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   BGH, 10.12.2004 - IXa ZB 231/03   

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https://dejure.org/2004,1075
BGH, 10.12.2004 - IXa ZB 231/03 (https://dejure.org/2004,1075)
BGH, Entscheidung vom 10.12.2004 - IXa ZB 231/03 (https://dejure.org/2004,1075)
BGH, Entscheidung vom 10. Dezember 2004 - IXa ZB 231/03 (https://dejure.org/2004,1075)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    ZVG § 152; ZwVerwVO §§ 5, 6, 10
    Vollstreckungsgericht kann den Zwangsverwalter nicht vom Verbot befreien, das beschlagnahmte Gebäude durch Umbau nachhaltig zu verändern

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zwangsverwaltung von Gebäuden; Genehmigungsfähigkeit von Maßnahmen des Zwangsverwalters durch das Vollstreckungsgericht; Umsetzung langfristiger Nutzungskonzepte; Einwilligung in die Vertragsabschlüsse des Zwangsverwalters

  • zvi-online.de

    ZVG § 152; ZwVerwVO §§ 5, 6, 10
    Keine Genehmigungsfähigkeit der Nutzungsänderung eines Grundstücks (hier: Umbau von Anlage zum betreuten Wohnen im Pflegeheim) durch Zwangsverwalter

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beschränkung der Befugnisse des Zwangsverwalters auf Bestands­erhaltung; Umbau; Modernisierung; Zwangsverwaltung

  • Judicialis

    ZVG § 152; ; ZwVerwVO § 5; ; ZwVerwVO § 6; ; ZwVerwVO § 10

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZVG § 152; ZwVerwVO § 5 § 6 § 10
    Rechtstellung des Zwangsverwalters; Genehmigung des Umbaus eines beschlagnahmten Gebäudes

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zwangsverwaltung - Umbau des beschlagnahmten Gebäudes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 161, 336
  • MDR 2005, 653
  • NZM 2005, 156
  • WM 2005, 244
  • Rpfleger 2005, 210
  • ZfBR 2005, 258
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Schleswig, 09.08.1983 - 1 W 196/83
    Auszug aus BGH, 10.12.2004 - IXa ZB 231/03
    Denn es geht nicht allein darum, die vorhandenen Baumängel zu beseitigen und das Objekt insgesamt fertigzustellen, um auf diese Weise die Voraussetzungen für eine spätere Vermietung oder Verpachtung zu schaffen, was unbedenklich wäre (Jaeckel/Güthe, Zwangsversteigerungsgesetz 7. Aufl. § 152 Rdn. 4; Korintenberg/Wenz, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung 6. Aufl. § 152 ZVG Anm. 3; SchlHOLG ZIP 1983, 1133).
  • BAG, 18.08.2011 - 8 AZR 230/10

    Betriebsübergang - Betriebsfortführung durch Zwangsverwalter

    Das Gericht hat die vorrangige Aufgabe, die Tätigkeit des Zwangsverwalters und die Rechtmäßigkeit seines Handelns zu überwachen, das mit dem Sinn der Zwangsverwaltung vereinbar sein muss (BGH 10. Dezember 2004 - IXa ZB 231/03 - BGHZ 161, 336) .
  • BGH, 14.04.2005 - V ZB 16/05

    Fortführung des Gewerbebetriebes des Schuldners durch den Zwangsverwalter

    Er hat deshalb das Recht und die Pflicht, alle Handlungen vorzunehmen, die erforderlich sind, um das Grundstück in seinem wirtschaftlichen Bestand zu erhalten und ordnungsgemäß zu benutzen (§ 152 Abs. 1 ZVG; vgl. BGH, Beschl. v. 10 Dezember 2004, IXa ZB 231/03, WM 2005, 244, 245).

    Auch soweit die Zwangsverwaltung in erster Linie mit dem Ziel beantragt worden ist, die Zwangsversteigerung vorzubereiten (dazu BGH, Beschl. v. 10. Dezember 2004, IXa ZB 231/03, WM 2005, 244, 245), liegt die Aufrechterhaltung der bisherigen gewerblichen Nutzung des Grundstücks im Interesse des Schuldners.

  • BGH, 23.09.2009 - V ZB 90/09

    Unbefugtes Führen eines Doktortitels oder Diplomtitels i.R.e. Bestellung zum

    Die Zwangsverwaltung soll sicherstellen, dass die laufenden Einnahmen aus dem Grundstück zur Befriedigung der Gläubiger eingesetzt und die Gläubiger vor einer Wertminderung des Objekts und sonstigen Beeinträchtigungen geschützt werden (BGHZ 161, 336, 340 f.) .
  • BGH, 14.04.2005 - V ZB 6/05

    Ansprüche des Zwangsverwalters auf Herausgabe einer Kaution

    Zugleich soll sie den Gläubiger vor einer Wertminderung des Objekts und sonstigen Beeinträchtigungen schützen (BGH, Beschluß vom 10. Dezember 2004, IXa ZB 231/03, WM 2005, 244, 245).
  • BGH, 09.02.2006 - IX ZR 151/04

    Zustellung eines Abgabenbescheides hinsichtlich eines unter Zwangsverwaltung

    Die Zwangsverwaltung ist darauf gerichtet, die laufenden, aus der ordnungsgemäßen Nutzung des Grundstücks stammenden Erträge zur Befriedigung des Gläubigers einzusetzen, während dem Schuldner die Substanz des Vermögensgegenstandes ungeschmälert erhalten bleibt (BGH, Beschl. v. 10. Dezember 2004 - IXa ZB 231/03, ZInsO 2005, 86, 87).
  • BGH, 03.05.2006 - VIII ZR 210/05

    Verpflichtung des Zwangsverwalters zur Auszahlung einer Mietkaution bei

    Zugleich soll sie den Gläubiger vor einer Wertminderung des Objekts und sonstigen Beeinträchtigungen schützen (BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2004 - IXa ZB 231/03, NZM 2005, 156, unter II 2 b; BGH, Beschluss vom 14. April 2005 - V ZB 6/05, 6 NJW-RR 2005, 1032, unter II 2 b aa).
  • LG Bonn, 07.06.2017 - 1 O 322/16

    Zwangsvollstreckung aus dem Zuschlagsbeschluss i.R.e.

    Seine Stellung ist insoweit der eines Nießbrauchers vergleichbar, der nach § 1037 Abs. 1 BGB ebenfalls nicht berechtigt ist, die Sache umzugestalten oder wesentlich zu verändern (BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2004 - IXa ZB 231/03 -, BGHZ 161, 336-342, Rn. 10).

    Zugleich soll sie den Gläubiger vor einer Wertminderung des Objekts und sonstigen Beeinträchtigungen schützen; das Grundstück soll insgesamt in einen guten Zustand gebracht und in diesem erhalten werden (BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2004 - IXa ZB 231/03 -, BGHZ 161, 336-342, Rn. 9).

  • AG Krefeld, 04.04.2013 - 3 C 486/11

    Zwangsverwaltung bricht nicht Miete!

    Zugleich soll sie den Gläubiger vor einer Wertminderung des Objekts und sonstigen Beeinträchtigungen schützen (vgl. BGH NZM 2005, 156).
  • VGH Bayern, 29.07.2011 - 4 B 11.10

    Grundsteuererlass; leerstehendes Fabrikgelände; Rohertragsminderung; übliche

    Auch die Zwangsverwalterin war zu einer derart umfangreichen Umgestaltung der baulichen Substanz, deren Finanzbedarf die Zwangsverwaltungsmasse erheblich geschmälert hätte, jedenfalls nicht verpflichtet (vgl. BGH vom 10.12.2004 BGHZ 161, 336).
  • OLG München, 21.02.2008 - 19 U 4041/07

    Immobiliarvollstreckung: Zulässigkeit einer Zwangsverwaltung bei (noch) nicht

    Ihr vorrangiger Zweck als eigenständige Art der Immobiliarvollstreckung ist es, durch die Erwirtschaftung von Erlösen die bestehende Schuld zu tilgen und damit die Zwangsversteigerung zu vermeiden (vgl. BGH-Urteil vom 10.12.2004, IXa ZB 231/03).
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