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   BGH, 16.03.2005 - RiZ(R) 1/04   

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https://dejure.org/2005,4110
BGH, 16.03.2005 - RiZ(R) 1/04 (https://dejure.org/2005,4110)
BGH, Entscheidung vom 16.03.2005 - RiZ(R) 1/04 (https://dejure.org/2005,4110)
BGH, Entscheidung vom 16. März 2005 - RiZ(R) 1/04 (https://dejure.org/2005,4110)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit der Dienstgerichte für Fragen zur Altersteilzeit; Rechtsnatur des Zuständigkeitenkatalogs in § 78 Deutsches Richtergesetz (DRiG) hinsichtlich seiner Anwendbarkeit im Verhältnis zu anderen Normen

  • Judicialis

    DRiG § 71 Abs. 1 Satz 1; ; DRiG § ... 76 e; ; DRiG § 78 Nr. 4 f; ; BayRiG Art. 8 c (Fassungen bis 31.12.2002 und ab 1.1.2003); ; BayRiG Art. 8 d (Fassungen bis 31.12.2002 und ab 1.1.2003); ; BayRiG Art. 57 Abs. 1 Nr. 4 g

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beamtenrecht - Altersteilzeit für Richter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 162, 327
  • NJW-RR 2005, 1301
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.08.1976 - RiZ(R) 2/76

    Übertragung eines weiteren Richteramtes

    Auszug aus BGH, 16.03.2005 - RiZ(R) 1/04
    Der Landesgesetzgeber kann jedoch mit Rücksicht auf den Zweck der Vorschrift, die einen möglichst umfassenden Schutz der Unabhängigkeit der Richter durch besondere Richterdienstgerichte sicherstellen soll, dem Dienstgerichtsweg über den Wortlaut des § 78 DRiG hinaus solche Verfahren zuweisen, die in einem engen sachlichen Zusammenhang mit den dort genannten Verfahren stehen (Senatsurteile vom 23. August 1976 - RiZ(R) 2/76, BGHZ 67, 159, 161 und vom 14. Oktober 1980 - RiZ(R) 5/80, BGHZ 78, 245, 246 sowie BVerfGE 87, 68, 78 f., 86, jew. m.w.Nachw.).
  • BGH, 14.10.1980 - RiZ(R) 5/80

    Zuständigkeit der Dienstgerichte für Prüfung einer Untersuchungsanordnung

    Auszug aus BGH, 16.03.2005 - RiZ(R) 1/04
    Der Landesgesetzgeber kann jedoch mit Rücksicht auf den Zweck der Vorschrift, die einen möglichst umfassenden Schutz der Unabhängigkeit der Richter durch besondere Richterdienstgerichte sicherstellen soll, dem Dienstgerichtsweg über den Wortlaut des § 78 DRiG hinaus solche Verfahren zuweisen, die in einem engen sachlichen Zusammenhang mit den dort genannten Verfahren stehen (Senatsurteile vom 23. August 1976 - RiZ(R) 2/76, BGHZ 67, 159, 161 und vom 14. Oktober 1980 - RiZ(R) 5/80, BGHZ 78, 245, 246 sowie BVerfGE 87, 68, 78 f., 86, jew. m.w.Nachw.).
  • BVerfG, 08.07.1992 - 2 BvL 27/91

    Zur Zuständigkeit der Richterdienstgerichte in den Verfahren zur Überprüfung der

    Auszug aus BGH, 16.03.2005 - RiZ(R) 1/04
    Der Landesgesetzgeber kann jedoch mit Rücksicht auf den Zweck der Vorschrift, die einen möglichst umfassenden Schutz der Unabhängigkeit der Richter durch besondere Richterdienstgerichte sicherstellen soll, dem Dienstgerichtsweg über den Wortlaut des § 78 DRiG hinaus solche Verfahren zuweisen, die in einem engen sachlichen Zusammenhang mit den dort genannten Verfahren stehen (Senatsurteile vom 23. August 1976 - RiZ(R) 2/76, BGHZ 67, 159, 161 und vom 14. Oktober 1980 - RiZ(R) 5/80, BGHZ 78, 245, 246 sowie BVerfGE 87, 68, 78 f., 86, jew. m.w.Nachw.).
  • BGH, 15.11.2007 - RiZ(R) 3/06

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Gewährung von Teilzeitbeschäftigung eines

    Das Dienstgericht des Bundes ist für den ähnlich liegenden Fall, dass ein Richter die Verpflichtung seines Dienstherrn beantragt, ihm Altersteilzeit zu gewähren, denn auch ohne weiteres trotz gleichartiger landesrechtlicher Regeln davon ausgegangen, dass die Verpflichtungsklage zulässig ist (BGH, Urteil vom 16. März 2005 - RiZ(R) 1/04, BGHZ 162, 327, 329).
  • BGH, 03.12.2009 - RiZ(R) 7/08

    Zulässigkeit einer Teilzeitbeschäftigung eines Richters im Blockmodell; § 76c

    Es muss auch nicht entschieden werden, ob das besondere Feststellungsinteresse möglicherweise schon deshalb fehlt, weil der Dienstherr vor der Bewilligung einer Teilzeitbeschäftigung unter anderem zu prüfen hat, ob nicht zwingende dienstliche Gründe entgegen stehen (§ 8 b Abs. 2 Nr. 2 LRiG M-V), was aber nur durch eine zeitnahe Prüfung vor dem jeweils beantragten Bewilligungszeitraum geklärt werden kann (vgl. Senat, BGHZ 162, 327, 331).
  • BGH, 03.12.2009 - RiZ(R) 8/08

    Zulässigkeit einer Teilzeitbeschäftigung eines Richters im Blockmodell; § 76c

    Es muss auch nicht entschieden werden, ob das besondere Feststellungsinteresse möglicherweise schon deshalb fehlt, weil der Dienstherr vor der Bewilligung einer Teilzeitbeschäftigung unter anderem zu prüfen hat, ob nicht zwingende dienstliche Gründe entgegen stehen (§ 8 b Abs. 2 Nr. 2 LRiG M-V), was aber nur durch eine zeitnahe Prüfung vor dem jeweils beantragten Bewilligungszeitraum geklärt werden kann (vgl. Senat, BGHZ 162, 327, 331).
  • DG Zweibrücken, 21.11.2014 - 1 DG 1/14

    Richteramtsrecht in Rheinland-Pfalz: Teilzeitbeschäftigung von Richtern in Form

    Diese Notwendigkeit besteht im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz umso mehr, als im Richterverhältnis hinzutritt, dass sich die Genehmigung oder die Nichtgenehmigung von Teilzeitbeschäftigung auf die in Art. 97 GG garantierte richterliche Unabhängigkeit auswirken kann (BGH, Urteil vom 16. März 2005, RiZ (R) 1/04 mit Verweis auf die Gesetzesmaterialien - juris -), weswegen der Richter einen (gebundenen) Rechtsanspruch auf Gewährung von Teilzeitbeschäftigung hat, um jeglichen Zwang bzw. Druck auf den Richter bzw. die Richterin zu vermeiden.
  • VG Oldenburg, 02.03.2006 - 6 A 2275/04

    Kein Anspruch auf Bewilligung von Altersteilzeit zum 1. August 2004

    Auch der BGH, Dienstgericht des Bundes, hat in seinem Urteil vom 16. März 2005 (- RiZ (R) 1/4 - NJW-RR 2005, 1301) in einem vergleichbaren Fall versagter Altersteilzeit eines Richters entschieden, die Prüfung der Voraussetzungen der Altersteilzeit müsse zeitnah vor dem beantragten Bewilligungszeitraum erfolgen, so dass die zwischenzeitliche Heraufsetzung des Mindestalters für Altersteilzeit zu Lasten des Betroffenen geht.
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