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   BGH, 21.12.1954 - I ZR 36/53   

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https://dejure.org/1954,165
BGH, 21.12.1954 - I ZR 36/53 (https://dejure.org/1954,165)
BGH, Entscheidung vom 21.12.1954 - I ZR 36/53 (https://dejure.org/1954,165)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 1954 - I ZR 36/53 (https://dejure.org/1954,165)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausstattungsrecht und Ausstattungsschutz an Pappsternen zum Wickeln von Leinenzwirn - Entgegenstehen materieller Rechtskraft bei einer vorangegangenen Entscheidung über denselben Sachverhalt - Voraussetzungen für die Verwirkung eines Unterlassungsanspruchs - ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Wickelsterne

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 16, 82
  • NJW 1955, 380
  • GRUR 1955, 406
  • DB 1955, 141
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.02.1952 - I ZR 117/51

    Urteilsauslegung. Verwirkungseinwand

    Auszug aus BGH, 21.12.1954 - I ZR 36/53
    Der erkennende Senat hat die Frage, ob dieser Rechtsprechung, die im Schrifttum Widerspruch gefunden hat, uneingeschränkt beigetreten werden kann, in dem Urteil vom 19. Dezember 1950 - BGHZ 1, 31 [33], Störche - unentschieden gelassen und auch später dazu noch nicht abschliessend Stellung genommen, wenngleich in dem Urteil vom 22. Februar 1952 - BGHZ 5, 189 [195] Zwilling - das aber einen Fall betrifft, in dem die Unterlassungsklage auf ein eingetragenes Warenzeichen gestützt worden war, bemerkt worden ist, daß der Verletzer sich mindestens einen schutzwürdigen Besitzstand geschaffen haben müsse, um den Verwirkungseinwand mit Erfolg erheben zu können.

    Insoweit geht es von dem in der Rechtsprechung des Reichsgerichts entwickelten und von dem erkennenden Senat übernommenen Grundsatz aus, daß für eine Berufung auf Verwirkung kein Kaum ist, wenn die Beibehaltung der streitigen Ausstattung oder Bezeichnung zu einer Irreführung des Verkehrs führen kann, weil dieser den guten Huf einer ihm unter einer bestimmten Ausstattung oder einem bestimmten Zeichen bekannten Wäre möglicherweise - auf die ihm unter jener, damit verwechselbaren Ausstattung oder Bezeichnung entgegentretenden Ware überträgt (RG GRUR 1943, 341 [343] - Standard; 1942, 432 [435] - Liebig; BGHZ 5, 189 [196] - Zwilling).

  • RG, 17.04.1928 - II 411/27

    Ausstattungsbesitz; Popularklage

    Auszug aus BGH, 21.12.1954 - I ZR 36/53
    Der Ausstattungsschutz wird in seinem Bestande nicht berührt, wenn der Geschäftsinhaber den Betrieb, für den er Ausstattungsschutz erworben hat, auf einen anderen überträgt und dieser die Ausstattung weiterführt (Bestätigung von RGZ 120, 402 [407] - Bärenstiefel).

    Er dauert fort, solange der Zustand bestehen bleibt, durch den er begründet worden ist, und wird daher in seinem Bestande nicht berührt, wenn der Geschäftsinhaber den Betrieb, für den er Ausstattungsschutz erworben hat, auf einen anderen überträgt und dieser die Ausstattung weiter führt, wenn also nur die Person des Betriebsinhabers wechselt (RGZ 120, 402 (407) - Bärenstiefel).

  • BGH, 19.12.1950 - I ZR 62/50

    Warenzeichen. Verwirkung

    Auszug aus BGH, 21.12.1954 - I ZR 36/53
    Der erkennende Senat hat die Frage, ob dieser Rechtsprechung, die im Schrifttum Widerspruch gefunden hat, uneingeschränkt beigetreten werden kann, in dem Urteil vom 19. Dezember 1950 - BGHZ 1, 31 [33], Störche - unentschieden gelassen und auch später dazu noch nicht abschliessend Stellung genommen, wenngleich in dem Urteil vom 22. Februar 1952 - BGHZ 5, 189 [195] Zwilling - das aber einen Fall betrifft, in dem die Unterlassungsklage auf ein eingetragenes Warenzeichen gestützt worden war, bemerkt worden ist, daß der Verletzer sich mindestens einen schutzwürdigen Besitzstand geschaffen haben müsse, um den Verwirkungseinwand mit Erfolg erheben zu können.
  • BGH, 04.02.1954 - IV ZR 120/53

    Zwangshypothek und Rangvorbehalt

    Auszug aus BGH, 21.12.1954 - I ZR 36/53
    Die materielle Rechtskraft einer früheren Entscheidung spielt indessen für einen späteren Rechtsstreit zwischen denselben Parteien oder ihren Rechtsnachfolgern um dieselbe Rechtsfolge dann keine Rolle, wenn in diesem Rechtsstreit die Klage auf einen neuen Sachverhalt gegründet wird (Urteil des erkennenden Senats vom 11. Mai 1954 - Cupresa -, insoweit in BGHZ 12, 244 [BGH 04.02.1954 - IV ZR 120/53] nicht mit abgedruckt).
  • BGH, 26.06.2008 - I ZR 190/05

    EROS

    Dies setzt voraus, dass ein jedenfalls nicht unerheblicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise in dem Zeichen einen Hinweis auf die Herkunft der damit gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen aus einem bestimmten Unternehmen sieht (vgl. BGHZ 16, 82, 91 - Wickelsterne; BGH, Urt. v. 12.3.1969 - I ZR 32/67, GRUR 1969, 681, 682 - Kochendwassergerät; Urt. v. 11.10.2001 - I ZR 168/99, GRUR 2002, 616, 617 = WRP 2002, 544 - Verbandsausstattungsrecht; BGHZ 156, 126, 134 f. - Farbmarkenverletzung I; Ströbele/Hacker, MarkenG, 8. Aufl., § 4 Rdn. 17).
  • BGH, 17.03.1994 - X ZR 16/93

    Umfang des Schutzbereichs eines Patents; Voraussetzungen der Verwirkung

    Schon dieser Umstand erhellt, daß die etwa in der Rechtsprechung des I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes zum Warenzeichenrecht entwickelte Rechtsprechung wegen eines schützenswerten Besitzstandes des in Anspruch Genommenen nicht greifen kann (hierzu etwa BGHZ 1, 31; 5, 189; 16, 82; 21, 66; BGH GRUR 1992, 45 - Cranpool; BGHZ 119, 237 - Universitätsemblem).
  • BGH, 06.11.1963 - Ib ZR 37/62

    Nachbau von Spielbausteinen

    Zwar hat der Bundesgerichtshof wiederholt anerkannt, daß Farbzusammenstellungen und auch einzelne Farben ausstattungsschutzfähig sind (BGHZ 16, 82, 85 - Wickelsterne; BGHZ 16, 296, 300 - Herzwandvase; BGH GRUR 1953, 40, 41 - Goldzack; GRUR 1957, 553, 556 - Tintenkuli; GRUR 1962, 299; 302 - form-strip).
  • BGH, 30.06.1959 - I ZR 31/58

    Ausstattungsschutz an Beschaffenheitsangaben

    Der Senat hat zwar im Einklang mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts (GRUR 1942, 217, 218) die Auffassung vertreten, daß auch einem einen Ausstattungsschutz feststellenden Urteil in dem Rechtsstreit des Ausstattungsberechtigten gegen einen anderen Beklagten insofern Bedeutung zukommen kann, als mangels anderweitigen Vorbringens des Beklagten auch diesem gegenüber in tatsächlicher Hinsicht davon ausgegangen werden kann, daß bei Erlaß des Urteils der dort festgestellte Ausstattungsschutz bestanden hat, und daß auch angenommen werden kann, daß er jedenfalls noch eine zeitlang fortbestanden habe (BGHZ 16, 82, 86 ff [BGH 21.12.1954 - I ZR 36/53] - Wickelsterne; BGH GRUR 1959, 360, 362 - Elektrotechnik mit Anm. Dietrich Reimer).
  • BGH, 09.03.1989 - I ZR 153/86

    "Teekanne II"; Schutzfähigkeit der bildlichen Darstellung einer Teekanne;

    Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß für den Nachweis einer Verkehrsgeltung und ihres Grades auch entsprechende Feststellungen in einem anderen früheren Prozeß genügen können (vgl. RG GRUR 1942, 217, 218; BGHZ 16, 82, 86 - Wickelsterne; BGH, Urt. v. 17.3.1959 - I ZR 21/58, GRUR 1959, 360, 362 - Elektrotechnik).
  • BGH, 08.05.1959 - I ZR 16/58

    Rechtsmittel

    Denn auch wenn die Riemen den Gebrauchszweck der Schuhe unterstützen und fördern wurden, so wäre doch die Anordnung gerade von drei mit einigem Abstand parallel zueinander laufenden Riemen nicht allein durch den technischen Zweck der Ware bedingt, sondern willkürlich gewählt (BGH a.a.O.); und selbst wenn das zweifelhaft wäre, so würde doch die Ausstattungsschutzfähigkeit schon dadurch begründet werden können, daß die 3 Riemen sich in charakteristischer Weise farblich von ihrem Untergrund abheben (vgl. dazu BGHZ 16, 82, 85 [BGH 21.12.1954 - I ZR 36/53] - Wickelsterne).

    Dabei handelt es sich nicht um die Übernahme von Feststellungen aus einem anderen Rechtsstreit (vgl. dazu BGHZ 16, 82, 86 ff [BGH 21.12.1954 - I ZR 36/53] - Wickelsterne; BGH I ZR 21/58 vom 17.3.1959 - Elektrotechnik), sondern um eigene Feststellungen des Berufungsgerichts in diesem Rechtsstreit, für die lediglich die - zu etwa gleicher Zeit - in dem anderen Rechtsstreit eingeholten Auskünfte von Industrie- und Handelskammern, von Sportverbänden und von Händlerverbänden zu derselben Frage, die auch hier zu entscheiden ist, herangezogen worden sind.

  • BGH, 17.02.1961 - I ZR 115/59

    "Almglocke" - "Almquell"

    Nach einem anerkannten Grundsatz der Rechtsprechung ist es nämlich nur ausnahmsweise möglich, daß eine Warenkennzeichnung innerhalb des gleichen Wirtschaftsgebiets gleichzeitig Ausstattungsschutz für mehrere Geschäftsbetriebe nebeneinander genießt, und zwar nur dann, wenn neben einer umfassenden Verkehrsgeltung eine örtlich begrenzte entsteht (vgl. BGHZ 16, 82 - Wickelstern).
  • BGH, 11.05.1966 - Ib ZB 8/65

    Bürgerlichrechtliche Tatbestände im zeichenrechtlichen Widerspruchsverfahren

    Für diesen Standpunkt könnte der Grundsatz sprechen, daß der aus Treu und Glauben hergeleitete Verwirkungseinwand regelmäßig seine Grenze in dem Besitzstand findet, den sich der Verletzer bis zum Einschreiten des besser berechtigten Verletzten geschaffen hat (vgl. BGHZ 16, 82, 99 - Wickelstern; GRUR 1958, 610, 611 - Zahnrad; GRUR 1958, 143, 147 - Schwardmann).
  • BGH, 04.10.1962 - III ZR 129/61

    Streupflicht der Gemeinde bei Glatteis

    Trager dieser Verkehrssicherungspflicht sind bei Bundesstraßen - wie das Berufungsgericht richtig angenommen hat - die Länder (BGHZ 9, 373; 14, 83 [BGH 22.06.1954 - I ZR 225/53] ; 16, 95) [BGH 21.12.1954 - I ZR 36/53] .
  • BGH, 03.07.1956 - I ZR 137/54

    Schutzumfang von Verbandszeichen

    Ein eigenes auf B. begrenztes Ausstattungsrecht der Klägerin könnte sogar dann in Frage kommen, wenn die Bezeichnung "Ihr Funkberater" in der Bundesrepublik eine Verkehrsgeltung im Sinne eines Hinweises auf die Mitglieder der Schutzgemeinschaft, also auf eine Gruppe bestimmter, untereinander durch eine gemeinsame Zeichenführung verbundener Betriebe, erlangt haben sollte (vgl. BGHZ 16, 82 [91 ff] - Wickelsterne -).
  • BGH, 13.02.1981 - I ZR 43/79

    Ablauf nationaler und internationaler Geschmacksmusterrechte - Inanspruchnahme

  • BGH, 26.04.1991 - V ZR 213/89

    Zulässigkeit eines Teilurteils über unselbständige Rechnungsposten eines

  • BGH, 09.01.1962 - I ZR 142/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 30.09.1970 - III ZR 81/67

    Schädelbasisbruch auf Grund eines Sturzes bei Glätte - Reinigung öffentlicher

  • BGH, 17.03.1959 - I ZR 21/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 28.02.1958 - I ZR 129/56

    Emaillelack

  • BGH, 18.01.1957 - I ZR 88/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.11.1965 - Ib ZR 103/63

    Möglichkeit einer Schwächung der Kennzeichnungskraft eines Warenzeichens durch

  • OLG Dresden, 13.10.1998 - 14 U 3648/97

    Mißbräuchlichkeit der Rechtsverfolgung im Wettbewerbsprozeß

  • BGH, 05.03.1971 - I ZR 101/69

    Anspruch auf Unterlassung der Verwendung eines Zeichens aufgrund eingetragenen

  • BGH, 30.03.1965 - VI ZR 259/63

    Haftungsverteilung bei einem Verkehrsunfall auf Glatteis

  • BGH, 27.06.1958 - I ZR 76/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 03.04.1968 - I ZR 34/66

    Anspruch auf Unterlassung der Benutzung eines bereits im Ausland eingetragenen

  • BGH, 28.02.1966 - III ZR 157/64

    Schadensersatzansprüche auf Grund einer Amtspflichtverletzung; Bestimmung der

  • BSG, 21.06.1960 - 3 RK 72/55
  • BGH, 16.12.1966 - Ib ZB 11/65

    Inhaberschaft eines Zeichens in der Zeichenrolle - Nachprüfung der

  • BGH, 04.05.1956 - I ZR 55/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.06.1966 - Ib ZR 99/64

    Anspruch auf Namensrechte und Kennzeichnungsrechte wegen Bestehens einer

  • BGH, 23.01.1959 - I ZR 14/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.03.1956 - I ZR 73/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.03.1976 - I ZR 9/75

    Anspruch auf Unterlassung der Kennzeichnung eines Reiseunternehmens mit der

  • BGH, 09.12.1964 - Ib ZR 9/63

    Rechtsmittel

  • BGH, 09.07.1962 - III ZR 50/61

    Schadensersatz wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht an einer

  • BGH, 18.05.1962 - I ZR 139/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.12.1960 - VI ZR 44/60

    Anforderungen an einen verkehrssicheren Schiffsliegeplatz - Umfang einer

  • BGH, 31.03.1960 - III ZR 62/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 30.09.1957 - III ZR 62/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 05.12.1955 - III ZR 151/54

    Rechtsmittel

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