Rechtsprechung
BGH, 27.01.2005 - VII ZR 158/03 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- bundesgerichtshof.de
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Entstehen eines Schadens an einem Bauwerk infolge einer vertraglichen Leistung eines Bauunternehmers oder Architekten; Hemmung der Verjährung des Gewährleistungsanspruchs nach § 639 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Überprüfung eines Mangels durch die ...
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Ausschluss eines Schadensersatzanspruchs aus § 823 Abs. 1 BGB bei Bestehen eines vertraglichen Schadensersatzanspruchs wegen eines Schadens am Bauwerk, wenn sich der Schaden mit dem Mangelunwert der vertraglichen Leistung deckt
- judicialis
- Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)
Deliktische Haftung beim Werkvertrag ("weiterfressender" Mangel): Keine Haftung aus § 823 I BGB bei Verletzung des Äquivalenzinteresses auch bei Schädigung bereits bestehenden (unbeschädigten) Eigentums des Bestellers, Abgrenzung zum Integritätsinteresse ("Stoffgleichheit")
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Werkvertragliche Haftung und Eigentumsverletzung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1 § 639 Abs. 2 (a.F.)
Ansprüche des Auftraggebers wegen Schäden am Bauwerk; Hemmung der Verjährung von Gewährleistungsansprüchen gegen einen Architekten durch Verhandlung über die Regulierung mit der Haftpflichtversicherung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Reichweite der Deliktshaftung ggü. Auftraggeber bei Bauschäden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- hoai.de (Leitsatz)
§ 823 Abs. 1 BGB; § 639 Abs. 2 BGB a. F.
- kanzlei-klumpe.de
, S. 7 (Leitsatz)
Keine deliktische Verjährung bei fehlerhaften Sanierungsmaßnahmen - Verjährungshemmung mit Mangelprüfung durch Versicherer
- baunetz.de (Kurzinformation)
Versicherungsfall kann auch durch Geschädigten angezeigt werden: Die Verjährung kann dann durch Reaktion des Versicherers gehemmt sein
Besprechungen u.ä. (2)
- Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)
Deliktische Haftung beim Werkvertrag ("weiterfressender" Mangel): Keine Haftung aus § 823 I BGB bei Verletzung des Äquivalenzinteresses auch bei Schädigung bereits bestehenden (unbeschädigten) Eigentums des Bestellers, Abgrenzung zum Integritätsinteresse ("Stoffgleichheit")
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Anspruch aus Delikt bei mangelhafter Bauüberwachung? (IBR 2005, 220)
Papierfundstellen
- BGHZ 162, 86
- NJW 2005, 1423
- MDR 2005, 747
- NZBau 2005, 287
- VersR 2005, 554
- WM 2005, 1273
- DB 2005, 1735
- JR 2005, 499
- BauR 2005, 705
- BauR 2005, 908 (Ls.)
- ZfBR 2005, 366
Wird zitiert von ... (41)
- BGH, 13.03.2020 - V ZR 33/19
Ersatz "fiktiver" Mängelbeseitigungskosten im Kaufrecht?
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs handelt es sich bei dem Zusammentreffen von Schadensersatzansprüchen aus Vertragsverletzung und aus unerlaubter Handlung um eine echte Anspruchskonkurrenz mit der Folge, dass grundsätzlich weder die Deliktsordnung von der Vertragsordnung verdrängt wird noch umgekehrt und dass jeder Anspruch nach seinen Voraussetzungen, seinem Inhalt und seiner Durchsetzung selbständig zu beurteilen ist und seinen eigenen Regeln folgt (vgl. BGH, Urteil vom 27. Januar 2005 - VII ZR 158/03, BGHZ 162, 86; Urteil vom 16. September 1987 - VIII ZR 334/86, BGHZ 101, 337, 343 f.). - BGH, 28.10.2010 - VII ZR 172/09
Beendigung des selbstständigen Beweisverfahrens als Voraussetzung für das Ende …
Ein Anspruch aus § 823 Abs. 1 BGB besteht grundsätzlich nicht, soweit mit dem Schadensersatzanspruch allein die Kosten für die Beseitigung des Mangels der in Auftrag gegebenen Leistung geltend gemacht werden (vgl. BGH, Urteil vom 27. Januar 2005 - VII ZR 158/03, BGHZ 162, 86, 93, 94 m.w.N.). - BGH, 26.10.2006 - VII ZR 194/05
Begriff des Verhandelns
Die Hemmung setzt voraus, dass der Unternehmer bei dem Besteller den Eindruck erweckt, er werde den Mangel prüfen bzw. sich um ihn kümmern, und der Besteller hiermit einverstanden ist (BGH, Urteile vom 27. Januar 2005 - VII ZR 158/03, BGHZ 162, 86 und vom 27. September 2001 - VII ZR 320/00, BauR 2002, 108 = NZBau 2002, 42 = ZfBR 2002, 61).
- BGH, 26.09.2013 - VII ZR 220/12
Architektenvertrag: Konkludente Abnahme einer Architektenleistung
c) Nach der Rechtsprechung des Senats kann der Architekt von der Beratungspflicht befreit sein, wenn der Bauherr selbst die erforderliche Sachkunde besitzt oder wenn er erklärt, einen sachkundigen Dritten mit der Wahrung seiner Interessen wegen der Nachbesserung betrauen zu wollen (BGH, Urteile vom 27. Januar 1987 - VII ZR 88/85, BauR 1987, 343, unter I 4 c aa; vom 22. Januar 2005 - VII ZR 158/03, BGHZ 162, 86, 90, siehe auch Koeble in: Kniffka/Koeble, aaO, 12. Teil Rn. 514, § 634a BGB Rn. 310;… Lauer/Wurm, Haftung des Architekten und Bauunternehmers, 6. Aufl., Rn. 737). - OLG Koblenz, 22.01.2014 - 5 U 1060/13
Zur deliktischen Schadensersatzhaftung eines Subunternehmers für Baumängel
Ein lediglich auf der Mangelhaftigkeit der Werkleistung beruhender Schaden sei nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht nach § 823 Abs. 1 BGB ersatzfähig (BGH NJW 2005, 1423 ).Soweit die Berufung sich für ihren gegenteiligen Rechtsstandpunkt auf die in in NJW 2005, 1423 abgedruckte Entscheidung des Bundesgerichtshofs stützt, ergibt sich aus dessen Urteil vom 27.01.2005 - VII ZR 158/03 - nichts anderes.
- OLG Schleswig, 21.12.2012 - 1 U 105/11
Keine Mängelgewährleistung bei Schwarzgeldabrede für Handwerkerleistungen
Ein Schadensersatzanspruch aus § 823 Abs. 1 BGB steht ihr nicht zu, weil sie den Aufbau der Auffahrt niemals mangelfrei in ihrem Eigentum gehabt hat und die Anfertigung der mangelhaften Auffahrt nicht eine Beschädigung ihres Grundstücks darstellt (vgl. dazu BGH NJW 2005, 1423, 1425 f.). - OLG Celle, 07.12.2005 - 3 U 141/05
Voraussetzung für einen Verzicht auf die Einrede der Verjährung bei bereits …
Auch die von dem Kläger zitierte Entscheidung des BGH vom 27. Januar 2005, VII ZR 158/03 (BauR 2005, S. 705 ff.) führt zu keiner anderen Einschätzung. - OLG München, 09.07.2015 - 14 U 91/15
Verjährung der Ansprüche aus fehlerhafter Montage einer Fotovoltaikanlage
Wie bereits in der Verfügung vom 20.2.2015 aufgezeigt wurde, kann nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung die deliktische Haftung neben der vertraglichen Haftung zum Tragen kommen, soweit das sogenannte Integritätsinteresse des Bestellers betroffen ist und sich eine mangelhafte Vertragsausführung auf zunächst unversehrte Teile bzw. andere Gegenstände des Bestellers schädigend auswirkt (vgl. BGH, Urteil vom 27.1.2015, VII ZR 158/03). - OLG Köln, 16.03.2016 - 16 U 63/15
Umfang der Überwachungspflichten des Architekten bei Beauftragung mit der …
Das ist nicht der Fall, wenn sich der Mangelunwert der mangelhaften Bauleistung mit dem erlittenen Schaden am Eigentum deckt, also Stoffgleichheit vorliegt (vgl. BGH, Urteil vom 27.01.2005 -VII ZR 158/03-Rn. 33, zitiert nach juris). - OLG Brandenburg, 21.12.2016 - 4 U 30/15
Architektenhaftung: Sekundärhaftung des mit der Bauüberwachung beauftragten …
Dafür spricht insbesondere die Darstellung in der Entscheidung vom 27.01.2005 (VII ZR 158/03).Bejaht hat der BGH mit werkvertraglichen Gewährleistungsansprüchen konkurrierende Ansprüche aus § 823 Abs. 1 BGB - dies gilt sowohl im Baurecht als auch insbesondere bei KfZ-Reparaturen - bei Sanierungs- oder Reparaturarbeiten, wenn die mangelhafte Sanierungs- oder Reparaturmaßnahme zuvor bereits vorhandenes mangelfreies Eigentum an anderen Bauteilen oder Teilen der zu reparierenden/ergänzenden Sache betraf oder sich in der Folge auf dieses auswirkte (z.B. Urteil vom 18.01.1983 - VI ZR 310/79 - Einbau eines fehlerhaften Gaszuges; BGH Urteil vom 12.02.1992 - VIII ZR 276/90 - Kondensatorenentscheidung Urteil vom 27.01.2005 - VII ZR 158/03 - Umbau mit mangelhafter Geschossdecke).
Ein mit dem Mangel deckungsgleicher Schaden liegt nämlich in der Regel auch vor, wenn er darin besteht, dass der mit der Bauleistung bezweckte Erfolg nicht eingetreten ist (BGH Urteil vom 27.01.2005 - VII ZR 158/03 - Rn. 35).
- OLG Schleswig, 26.08.2015 - 1 U 154/14
Verjährung von Gewährleistungsansprüchen wegen der Errichtung einer …
- OLG Dresden, 30.08.2012 - 10 U 223/12
Erfüllungsanspruch eines Bestellers gegen den Subunternehmer bei Errichtung eines …
- OLG Rostock, 02.09.2020 - 4 U 160/19
- LG Bielefeld, 12.08.2009 - 3 O 222/08
- LG Duisburg, 10.11.2016 - 8 O 502/11
Deliktshaftung des Herstellers fehlerhafter Produkte; Schadenersatz wegen …
- OLG Düsseldorf, 23.09.2005 - 23 U 16/05
Haftung des Werkunternehmers für entstehende Mangelfogeschäden
- LG Duisburg, 10.11.2016 - 8 O 492/11
Kalk durch Sprühabsorptionsrückstände ersetzt: Haftet der …
- AG Itzehoe, 05.07.2013 - 95 C 57/12
Mängel verjährt: Ansprüche der Gebäudeversicherung?
- OLG Köln, 10.06.2008 - 9 U 144/07
Anwendung der sog. Tätigkeitsklausel in der Betriebshaftpflichtversicherung
- OLG München, 14.01.2014 - 28 U 883/13
Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Schäden an einem Gebäude im Zuge …
- OLG Düsseldorf, 29.11.2005 - 23 U 211/04
Zur Frage der Haftung für Verbindlichkeiten der Wohnungseigentümergemeinschaft
- OLG Dresden, 12.12.2013 - 10 U 1954/12
Schlussrechnung vollständig bezahlt: Architektenleistung (konkludent) abgenommen!
- OLG München, 20.12.2011 - 13 U 877/11
Wann steht Organisationverschulden arglistigem Verschweigen gleich?
- OLG Brandenburg, 28.05.2009 - 12 U 171/07
Mängelhaftung beim VOB-Bauvertrag: Vergütungsanspruch des Unternehmers nach …
- OLG Jena, 11.07.2012 - 7 U 95/12
Gewährleistungs- und Deliktshaftung
- OLG Koblenz, 30.03.2006 - 6 U 1474/05
Verjährung: Voraussetzungen eines die Hemmung des Laufs der Verjährung …
- OLG Hamburg, 17.07.2017 - 1 U 236/16
Schadenseintritt an der Bausubstanz durch mangelhafte Sanierungsleistung: …
- OLG Frankfurt, 26.02.2009 - 22 U 240/05
Haftung des bauaufsichtsführenden Architekten: Voraussetzungen einer deliktischen …
- OLG Naumburg, 13.11.2008 - 6 U 80/08
Haftung für mangelhafte Tiefergründung
- OLG Köln, 27.03.2020 - 1 U 88/19
Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung; unerlaubte Abschalteinrichtung; Kauf nach …
- OLG Stuttgart, 22.12.2015 - 6 U 81/15
Vorleisten heißt nicht abliefern!
- OLG Düsseldorf, 28.04.2009 - 20 U 131/08
Rechtstellung des Vertragspartners eines urheberrechtlichen …
- OLG Dresden, 23.12.2013 - 9 U 1820/10
Honorar für Auftragsvermittlung ist keine "Schmiergeldabrede"!
- OLG Zweibrücken, 03.07.2015 - 2 U 4/15
Architektenhaftung wegen fehlerhafter Planung eines Tanklagerraumes: …
- OLG Koblenz, 12.07.2010 - 5 U 187/10
Umfang der Abtretung von Ansprüchen wegen Mängeln der Werkleistung an einem …
- LG Kiel, 15.04.2008 - 11 O 303/07
- OLG Dresden, 19.11.2019 - 6 U 839/19
- OLG Schleswig, 21.12.2012 - 5 U 631/10
Werkvertrag - Gewährleistungsansprüche bei Schwarzgeldabrede
- OLG Brandenburg, 05.11.2009 - 12 U 112/08
Prüfungs- und Hinweispflicht: Anforderungen nicht überspannen!
- OLG München, 30.06.2014 - 28 U 4245/13
Mangel arglistig verschwiegen: Ab wann läuft die Verjährung etwaiger …
- LG Berlin, 07.04.2011 - 9 O 415/10
"Wissenmüssen" des Maklerkunden über seine Provisionspflicht ist i.R.d. …