgl. BGHZ 16, 37, 42 f; 32, 44, 48).

    Da Versicherungsfall und versicherte Gefahr in einem engen, wechselseitigen Abhängigkeitsverhältnis stehen (BGH VersR 1974, 741; BGHZ 16, 37, 42 m.w.N.), da ferner die Wartezeitklauseln in ihrer tatsächlichen Wirkung eine rein auf den Zeitablauf abgestellte Risikoabgrenzung schaffen, spricht dieses Zeitmoment des Versicherungsfalls entscheidend dafür, den durch den Unfall verursachten früheren Beginn der Krankheitsbehandlung dem übernommenen Unfallrisiko zuzuordnen, für das keine Wartezeit gilt.

  • BGH, 05.10.1988 - IVa ZR 317/86

    Verjährung von Ansprüchen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung

  • BGH, 20.06.1979 - VIII ZR 228/76

    Geltendmachung einer Restkaufpreisforderung - Aufrechnung mit Gegenforderungen

  • BGH, 19.03.1956 - II ZR 23/55

    Rechtsmittel

  • OLG Frankfurt, 17.11.2021 - 7 U 24/20

    Keine fristgerechte Invaliditätsfeststellung bei Zuordnung der Schäden zum

  • OLG Jena, 02.11.1994 - 4 U 248/94

    Erstattung der Kosten für die Wiederherstellung eines Wohnhauses; Durchbrechung

  • BGH, 02.11.1961 - II ZR 237/59

    Begriff der "häuslichen Gemeinschaft" - Eherechtliche Erwägungen bei der Annahme

  • OLG Saarbrücken, 18.06.1971 - 3 U 17/70
  • BGH, 05.02.1975 - VIII ZR 132/73

    Voraussetzungen einer Mietminderung wegen behördlicher Nutzungsbeschränkungen der

  • BGH, 21.04.1955 - II ZR 228/53

    Rechtsmittel

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